der k. k. Zezirkshauptmannschafl Aeyr für den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Ur. 38. Steyr, an, 22. September 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshanptinannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreis jährlich S K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 21.080 Steyr, 20. September 1910. An die Gemeinde-vorftehungen. AMts - Erinnerungen. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 25. April l. I., Z. 8862, Amtsblatt Nr. 17, betreffend Vorlage der Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminare pro 1909 bis nun nicht entsprochen haben, werden beauftragt, demselben nunmehr sogleich zu entsprechen. __________ Z. 21.081. Steyr, 20. September 1910. Die Vorlage der Gefchworenenurliste (h. ä. Amtsblatt Nr. 30 ex 1910) wird in Erinnerung gebracht. Z. 21.101. Steyr, 21. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Truppenweise Einteilung in das Heer. Nachstehend wird die truppenweise Einteilung der Heuer für das Heer Assentierten zur tunlichst allgemeinen Verlautbarung kundgemacbt. Infanterie-Regiment Nr. 14: Los-Nr. 13, 26, 34, 37, 70, 79, 93, 101, 106, 121, 122, 128, 129, 135, 147, 162, 183, 203, 221, 238, 239, 246, 250, 258, 259, 261, 291, 304, 308, 315, 320, 338, 341, 342, 347. Zusammen 35. Dragoner-Regiment Nr. 4: Los-Nr. 10, 49, 58, 63, 65, 69, 80, 96, 174, 181, 184, 192, 194, 195, 215, 230, 33i, 241, 243, 275, 280, 296, 328, 357, 360. Zusammen 25. Feldkanonen-Regiment Nr. 40: Los-Nr. 21, 52, ^ HO, 133, 149, 155, 165, 220, 229, 295, 314. -oUfammen 12, o n Festungs-Artillerie-Bataillon Nr. 1: Los-Nr. 1, 29, 32, 61, 84 111, 189, 233, 300. Zusammen 10. 248 Monier'-Bataillon Nr. 2: Los-Nr. 12, 114, 201, ' Zusammen 4. Traindivision Nr. 14: Los-Nr. 28, 144, 348 Zusammen 3. Sanitäts-Abteilung Nr. 4: Los-Nr. 78, 137, 343. Zusammen 3. Sanitäts-Abteilung Nr. 1: Los-Nr. 125. Zusammen 1. Sanitäts - Abteilung Nr. 2: Los-Nr. 83, 262, 281, 283, 318, 330. Zusammen 6. Evidenz -Verpflegsmagazin Innsbruck: Los-Nr. 143, 179, 251, 322, 327. Zusammen 5. Gestütsbranche: Los-Nr. 177. Zusammen 1. Einjährig-Freiwillige: Los-Nr. 66, 108, 312, 341/11 Uebz., 162 Ueb., 159 Uebz., 358 Uebz., 426 Uebz. Zusammen 8. — Summa 113. In die Crsatzrescrve: Infanterie-Regiment Nr. 14: Los-Nr. 88/1, 242/1, 160, 7/1, 24/1, 50/1, 307/1, 166, 277/1, 293, 223/1, 416, 212, 329/11, 349, 359, 202, 336, 178, 189, 214, 386, 284, 355, 402, 388, 364, 271. Zusammen 28. Feldkanonen-Regiment Nr. 40: Los-Nr. 247, 389, 176. Zusammen 3. Festungs - Artillerie-Bataillon Otr. 1: Los-Nr. 436, 285, 310, 194, 314. Zusammen 5. Pionier Bataillon Nr. 2: 398. Zusammen 1. Sanitäts-Abteilung Nr. 4: Los-Nr. 327. Zusammen I. Sanitäts-Abteilung Nr. 10: Los-Nr. 339/1. Zusammen 1. Evidenz-Verpflegs-Magazin Innsbruck: Los-Nr. 254, 297. Zusammen 2. — Summa 41. Z. 21.032. L>teyr, 20. September 1910. An alle Gemeinde-Vorsteher. Sammlung für die Ueberschwemmtcn in Mähren. Der Herr Minister des Innern hat über Bitte des Herrn Statthalters für Mähren unterm 14. L-eptember 1910, Z 9316 M. L, Se. Exzell. den Herrn k. k Statthalter
150 für Oberösterreich ersucht, zugunsten der durch die Hoch- wasserkatastrophe in den ersten Tagen September 1. I schwer beschädigten Bevölkerung Mährens nach Maßgabe der obwaltenden Verhältnisse auch in Oberösterreich eine allgemeine öffentliche Sammlung milder Gaben einzuleiten. In Anbetracht der großen Ausdehnung und besonderen Schwere des erwähnten Elementarereignisses und im Hinblicke auf die stets bewährte Mildtätigkeit der Bewohner Oberösterreichs, finde ich mich demnach über Erlab der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. September l. I., Z. 3718, bestimmt, eine Sammlung zum gedachten Zwecke anzuordnen und ersuche die Herren Gemeinde - Vorsteher, dieselbe im dortigen Gemeindegebiete durchzuführen. Die einfließenden Spenden wollen die Herren Gemeinde- Vorsteher gesammelt bis spätestens 20. Oktober 1910 anher einsenden. Z. 20.867. Steyr, 20. September 1910. An alle Gemeinde- vorstehungen. Betreffend Subskription auf das Hof- und Staatshandbnch pro 1911. Aus Anlaß der bevorstehenden Herausgabe des Hof- und Staatshandbuches für das Jahr 1911 ersuche ich zufolge Erlaffes des k. k. Statthalterei - Präfidiums vom 14. September 1910, Nr. 3665/Präs., dieses Unternehmen durch Subskription zu fördern. Der Preis eines broschierten Exemplares dieses Handbuches ist für den Subskriptionsweg auf 8 K 40 h und für den Verschleiß auf 10 K 40 h festgesetzt worden; für gebundene Exemplare wird ein Aufschlag von 1 K 60 h eingehoben. Z. 20.870. Steyr, 17. