der k. k. Lezil'kKhauplmannschafl 81«;«- für öen gleichnamigen politit'chen und Schulbezirk. Air. .^^5. Hteyr. an, 8. Äeptemder 1^10. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirksbauptmannschaft L-teyr bezöge» werden, >vv auch geeignete Inserate angenommen werden. — PränninerationSpreiS jährlich ä K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit direcler Postversendung jährlich S K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne dtummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 19.927. Steyr, 2. Seplentber 19U> An alle Gemeinde-Vorstehungen, GrLsschul- räte, Zchulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschafts - vorstehungen rc. rc. Abonnement auf die Geschäfts -Vormerkblätter sowie den n.-ö. Amtskalendcr pro 1911. Wie seit einer Reihe von Jahren, so gelangen auch für das Jahr 1911 die in der Hof- und Staatsdruckerei in Wien erscheinenden Geschäfts -Vormerkblätter und der n.-ö. Amtskalender pro 191 l zur Hinausgabe. Die Preise find gleich wie in den Vorjahren für die Geschäfts-Vormerkblätter 50 h und für den n.-ö. Amtskalender 3 K 60 h Die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschnlräte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschafts-Vorstebungenrc. rc. werden eingeladen, die für die Anzahl der gewünschten Exemplare Geschäfts-Vormerkblätter oder der Amtskalender entfallenden Geldbeträge sogleich oder längstens bis 15. November l. I. an das Expedit der k. k. Bezirkshaupt- mannschaft in Steyr einzusenden. Z. 19.770 Steyr, 2. September >910 An alle Gemeinde-vorstehungen und Genossenschaft-- vorstehungen. Ausschreibung der SchanPschen- Stiftung für »nfattvcr- sicherung^Pflichtigc Gewerbe. Kundmachung. Der gewesene Reichsrats-Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup hat ein Kapital von 100.000 Kronen als Stiftung für die Unfall-Versicherung des Kleingewerbes in Ober- österreich gewidmet. Hiebei sind in erster Linie die Unternehmer von freiwillig versicherten Betrieben anspruchsberechtigt und werden aus der Stifung die würdigsten und bedürftigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer bedacht. Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar: 1. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung bis zu 24 K von höchstens 75 "/„ der Jahresprämien. 2. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung von 24 bis 56 K’üon höchstens 50% der Jahresprämien. Jene Kleingewerbetreibende», welche beabnchtigeu, stch selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit ste nicht ohnehin der gesetzlichen Verstcherungspflicbt unterliegen, gegen Unfälle in I ihrem gewerblichen Betrieb zu versichern und auf eine Bei- | tragsleistung aus der Stiftung Anspruch erheben, haben ein - alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisendes 1 Zeugnis, für welches Formularien hicramls vorrätig sind, ! bis längstens Ende Oktober l I. hierher vorzulegen. Bewerbungen, welche nach dem 81. Oktober l. I. ’ einlangen, werden nicht berücksichtigt. Bemerkt wird noch, daß der Stistungsgenuß ausschließlich den Kleiugewerbetreibenden^zuqute kommt. Die Gemeinde- und Genossenschafts- Vorstehungen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Ein eventueller Bedarf an Zeugnissen ist hieramts anzusprechen. Z. 19.892. L>teyr, 2. L-eptember 1910. An alle Genossenschasts-Vorstehungen. Verzeichnis der von den Gcwcrbcbchvrdcn erster Instanz gebildeten Gesellen-Prüfungskommissionen. Ueber Erlaß der k k o ö. Statthalterei in Linz vom 25. August 1910, Z. 4054/VIII, werden die Genossenschafls- Vorstehungen in Kenntnis gesetzt, daß dermalen folgende von der Gewerbebehörde erster Instanz gebildete Gesellen- prüfungskommisstonen bestehen: 1. Für Grobschmiede aller Art in Böcklabrurk für den politischen Bezirk; 2. für Feilenhauer in Böcklabrnck für den politischen Bezirk; . 