Amtsblatt 1910/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

150 für Oberösterreich ersucht, zugunsten der durch die Hoch- wasserkatastrophe in den ersten Tagen September 1. I schwer beschädigten Bevölkerung Mährens nach Maßgabe der obwaltenden Verhältnisse auch in Oberösterreich eine allgemeine öffentliche Sammlung milder Gaben einzuleiten. In Anbetracht der großen Ausdehnung und besonderen Schwere des erwähnten Elementarereignisses und im Hinblicke auf die stets bewährte Mildtätigkeit der Bewohner Oberösterreichs, finde ich mich demnach über Erlab der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. September l. I., Z. 3718, bestimmt, eine Sammlung zum gedachten Zwecke anzuordnen und ersuche die Herren Gemeinde - Vorsteher, dieselbe im dortigen Gemeindegebiete durchzuführen. Die einfließenden Spenden wollen die Herren Gemeinde- Vorsteher gesammelt bis spätestens 20. Oktober 1910 anher einsenden. Z. 20.867. Steyr, 20. September 1910. An alle Gemeinde- vorstehungen. Betreffend Subskription auf das Hof- und Staatshandbnch pro 1911. Aus Anlaß der bevorstehenden Herausgabe des Hof- und Staatshandbuches für das Jahr 1911 ersuche ich zufolge Erlaffes des k. k. Statthalterei - Präfidiums vom 14. September 1910, Nr. 3665/Präs., dieses Unternehmen durch Subskription zu fördern. Der Preis eines broschierten Exemplares dieses Handbuches ist für den Subskriptionsweg auf 8 K 40 h und für den Verschleiß auf 10 K 40 h festgesetzt worden; für gebundene Exemplare wird ein Aufschlag von 1 K 60 h eingehoben. Z. 20.870. Steyr, 17. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Bollftändigc Besorgnng des Zählgcschäftes. Laut Erlasses vom 16. September 1910, Z. 8873/11, fand die k. k. o.-ö. Statthallerei im Grunde des 8 12 des Gesetzes vom 29. März 1869, N.-G.-Bl. Nr. 67, allen Gemeinden des hieramtlichen politischen Bezirkes mit Aus- nahme von Kremsmünster Land und Ried b. Kr., die v o l l- ständige Besorgung des Volkszählungsgeschästes in ihrem Gebiete zu übertragen. Diese Verfügung ist endgiltig. Die vorstehend namentlich angeführten Gemeinden werden jedoch aus den 3. Absatz des § 12 des Volks- zäblungsgesetzes ausdrücklich aufmerksam gemacht. ex ollb Z 20.765. Steyr, 15. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Evidenthaltung der Ortschafts-Verzeichnisse. Unter Bezugnahme auf die Erläffe vom 23. September 190b Z. 12 371, Amtsblatt Nr. 31, und vorn 13. Februar 1905, Z. 3235, Amtsblatt Nr. 7, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, die seit Vorlage der Ortschajls-Verzeichnisse vorgekommenen Veränderungen im Stande der Ortschaften (Häusernumerierungen, Mubauten, Demolierungen, Namensänderungen rc.) unter Benützung der in der Druckerei Haas in Steyr erhältlichen Formulare zuverlässig bis 15. November anher nachzu- weisen oder im Falle des Mangels an Veränderungen bis zu gleichem Termine einen Fehlbericbt zu erstatten. ex offo Z. 20.826. Steyr, 16. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Militärvorfpan«. Seitens einer Gemeinde wurde die Frage gestellt, ob nach dem Vorspannsgesetze vom 22. Mai 1905 (N.-G.-Bl. Nr 86) dem Vorspannleister im Falle als die Vorspann nur für die Hinfahrt in Anspruch genommen wird, für die unbenützte Rückfahrt nicht auch eine Vergütung zusteht. Es wird daher eröffnet, daß für die Rückfahrt nur dann eine Vergütung geleistet wird, wenn sie seitens des Vorspannnehmers in Anspruch genommen wird, u. zw. nach Punkt 2 des §20 des zitierten Gesetzes. Z. 21.031. Steyr, 21. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Verlust eines Dicnstbotenbnches. Der nach Losensteinleiten zuständige Hilfsarbeiter ??ranz Edelbauer hat sein am 16. Juni 1897 von der Heimatsgemeinde unter Zahl 774/768 ausgestelltes Dienstbotenbuch angeblich am Wege von Linz bis Garsten verloren. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden eingeladen, dieses Buch im Vorfindungsfalle anher vorzulegen. Z. 21.020. Steyr, 19. September 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Abhaltung der diesjährige» Hcbammcnamtstagc. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse .vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Einberufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtsiage) angeordnet. Demnach finde ich die Hebammenamtstaqe für das Jahr 1910 für nachstehende Tage anzuberaumen: I. Gerichtsbezirk Weyer: a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt und Land, Gafienz am Montag den 3. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. l>) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustist am Dienstag den 4. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. «) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa am Mittwoch den 5. Oktober um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus zu Losenstein. II. Gerichtsbezirk Steyr. a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Freitag

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