151 den 7. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. b) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Samstag den 8. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Sierning. Hl. Gerichtsbezirk Kremsmünster. a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am Montag den 10. Okober um 2 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. b) Für die Hebammen der Gemeinden Ried, Eberstall- zell und Wartberg am Dienstag den 11. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Ried. o) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt, Kremsmünster Land, Sipbachzell und Rohr am Mittwoch den 12. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Kremsmünster Markt. Bei der vorzunehmenden Ueberprüsung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: 1. Bon den Erkrankungen, krankhaften Zuständen und Mißbildungen des Neugeborenen. 2. Ueber die Berufung des Arztes in besonderen Fällen. Zu diesen Amtstagen baben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassungsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dem Lehrbuche für Hebammen pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen und ist über die berufliche Verhinderung die gemeindeämtliche Bestätigung, über die Behinderung durch Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeindegebiete praktizierende Hebamme von dem Erlasse zu verständigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu dieser Versammlung einzuladen Z. 1836/B.-Sch.-R. Steyr, 19. September 1910. Konkurs -Ausschreibung. An der einklasstgen Volksschule in Pechgrabcu kommt die Lebrerstelle erster Klasse jur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1600 X, eine Funktionszulage von 200 K, die gesetzlichen Dienstaltersznlagen und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstlabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 1788/Sch. Steyr, 13. September 1910. An alle Schulleitungen. Verhalte» der Schuljugend im Walde. Laut Erlasses des k. k. Landesjchulrates vom 2. September l. I., Z 6601 ist das Ministerium für Kultus und Unterricht von berufener Seite auf das rücksichtslose Vorgehen eines großen Teiles des Publikums in Walde, welches viele Jagd- und Waldbesstzer nötigt, das Betrete» des Waldes gänzlich zu verbieten, aufmerksam gemacht worden. In Würdigung dieser berechtigten Klagen wird die Lehrerschaft unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des 8 76 der Schul- und Unterrichtsordnung angewiesen, die Schuljugend gelegentlich auch über ein entsprechendes Verhalten im Walde zu belehren und ste insbesondere darauf aufmerksam zu machen, daß der Wald kein herrenloses Eigentum und daß sein Betreten nur auf den gebahnten Wegen erlaubt ist, daß weiters jede Beschädigung der Pflanzen und unnötiges Lärmen, wodurch das Wild verscheucht wird, strengstens verboten und die größte Vorstcht mit Feuer geboten ist. N. Z 20 872. steyr, 17. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Zwänglings Michael Thaller, h. ä. Amtsblatt 91r 29, ex 1910, ist einzustellen. Z. 21 036. Steyr, 20 September >910. An alle Gemeinde-vorstehungen und Genossenschaft - vorstehungen. z. Z. 5693/X. KundlNachuNg der k. k. o-ö. Statthaltcrei, betreffend die Abhaltung der zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlagc. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Husbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 <R.-G.-Bl. Nr. 140) am Donnerstag den 15., Freitag den 16. und Samstag den 17. Dezember l. I. von der öberösterreichischen Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgebalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das ordnungsmäßig erlernte Hufschmiedehandwerk und mit dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuche) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (§ 6 der zitierten Mini- sterial-Verordnung) belegten Gesuche bis längstens Ende November d I. im Wege der politischen Bezirksbehörde bei der k. k. Statthalterei in Linz einzubringen. Von der k. k. v.-v. Statthaltcrei. Linz, am 12. September 1910. Hievon sind die interessierten Kreise besonders zu verständigen. Z. 20.429. Steyr, 14 September 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Maßnahmen behufs Verhinderung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche. Aus Anlaß der gefahrdrohenden Verbreitung und mit Rücksicht auf die Hintanhaltung einer eventuellen Ein-
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