3. für Schlosser in Völtlabrnrk und in Linz^ür den politischen Bezirk, beziehungsweise für das Stadtgebiet; 4. für Metall- und Stahlschleifer in Vöchlabruck für den politischen Bezirk; 5. für Spengler in Wels und Efcrding für die gleichnamigen politischen Bezirke;
142 b) Alle übrigen gemeinnützigen, d. h. nicht Erwerbszwecke verfolgenden Arbeitsvermittlungsstellen, insbesondere die von Landwirtschaftsgesellschaften, von Arbeitsvermittlungsvereinen, von Wohltätigkeitsvereinen, von Arbeiigeber- und ! Arbeiterfachvereinen unterhaltenen Arbeitsvermittlungsstellen, jene der Fachvereine, insoierne als sie die Arbeitsvermittlung ! in größerem Umfange betreiben und damit zugleich ein Bedürfnis des gesamten Industriezweiges befriedigen. Die Entscheidung der konkreten Frage, ob eine die ! Anerkennung anstrebende Arbeitsvermittlungsstelle unter eine ' der obbezeichneten Kategorien zu subsummieren sei, unterliegt im einzelnen Falle der örtlich zuständigen Staatsbahndirektion nach Anhörung des Gutachtens der betreffenden Landesstelle, beziehungsweise Berghauptmannschaft. Demnach werden jene Arbeitsvermittlungsämter, die die bahnseitige Anerkennung I im Sinne der bezeichneten Stelle anstreben, sich diesbezüglich im Wege der betreffenden Landesstelle (Berghauptmannschast) ; mit einem instruierten Gesuche an jene Staatsbahndireklion ! zu wenden hohen, in deren Bereich der Sitz des betreffenden Vermittlungsamtes gelegen ist. Bezüglich der Arbeitsvermittlungsämter mit dem Sitze in Wien, beziehungsweise Prag, wird die k. k. Staatsbahnbahndirektion Wien, beziehungsweise Prag, als jene Stelle bestimmt, bei der die bahnseitige Anerkennung anzusprechen ist. Die k. k. Staatsbahndirektionen werden bei der Prüfung der erwähnten Frage unter Berücksichtigung des Votums der Landesstellen (Berghauptmannschaften) mit äußerster Rigorosität vorzugehen baben. Anlangend die in Punkt 2 der bezogenen Tarisstelle vorgesehenen, von den Arbeitsvermittlungsstellen auszufertigenden Ausweise wird bemerkt, daß diese nach beiliegendem Muster von der k. k. Staatsbahndirektion Wien im Sinne der einschlägigen Vorschriften aufzulegen sein werden. Diese Drucksorte ist von den einzelnen k. k. Direktionen an die ein- schreitenden Arbeitsvermittlungsämter zum Preise von 2 L für 100 Stück abzugeben. Wegen Hintanhaltung von Mißbräuchen bei Jnspruch- nahme dieser Begünstigung werden die k. k. Staatsbahndirektionen beauftragt, ihre Organe zur Ausübung strengster Kontrolle zu verhalten. Im Falle vorkommender Mißbräuche wird nicht nur nach den, tarifarischen Bestimmungen vorzugehen, sondern nach der Lage des Falles, unbeschadet der eventuellen gerichtlichen Verfolgung des Mißbrauches, auch die Entziehung des Rechtes zur Ausstellung der Legitimationen auszusprecken sein. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. Slatthalterei in Linz vom 17. August 1910, Z. 8178/1, zur Verständigung der interessierten Kreise und Korporationen in Kenntnis. ! ---------------------------- Z. 19.802. Steyr, 1. