Amtsblatt 1910/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Lk'zi'rkslMuplmnttnlMast 8ieyr füv öen gbeichncrmigen politischen und Schutbezirk. Ar. 31. Steyr, am 4. August 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden/ — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige . 2ldressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 20. Juli 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Hinausgabe der Ncichsgcsctz- Blätter. Unter Einem gelangt das Reichsgesetz- Blatt Stück LIV an die Gemeinde - Vorsehungen znr Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. ------------------------------------- Z. 17.543. Steyr, 29. Juli 1910. Mwts - Erinnerung. An alle Gemeinde -Vorstehungen und Schulleitungen. Vorlage der Jmpfaktc. Jene Gemeinde - Vorstehungen und Schulleitungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 28. April 1910, Z. 9297, Amtsblatt Nr. 18, bis jetzt nicht entsprochen haben, werden eingeladen, die Jmpfakte nunmehr ehestens anher vorzulegen. Z. 17.490. Steyr, 29. Juli 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nckrutcnrepartition pro 1910. Laut des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Juli 1910, Z. 5809/IV, beträgt das Rekrutenkoutingeut des Heeres für den pol. Bezirk Steyr Land im Jahre 1910 125 Mann. Hievon ab die mit bleibender Widmung und Einteilung Assentierten 17 Mann. Es bleibt daher die vorläufige Abschlußnummer des Heeres die Los-Nummer 357 der I. Altersklasse, d. h. die in der I. Altersklasse mit Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assentierten bis einschließlich Los-Nummer 357 gelangen als Rekruten in das Heer. Das Nekrutenkontingent der Landwehr beträgt 42 Mann. Es bildet daher die Los-Nummer 129 der II. Altersklasse die vorläufige Abschluß-Nummer der Landwehr, d. h. alle mit Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assen- Uerten der I. Altersklasse, welche eine höhere Los- Nummer als 357 haben, und die mit Vorbehalt der 2L>dmuna und (SiritfMsitttrt Assentierten der II. Altersklasse bis einschließlich der Los-Nummer 129 gelangen als Rekruten in die Landwehr. 47 Mann gelangen vorläufig als Ueberzählige in die Ersatzreserve. Diese Rekrutenrepartition ist durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel und auf sonst geeignete Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. ex offo Z. 17.762. Steyr, 1. August 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen de§ Gerichtrbezirkez UremZmünster. Heeres- und Landwehr-Evidenz-Verzeichnisse. Dieselben sind behufs h. ä. Richtigstellung, bezw. Ergänzung sogleich anher einzusenden. Z. 17.374. Steyr, 27. Juli 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. psarrämter. K. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz. Nr. 4353/E. Konkurs - Ausschreibung. Zur Beteilung der für das Jahr 1910 verfügbaren Interessen aus der Stiftung der Marktgemeinde Leonfelden wird hiemit der Konkurs ausgeschrieben. Anspruch auf die Stiftung haben Invalide des Infanterieregiments Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der Marktgemeinde Leonfelden. Im Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber ledig oder verheiratet ist, wie viele unversorgte Kinder (männlichen und weiblichen Geschlechtes getrennt angeführt) vorhanden sind, welche Feldzüge derselbe mitgemaLt und ob er eventuelle Verwundungen erlitten hat; auch sind die sonstigen Familien- und Vermögensverhältnisse anzuführen. Die Bewerber dieser Stiftung haben ihre Gesuche, mit dem Abschiede dokumentiert, bis längstens ». September l. I. beim k. und k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 einzubringen und können später einlangendc Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden.

