der k. k. LezirksWilpImnnnMiist Stegr für öen gteichncrmigen pok'itisehen und Kchnl'öezirk. Ur. 32. Hleyr, am II. August 1910 Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft L>teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 1< 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ^ t ep r z 9. August 1910. An alle Gemeinde - Vorstehnngen. Hinausgabc der Reichsgcscy- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgefetz- Blätter Stuck LV — LVIII an die Gemeinde - Vorstehnngen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. ex offo Z. 18.457 Steyr, 10. August 1910. An alle Gemeinde - Vorstehnngen, hochw. Pfarrämter, Genossenschafts - Vorstehnngen und Krankenkassen. Acuffcrc Bezeichnung Portofreier Dicuststiicke. In letzter Zeit haben sich wiederholt Fälle ereignet, daß Dienststücke, welche an die k. k. Bezirkshauptmanuschasl einlangte», wegen ungenügender Bezeichnung des Grundes der Portosreiheit seitens des k. k. Postamtes in Steyr beanständet, und als portopflichtige Sendungen behandelt wurden. Die Gemeinde-Borstehungen werden daher angewiesen, jedes Dienststück, welchem die Portosreibeil zukommt, ausdrücklich als ,,Portofreie Gemeindedicustsachc" zu bezeichnen. Den hochw. Pfarrämtern kommt die Portosreiheit nur dann zu, wenn die Adresse die Bezeichnung des Gegenstandes, wodurch die Portosreiheit begründet wird, trägt. Es märe daher auf die Adresse zu schreiben: „Portofrei in Reljgions-, Ehe-, Schul-, Kirchcnvermögens - Ange- ^genheiten". Den Genossenschaften und Krankenkassen kommt die Portofreiheit nur bezüglich jener Eingaben zu, welche sie über ämtliche Aufforderung erstatten. Es hat daher in diesen Fällen die Adreffe stets den vermerk „Portofrei über amtliche Aufforderung" zu erhalten. । ex ottb Z. 18.458. steyr, 10. August 1910. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Betreffend Vorspauupachtung. Im Nachhange zum h. ä. Erlasse voin 20. Juli 1910, Z. 14.965 (Amtsblatt Nr. 29), werden die Gemeinde-Vor- ; stehungen in Kenntnis gesetzt, daß die Haassche Buch- druckerei in Steyr die Formularien für 1. Bedingungen, betreffend die lizitatorische Verpachtung des Vorspanns, und 2. Protokoll über di-- lizitatorische Verpachtung des Vorspanns in Druck gelegt hat und daß die Gemeinde- Vorstehungen diese beiden Formularien nunmebr dort um i den Preis von 50 h per Lage (10 Stück) beziehen können. - Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher eingeladen, sich mit diesen Formularien ehestens zu versehen, und sodann im Sinne des h. ä. Erlasses vom 3. Mai 1910, ! Z. 9652 (Amtsblatt Nr. 18), vorzugeben und die in diesem Erlasse angeordneten Vorlagetermine genauestens einzuhalten. Z- 18.104. Steyr, 6. August 1910. An alle Gememde-Vorstehungen. Kundmachung betreffend Ausgabe von Dicnstpfcrdcn (Tragtiere) in die Privatbcnüyung. Nach den Bestimmungen des Dienstbuches E — 21a, ' „Vorschrift über die Ausgabe vou Dieustpferden (Tragtieren) der Infanterie- (Jäger-) Maschinengewehrabteilungen in die Privatbenützung" gibt die Heeresverwaltung in Hinkunst , ältere, abgerichtete Dienstpferde (Tragtiere) aus dem Staude der k. u. k. Maschinengewehrabteilungen, also auch aus dem ! Staude der Maschiuengewehrabteilung des k. u. k. Feldjäger- I bataillons Nr. 10 in Steyr, iu die Privatbenützung hinaus ; Es ist somit Interessenten, die in ibrer Wirtschaft, ihrem : Geschäfte ein solches Dienstpserd (Tragtier) zum Fahren, ; Neiteu oder Tragen brauchen, Gelegenheit geboten, sich dessen ! Benützung gegen Uebernahme seiner Erhaltung ohne Auswendung eines Miet- oder Kaufpreises zu sichern. . Die Ausgabe solcher Pferde (Tragtiere) findet iu der Wo.-iM int derbste nach Bcendiauna der Trnidniib»,,/,»», _