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Choleramaffnahmen. Angesichts der in jüngster Zeit aufgetretenen Möglichkeit einer Einschleppung der asiatischen Cholera werden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei, Z. 5323/V, vom 29. August 1910, den Gemeinde-Vorstehungen in Kürze die wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung einer Weiterver- breitung dieser Krankheit in Etinnerung gebracht. Die unerläßliche Voraussetzung einer wirksamen Bekämpfung der Verbreitung der Cholera bildet die sofortige Anzeige eines jede» cholernvcrdächtigen Krankheits- faNcs. 6. für Kupferschmiede in Linz für das Stadtgebiet; 7. für Metallgießer in Linz für das Stadtgebiet; 8. für Gold-, Silber- und Metallschläger in Linz für ganz Oberösterreich; 9. für Graveure rc. (P. 15 im § 1 der Gew.-Ordg.) in Linz für ganz Oberösterreich; 10. für Mechaniker rc. (P. 18 im § 1 der Gew -Ordg.) in Linz für das Stadtgebiet; 11. für Uhrmacher in Gmunden für den polit. Bezirk; 12. für Tischler in Linz für das Stadtgebiet, in Vöcklabruck und Wels für die gleichnamigen pol. Bezirke; 13. für Kammacher rc. tP. 25 im § 1 der Gew.-Ordg.) in Linz für ganz Oberöüerreiw; 14 für Gerber in Wels für den polit. Bezirk und in Urfahr für die politischen Bezirke Nohrbach und Urfahr; 15. für Sonnen- und Ncgenschirmmachcr in Linz für das Stadtgebiet; 16. für Tapezierer und Lackwarenerzeuger in Linz für das Stadtgebiet; 17. für Hutmacher in Wels für den politischen Bezirk; 18. für Pferdefleischhauer, Pferdefleischselcher in Linz für ganz Oberösterreich; 19. für Seifensieder in Vöcklabruck für ganz Oberösterreich ; 20. für Vergolder und Staffierer in Linz für das Stadtgebiet; 21. für Stukkaturer in Linz für ganz Oberösterreich. Die Namen und Wohnorte der Vorsitzenden der ein- einzelnen Prüfungskommissionen sind von der Gewerbebehörde erster Instanz als Aufsichtsbehörde, in deren Sprengel die Prüfungskommission ihren Sitz hat, zu erfragen. Z. 19.682. Steyr, 30. August 1910s An alle Gemeinde-Vorstellungen. Fahrtbegiinstigung für arbeitsuchende Arbeiter. Das k. k. Eisenbabnministerium in Wien hat sub Z. 64.388, ex 1909, vom 14. März 1910 nachstehenden Erlaß an alle Staatsbahndirektionen gerichtet. Das k. k. Eisenbahnministerium hat sich bestimmt gesunden, in den ab 1. Jänner 1910 gültigen Personen- und Gepäcktarif in Teil II, Heft 1, auf Seite 56, sub lit. c), Bestimmungen auszunehmen, die bezwecken, jenen Arbeitern, denen durch eine von der Bahn anerkannte Arbeitsvermitl- lungsstelle eine Arbeitsstelle vermittelt worden ist, bei Fahrten auf Entfernungen über 50 Kilometer der III. Klasse der Personen und gemischten Züge die Begünstigung des halben Fahrpreises einzuräumen. Betreffend die Frage, welchen Arbeitsvermittlungsämtern das Recht auf Ausstellung von Ausweisen zur Inanspruchnahme besagter Begünstigung zu- zuerkennen wäre, sowie der Modalitäten der Zuerkennung dieses Rechtes, ergehen auf Grund des mit den beteiligten Zentralstellen gepflogenen Einvernehmens nachstehende Weisungen: Als öffentliche oder gemeinnützige Arbeitsvermittlungsämter im Sinne der bezeichneten Tarifstelle sind folgende Stellen anzuerkennen: a' Alle öffentlichen, d. h. von öffentlich-rechtlichen Korporationen eingerichteten und betriebenen Arbeitsvermittlungsstellen, also insbesondere jene, die vom Lande, einem Bezirke, einer Gemeinde, einer Handels- und Gewerbekammer, einer Gewerbegenoffenschast, einem Gewerbegenoffenschastsverbande, einer Bergbaugenoffenschast oder einer landwirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft unterhalten werden.