122 Die Gemeinde - Vorsehungen und hochw. Pfarrämter werden eingeladen, vorstehende Konkurs-Ausschreibung möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 17.411. Steyr, 29. Juli 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanöen. Dokumentenverlust des Josef Jäger. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom ' 14. Juli 1910, Z. 6103/11, sind einem gewissen Josef ! Jäger, am 14. Juli 1884 in Brunn am Gebirge, Rieder- österreich, geboren und dahin zuständig, Hufschmiedgehilfe, dermalen in Scköndorf Nr. 24, Gemeine Regau, im Aufenthalte, seit dem Monate Februar 1910 seine Dokumente, und zwar ein Taus- und Heimaisschein, ein Sittenzeugnis, ausgestellt in Brunn a. G., Niederösterreich, ein Lehrbrief, ausgestellt in Naabs a. d. Taya, Niederösterreich, mit einem Gesuche an die Werkstättenleitung der k. k. Staatsbahnen in Einund, in Verlust geraten. Da ein Mißbrauch mit diesen Papieren zu besorgen ist, werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden beauftragt, geeignete Erhebungen zu pflegen und vorkommenden Falls anher zu berichten. Z. 17.227. Steyr, 27. Juli 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Genossenschafts - Vorstehungen. Hinterlegung von Arbeitsbüchern ausgetretener Hilfsarbeiter. Laut Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom 7. Dezember 1904, Z. 62 325 (Statth.-Erlaß vom 25. Dezember 1904, Z. 26.777), bat der Oberste Gerichtshof unterm 4. November 1904 ein Gutachten über die Frage abgegeben, was mit Arbeitsbüchern zu geschehen habe, welche entlaflene oder ausgetretene Arbeiter beim Arbeitgeber zurücklassen. Hienach sei der Arbeitgeber bei ordnungsmäßiger Lösung 'nicht verpflichtet, das Arbeitsbuch weiter aufzube- wahren, sondern er könne es bei einem Dritten, insbesonders bei der Gemeindebehörde des Ausenthaltsortes des Hilfsarbeiters oder bei der zuständigen Gewerbebehörde deponieren, vorausgesetzt, daß diese Behörden zur Entgegennahme bereit sind. Unter allen Umständen aber sei der Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsbuch gemäß § 1.425 a. b. G. B., bei seinem zuständigen Gerichte zu erlegen. Namentlich aus Kreisen der Arbeitgeber ist nun der Wunsch ausgesprochen worden, es möge auch eine autoritative Erklärung darüber abgegeben werden, was mit den Arbeitsbüchern bei ordnungswidriger Lösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitsnehmers zu geschehen habe. Laut der Note des Justizministeriums vom 14. Mai 1910, Z. 12.326, hat nun der Oberste Gerichtshof sein Gutachten vom 9. November 1904, über die Hinterlegung von Arbeitsbüchern auch für den Fall nicht ordnungsmäßiger Lösung des Arbeitsverhältnisses, in der nachstehenden Weise ergänzt. 1. Der Inhalt des die Aussolgung des Arbeitsbuches an den Arbeiter bei ordnungsmäßiger Lösung des Arbetts- verhältnisies betreffenden Plenisstmarbeschluffes vorn 9. November 1904, ?rü6. 162, gilt auch in dem Falle, wenn der Arbeiter ohne gesetzlich zulässigen Grund die Arbeit verläßt, sobald die rechtliche Aufhebung des Arbeitsvertrages i — insbesonders mittelst Einverständnisses des Arbeitgebers, Ablaufes der Kündigungsfrist, ohne daß der Arbeitgeber innerhalb derselben einen Antrag auf zwangsweise Rückkehr in die Arbeit nach § 85 Gewerbeordnung eingebracht hätte, Ausführung der Akkordarbeit oder Eintrittes der Unmöglichkeit derselben — hinzugetreten ist. 2. Bis zu diesem Zeitpunkte bleiben das Recht und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufbewahrung des Arbeitsbuches (§ 80 c, Gewerbeordnung) unverändert. Infolge Erlaffes des k. k. Handelsministerium vom 30. Mai 1910, Z. 15.592, intimierl mit dem Statthalterei- Erlasse vom 5. Juli 1910, Z. 3565/VIII, werden die Gemeinde - Vorstehungen und Genossenschafts-Vorstehungen von dem Inhalte des Gutachtens mit der Weisung verständigt, hievon die Arbeitgeber in entsprechender Weise in Kenntnis zu setzen. Z. 17.488. Steyr, 29. Juli 1910. An die Gemeinde - Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Lcbcnsmittcl im Sinne des Ladenschlnstgeseyes. Laut Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 25. Juli 1910, Z 4098/VIII, hat aus Anlaß mehrerer Anfragen das k. k. Handelsministerium mit dem Erlasse vom 2. Juli 1910, Z. 17.218 eröffnet, daß nach Ansicht des Handelsministeriums unter „Lebensmittelhandel" im Sinne des § 96 6, 1. Absatz, des Gesetzes vom 14. Jänner 1910, R.