der st. k. Lkzirkshauptmnnnschafl S(n]r für den gteichnamigen potttischerr unü Schutvezirk. Ar. 3». Steyr, am Ait. September 1$H<>. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K SO h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K SO h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 27. September 1910. An alle Gemeinde -vorstehungen. Hinansgabc der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die llieichsgesetz-Blätter Stiilt LXVIII — LXXll an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. 6X nsto Z. 21.523 Steyr, 23. September 19>0. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorarbeiten znr Hauptstellung Itlll. Ätit dem h. ä. Erlasse vom l4. Juli 1910, Z 16.476, wurden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, die Matriken- Auszüge über die im Jahre 1890 geborenen, in der ersten Altersklasse stellungspflichtigen Jünglinge an die hochw. Pfarrämter zur Berichtigung gemäß § 21 der Wehrvorschriften zurückzustellen, welch letztere die richtiggestellten Auszüge bis Ende Oktober wieder den Gemeinden zu übergeben haben. Nunmehr haben die Gemeinde-Vorstehnngen, falls dies nicht bereits geschehen sein sollte, sofort gemäß § 22 der Wehrvorschriften durch öffentlichen Anschlag und in sonst ortsüblicher Weise unter Androhung der gesetzlichen Strafe zu verlautbaren, daß sich die zur nächsten Stellung berufenen Jünglinge der Geburtsjahre 1890, 1889 und 1888 im Monate November l. I. bei dem Gemeinde-Vorsteher ibreä Heimats- oder ständigen Aufenthaltsortes mündlich oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden haben. In diese Kundmachung ist auch die Aufforderung wegen Geltendmachung etwaiger Begünstigungs - Ansprüche gemäß 83 31 - 34 des Wehrgesetzes und der Abstellung im Aufent- haltsbezirke sowie die Bemerkung aufzunehmen, daß die Nichtbeachtung der Anmeldepflicht sowie überhaupt der aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten durch die Unkenntnis dieser Aufforderung oder der auS dem Wehrgesetze hervorragenden Obliegenheiten nicht entschuldigt werden kann. Die Anmeldung der Stellungspflichtigen ist in die bei den Gemeinde-Vorstehungen befindlichen Stellungs-Verzeich- nisie einzutragen und sind bei den fremden Stellungspflichtigcn auch die Daten der Legitimations- oder Reise-Urkunden anzuführen. Jedem Anmeldenden ist hierüber eine amtliche Bescheinigung nach Muster 5 zu 8 2'3 der Wehrvorschriften auszufertigen. Auf Grundlage der berichtigten Matrikenauszüge, der persönlichen Meldungen der Stellungspflichtigen und der von den Gemeinde-Vorstehungen anzustellenden Nachforschungen sind abgesondert folgende Verzeichniffe zu verfasten: Für die I. Altersklasse: a) über die in der Gemeinde heimatberech- t i g t e n und zuständigen Stellungspflichtigen nach Muster 6, dessen Rubriken 1 bis einschließlich 14 genauestens aus- zufüllen, die weiteren 9 Rubriken aber unbeschrieben zu lassen sind, in zweifacher A u s f e r t i g u n g und in alphabetischer Ordnung; b) über die in der Gemeinde fremden Stellungs- pflichtigen nach 'Muster 7; und o) über die gänzlich Unbekannten nach Muster 8 in je einem Pare. (§ 24). Bezüglich der II. und III. Altersklasse sind keine neuen Verzeichnisse anzufertigen, sondern genügt die Richtigstellung der im Vorjahre angelegten Verzeichnisse der 1889 beziebnnaSweise 1888 Geborenen und Vorlage in je einem Pare; doch und die bezüglichen Eintragungen in der mit der Altersklasse korrespondierenden Kolonne vor- zunehmen. Die pünktlichste und sorgfältigste Ausfertigung dieser drei Stellungs- Verzeichniffe nach Vorschrift des § 25 der Wehrvorschriften wird den Gemeinde - Vorstehungen zur strengsten Pflicht gemacht und werden die Gemeinde -Vor- stehungen insbesondere erinnert, daß in Rubrik 10 der Verzeichniffe unbedingt auch der Faniiliennahme der Mutter des Stellungspflichtigen, welchen dieselbe im ledigen Stande führte, aufzunehmen ist, und ferner, daß in das Verzeichnis der fremden Stellungspflichtigen (Muster 7) nach den sich in der Gemeinde aufhaltenden, in einer anderen Gemeinde zuständigen Stellungspflichtigen auch 2. die in der Gemeinde geborenen, nicht heimatberechtigten und sich nicht in der Gemeinde aufhaltenden Stellungspflichtigen und 3. am Schluffe diejenigen in den Sterbematriken Verzeichneten, welche in der Gemeinde nicht zuständig waren, aufzunehmen find.
