106 2. Ist ein unter diesen Bedingungen den Eintritt nach Kanada anstrebender Einwanderer Familienhaupt und befindet er sich in Begleitung seiner Familie oder eines oder mehrerer Mitglieder derselben, so haben die vorangehenden Bestimmungen aus eine solche Familie oder deren Mitglieder ; keine Anwendung zu finden, doch muß der besagte Ein- I Wanderer, welcher oaupt der Familie ist. nebst der obbe- ! zeichneten Summe und den zu seinem Transporte in der angeordneten Weise erforderlichen Mitteln, eine weitere ihm unbedingt persönlich gehörige Summe Geldes besitzen, und zwar im Ausmaße von Dollar 12 50 für jedes im Alter von ' 5 bis 18 Jahren stehende Mitglied der besagten Fainilie ‘ und dazu Fahrkarten oder einen zur Deckung der Transportkosten genügenden Geldbetrag für alle besagten Familien- j mitglieder bis zu deren Bestimmungsort in Kanada. 3. Ein jeder solcher Einwanderer, welcher an der Grenze oder irgend einem Landungsplätze Kanadas zwischen dem 1. Tag des November und dem letzten Tag des Februar, beide Tage eingeschloffen, ankommt, ist den obigen Bestimmungen zu unterwerfen, wobei Dbllar 50 00 statt Dollar 25 00 und Dollar 25’00 statt Dollar 12’50 überall dort eiuzusetzen sind, wo die erwähnten Summen von Dollar 25 00 u Dollar 12’50 in den besagten Bestimmungen erwähnt werden. 4. Die Einwanderungsagenten an den verschiedenen Plätzen, den Ankunfls- und Landungshäfen sind verpflichtet, darüber zu ivachen, daß obiger Verordnungen eingehalten werden. Diejenigen Fälle sind hievon ausgenommen, an welchen der Einwanderungsagent, ungeachtet irgend einer der oben erwähnten Bestimmungen, befugt ist, einen Ein- wanderer von den Wirkungen der vorangegangenen Bestim- { mungen zu befreien, falls in zufriedenstellender Weise nachge- j wiesen wird: u) daß der Einwanderer, falls männlichen Geschlechtes, j sich zu einer festzugesicherten Beschäftigung als landwirtschaftlicher Arbeiter begibt und die Mittel zur Erreichung des Ortes dieser Verwendung besitzt; oder b) daß die Einwanderin in sestzugesicherten Hausdienst eintrilt und die zur Erreichung des ihr den Dienst bietenden Ortes erforderlichen Mittel besitzt; oder e) daß der Einwanderer, ob Mann oder Weib, als in eine der nachstehenden Kategorien gehörig, bei einem Verwandten der nachbeschriebenen Kategorien wohnen wird, der sowohl willig als auch im Stande ist, ihn zu ernähren und daß der Einwanderer die Mittel besitzt, um den Aufenthaltsort dieses Verwandten zu erreichen. I. Eine Frau, welche sich zum Gatten begibt. II. Ein Kind, das sich zu den Eltern begibt. III. Ein Bruder oder Schwester, die sich zum Bruder begebeu. IV. Minderjährige, die sich zu einer verheirateten oder unabhängigen Schwester begeben. V. Eltern, welche sich zum Sohne oder zur Tochter begeben. Die Gemeinde -Vorstehungen und hochw. Pfarrämter werden eingeladen, die interessierten Kreise auf vorstehende Information besonders aufmerksam zu machen. Z. 15.217, 15 220, 15.345, 15.034, 15.635 u. 15.030. Sle'yr, 30. Juni 1010. An alle