-G.-Vl.-Nr. 19, betreffend die Dauer der Arbeitszeit und den Ladenschluß in Handelsgewerben und verwandten Beschästigungsbetrieben, der Handel mit Rahrungs- und Genußmitteln jeder Art zu verstehen ist. Das Handelsministerium geht hiebei von der Erwägung aus, daß das Gesetz vom 16. Jänner 1896, R.-G.- Bl. 9k. 89 ex 1897, betreffend den Verkehr mit Lebensrnitteln und einigen Gebrauchsgegenständen, im 8 I die gleiche Definition des Begriffes „Lebensmittel" gibt, und daß der Wortlaut des eingangs zitierten § 96 e zu einer Einschränkung der allgemeinen Bezeichnung „Lebensmitel" auf bestimmte Rahrungs- und Genußmittel nicht berechtigt. Ueberdies ist die Ausnahmsbestimmung, betreffend den Neunuhr-Ladenfchluß beim Lebensmittelhandel, zweifellos dem Interesse des konsumierenden Publikums zu dienen bestimmt, welches in der Möglichkeit, sein Approvisionierungsbedürfnis am Abend nach beendeter Berufstätigkeit zu decken, nicht behindert werden soll. Es werden also nach dem Gesagten alle Laden, in denen Rahrungs- und Genußmittel irgendwelcher Art zum Verschleiß gelangen, samt den dazugehörigen Kontoren und Magazinen bis 9 Uhr abends offengehalten werden dürfen, sofern die politischen Landesbehörden nicht etwa auf Grund des 8 96 6, Absatz 3 leg. cit eine frühere Sperrstunde angeordnet haben. Da diese Begünstigung aber im Gesetze ausdrücklich nur für den Lebensmittelhandel eingeräumt ist, so kann sie nicht auch für den Handel mit anderen Waren gelten, welcher gegebenenfalls in denselben Laden betrieben wird. Auf diesen Handel wird vielmehr die Vorschrift des Achtuhr- bezw. eines früheren Ladenschluffes in der Art Anwendung finden müssen, daß der Verschleiß aller Waren, welche nicht zu den Lebensrnitteln zu rechnen sind, unter

123 allen Umständen von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, bezw. zu den von den politischen Landesbehörden gemäß ,8 96 e, Absatz 3, anderweitig normierten Ladenschlußzeiten einzustellen ist. Damit wird allerdings bei gemischten Betrieben der eigentliche Ladenschluß erst für 9 Uhr abends gesichert, was, da der Ladenschluß im Gesetze nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Erreichung des eigentlichen Zweckes (Beschränkung der Betriebszeit und der Arbeitsdauer) ist, insolange unbedenklich bleibt, als die Verbindung des Lebensmittelhandels mit dem Verkaufe anderer Artikel nicht zur Umgehung des Gesetzes benutzt wird. Sollte dies der Fall sein, so müßte dagegen mit aller Strenge eingeschritten werden, da es absolut unzulässig ist, daß unter dem Deckmantel einer nur dem Lebensmittelhandel zustehenden Begünstigung die Konkurrenzverhältnisse verschoben und die Absichten des Gesetzgebers durchkreuzt werden. Von dieser Erläuterung sind die interessierten Kreise in entsprechender Weise zu verständigen. Z. 1574/Sch. Steyr, 1. August 1910. An sämtliche Schulleitungen. Generalversammlung des kath. Laudeölehrcrvereincs. Der k. k. Landesschulrat gestaltet die Freigabe des 26., 27. und 28. September l. I. vom Unterrichte sür die Mitglieder des Vereinsausschusses und für die Obmänner der Zweigvereine des kath. Landes-Lehrervereines, ferner des 27. und 28. September ganz und des 26. September sür die Mitglieder des genannten Vereines, des letzteren