143 Es werden daher Aerzte, Totenbeschauer, Seelsorger, Haushaltungsvorstände, Gemeindeorgane aus die ihnen obliegende Änzeigepflicht neuerdings unter dem Hinweis auf unnachsichtliche Ahndung von Versäumnissen aufmerksam gemacht. Von jeder Anzeige ist die Bezirksbehörde sofort im kürzesten Wege, (telegraphisch, telephonisch, mittelst Boten) in Kenntnis zu setzen, wozu erinnert wird, daß die telegraphischen Anzeigen an die politischen Behörden über das Auftreten choleraverdächtiger Erkrankungen oder Todesfälle, auch wenn sie von Gemeindeorganen, Aerzten, Gendarmerie- Kommanden und selbst von Privaten aufgegeben werden, als gebührenfreie Diensttelegramme zu behandeln sind. (Verordnung des Handelsministeriums vom 8. November 1892, Z. 53.961, Erlaß des Ministeriums des Innern vom 13. November 1892, Z 27.267, Stattb. Z. 17.547) Die nötige Isolierung der Kranken ist tunlichst durch deren Einbringung in die Jsolierabteilung einer Krankenanstalt oder in ein Notspital zu bewerkstelligen, wobei entsprechende Maßnahmen betreffs Desinfektion der verwendeten Transportmittel, sowie der von den Kranken vordem bewohnten Räume, benützten Effekten, sowie ihrer Dejekte zu zu treffen sind. Die Gemeinden werden angewiesen, die Notspitäler in den Stand zu setzen, für das Bereitsein von Pflegepersonen und von Desinfektionsmitteln Sorge zu tragen, sowie auf das Vorhandensein der im L. - G.- und V. - Bl. Nr. 20 ex 1892 kundgemachten „Cholera-Instruktion" und der „Anleitung zur Desinfektion während einer Cholera - Epidemie", L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 22 6X 1893, endlich auf die Beteilung der Gemeindeärzte mit diesen Instruktionen Bedacht zu nehmen. Zugleich wird den Gemeinden neuerdings die Notwendigkeit der sorgfältigsten Pflege der öffentlichen Reinlichkeit durch Beseitigung von Abfallstoffen jeder Art aus den menschlichen Wohnungen und aus deren Nähe, sowie insbe- ionders die Verwahrung der Vezugsstellen von Trink- und Nutzwaffer gegen jede Verunreinigung eingeschärft. So wenig dermalen Veranlaffung zu übertriebenen Befürchtungen hinsichtlich einer Weiterverbreitung der Cholera gegeben ist, ist es doch sehr wichtig, zu solchen Zeiten selbst leichten Erkrankungen der Verdauungsorgane sorgsame Beachtung zu widmen und insbesonders bei selbst anscheinenden leichten Erkrankungen von Brechdurchfällen ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und jede derartige Krankheit zur Anzeige zu bringen. Z. 19.891. S t e y r, 2. September 1910. An alle Gemeinde -vorftehungen. Sanitäre Borkehrnnge» gegen die Cholera. Mit Rücksicht auf das Auftreten der Cholera in der italienischen Provinz Puglien und den lebhaften Seeverkehr mit dieser Gegend, hat die k. k. Seebehörde in Trieit die mnitäre Revision der aus Puglien zur See ankommenden weisenden und ihrer Effekten angeordnet. Das Verzeichnis der aus dem Choleragebiete ankom- M enden Reisenden wird von den Seesanitätsämtern sowohl °°n Gemeinden als den politischen Behörden I. Instanz zur fertigen Verständigung der Behörden des Benimmungs- °Nes bekanntqeqeben. ‘ Die Gemeinde - Vorsehungen werden zusolge Erlasses der k. k. o-ö. Statthalterei, Z. 5266/V, vom 29. August 1911, aufgesordert, sofort zu veranlaffen, daß die erwähnten Reisenden in nicht belästigender Weise ärztlich untersucht und ohne Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit durcb fünf Tage vom Tage des Eintreffens aus österreichischem Gebiete gerechnet, unter