147 Z. 20.306. Steyr, 12. September 1910 An alle Gemeinde - Vorstellungen und t. k. Gendarmerie - Posten - Üommanden. Ausforschung. Der Stellungspflichtige Markus Porobat, geboren am 8. Oktober 1888 in Monfaleone, heimatberechtigt in Dubaönica ist auszuforschen und über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 20.259. Steyr, 9. September 1910. An alle Gemeinde - Vorftehungen und f, k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Unbckauutcr Selbstmörder. Zufolge Erlasses der k k. o.-ö. Statthalterei vom 29. August 1910, Z. 8543/11, wurde am 13. Juli 1910 nachmittags in Muöici, Steuergemeinde Blaüici, Ortsgemeinde Castua, zirka 300 Schritte seitwärts der Fiumaner 9ieichsstraße, auf einem Baume die Leiche eines unbekannten Mannes erhängt ausgesunden. Der Selbstmörder, welcher anscheinend dem Arbeiterstande angehört, war zirka 25 — 30 Jahre alt, 170 cm hoch, gut genährt, hat kastanienbraune Haare, blonden kleinen Schnurrbart, spitze Nase, sehr gute Zähne, längliches Gesicht, an der rechten Schläfe eine kleine Narbe, welche von einer Wunde herrühren dürfte, an der linken Wange mehrere kleinere Narben, wahrscheinlich Blatter- ' narben. Bekleidet war der Unbekannte mit einem fast neuen kaffeebraunen schwarz und gelblich gestreiften Stoffanzug, i grünem steierischen Filzhut mit Gemsbart (von der Firma Schönberger, Graz, Neitschulgaffe Nr. 7), einem weißen . Hemd mit Stehkragen, welches mit dem Monogramm 1. L. ; gemerkt war, weiters mit einer blauweis gestreiften Unterhose, schwarzen Socken, neuen englisch-geformten Schnür- schuhen und einem braunen Leibriemen. Bei der Personsdurchsuchung wurde bei ihm eine Tula- Nemontoiruhr samt Kette, sowie nebst anderen Kleinigkeiten eine Fahrkarte III. Klasse, welche am 11. Juli 1910 in Graz abgestempelt und für die Fahrt Graz — Fiume benützt wurde, und schließlich ein Geldbetrag von 5'86 K vorgefunden. Da der Selbstmörder keine Dokumente bei sich hatte und von niemanden erkannt wurde, konnte seine Identität nicht sestgestellt werden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden angewiesen, entsprechende Erhebungen zur Identifizierung der Leiche zu pflegen und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 20.104. Lteyr, 10. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums vom 26. August 1910, Z 33.400, betreffend den Verkehr mit Tiere«, tierischen Rohstoffen und Produkten aus Rumänien nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen ' und Ländern kann hieramts eingesehen werden. — ■ Z 20.257. Steyr, 12. September 1910. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Merseuchenausweis. In der Berichtsperiode vom 28. August bis 4. September 1910 kam in der Ortschaft Lausa der gleichnamigen Gemeinde ein Fall von Rauschbrand vor. Der k. l. Bezirksbauplmann: Walderdorff. --------------------- ---------------------------------------------------- -—r—UmSsche Buchdruckerei in Slenr. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauvtmannschaft C-teyr. -r
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