126 eventuell auch fallweise — statt. Mit der Ausgabe sind die Kommandanten der Maschiiiengewebrableilungen betraut. Die Ausgabe er-olgt vorn Kommando der Maschineu- gcivchrat'tcilnnq des k. u. k. Feldjägerbataillous Nr. 10 in Steyr, Jägerkaserne. Der genaue Zeitpunkt der Ausgabe und die Anzabl der auszugebenden Pferde (Tragtiere) kann gegenwärtig noch nicht bestimmt werden und wird den ettvaigen Bewerbern rechtzeitig bekanntgegeben werden. Als Bewerber kommen nur solche Personen in Betracht, von deren ordentlichen Wohnsitz, wo auch das Dienstpferd (Tragtier) gehalten werden muß, die Ausgabestation Steyr mit Fußmarsch binnen längstens 24 Stunden erreicht werden kann «(nicht über 25— 30 km im Umkreise von Steyr). Dieselben muffen durch Grundbesitz oder anderweitiges Vermögen eine genügende Gewähr für die Erfüllung der sich aus den Bedingungen ergebenden Pflichten, besonders für die Erfüllung der Verbindlichkeit bieten, das Dienst- pferd (Tragtier) stets in einem kriegsdiensttauglichen Zustande zu erhalten. Eine und dieselbe Person kann sich auch um mehrere Dienstpierde (Tragtiere- bewerben. Personen, deren Gewerbe eine besondere Gefährdung oder Abnützung der Dienstpferde (Tragtiere) mit sich bringt, sind von der Beteilung ausgeschloßen. Es wird bemerkt, daß jene Personen, die auf die Uebernahme von derlei Pferden (Tragtieren) reflektieren, in ihrem eigenen Jntereffe sich schon i'rüher beim Kommando obiger Majchinengewehrabteilung schriftlich oder mündlich vormerken lassen sollen, und wird insbesondere auf die kurze Haltungsdauer hingewiesen, da das Pserd (Tragtier) falls es bei den Musterungen fortwährend im kriegsdiensttaug- lichem Zustande gesunden wird, schon mit Ablauf von drei Jahren — vorn Tage der Ausgabe an gerechnet — in das Eigentum des Benutzers übergeht. Die näheren Bedingungen, unter welchen die Ausgabe erfolgt, können von Jutereffenten bei obiger Maschinengewehrabteilung eingesehen tverden. Von der Maschuiengewehrabteilung des k. n. k. Feldjäger- Bataillons in Steyr am 5. August 1910. Aus vorstehende Ausschreibung sind die interessierten Kreise besonders aufmerksam zu machen. Z. 465/2. Steyr, 4. August 1910. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Betreffend die Vorbereitung der Hanszinsstcuerbemessung pro >811 bezw. 1911/191». Unter Hinweis aus die im Amtsblatte Nr. 31/32 ex 1900, Amtsblatt Nr. 26 ex 1901, Amtsblatt Nr. 6 ex 1902 und Amtsblatt Nr. 32/33 ex 1904 publizierten h. a. Erläffe vom 27. Juli 1900, Z. 11.270/VI, 4. August 1900, Z. 11.779/VI, 14. Juni 1901, Z. 6254/VI, 29. Jänner 1902, Z. 1185/VI und vom 2 August 1904, Z. 5460/VI, deren genaueste Befolgung den Gemeinde- Vorstehunge» hiemit neuerdings eingeschärft wird, ergeht der Auftrag, das vorschriftsmäßig verfaßte Hauszinssteueroperat pro 1911 bezüglich der »ach § I, Ht K des Gesetzes vom 9. Februar 1882, R.-G -Bl. 9ir. 17, hauszinssteuerpfllchtigen Gebäude und pro 1911/1912 hinsichtlich der nach 8 1, I lit. a, des zitierten Gesetzes bausziussteuerpflicht^gen in den Orlschafleu Bad Hatt, Buchholz, Jägcrbcrg, Kraxen- tal, Kremsmünster Markt, Ncuschönau, Pfarrkirchen, Pyrach, Sarning, Wcycc Markt und Obswcyer gelegenen Gebäude, für welche im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 1896, N.-G.Bl. Nr. 120, die Hauszinssteuer für zwei Jahre veranlagt wird, bis längstens 26. September LÄ10 an das zuständige k. k. Steueramt unter Berufung auf den vorstehenden Erlaß einzusenden. Die einschlägigen, von den Gemeinde-Vorstehungen sogleich öffentlich zu verlautbarendeu, sowie auf der Amts- tasel zu affigierenden und mit 26. September l. I., dem Hauszinssteueroperate anzuschließenden Kundmachungen vom 4. August 1910, Z. 465/2, werden den Gemeinde - Vorstehungen in je einem Exemplare nebst den erforderlichen Drucksorten unter einem zugefertigt. Z. 1616/Sch. Steyr, 6. August 1910. An alle Ortrschulrate und Ichulleitungen in TüMlopteM Mit SchtUlljalhtrsböginrr LM SeH>tcmbeN. Dieselben erhalten hiemit. den Auftrag, unter genauer Beachtung der h. ä. Erläffe vom 25. März 1908, Z. 694, Amtsblatt Nr. 14. vom 4. April 1908, Z. 761, Amtsblatt Nr. 15, und vom 29. Mai 1909, Z. 1029, Amtsblatt Nr. 22, die Schulbeschreibung von Haus zu Haus vorzunehmen und die Schulbeschreibungsakten längstens 14 Tage nach Beginn des Schuljahres 1910/11 hieramts in Vorlage zu bringen. Z. 1609/B.