ärztliche Beobachtung gestellt werden. Z. 1.9811, 19.812, 19 813, I9 815, 19.900 u. 19 901. Steur, I. September 1910 An alle Gemeinde-Vorftehungen nnö k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor Untcrstutrungöschwiudlcr und zwar: Joh. Pirker, 1876 in Fohnsdorf geboren und nach Straßburg, Bez. St. Veit a. d. Glan, Kärnten, zust.; Ludwig Rofclt, 1851 in Brüx geboren und dahin zuständig; - Augustin Traubach, 1880 in Gablonz a. d. Neiffe geboren und dahin zuständig; Matthias Koch, 1888 in Schaips geboren und zur Gemeinde Rennweg, Bez. Spittal in Kärnten zust.; Wilhelm Stumbergcr, 1888 geb., nach Pettau zu- zuständig, und Karl Krajsek, 1851 geboren, nach Ratschach bei Steinbruck zust. Die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden daher angewiesen, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des saktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. ________ ___ Z. 19 808. Steyr, 6. September 1910. An alle Gemeinde-Vorftehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Peter Bauer und Alois Zatz, h. ä. Amtsblatt Nr. 35 ex 1909, ist einzustellen. Z. 20.023. Steur, 5. September 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Todtenschcin für Josef Ziuucr. Laut Note des Magistrates Wien soll der am 29. Dezember 1889 in Wien geborene Joses Zinn er innerhalb der Jahre 1889 bis inklusive 1895 in einer Gemeinde des h. ä. Nerwaltungsgebietes gestorben sein. Die Gemeinde-Vorstehungen erhalten den Austrag, bei den in der Gemeinde befindlichen Pfarrämtern nach dem Ableben des Genannten zu forschen und im Eruierungsfalle bis 25. l. M. einen ox otib Todtenschein hierher ein- zusenden. Andern Falls sind bis znm gleichen Termin Fehl- berickte anher zu erstatten.
144 Z. 19 816. Steyr, 1 September 1910. An alle Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Jgnaz Estalnpa. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stalthalterei vorn 24. August 1910, Z. 8523/11, hat sich laut der von dem in Olmütz, Katharinnengasse Nr. 8 wohnhaften Geschästs- dieuer Jgnaz Chalupa erstatteten Anzeige dessen im Jahre 1897 in Biskupitz geborener und nach Bohuslav zuständiger, katholischer Sohn Jgnaz Chalupa am 29. Okober v. I. vermutlich aus Furcht vor Strafe, weil er die Schule sehr unregelmäßig besuchte, aus der elterlichen Wohnung entfernt und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Anzeiger glaubt, daß stch sein Sohn, der angeblich zur Verübung eines Selbstmordes zu seige ist, unter irgend einem falschen Namen in eine Arbeit oder Lehre verdungen habe. Jgnaz Chalupa jun. ist auf sein Alter ziemlich groß, bat ovales volles Gesicht, blaue Augen und kastanienbraunhelle Haare. Bekeidet war derselbe bei seinem Abgänge mit einer lichten Hose, schwarzem Sammtrock, grünen Hut und schwarzen Stiefeletten. Sprechen kann Jgnaz Chalupa deutsch und böhmisch und hat keinerlei Dokumente mit sich, genommen. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommauden werden angewiesen, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 19.980. Steyr, 6. September 1910. Ausforschung des abgängigen Eduard Peyrl. Der im Armenhause zu Kremsmünster Land befindliche 80 Jahre alte, geistesschwache Armenpfründer Eduard Peyrl, hat sich von dort am 22. August 1910 vormittags mit der Meldung entfernt, er fahre auf den Pöstlingberg. Da die Nachforschungen nach dem Abgängigen, welcher bis heute nicht zurückgekehrt ist, auch bei dessen Verwandten erfolglos war, wird vermutet, daß er