Amtsblatt 1910/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

138 Seit der Einführung des Befähigungsnachweises im Handelsgcwerbe mehren sich die Fälle, daß seitens der Ge- ; nossenschasls- und Gemeindevorsteher Zeuguisie zur Bestätigung gelangen, welche der tatsächlichen Verwendung des Zeugniswerbers nicht entsprechen. Diese Zeugnisse werden in den meisten Fällen vom 1 Zeugniswerber selbst verfaßt und derart stilisiert, daß er hiedurch die zum Ansuchen um ein an den Befähigungsnachweis gebundenes Handclsgewerbe notwendigen Beilagen erwirbt, sich dieselben von der Genosienschasts- und der Ge- meindevorstehung bestätigen läßt und so aus diese Weise den Gewerbeschein für ein nur den befähigten Kaufleuten vor- bebaltenes Handelsgewerbe erhält. Im guten Glauben, daß diese gemachten Angaben richtig sind, werden diese Behelfe von den Genossenschaftsund Gemeindevorstehern bestätigt. Infolge Statthalterei-Erlasses vom 23. August 1910, Z. 4278/VIII, werden die Genosienschasts - Vorstehungen : daher auf die Wichtigkeit der Evidenzhaltung ihrer Mitglieder । und deren Hilfsarbeiter aufmerksam gemacht und sowohl die ' Gemeindevorsteher als auch die Genosienschaften angewiesen, bei Bestätigung von Verwendungszeugnisien im Handels- I gewerbe mit größter Genauigkeit vorzugehen. j Z 19 462. Ltcyr, 26. August 1910. ! An alle Gemeinde-Vorstehungen in drrcn Gebiete im Sinne der Kundmachung der.! h. k. o.-ö. Statthaltcrei oom 18. Äprit 1904, L - G.-u. v.-LI. Nr. 19, die polisciliche Melde- psiicht besteht. Kundmachung über die Mcldevorschriftcn. Die Gcmeinde-Vorstehung Garsten hat bei der Druckerei Emil Haas L Cie. in Steyr eine Kundmachung über ! die Meldevorschriften auflegen lasien, welche infolge ihrer umfassenden Form für eine ausgedehnte Benützung sehr ; empfohlen werden kann. I Die Kundmachung verweist Gastwirte, Gewerbetreibende überhaupt und Dienstgeber auf ihre Meldepflicht und wäre geeignet, die häufigen Klagen über Nichteinhaltung der Melde- ! Vorschriften, welche sich speziell bei polizeilichen Nachforschungen und bei Dienstbotenstreitigkeiten ergeben haben, her- abzumindern. Aon besonderem Werte erscheint sie jedoch im gegen- ivärtigen Zeitpunkte, da eine genaue Durchführung des Meldewesens eine bedeutende Erleichterung bei der bevorstehenden Volkszählung ergeben wird. Die erwähnte Drucksorte würde von der Firma Haas auf Kanzleipapier zum Preise von 60 h per Lage (20 Stück) aufgelegt werden. Die derzeit beigedruckten Namen: „Garsten" und „Josef Schweinschwaller" hätten dann zu entsallen. Mit Rücksicht auf den geringen Preis der Kundmachung werden die Gemeinde - Vorstehungen wohl m der Lage fein, einen möglichst weiten Kreis der interesiierten Bevölkerung mit einzelnen Exemplaren zu beteilen. Z 19.520. Lleur, 27. August 1 nIo. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Fahrpreisermäßigung auf Eisenbahnen für Korrigenden. Ueber Erlaß der 1 k o.-ö. Statthalterei vom 21. August l. I , Z. 5983 II, werden die Gemeinde-Vor- stehungen auf die Fahrpreisbegünstigung auf Eisenbahnen für Korrigenden, sowie auf das nachstehende für diesen Zweck zu verwendende Formular besonders aufmerksam gemacht. Gebührenfrei »ach 8 12, 111 Absah, lit. <•, des Fahrkartcn- stenergesehcS. Z- Leg................. Betreff: Ueberstellung von Korrigenden. An Herrn .. ................................................................................................. in ............... Sie werden hiemit beauftragt, am ......................... d Korrigend (Zögling) ........................................................... ........................................................................................ zu überstellen. Dieser Auftrag dient als Legitimation und ist behufs Erlangung der im Personentarife der österr. Slaalsbahnen, II. Teil, Heft 1 und 3 für den Transport von Korrigenden und deren Eskorte auf den österreichischen Eisenbahnen ausnahmslos vorgeschriebenen Fahrpreisermäßigung bei der abfertigenden-- Eisenbahnkasse mit dem Ersuchen um Vormerkung des bezahlte» Fahrpreises bei der Hin- und Rückfahrt vorzuweisen. Gemeindevorstehung................................... am .......... . 19 Gemeinde- Für den Gemeindevorstand: siegel. ...................................................................... (Rückseite des Formulars.) 1. „Schüblinge, Korrigenden von Zwanzsanstalten, Zivil- arrestanten und Sträflinge, Stellungsflüchllinge bei zwangsweiser Vorführung auf den Assentplatz, jugendliche Personen, d,e zur Abgabe in eine Besserungs- (Erziehungs-) Anstalt bestimmt sind, und deren Begleiter werden gegen Vorweisung besonderer behördlicher (stempelsreier) Legitimationen bei Benützung der III. Klasse der Personen- und gemischten Züge zum halben tarifmäßigen Fahrpreise befördert. 2. Die Begleiter können die ermäßigten Fahrpreise auf Grund behördlicher Legitimationen auch bei der Rückfahrt in Anspruch nehmen." Z. 19.386. • Steyr, 25. August 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und Zischereirevierausschüsse. Erlöschen der Furnnkolose bei den Fischen der Herrschaft Wcißenbcrg. Da uach den vorgenommenen Erhebungen die in den Fischwäsiern des Gutes Weißenberg seinerzeit aufgetretene Furunkolose der Fische nunmehr vollständig erloschen ist, hat die k. k. Statthalterei mit Erlaß vom 17. August 1910,

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