Gemeinde-vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Franz Zvolsky, h. ä. Amtsblatt Nr. 3 ex 1910; des Alois Dvorak, und Josef Pliska, h. ä. Amtsblatt Nr. 7 ex 1910; des Franz Gottlieb Calabek, h. ä. Amtsblatt Nr. 48 ex 1903 ; des Rudolf Filgas, h. ä. Amtsbl. Nr. 22 ex 1909; des Josef Kiii/.c, h. ä. Amtsblatt Nr. 7 ex 1910; des Karl Bock, h. ä. Amtsblatt Nr. 2 ex 1910, ist einzustellen. Z. 15 219. Steyr, 30. Juli 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung des Deserteurs Heinrich Wallaschek. Anszuforschen ist der im Jahre 1887 in Mähr.- Trübau geborene und dorthin zuständige Deserteur Heinrich Wallaschek. Er wurde am 5. Oktober 1908 zum Infanterie- Regiment Nr. 93 assentiert und ist am 2. August 1909 aus der Station Jägerndorf entwichen. Im bürgerlichen Berufe ist er Zimmermaler. Besondere Kennzeichen: Narbe am rechten Daumen. Muttersprache: Denlfcb. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beaustragt, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein positives Resultat sogleich anher zu berichten. Z. 15.215. Steyr, 30. Juni 1910. Ausforschung vou Stellungspflichtigcn. Auszusorschen sind, und zwar: Ludwig Hummel, 24. August 1884 in Uulerradisch, Bez. Datschitz, Mahren, geb., röm.-kath., daselbst zust., Taglöhner und Knecht, L.-Nr. 202; Josef Housar, 21./3. 1884 in Eggendorf am Walde, Bez. Overbollabrunn, Niederösterreich, geb., röm.-kath., nach Lovelin, Bez. Datschitz, zust., L.-Nr. 347; Leopold Fiala, 16./9. 1884 in der niederösterr. Landes- gebäranstalt in Wien geb., röm.-kath., nach Teltsch, Bez. Datschitz, zust., L.-Nr. 503; Franz Pospichal, 3./12. 1884 in Roßzma, Bez. Pilgram in Böhmen, geb., röm.-kath., nach Trestitz, Bez. Datschitz, zust., L.-Nr. 074, Knecht; Leop. Mayer, 14./7. 1885 in der n.-ö. Landesgebäranstalt in Wien geb., röm.-kath., nach Wölking, Bez. Datschitz, zust., L.-Nr. 200; Ferdinand Zelenka, 29./8. 1885 in Teltsch, Bez. Datschitz, geb., röm.-kath., daielbst zust.,.Taglöhner, L.-Nr. 365; Karl Niedcrhofer u. Leopold Nicdcrhofer, 21./10.1885 in der Landesgebäranstalt in Brünn geb., röm.-kath., nach Zlabings, Bez. Datschitz, zust., L.-Nr. 318 u. 411; Franz Kratky, 20./9. 1885 in Wien, X. Bez., Pfarre St. Johann Evgl., geb., röm.-kath., nach Böhmen, Woteschna, Bez. Datschitz, zust., L.-Nr. 580; Johann Staugk, 27./9. 1885 in Wölking, Bez. Datschitz, geb., röm.-kath., nach Laskes, Bez. Datschitz, zust., Bäckergehilfe, Los-Nr. 292; Franz Josef Kargl,' 16./9. 1885 in Wien, X., Sankt Johann Evang., geb., röm.-kath., nach Maires, Bez. Datschitz, zust., Drechslergehilfe, L.-Nr. 6; Anton Sprinzl, 25./12. 1878 in der n.-ö. Landesgebäranstalt in Wien geb., röm.-kath., nach Wolfirsch, Bez. Datschitz, zust., Schneidergehilfe; Josef Janack, 24./9. 1878 in Leobersdorf, Bez. Baden, Niederösterreich, geb., röm.-kath., nach Palupin, Bez. Datschitz, zust., Hilfsarbeiter, Los-Nr. 238^. Scveriu Bajdrmann, 10. Mai 1886 in Sobisek, Bez. Prerau, Mähren geb., röm.-kath., nach Nudolfstal zust., Taglöhner, L.-Nr. 154;
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