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Bollftändigc Besorgnng des Zählgcschäftes. Laut Erlasses vom 16. September 1910, Z. 8873/11, fand die k. k. o.-ö. Statthallerei im Grunde des 8 12 des Gesetzes vom 29. März 1869, N.-G.-Bl. Nr. 67, allen Gemeinden des hieramtlichen politischen Bezirkes mit Aus- nahme von Kremsmünster Land und Ried b. Kr., die v o l l- ständige Besorgung des Volkszählungsgeschästes in ihrem Gebiete zu übertragen. Diese Verfügung ist endgiltig. Die vorstehend namentlich angeführten Gemeinden werden jedoch aus den 3. Absatz des § 12 des Volks- zäblungsgesetzes ausdrücklich aufmerksam gemacht. ex ollb Z 20.765. Steyr, 15. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Evidenthaltung der Ortschafts-Verzeichnisse. Unter Bezugnahme auf die Erläffe vom 23. September 190b Z. 12 371, Amtsblatt Nr. 31, und vorn 13. Februar 1905, Z. 3235, Amtsblatt Nr. 7, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, die seit Vorlage der Ortschajls-Verzeichnisse vorgekommenen Veränderungen im Stande der Ortschaften (Häusernumerierungen, Mubauten, Demolierungen, Namensänderungen rc.) unter Benützung der in der Druckerei Haas in Steyr erhältlichen Formulare zuverlässig bis 15. November anher nachzu- weisen oder im Falle des Mangels an Veränderungen bis zu gleichem Termine einen Fehlbericbt zu erstatten. ex offo Z. 20.826. Steyr, 16. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Militärvorfpan«. Seitens einer Gemeinde wurde die Frage gestellt, ob nach dem Vorspannsgesetze vom 22. Mai 1905 (N.-G.-Bl. Nr 86) dem Vorspannleister im Falle als die Vorspann nur für die Hinfahrt in Anspruch genommen wird, für die unbenützte Rückfahrt nicht auch eine Vergütung zusteht. Es wird daher eröffnet, daß für die Rückfahrt nur dann eine Vergütung geleistet wird, wenn sie seitens des Vorspannnehmers in Anspruch genommen wird, u. zw. nach Punkt 2 des §20 des zitierten Gesetzes. Z. 21.031. Steyr, 21. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Verlust eines Dicnstbotenbnches. Der nach Losensteinleiten zuständige Hilfsarbeiter ??ranz Edelbauer hat sein am 16. Juni 1897 von der Heimatsgemeinde unter Zahl 774/768 ausgestelltes Dienstbotenbuch angeblich am Wege von Linz bis Garsten verloren. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden eingeladen, dieses Buch im Vorfindungsfalle anher vorzulegen. Z. 21.020. Steyr, 19. September 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Abhaltung der diesjährige» Hcbammcnamtstagc. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse .vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Einberufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtsiage) angeordnet. Demnach finde ich die Hebammenamtstaqe für das Jahr 1910 für nachstehende Tage anzuberaumen: I. Gerichtsbezirk Weyer: a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt und Land, Gafienz am Montag den 3. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. l>) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustist am Dienstag den 4. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. «) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa am Mittwoch den 5. Oktober um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus zu Losenstein. II. Gerichtsbezirk Steyr. a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Freitag
151 den 7. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. b) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Samstag den 8. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Sierning. Hl. Gerichtsbezirk Kremsmünster. a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am Montag den 10. Okober um 2 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. b) Für die Hebammen der Gemeinden Ried, Eberstall- zell und Wartberg am Dienstag den 11. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Ried. o) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt, Kremsmünster Land, Sipbachzell und Rohr am Mittwoch den 12. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Kremsmünster Markt. Bei der vorzunehmenden Ueberprüsung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: 1. Bon den Erkrankungen, krankhaften Zuständen und Mißbildungen des Neugeborenen. 