-Sch.-R. Steyr, 4. August 1910. Konkurs -Ausschreibung. An der siebenklasstgen Volksschule in Weher a. d. Enns kommt eine Lehrerstelle erster Klaffe zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1600 X, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugniffe und einer Diensttabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage, der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringeu. Ä 17.831. Steyr, 3. August 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen, hochw. Pfarrämter und L k. Gendarmen e-poften- ttommanden. Diebstahl von vier sehr wertvollen orientalischen Teppichen in der Kirche von Vizakna. Laut Erlaß des k. k. Statlhalterei-Präsidiums in Linz vom 1. August 1910, Z. 2991/Präs., wurden in der Nacht zum 12. Juli l. I. aus der Kirche in Vizakna von .bisher unbekannten Tätern vier sehr wertvolle orientalische Teppiche entwendet.
127 Der erste Teppich ist 174 cm lang und 133 cm breit, mit Säulenmuster. Zwischen den Säulenlinien mit blauen Wagen ein Priesterstuhl mit lebhaft roten Tulpen auf dem nach vorne gewendeten Teile. Der Teppich dürfte 800 Jahre alt sein. Der zweite Teppich ist 203 cm lang und 141cm breit. Das Muster desselben ist nicht genau bekannt. Es ist auffallend blau und mit außergewöhnlich lebhaften roten Farben genäht (umrandet?). Der dritte Teppich trägt ebensfalls ein Säulenmuster mit gelben Wagen zwischen den Säulenlinien. Der vierte Teppich trägt ein dreieckiges Muster. Die zwei letztgenannten Teppiche sind je 180 cm lang 143 cm breit. Hievon werden die Gemeinde -Vorstehungen, hochw. Pfarrämter und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, über ein eventuelles Vorkommen der Teppiche sogleich anher Mitteilung zu machen. Z. 18.114. Steyr, 6. August 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung des stellungspslichtigcu Johann Gruber. Auszusorschen ist der am 11. Juni 1887 in Judenburg, Murgasie Nr. 30 geborene und in St Lorenzen bei Scheifling im Bezirke Murau heimatberechtigte Stellungspflichtige Johann Gruber. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. August l. I. zu berichten. Z. 18.113. Steyr, 6. August 1910 Ausforschung des Josef Crrek. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö Stattbalterei vom 22. Juli 1910, Z. 7578/11, ist der für die kgl. böhm. Landes- zwangsarbeitsanstalt in Prag notionierte, am 10. März 1872 in Frauenberg geborene und nach Dobrejic im politischen Bezirke Budweis zuständige Josef Cerek unbekannten Aufenthaltes. Der Genannte war Taglöhner, ist mittelgroß, hat kastanienbraune Haare, Schnurrbart und Augenbrauen, blaue Augen, längliches Gesicht, spitzige Nase und Kinn und proportionierten Mund; als besonderes Kennzeichen wird schwere Aussprache angeführt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, den Genannten auszusorschen und ist ein positives Ergebnis der Forschung behufs Einlieferungsveranlassung desselben sogleich anher anzuzeigen. Z. 17.783. Steyr, 4. August 1910. Ausforschung des Josef Lejsek aus Chwalkowiy. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. Juli 1910, Z. 0785/X11, ist der in Hodolein-Nollsberg Nr. 25 wohnhaft gewesene Josef Lejsek im Monate Oktober 1909 spurlos verschwunden. Joses Lejsek ist im Jahre 1872 in Hreptschein geboren, nach Chwalkowitz bezw. Olmütz zuständig, Taglöhner, gl'vß, schlank, hat blonde Haare, solchen Schnurrbart, dunkle Augen, mageres sehr blasses Gesicht, gewöhnliche Nase, solchen Mund, gesunde weiße Zähne, reine Aussprache, böhmisch und deutsch. Vor seinem Abgänge war er mit schwarzen, kurzen Stofsrock, bläulicher Hose und abgetragener Bäckerkappe gekleidet Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, die Forschung nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben anher zu berichten. Z 17.781. Stevr, 4. August 1910. Jdentitätöerforschung. Am 14 Juni 1910 wurde in einem Gebüsche