154 Behufs Erleichterung der h. ä. Ueberprüfungsarbeiten wird den Gemeinde -Vorstehungen auch nahegelegt, in der Dtubrif „Anmerkung" der Matrikenauszüge die Zuständigkeitsgemeinde und Vezirkshauptmannschaft, eventuell auch Datum und Zahl der Anerkennungsnote, einzutraqen. Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht sind stempelfrei; Ansuchen um Abstellungs- Bcwilligung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stem- pclnng mit einem 1-Kroncn-Stempel. Die offenkundige Untauglichkeil ist in die Rubrik Anmerkung des Verzeichniffes zu verzeichnen — § 25, Punkt 4, der Wehrvorschriften — und können solche von dem persönlichen Erscheinen vor der Stellungs-Koinmission enthoben werden. Bezüglich solcher Stellungspflichtigen, welchen zwar keines der im 8 25 der Wehrvorschristen erwähnten Gebrechen anhastet, deren Vorführung vor die Stellungs- Kommission jedoch wegen irgend eines anderen Gebrechens im Hinblicke aus die Beschwerlichkeit und Gefahr des Transportes un- tunlich erscheint, gibt der h. ä. Erlaß vom 29. Mai 1895, Z 7029 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), Ausschluß. Bezüglich Epilepsie (Fallsucht) gilt § 92, Punkt 7, der Wehrvorsitriften. Die gemeiiideweiscn Verzeichniffe der Stellungspflich- tiqen sind mit 30. November t. I abzuschlicsten und ohne Terminsübcrschreitung bis längstens 10. Dezember l. I mit allen im § 28, Punkt 3, der Wehrvorschriften bezeichneten Beilagen hierher vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde-Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien oder in den Buchdruckereien in Steyr bestellen, damit sie rechtzeitig in den Besitz derselben gelangen. Den Herren Gemeinde-Vorstehern mache ich die termingemäße Vorlage des Stellungsapparates zur besonderen Pflicht. ________ Z. 21.037. Steyr, 23. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Cholera - Maßnahmen. Die Einschleppung von Cholerafällen nach Wien im Wege des Schiffsverkehres auf der Donau hat vorerst zur Errichtung einer Revinonsstation in Hainburg geführt. Da aber nach nunmehr vorliegenden amtlichen Nachrichten an mebreren Orten Ungarns Choleraerkrankungen aufgetreten sind und in einzelnen Gegenden Seuchenherde vor- zuliegen scheinen, ist es notwendig, dem gesamten Reise- verkehre aus Ungarn, in gleicher Weise wie jenen aus Rußland und Unteritalien, erhöhte Aufmerksamkeit zuzu- wenden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher zufolge Erlasses der k. k. o-ö. Statthalterei, Z. 5748/V, vom 15 September 1910, ausgefordert, unverzüglich zu veranlassen, daß unter Vermeidung lästiger Beschränkungen eine umfassende Ueberwachung der aus Ungarn insbesondere aber aller aus dem infizierten ungarischen Donaugebiete einlreffenden Reisenden erfolge.' Zu diesem Zwecke ist auf die genaue Handhabung des Meldewesens und der Fremdenpolizei zu dringen und sind die Besitzer von Hotels und Fremdenherbergen aller Art zu verpflichten, jede auch nur im Geringsten verdächtige Erkrankung an Personen der gedachten Herkunft unverzüglich der lokalen Sanitätsbehörde zur Anzeige zu bringen. Auch ist es unerläßlich, die Schüblingstransporte, sowie den Verkehr umherziehender Leute, zumal von Zigeunern einer ständigen sorgsamen Aussicht zu unterziehen. Z. 21 350. Steyr, 24. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. SammlungöbewiMguttg für den Verein Südmark. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat über Ermächtigung Seiner Exzellenz des Herrn Ministers des Innern dem Vereine „Südmark" in Graz über sein spezielles, unmittelbar an den k. k. Statthalter gerichtetes Ansuchen, die Bewilligung erteilt, in allen jenen Orten Oberösterreichs, in denen Ortsgruppen des Vereines bestehen, durcb diese Ortsgruppen in der Zeit vom 10 bis einschließlich 17. November 1910 Sammlungen zugunsten des Vereinszweckes, bei Mitgliedern und bekannten Gönnern des Vereines, jedoch unter Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden wie im Vorjahre zu veranstalten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. i Gendarmerie - Posten - Kommanden über Erlaß des k. k. Statthalters vom 22. September 1910, Z. 2797, in die Kenntnis gesetzt. Z. 1859/B.-Sch.-R. Steyr, 24. September 1910. An alle Ichulleitungen. Feier des 80. Geburtsfestes Seiner k u. k. Apostolischen Majestät. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben am § 18. August d. I. das seltene Fest des 80. Geburtstages ! gefeiert. Der Sommerferien wegen konnte dieser denkwürdige Tag an manchen Schulen nickt rechtzeitig festlich begangen werden, doch erscheint es geboten, dieses vaterländischen Festtages durch eine nachträgliche Feier in den Schulen besonders zu gedenken. Infolge Erlasses des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 16. September 1910, Z. 666 und des k. k. Landesschulrates vom 19. September 1910, Z. 7071, werden die Schulleitungen beauftragt, aus diesem Anlässe am 4. Oktober d. I, als am Tage des Allerhöchsten Namensfestes, im Anschlüsse an den Festgottesdienst eine den lokalen Verhältnissen angemessene würdige Schulfeier abzuhalten, soferne eine solche nicht etwa schon am Schlüsse des abge- laufenen Schuljahres stattgefunden hat. Z. 21.557. Steyr, 27. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Nnterstütznngsschwnldlern. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. September l. I., Z. 8745/XII, pflegen die in der Gemeinde Fütö, Komitat Vas, zuständigen, beschäftigungslosen Individuen Josef Schranz, 48 Jahre alt, Kellner,
155 und Johann Offeubeck, 31 Jahre alt, auf österreichischem Gebiete um Unterstützungen und Reisekosten zu Lallen ihrer Zuständigkeitsgemeinde zu bitten. Die Gemeinde-Vorstehungen und t k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden daher angewiesen, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. _________ Z. 21.278, 21.276, 21.556, 21.555, 21.554 und 21.553. Steyr, 23. September 1910 An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanüen. Ausforschung Stcllungöpflichtigcr. Rudolf Rauzou, 1886 geb., letzter Aufenthaltsort Capodistria; Johann Prosel, 1886 geb., letzter Aufenthaltsort Trieft; Guido Ztan, 1887 geb., letzter Aufenthaltsort Trieft; Franz Springer, 1889 in DLbell geb., angeblich nach Janaul ov zust.: , _ Franz CeriniLelz, 1889 in Jessenitz geb., nach Hcr- manitz ,nft.; Anton Zcuzerovich, 30./8. 1881 in Carniz;a. Gemeinde Dignano, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh., ehel., nach Dignano zuständig; „ , Matthäus Defranceschi, 21./2. 