2. Ueber die Berufung des Arztes in besonderen Fällen. Zu diesen Amtstagen baben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassungsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dem Lehrbuche für Hebammen pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen und ist über die berufliche Verhinderung die gemeindeämtliche Bestätigung, über die Behinderung durch Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeindegebiete praktizierende Hebamme von dem Erlasse zu verständigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu dieser Versammlung einzuladen Z. 1836/B.-Sch.-R. Steyr, 19. September 1910. Konkurs -Ausschreibung. An der einklasstgen Volksschule in Pechgrabcu kommt die Lebrerstelle erster Klasse jur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1600 X, eine Funktionszulage von 200 K, die gesetzlichen Dienstaltersznlagen und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstlabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 1788/Sch. Steyr, 13. September 1910. An alle Schulleitungen. Verhalte» der Schuljugend im Walde. Laut Erlasses des k. k. Landesjchulrates vom 2. September l. I., Z 6601 ist das Ministerium für Kultus und Unterricht von berufener Seite auf das rücksichtslose Vorgehen eines großen Teiles des Publikums in Walde, welches viele Jagd- und Waldbesstzer nötigt, das Betrete» des Waldes gänzlich zu verbieten, aufmerksam gemacht worden. In Würdigung dieser berechtigten Klagen wird die Lehrerschaft unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des 8 76 der Schul- und Unterrichtsordnung angewiesen, die Schuljugend gelegentlich auch über ein entsprechendes Verhalten im Walde zu belehren und ste insbesondere darauf aufmerksam zu machen, daß der Wald kein herrenloses Eigentum und daß sein Betreten nur auf den gebahnten Wegen erlaubt ist, daß weiters jede Beschädigung der Pflanzen und unnötiges Lärmen, wodurch das Wild verscheucht wird, strengstens verboten und die größte Vorstcht mit Feuer geboten ist. N. Z 20 872. steyr, 17. September 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Zwänglings Michael Thaller, h. ä. Amtsblatt 91r 29, ex 1910, ist einzustellen. Z. 21 036. Steyr, 20 September >910. An alle Gemeinde-vorstehungen und Genossenschaft - vorstehungen. z. Z. 5693/X. KundlNachuNg der k. k. o-ö. Statthaltcrei, betreffend die Abhaltung der zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlagc. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Husbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 <R.-G.-Bl. Nr. 140) am Donnerstag den 15., Freitag den 16. und Samstag den 17. Dezember l. I. von der öberösterreichischen Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgebalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das ordnungsmäßig erlernte Hufschmiedehandwerk und mit dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuche) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (§ 6 der zitierten Mini- sterial-Verordnung) belegten Gesuche bis längstens Ende November d I. im Wege der politischen Bezirksbehörde bei der k. k. Statthalterei in Linz einzubringen. Von der k. k. v.-v. Statthaltcrei. Linz, am 12. September 1910. Hievon sind die interessierten Kreise besonders zu verständigen. Z. 20.429. Steyr, 14 September 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Maßnahmen behufs Verhinderung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche. Aus Anlaß der gefahrdrohenden Verbreitung und mit Rücksicht auf die Hintanhaltung einer eventuellen Ein-
152 schleppung der Maul- und Klauenseuche, welche zurzeit in sechs Bezirken, beziehungsweise in 17 Gemeinden in Böhmen, in 7 Bezirken, beziehungsweise 24 Gemeinden in Galizien, in 3 Bezirken, beziehungsweise 4 Gemeinden in der Bukowina, serners in Mähren und vereinzelt in Schlesien und Niederösterreich besteht, werden die Gemeinde - Vorsiehungen auf die im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" vom 4. September 1910, Nr. 77, verlautbarte Kundmachung der k. k. n.-ö. Statthalterei, betreffend veterinärpolizeiliche Maßnahmen behufs Tilgung und Verhinderung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche, zur weiteren Verlautbarung und Verständigung der Jntereffenten aufmerksam gemacht. ^^^^r^^y^^j^^---------- Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und «erlag der k. k. BezirkShauptmannfcheft Eteyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Stevr.
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