infolge Irrsinns, von welchen er schon einmal befallen wurde, verunglückt ist, oder sich in seiner Geistesverwirrung selbst das Leben genommen hat, was er früher schon einmal durch Erhängen versuchte. Peyrl ist von kleiner, gedrungener Statur, hat ziemlich blaurotes Gesicht, stumpfe Nase, braune Augen, graue Haare, zittert stark und stößt beim Reden etwas mit der Zunge an. Er war bei seiner Entfernung mit einem schwarzen Rocke, grauer Hose und grauer Weste bekleidet, hatte einen weichen schwarzen Hut auf und Stiefeletten an. Die Wäsche, welche Peyrl am Leibe trug, war ein graukarriertes Hemd ohne Marke. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und über das Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z 19.818. Steyr, 6. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis. In der Berichtsperiode vorn 21. bis 28. August 1910 kam in der Ortschaft Oberplaissa der Gemeinde Großraming ein Fall von Nauschbrand vor. An alle Genossenschaften. A. Gcwcrbcanmcldungcn pro August 1910. 1. Johann Ursprunger, Marktfieraul mit Gemischtwaren, Kremsmünster 109. 2. Karl Goldnagel, Holz- warenmacher- Gewerbe (Schaufeln, Rechen und Gabeln), Pichlern 52, Gemeinde Sierning. 3. Franz Staffelmayr, Krämereigewerbe mit Ausschluß der im § 38, Abi. 5 der Gewerbe-Ordnung angeführten Artikel, Ebenboden 33, Gemeinde Ternberg. 4. Anna Hofmann, Modistengewerbe, Sierning 183. 5. Maria Kelterer, Frauenkleidermacher- gewerbe, Wipfing 9, Gemeinde Eberstallzell. 6 Johann Kneidinger, Bäckergewerbe, Rührndorf 26, Gemeinde Ried b. Kr. 7. Johann Maderthaner, Maurermeister, Weyer Markt 64. 8. Joses Ebelberger, Handel mit Sensen, Sicheln, Sensenringen, Wetzsteinen und Kumpfen, Hierstorf 15, Gemeinde Wartberg. 9. Franz Staffelmayr, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke, Ebenboden 33, Gemeinde Ternberg. 10. Johann Hümer, Faßbindergewerbe, Bad .Hall 209. 11. Karl Mühlbacher, Huf- und Wageuschmied, Kremsegg 38, Gemeinde Kremsmünster Land. 12. Franz Hager, Gast- und Schaukgewerbe (§16 G.-O., lit. a, b, o, 6, f, g), Oberrohr 27, Gemeinde Rohr. 13. Therese Eiersebner, Frauenkleidermacherin, Jttensam 7, Gemeinde Eberstallzell 8. Gewerbeabmeldungen. 1. Josefa Haslinger, Gemischtwarenhandel, Ebenboden 33, Gemeinde Ternberg. 2. Rosa Mayr, verehelichte Atzlinger, Frauenkleidermacherin, Dietachdorf 30, Gemeinde Gleink. 3. Ludwig Hebesberger, Bäckergewerbe, Rührn- dorf 26, Gemeinde Ried. 4. Johanna Ursprunger, Markt- fierantin mit Gemischtwaren, Sipbachzell. 5. Johann Schraml, Holzhandel, Lumpgraben 45, Gem. Großraming. 6. Karl Goldnagel, Hvlzwarenmacher (Schaufeln, Rechen u. Gabeln), Ebenboden 49, Gemeinde Ternberg. 7. Johann Ursprunger, Spanferkelhandel, Kremsegg 24, Gemeinde Kremsmünster Land. 8. Franziska Ditzl, Messerergewerbe, Gründberg 122, Gemeinde Sierning. 9. Matthias Fässer, Binder, Unterrohr 31, Gemeinde Rohr. 10. Eugenie Lackinger, Damen- kleidermacherin, Kremsmünster Markt 11. 11. Therese Käserböck, Damenkleidermacherin, Kremsmünster Markt 13. 12. Franz Göblhaider, Frächter, Sierning 144. 13. Karl Mühlbacher, Hufschmied, Bad Hall 185. 6. Gewerbeveränderungen. Benediktinerstift Kremsmünster, Elektrizitätswerk Krift, Kremsmünster Land; von der hochw. Stiftsvorstehung wurde Johann Pollak zum Betriebsleiter bestellt. Der L k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Beriag der k. k. Bezirlshauvlmannschafl Äteyr. — HaaSsche BuÄdruäerei in Slevr.
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