etwa 50 Schritte abseits von der Landstraße zwischen Gallesano und Montegrande (Pola) ein männlicher Leichnam aufgesunden. Nach dem kommissionellen Besunde handelt es sich um Selbstmord durch Erschießen. Der Revolver, aus dem der Selbstmörder einen Schuß in die rechte Schläfe abgeseuert hatte, lag noch neben der Leiche. Der Leichnam, welcher zirka zwei Wochen an der Stelle gelegen sein dürste, war vollständig in Verwesung übergegangen und von demselben nur das Skelett übriggeblieben. Bei dem Leichnam wurde außer zwei weißen Sacktüchern mit rotem Rand, weder Geld noch sonst etwas vor- gefunden. Die Kleider waren total versault, doch konnte sestge- gestellt werden, daß .der Selbstmörder, welcher zirka 40 Jahre alt. gewesen sein dürste, blonde Haare und Schnurrbart hatte und scheinbar dem beyeren Arbeiterstande angehörte, mit einer dunklen Pellerine und einem dunklen Anzug bekleidet war, und einen weichen grauen Filzhut mit der Schutzmarke „Best Felz" trug. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, die Nachforschungen einzuleiten und ist über ein eventuelles Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 17.493, 17.494. Steyr, 29. Juli 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Emanuel Tehan, h. ä. Amtsblatt Nr. 29, und des Jakob Paul Fuöik, h. ä. Amtsblatt Nr. 18 ex 1908, ist einzustellen. Z. 17.782, 17.923. Steyr, 4. August 1910. Die Ausforschung des Ferdinand Kapp, h. ä. Amtsblatt Nr. 43 ex 1909, und der Franziska Lorgy, h. ä. Amtsblatt Nr. 3 ex 1910, ist einzustellen. Z. 18.172. Steyr, 6. August 1910. Die Aussorschung der Jda Scharn, h. ä Amtsblatt- Nr. 12 ex 1910, ist einzustellen.
128 Z. 17 784, 17.841, 17.843, 18 009 Steyr, 4. Anglist 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Untcrstüyungöschwindlcrn. Ferdinand Pcrtot, Sohn des Anton, geboren am 25. Dezember 1873 in Trieft und dorthin zuständig, Schreiber, Heimatschein vom 16. Jänner 1910, Z. 25; Karl Apollonio, des sei. Joachim, zuständig nach Trieft und dortselbst im Jahr 1877 geboren, Taglöhner, , ledig, mit Arbeitsbuch, ausgestellt vom Triester Anagrafen amte am 14. Mai 1910, Z. 3140; Johann Laseak, zuständig nach Nonzina, Bezirk Görz, und dort am 19. März 1833 geboren. Hat sich zuletzt in Wien, X., Laxenburgerstraße Nr. 17, aufgehalten; Ludwig Crogcr, 1877 in St. Jakob in Defreggen geboren und dahin zuständig; Johann Köck, 1888 in Mittel-Stockstall geboren, nach Ober-Stockstall zuständig; Eleonore Jezierska, 1884 in Sosnowico im Königreich Polen geboren und in Kruzlowa nizna, Bez. Grybow, Galizien, zuständig. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 18.040. Steyr, 6. August 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Merseuchenausweis. In der Berichtsperiode vom 24. bis 31. Juli 1910 bestand der Notlauf der Schweine im Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Gleink in Dietach und in der Gemeinde Ternberg in Mühlbachgraben in je 1 Hofe. In der Ortschaft Törfl der Gemeinde Neustift ist ein Fall von Nauschbrand vorgekommen. Der k. l. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. BezirlShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdrucker« in Stevr.
Volkszählung? Laut § 1 des Reichsgesetzblattes XXXII St. 67 vom 29. März 1869 müssen alle <Q®bäud®9 welehe zur 'Wohnungr den0 Menselien bestimmt smd9 soweit deren Numerierung nicht schon durchgeführt ist, numeriert werden» Dies gilt auch von einzeln stehenden Häusern, entfernten Wald- und Alpenhütten u. s. w., desgleichen von solchen Gebäuden, welche nur auf einige Zeit nicht bewohnt sind. Für diesen Zweck geeignete Hausnummern, in Blech erhaben geprägt und rostsicher mit feinem Emaillack gestrichen, 16x13 cm gross, gelangen in der Präge- anstalt und Metallwarenfabrik Wilhelm Pittner, Wien V, Schönbrunnerstrasse 19, für den Preis von 30 Hellern pro Stück zur Herstellung. Hierauf werden die Gemeinde-Vorstehungen besonders aufmerksam gemacht.
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