Tages aber nur insoweit, als dies die Reise zur Generalversammlung des Vereines in Linz erfordert. Z. 1575/Sch. Steyr, 1. August 1910. An alle Ortsschulräte, Schulleitungen und die Bezirkslehrerbibliothek des Bezirkes Steyr. IV. Oesterr. Konferenz für Schwachsiuuigcu-Fürsorgc in Wien. Am 21. und 22. März l. I. hat in Wien die 4. österreichische Konferenz der Schwachsinnigenfür- sorge unter dem Protektorate des k. k. Ministers für Kultus und Unterricht, Graf Karl Stürgkh, und Beteiligung von Vertretern der k. k. Landesschulräte und Landesansschüsse fast aller Kronländer und der autonomen Stadtvertretungen getagt. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der von hervorragenden österr. Gelehrten und Fachleuten in ganz vorzüglicher Weise erstatteten Referate hat sich der Konferenzausschuß entschlossen, auch diesmal über die stattgehabte Tagung einen gedruckten Bericht herauszugeben. Dieser Bericht ist eben unter dem Titel „Das schwachsinnige Kind im Lichte der neueren Forschung, 2. Band" im. Verlage des Vereines „Fürsorge für Schwachsinnige und Epileptische," Wien, 18. Bezirk, Anastasius Grüngasse Nr. 10, erschienen und kostet 3 Kronen 20 Heller. Er ist 198 Seiten stark und enthält 11 Referate mit 40 Kunstdruckabbildungen. Besonders wertvoll wird das Werk durch eine interessante Arbeit Dr. Karl Herforts: „Schwachsinnigentypen" (mit ,^ Typenbildern), welche dem Berichte im Anhänge angeschlossen ist. Zufolge Erlasses des k. k. L.-Sch.-R. vom 7. Juli 1910, ’O- 53io, wird auf das Erscheinen dieses Merkes aufmerksam Z. 1578/Sch. Steyr, I. August 1910. An alle Schulleitungen. Internationaler Kongreß für volkstümliche Erziehung in Brüssel. Zufolge einer Mitteilung der königlich belgischen Gesandtschaft in Wien findet anläßlich der Weltausstellung in Brüssel im Jahre 1910 daselbst in der Zeit vom 30 August bis 2. September l. I der dritte internationale Kongreß für volkstümliche Erziehung statt. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlayes des k. k. Landesschulrates vom 8_ Juli 1010, Z. 5500, I auf das Stattfinden dieses Kongresses aufmerksam gemacht, ! wobei bemerkt wird, daß alle auf den Kongreß bezüglichen ; Auskünfte von dem Kongreß-Sekretariate in Brüssel, Avenue Voltaire 3, erteilt werden. Z. 17.410. Steyr, 1. August 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor einem UntcrstützungSschwindler. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 5. Juli 1910, Z. 6548/XH, treibt sich der am 18. Oktober 1878 in Reichenau an der Maltsch, k. k. Bezirkshauptmannschaft Kaplitz in Böhmen, geborene und dahin auch heimatszustäudige, verheiratete Taglöhner Lorenz Krcnauer beschäftigungslos in der Welt herum und läßt sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse auszahlen. Derselbe besitzt Diettstbotenbücher vom 23. Februar 1896, Nr. 2, und vom 5. Oktober 1907, Nr. 95, und ein von der Heimatsgemeinde ausgestelltes Arbeitsbuch vom i 15. August 1909, Nr. 19, spricht nur deutsch, wurde be- ! reits mehrmals gerichtlich abgestraft und ist dem Trunke ergeben; er ist von mittelgroßer Statur, hat ovales Gesicht, braune Haare, Augen und Augenbrauen, längliche Nase und trägt keinen Bart. Die Gemeinde -Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. ___________ Z. 17.472. Steyr, 29. Juli 1910. Widerruf. Die Ausforschung des Franz Kerschbaumer, Taglöhner, h. ä. Amtsblatt Nr. 29 ox 1910, ist einzustellen Z. 17.412. Steyr, 29. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und ;. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung dcö Lukas Pipau aus Fomaj. Lukas Peter Pipan aus Fomaj ist seit dem 11 Juni l. I. abgängig. An dieiem Tage verlauste er zwei Ochsen dem Fleischhauer Hrovatin in Opöina um 920 K und fuhr mit dem einkassierten Kaufpreise mit der Staatsbahn in der Richtung gegen Görz.

