Amtsblatt 1910/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. Rkzirkshauptmannschasl Sleqr für den gteicynarnigen poetischen und Schutbezirk. Ur. 87. Steyr, »Ül 13. September I8W. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Norrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 13. September 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Hinauögabc der Reichögcsch- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz- Blätter Stück LXIV — LXVII an die Gemeinde - Vorstehnngen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 19.927. Steyr, 2. September 1910. An alle Gemeinde-vorsLehungen, OrtZschul- räte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, GenossenschastZ - Vorstehungen rc. rc. Abonnement aus die Geschäfts-Bormcrkblättcr sowie den n.-ö. Amtskalender pro 1011. Wie seit einer Reihe von Jahren, so gelangen auch für das Jahr 1911 die in der Hof- und Staatsdruckerei in Wien erscheinenden Geschäfts - Vormerkblätter und der n.-ö Amtskalender pro 1911 zur Hinausgabe. Die Preise sind gleich wie in den Vorjahren für die Geschäfts-Vormerkblätter 50 h und für den n.-ö. Amtskalender 3 K 60 h. Die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen hochw Pfarrämter, Genossenschafts-Vorstehungenrc.rc. werden eingeladen, die für die Anzahl der gewünschten Exem- plare Geschäfts - Vormerkblätter oder der Amtskalender entfallenden Geldbeträge sogleich oder längstens bis L.^. November l. I. an das Expedit der k. k. Bezrrkshaupt- mannschaft in Steyr einzusenden. Z. 20 632 Steyr, 14. September 1910. An ake Gemeinde-vsrstehmgen. Koutingentsabrechmmg pro !!>!«. ^r Kontingentsabrechnung pro 1910 > der I. Altersklasse die endgültige Heer, das heißt, die Asientierten .. Zufolge berabgelang' Met die Los-Nummer 36 "ichlubnummer für das der I. Altersklaffe bis einschließlich Los-Nr. 360, gelangen als Rekruten in das Heer. Die endgültige Abschlußnummer für die Landwehr ist die Los-Rummer 137 der II. Altersklaffe, das^heißt, die mit Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assentierten der | I. Altersklasse, welche eine höhere Los-Rummer als 360 haben und die Assentierten der II. Altersklasse bis einschließlich der Los-Rummer 137, gelangen als Rekruten in die Landwehr. Auf Grund des Ergebnisses der heurigen Assentierung verbleiben demnach als Ueberzählige im ganzen 45 Mann. Von den Ueberzähligen entfallen auf das Heer die Los-Nr. 159/II, 160, 162, 176, 178, 189, 194, 202, 214, 247, 254, 271, 284, 285, 297, 310, 314, 327, 329, ! 336, 341, 349, 355, 358, 359, 364, 386, 388, 389, 398, { 402, 426, 436/11, zusammen 33 Mann, daher Abschluß- ! nummer für die Ersatzreserve des Heeres 436/11, in die ! Ersatzreserve der Landwehr die Los-Rummer 439/11, 451, ! 14/III, 39, 82, 85, 112, 186, 201, 221, 226, 373,'III, ! zusammen 12 Mann. Hievon werden die Gemeindc-Vorstehungen zur tunlichst ; allgemeinen Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. ex oHb Z. 20.395. Slevr, 10 September 1910. An alle Gememoe - Vorftehuilgen. Durchführung der StelluugSbesunde im Jahre 1910 in dcu Sturmrollcn. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden den Ge- nleinde-Vorstehungen die Verzeichnisse über die im Jahre 1910 assentierten, gelöschten und als waffenunsähig erklärten Landsturmpflichtigen behufs Berichtigung der Sturmrolle über- nlittelt. Behufs Durchführung dieser Berichtigungen wird auf die h. ä. Erlässe Z. 18.526 vom 10. August und Z. 19.760 vom 26. August 1907 (Amtsblatt Nr. 33 uud 35 6X 1907), hingewiesen, bezw. haben dieselben für das Jahr 1910 sinn- I gemäße Anwendung zu finden.