1886 in Pomer, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh., ehel., nach Pola zust.; Josef Livovich, 3./11. 1886 in Pola, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh., ehel., nach Pola zust.; . Anton Bladislovich, 10./9. 1886 in Carnizza, Gemeinde Dignano, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh., ebel., nach Dignano zuständig; _ „ Ludwig Johann Dollenz, 19./4. 1887 in Pola, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh., ehel., nach Pola zust.; Oskar Glaser, 19./12. 1888 in Pola, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh., ehel., nach Pola zust.; Anton Tangher, 23./1. 1888 in Lavarigo, Bez. Pola, Jstrien, geb., römMuib., ehel., nach Dignano zust.; Anton Damianich, 22./7.1888 in Pola, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh.. ehel., nach Pola zust.; Virgil Pitscheider, 3./12.1888 in Pola, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh., ehel., nach Pola zust.; Anton Jakob Radolovich, 31./1. 1889 in Pola, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kalh., ehel., nach Dignano zust.; Johann Nadolovich, 27./11., 1889 in Marzana, Gem. Dignano, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kath., ehel., nach Dignano zust.; Jakob Pcrusko, 30./10. 1889 in Carnizza, Gemeinde Dignano, Bez. Polo, Jstrien, geb., röm.-kath., ehel., nach Dignano zust.; Josef Pcrusko, I0./9. 1888 in Carnizza, Gem. Dignano, Bez. Pola, Jstrien, geb., röm.-kath., ehel., nach Dignano zust.; , Josef Kovaöik, 3 /3. 1889 in Pyrawarth geb., Zuständigkeit strittig; Anton Tnrk, 3./4. 1887 in Trieft geb., nach Stjak zust.; Josef Petelin, 19./12. 1887 in Toma; geb. daselbst zust.; Johann Perek, 19./7. 1887 in Slaviie, Bez. Adelsberg, Äeb., nach Tomaj zust.- Joh. Godniö, 19./9.1887 in Trieft geb., nach Komen zust.; Anton Skok, 3I./8 1887 in Dane geb., nach Naklo zust.; ^ Johann Josef Gulic, 19./1. 1887 in Trieft geb., nach Ropriva zust.; ,„,... Anton Patovec, 9./9. 1887 in Batovlje geb. nach Naklo Anständig • Bäsilins Koöcvar, 23./3.1887 in Gorjanko geb., daselbst nunandig - Bi'nzeuz Svara, 11./12. 1887 in Sveto geb., nach Komen ouuandig. g^ Stephan Cerkvenik, 4./6. 1887 in Sinarje, Capodistria, ** Nach 9todik • ^eb Tos. Peter Bescdnjak, 6./10.1887 in Trebinje, Bosnien, -' nach Komen zust.; Johann Bat, 11„ 11. 1837 in Buka (Bukarri), geb., nach Naklo zun.; Joses Rehar, 1888 in Kobjeglava geb., daselbst zust.; Johann Zerjal, 5./4. 1888 in Trieft geb., nach PUs- kovika zmr ; Kristian Barie, 1./5. 1888 in Trieft geb., nach Skopo zust.; Ludwig Filipeie, 17./11. 1888 in Dutovlje geb., nach Tomaj ^mändrq; Joses Penecnto, 6./9. 1888 in TomaLevica geb., nach Komen zust.; Wenzeölaus Lukavec, 13./3. 1888 in Trieft geb., nach Rodik zuständig; Aloiö Fekin, 5./7. 1888 geb. nach Skrbina zust.; Viktor Svahelj, 5.8. 1888 in Trieft geb , nach Tomaj zust.; 2tdols Zafred, 10J6. 1889 in Trieft geb., nach Povir zust.; Ludwig Mljac, 16./6. 1889 in Lokev, Trieft, geb., daselbst zuständlg; Josef Skabar, 30./1. 1889 in Trieft geb., nach Gorjansko zuständig; Eugen Ralca, 2./12. 1889 in Trieft geb., nach Belikidol zuständig; _ Anton Poekar, 4./1. 