123 allen Umständen von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, bezw. zu den von den politischen Landesbehörden gemäß ,8 96 e, Absatz 3, anderweitig normierten Ladenschlußzeiten einzustellen ist. Damit wird allerdings bei gemischten Betrieben der eigentliche Ladenschluß erst für 9 Uhr abends gesichert, was, da der Ladenschluß im Gesetze nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Erreichung des eigentlichen Zweckes (Beschränkung der Betriebszeit und der Arbeitsdauer) ist, insolange unbedenklich bleibt, als die Verbindung des Lebensmittelhandels mit dem Verkaufe anderer Artikel nicht zur Umgehung des Gesetzes benutzt wird. Sollte dies der Fall sein, so müßte dagegen mit aller Strenge eingeschritten werden, da es absolut unzulässig ist, daß unter dem Deckmantel einer nur dem Lebensmittelhandel zustehenden Begünstigung die Konkurrenzverhältnisse verschoben und die Absichten des Gesetzgebers durchkreuzt werden. Von dieser Erläuterung sind die interessierten Kreise in entsprechender Weise zu verständigen. Z. 1574/Sch. Steyr, 1. August 1910. An sämtliche Schulleitungen. Generalversammlung des kath. Laudeölehrcrvereincs. Der k. k. Landesschulrat gestaltet die Freigabe des 26., 27. und 28. September l. I. vom Unterrichte sür die Mitglieder des Vereinsausschusses und für die Obmänner der Zweigvereine des kath. Landes-Lehrervereines, ferner des 27. und 28. September ganz und des 26. September sür die Mitglieder des genannten Vereines, des letzteren Tages aber nur insoweit, als dies die Reise zur Generalversammlung des Vereines in Linz erfordert. Z. 1575/Sch. Steyr, 1. August 1910. An alle Ortsschulräte, Schulleitungen und die Bezirkslehrerbibliothek des Bezirkes Steyr. IV. Oesterr. Konferenz für Schwachsiuuigcu-Fürsorgc in Wien. Am 21. und 22. März l. I. hat in Wien die 4. österreichische Konferenz der Schwachsinnigenfür- sorge unter dem Protektorate des k. k. Ministers für Kultus und Unterricht, Graf Karl Stürgkh, und Beteiligung von Vertretern der k. k. Landesschulräte und Landesansschüsse fast aller Kronländer und der autonomen Stadtvertretungen getagt. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der von hervorragenden österr. Gelehrten und Fachleuten in ganz vorzüglicher Weise erstatteten Referate hat sich der Konferenzausschuß entschlossen, auch diesmal über die stattgehabte Tagung einen gedruckten Bericht herauszugeben. Dieser Bericht ist eben unter dem Titel „Das schwachsinnige Kind im Lichte der neueren Forschung, 2. Band" im. Verlage des Vereines „Fürsorge für Schwachsinnige und Epileptische," Wien, 18. Bezirk, Anastasius Grüngasse Nr. 10, erschienen und kostet 3 Kronen 20 Heller. Er ist 198 Seiten stark und enthält 11 Referate mit 40 Kunstdruckabbildungen. Besonders wertvoll wird das Werk durch eine interessante Arbeit Dr. Karl Herforts: „Schwachsinnigentypen" (mit ,^ Typenbildern), welche dem Berichte im Anhänge angeschlossen ist. Zufolge Erlasses des k. k. L.-Sch.-R. vom 7. Juli 1910, ’O- 53io, wird auf das Erscheinen dieses Merkes aufmerksam Z. 1578/Sch. Steyr, I. August 1910. An alle Schulleitungen. Internationaler Kongreß für volkstümliche Erziehung in Brüssel. Zufolge einer Mitteilung der königlich belgischen Gesandtschaft in Wien findet anläßlich der Weltausstellung in Brüssel im Jahre 1910 daselbst in der Zeit vom 30 August bis 2. September l. I der dritte internationale Kongreß für volkstümliche Erziehung statt. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlayes des k. k. Landesschulrates vom 8_ Juli 1010, Z. 5500, I auf das Stattfinden dieses Kongresses aufmerksam gemacht, ! wobei bemerkt wird, daß alle auf den Kongreß bezüglichen ; Auskünfte von dem Kongreß-Sekretariate in Brüssel, Avenue Voltaire 3, erteilt werden. Z. 17.410. Steyr, 1. August 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor einem UntcrstützungSschwindler. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 5. Juli 1910, Z. 6548/XH, treibt sich der am 18. Oktober 1878 in Reichenau an der Maltsch, k. k. Bezirkshauptmannschaft Kaplitz in Böhmen, geborene und dahin auch heimatszustäudige, verheiratete Taglöhner Lorenz Krcnauer beschäftigungslos in der Welt herum und läßt sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse auszahlen. Derselbe besitzt Diettstbotenbücher vom 23. Februar 1896, Nr. 2, und vom 5. Oktober 1907, Nr. 95, und ein von der Heimatsgemeinde ausgestelltes Arbeitsbuch vom i 15. August 1909, Nr. 19, spricht nur deutsch, wurde be- ! reits mehrmals gerichtlich abgestraft und ist dem Trunke ergeben; er ist von mittelgroßer Statur, hat ovales Gesicht, braune Haare, Augen und Augenbrauen, längliche Nase und trägt keinen Bart. Die Gemeinde -Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. ___________ Z. 17.472. Steyr, 29. Juli 1910. Widerruf. Die Ausforschung des Franz Kerschbaumer, Taglöhner, h. ä. Amtsblatt Nr. 29 ox 1910, ist einzustellen Z. 17.412. Steyr, 29. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und ;. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung dcö Lukas Pipau aus Fomaj. Lukas Peter Pipan aus Fomaj ist seit dem 11 Juni l. I. abgängig. An dieiem Tage verlauste er zwei Ochsen dem Fleischhauer Hrovatin in Opöina um 920 K und fuhr mit dem einkassierten Kaufpreise mit der Staatsbahn in der Richtung gegen Görz.
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