124 Personsbeschreibung: Geburtsdaten: 18. Oktober 1879 in Fomaj; Beschäftigung: Bauer; Stand: verheiratet; Statur: bock; Gesicht: läuglich; Augen: braun; Nase: länglich; Mund: regulär; Haare: kastanienbraun; Besondere Kennzeichen: schwachsinnig. Die Gemeinde -Vorstehungeu und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommauden werden eingeladen, nach dem Genannten die Nachforscknngen sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis desselben sogleich anher zu berichten. Z. 17.413. Steyr, 30. Juli 1910. An alle Eemeintze-vorstehungeu und i. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis. In der Berichtsperiode vom 17. bis 24. Juli 1910 bestand der Rotlauf der Schweine im Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Garsten in Christkindl in 1 Hose. An alle Genossenschaften. A. Gcwerbcanmeldungen pro Juli 1910. 1. Firma I. Bachbauer u. Comp., Weyer, Bauunternehmung, Weyer Markt 42. Gabriel Ofner, Krämergewerbe (mit Ausschluß des Verkaufes der im § 38, Abs. 5, G.-O., anges. Artikel), Unterhimmel 4, Gemeinde Garsten. 3. Karl Küholzer, Viktualienhandel, St. Ulrich 25. 4. Johann Almberger, Photographengewerbe, Gaflenz 43. 5. Franz Bernt, Schuhmachergewerbe, Losenstein 79. 6. Johann Hofberger, Tischlergewerbe, Kroßraming 33. 7. Karl Küholzer, Schuhmachergewerbe, St. Ulrich 25. 8. Franz Fischereder, Gast- und Schankgewerbe (§16 G.-O., lit. a, b, c, d, g) (ohne Billard) und Fleischhauergewerbe (radiziert), Großen- dorf 3, Gemeinde Ried. 9. Johann Steinmaurer, Müllergewerbe, Liltring 11, Gemeinde Eberstallzell. 10. Gabriel Osner, Gast- und Schankgewerbe (§16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Unterhimmel 4, Gemeinde Garsten. 11. Josef Fucks, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, s, g), Schwaming 4, Gemeinde Garsten. 12. Michael Schörkhuber, Handel mit landw. Maschinen, Stiedelsbach 30, Gemeinde Losenstein. 13. Elias Leib Zelnik, Krämergewerbe (mit Ausschluß des Verkaufes der im § 38, Abs. 5 der Gew. -Ord. angeführten Artikel), Neuzeug 34. 14. Wenzel Voeelka, Reparatur von Fahrrädern und Nähmaschinen, Neuzeug 173, Gemeinde Sierning. 15. August Hartweger, Maler und Anstreicher, Bad Hall 46. 16. Benediktinerstift Kremsmünster, gewerbsmäßiger Betrieb eines Elektrizitätswerkes für die Erzeugung und Leitung von Elektrizität zu Zwecken der Beleuchtung, Kraftübertragung und anderer gewerblicher und häuslicher Anwendung, in Krist (ehemalige Papiermühle), Gemeinde Kremsmünster Land. 17. Mane Bauer, Gemischtwarenhandel, Unterhimmel 4, Gemeinde Garsten. 18. Karl Grammer, Gemischtwarenhandel, Weyer Markt 169. 19. Rosina Wirleitner, Frauenkleidermacher- qewerbe, Unterwolseru 59, Gemd. Losensteinleiten. 20. Maria Urbanitsch, Frauenkleidermachergewerbe, Weyer Markt 15. 