1889 in L-epulje geb., nach ötjaf zuständig; Jlnton, Sohn des Andreas und der Maria Oxovich, Pelsch, 18^6 geb., nach Gimino zust., Los-Nr. 254 1; 2lnton, Sohn des Anton und der Aloisia Svagna, Lizzul- Coppe, 1886 geb., nach Gimino zust., L.-Nr. ^90/11; Johann, Sohn des Alois und der Maria Brajkovic, Bahor Johann, 1887 geb., nach Mitterburg zust., L.-N^. 34/1; Eugen, Sohn des Anton und der Katharina ^rtiepovic, Fajman Eugen, 1887 geb., nach Bogliuno zust., L.-9tr. 15/1; Josef, Sohn des Johann Nefat, 1888 geb., nach Miller- burg zust., L.-Nr. 151/1; Franz, Sohn des Andreas BoLie, 1888 geb., nach Millerburg zust., L.-Nr. 183/1; Marino, Sohn des sel. Anton Zovie, 1888 geb., nach Mitterburg zust., L.-Nr. 204/1; Marco Fedele, Sohn des Franz Stipancich, 1388 geb., nach Bogliuno zust., L.-Nr. 226V,/I; Anton Wilhelm, Sohn des Anton Faimann, 1888 geb., nach Bogliuno zust.; Josef, Sohn des Anton Milltich-Juresco, 1886 geb., nach Albona zust., L.-Nr. 14/11; Johann, Sohn des Matthäus Ogaro, 1886 geb., nach Albona zust., L.-Nr. 18/111; Josef, Sohn des sel. Josef Hervat, 1886 geb., n rch Fia- nona zust., L.-Nr. 101/111; Johann, Sohn des Joh. Dolriä-Jurinovaz, 1887 geb., nach Albona zust., L.-Nr. 67/1; Karl Franz Josef, Sohn des Josef Balacich, 1887 geb., nach Fianona zust., L.-Nr. 147/1; Johann Maria, Sohn des Johann Maria Blaeic- Stauisovac, 1887 geb., nach Albona zust., L.-Nr. 212/1; Josef, Sohn des selig. Johann Maria Martincich, 1888 geb., nach Albona zust., L.-Nr. 16.1; Johann, Sohn des selig. Jakob Jurastc, 1883 geb., nach Fianona zust., L.-Nr. 128 1; Dominik, Sohn des Markus Tominovic, 1888 geb., nach Albona zust., L.-Nr. 183/1. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Dezember l. I. anher zu berichten. Z. 21.128, 21.129 U. 21.277. >L>lcyr, 21. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Deserteurs H> inrich Wallaschek, h ä Amlsblall Nr. 27 ex 1910; des Stellungspflichtigeu Robert Rudolf Langer, h ä Amtsblatt Nr. 18 sx 1908. und des Franz Hruban, h. ä. Amtsblatt Str 3 l-x 1910, ist einzustellen.
156 Z 21.317. Steyr, 23. September 1910 Die Ausforschung des Zwäuglings Josef Kopper, h ä. Amtsblatt Nr. 35 ex 1907, wird widerrufen. Z. 21.558 u. 21.551 Steyr, 27. September 1910. Die Ausforschung des Anton Obschneider, h. ä- Amtsblatt Nr. 19 ex 1910, und des Koloman Rcpccki, h. ä. Amtsblatt Nr. 27 ex 1910, ist einzustellen. Z 21.282. Steyr, 27. September 1910. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Vichverkehr zum und von» Zcntralvichmarktc zn St. Marx i»» Wien. Die Gemeinde-Vorstehungeir werden auf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 21. September 1910, Nr. 83, verlautbarte Kundmachung der k. k. n. - ö. Statthalterei, betreffend den Viehverkehr zum und vom Zentral- viehmarkte zn St Marx in Wien zur allsälligen weiteren Verlautbarung und Verständigung der Jntereffenten aufmerksam gemacht. Z. 21.185. Steyr, 26. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Kosten-Nommanden. Hierseuchenausweis. In der Berichtsperiode vorn 11. bis 18. September 1910 kam in der Ortschaft Grub der Gemeinde Neustift ein Fall von Ranschbrand vor. Redaktion und Merlan der Der k. k. Bezirkshauplmann» Walderdorff. L k BezirkLbauvtmannschaft Sterzr. — Haassche BucddrucLerei in Stevr.
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