146 Z. I757/Sch. Steyr, 10 September >910. An alle ZchuUeitllngen. Generalversammlung des o.-ö. Landes-LehrervereineS. Der k. f. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Lehr- personen, die sich an der diesjährigen Generalversammlung . des o.-ö Landes-Lehrervereincs beteiligen, für den 7. und | 8. Oktober und jenen Lehrpersonen, welche wegen ihres ent- j fernlen Wirkungsortcs den dritten Tag zur Heimreise be- | nötigen, auch für den 9 Oktober 1910 Urlaub. Z. 1725. Steyr, 9. September 1910. Versammlung des ZWelgletzrerveremes Ziernmg. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern > des Zweigvereines Sierning, welche an der Zweiglehrerver- ! sammlung in Christkindl am 17. September l. I. tciluehmen > wollen, den etwa hiczu ersorderlichen Urlaub. Z. 20 077. Steyr, 5. September 1910 An alle Gemeinde-VorstehMgeu. Normalarbeitsorduung für Baugewerbe. Laut Erlasses der k. k Statthallerci in Linz vom [ 27. August 1910. Z. 4774 VIII, hat das k. k. Handels- ! ministerium im Nachhange zu seinem Erlasse vom 13. April 1910, Z 9989, eröffnet, daß die Normalarbeitsorduung { für gewerbliche Betriebe auch für die konzessionierten Ban- j gewerbe und andere Bauunternehmungen mit der Maßgabe i Anwendung zu finden hat, daß für Baubetriebe, welche nur ' bei Tag arbeiten, das für Tagbetricbe bestimmte Formular, für jene, welche sowohl bei Tag als auch bei Nacht in : Tätigkeit sind, jenes für Tag- und Nachtbetriebe zu i verwenden ist. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen unter Hin- i weis auf den h. ä. Erlaß vom 13. Mai 1910, Z 10.313, ! behufs Verständigung der interessiertei! Parteien in Kenntnis i gesetzt. ! Z. 20 359. Steyr, 10. September >910. > Au alle Gemeinde - Vorstehungen md Handels - Genossenschaften. Z. 17.668. ^unötnadjung betreffend das Verbot des Hausierhandels mit Pferden und Wiederkäuern in Kärnten. Im Grunde des 8 78 des Gesetzes vom 6. August 1909, j R - G. - Bl Nr. 177, und der Dnrchführungs - Verordnung hiezu vom 15. Oktober 1909, R. -G.-Bl. Nr. 178, wird gemäß des § 10 des bezogenen Gesetzes zur Hintanhaltung der Verschleppung ansteckender Tierkrankheiten durch Pferde und Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) im Hausierhandel unter Aufrecht- baltung des bereits in der hierortigen Kundmachung vom 15. Juni 1910, Z. 12.249, ausgesprochenen Hausierver- botes für Schweine, das Herumziehen mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen in Körnten von Ort zu Ort und von Gehöft zu Gehöft zum Zwecke des Abverkaufes untersagt. Uebertretuugen dieser, an Stelle der hierortigen Kundmachung vom 29. November 1904, Z 21.578, mit dem Tage der Verlautbarung in der „Klagenfurter Zeitung" in Kraft tretenden Kundmachung werden nach § 63 des Gesetzes vom 6. August 1909, R-G -Bl. Nr. 177, geahndet werden. K. k. Landesregierung für Kärnten. Klagenfurt, am 24. August 1910. Für den k. k. Landespräsidenten: Lobmayr in. p. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders aus- merksam zu machen. Z. 20.299. «Steyr, 9. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. ?. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des abgängigen Eduard Peyrl, h. ä. Amtsblatt Nr 36, ist einzustellen. Z. 20 307. Steyr, 9. September 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen und hochm. Pfarrämter. Erforschung der Zustäudigkeitsgemeinde des Johann Potkorny. Zufolge Erlafies der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 28. August 1910, Z. 5784/VII, werden die Gemeinde-Vor- stehungen und hochw. Pfarrämter eingeladen, behufs Hereinbringung der Heimsendungskosten von 9 X von dem im Jahre 1885 geborenen Stellungspflichtigen Joh. Potkorny oder deffen Verwandten den Geburtsort beziehungsweise die Heimatsgemeinde des genannten Stellungspflichtigen zu erheben und über das Resultat bis 20. Oktober 1910 zu berichten. Z. 20.195. Steyr, 7. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Alrsforschttttg des Rudolf Karl Remmel. Da die Einvernahme des Rudolf Karl Remmel, Hilfsarbeiters, geboren am 26. Juni 1866 in Wien, angeblich Angehörigen des Staates Sachsen -Meiningen^ von ausschlaggebender Bedeutung für verschiedene die Gültigkeit einer von ihm geschloffenen Ehe, die Ehelichkeit, bezw. Un- ehelichkeit der von seiner Frau geborenen Kinder, ferner die Zuständigkeit seiner Frau, sowie seiner, bezw. seiner Frau Kinder, betreffenden Konstatierungen ist, und ohne diese die Finalisierung der bezüglichen Verhandlung unmöglich erscheint, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden über Erlaß der k. k. Statthalterei vom 30. August 1910, Z. 8678/11, angewiesen, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten.