21. Florian Scheinecker, Wagnergewerbe, Zenndorf 1, Gemeinde Ried. 22 August Zemsauer, Holzschnitzergewerbe- Anger 27, Gemd. Weyer Land. 23. Franz Ganglbauer, Gast, und Schankgewerbe (§16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Ober- brunnern 16, Gemeinde Thanstetten. 24. Eduard Feichtl, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O. lit. a, b, c, d, f, g). Garsten 10. 25. Theresia Kreuzinger, Frauenkleidermachergewerbe, Kroisbach 11, Gemeinde Losensteinleiten. 26. Theodor Richter, Wagnergewerbe, Kleinreifling 121, Gemeinde Weyer Land. 27. Franz Lechky, Schuhmachergewerbe, Rührndorf 28, Gemeinde Ried bei Kremsmünster. 8. Gewerbeadmeldungen. 1. Maria Stögmüller, Müller, Littring 11, Gemeinde Eberstallzell; Geschäftsführer: Josef Voglhuber. 2. Karl Grammer, Viktualienhandel mit Zucker und Kaffee, Weyer Markt 156. 3. Raimund Ofner, Tischlerei, Kremsegg 16, Gemeinde Kremsmünster Land. 4. Therese Ofner, Frauen- kleidermacherin, Kremsegg 34, Gemeinde Kremsmünster Land. 5. Iranz Pramberger, Schuhmacher, Wartberg 34. 6. Maria Thaller, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Schwaming 4, Gemeinde Garsten. 7. Josef Slavik, Fahrradhandel, Pichlern 56, Gemeinde Sierning. 8. Marie Nestler, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b. c, d, f, g), Oberrohr 27, Gemeinde Rohr. 9. Gabriel Ofner, Krämergewerbe (mit Ausschluß des Verkaufes der im § 38, Abs. 5, G.-O., angeführten Artikel), Unterhimmel, Gemeinde Garsten. 10. Viktoria Wiestnger, Schuhmacherei, Losenstein 79. 11. Franz Mayrhofer, Schuhmacher, Neuzeug 4, Gemeinde Sierning. 12. Barbara Eister- lehner, Gast- und Schankgewerbe (§16 G.-O.., lit. b, c, d. f, g), Unterdambach 47, Gemeinde Garsten. 13./15. Rudolf Lettner, a) Gast- und Schankgewerbe (§16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g); b) Handel mit Zucker und Kaffee; c) Vik- tualienhandel, Oberbrunnern 16, Gemeinde Thanstetten. 16. Leopoldine Zettl, Handel mit Galanterie, Leinen-, Baumwoll-, Posamentier-, Schnitt-, Weiß- und Kurzwaren, Wäsche und Seife, Neuzeug 60, Gemeinde Sierning. 6. Gewerbeveränderungen. 1. Maria Klein, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Weyer Markt 68; hat zum Geschäftsführer Josef Burgstaller bestellt. 2 Therese Mozny, Hufschmied, Jägerberg 7, Gemeinde St. Ulrich; Fortführung auf Witwenstandsdauer und die Bestellung des Josef Klingl- mair als Geschäftsführer genehmigt. 3. Anna Dickinger, Baumeistergewerbe, Bad Hall; Fortführung auf Witwenstandsdauer und Bestellung des Baumeisters Albert. Kittel in Windischgarsten als Geschäftsführer genehmigt. 4. Franz Fischereder, Fleischhauergewerbe (radiziert), Großendorf 3, Gemeinde Ried; hat als Geschäftsführer Franz Straßer bestellt. 5. Josef Dürmoser, Sägewerk, Kleinreifling, Gemeinde Weyer Land; hat das Sägewerk an die Firma Charles Vernot in Vichy verpachtet und wurde von letzterer als Geschäftsführer Fanz Neuper bestellt. Der c. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerer m Steur/

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2