147 Z. 20.306. Steyr, 12. September 1910 An alle Gemeinde - Vorstellungen und t. k. Gendarmerie - Posten - Üommanden. Ausforschung. Der Stellungspflichtige Markus Porobat, geboren am 8. Oktober 1888 in Monfaleone, heimatberechtigt in Dubaönica ist auszuforschen und über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 20.259. Steyr, 9. September 1910. An alle Gemeinde - Vorftehungen und f, k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Unbckauutcr Selbstmörder. Zufolge Erlasses der k k. o.-ö. Statthalterei vom 29. August 1910, Z. 8543/11, wurde am 13. Juli 1910 nachmittags in Muöici, Steuergemeinde Blaüici, Ortsgemeinde Castua, zirka 300 Schritte seitwärts der Fiumaner 9ieichsstraße, auf einem Baume die Leiche eines unbekannten Mannes erhängt ausgesunden. Der Selbstmörder, welcher anscheinend dem Arbeiterstande angehört, war zirka 25 — 30 Jahre alt, 170 cm hoch, gut genährt, hat kastanienbraune Haare, blonden kleinen Schnurrbart, spitze Nase, sehr gute Zähne, längliches Gesicht, an der rechten Schläfe eine kleine Narbe, welche von einer Wunde herrühren dürfte, an der linken Wange mehrere kleinere Narben, wahrscheinlich Blatter- ' narben. Bekleidet war der Unbekannte mit einem fast neuen kaffeebraunen schwarz und gelblich gestreiften Stoffanzug, i grünem steierischen Filzhut mit Gemsbart (von der Firma Schönberger, Graz, Neitschulgaffe Nr. 7), einem weißen . Hemd mit Stehkragen, welches mit dem Monogramm 1. L. ; gemerkt war, weiters mit einer blauweis gestreiften Unterhose, schwarzen Socken, neuen englisch-geformten Schnür- schuhen und einem braunen Leibriemen. Bei der Personsdurchsuchung wurde bei ihm eine Tula- Nemontoiruhr samt Kette, sowie nebst anderen Kleinigkeiten eine Fahrkarte III. Klasse, welche am 11. Juli 1910 in Graz abgestempelt und für die Fahrt Graz — Fiume benützt wurde, und schließlich ein Geldbetrag von 5'86 K vorgefunden. Da der Selbstmörder keine Dokumente bei sich hatte und von niemanden erkannt wurde, konnte seine Identität nicht sestgestellt werden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden angewiesen, entsprechende Erhebungen zur Identifizierung der Leiche zu pflegen und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 20.104. Lteyr, 10. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums vom 26. August 1910, Z 33.400, betreffend den Verkehr mit Tiere«, tierischen Rohstoffen und Produkten aus Rumänien nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen ' und Ländern kann hieramts eingesehen werden. — ■ Z 20.257. Steyr, 12. September 1910. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Merseuchenausweis. In der Berichtsperiode vom 28. August bis 4. September 1910 kam in der Ortschaft Lausa der gleichnamigen Gemeinde ein Fall von Rauschbrand vor. Der k. l. Bezirksbauplmann: Walderdorff. --------------------- ---------------------------------------------------- -—r—UmSsche Buchdruckerei in Slenr. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauvtmannschaft C-teyr. -r

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