100 Einvernehmens für die Infanterie-Regimenter und Feldjägerbataillone nachbezeichnete Termine für die Sommer- waffenruhe lHaupt-Ernteurlaubsperioden) festgesetzt: Die Zeit vom 17. Juli bis 7. August für die Jn- fanlerie-Negimcntcr Nr. 14 und 59 und für die Feldjäger- bataillone Nr. 4 und 10; die Zeit vom 21. Juli bis 10. August für die Jn- fanterie-Negimenter Nr. 28 und 36 und für die Feldjägerbataillone Nr. 1, 2, 12, 13, 16 und 22. Vorstehendes ist in den Gemeinden in ortsüblicher Weise allgemein zu verlautbaren ex oH'o Z. 14.757. Lleyr, 23 Juni 1910 An alle Gemeinde - Vorstehungen. Ncbcrscndung der pfarrämtlichrn Mntrikcnauszügc der I89<1 Geborenen an die Gemeindc-Borstehnngen. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die h. a. in Ausbewahrung gewesenen Matrikenauszüge über die in der eigenen Gemeinde Geborenen und Gestorbenen des I Geburtsjahres 1890 den Gemeinde-Vorstehungen als Behelf zur Verfaffung der Verzeichniffe der im Jahre 1911 zur Stellung gelangenden Stellungspflichtigen übermittelt. Diesen Matrikenauszügen liegen sämtliche h. a. vor- j handenen Zuständigkeitserhebungsakte, dann die von hier aus von auswärts requirierten ex oüo Taufscheine und Totenscheine bei. Die vorbezeichneten Erhebungsakte, dann die Tauf- bezw. Totenscheine und seinerzeit mit den Stellungsverzeich- uiffen pro 1911 wieder anher in Vorlage zu bringen. Z 14.426 steyr, 21. Juni 1910. An alle Gemeinde - Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ersichllichiiiuchiiug der Preise der Speisen »nd Getränke iui Gast- nud Schankgetverbc. Laut einer dem k k Handels'ninisterium gemachten Mitteilung des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten wurde in der letzten Zeit wiederholt darüber Klage geführt, daß die im § 52, Gewerbeordnung, vorgesehene „Ersichtlich- machung der Preise mit Rücksicht auf die Quantität und Qualität" beim Betriebe des Gast- und Schankgewerbes zum Nachteile des Publikums, insbesondere der Fremden, gar nicht oder in ungenügender Weise erfolgt. Im Interesse der Hebung des Fremdenverkehres wurde daher von Seite des genannten k. k. Ministeriums eine allgemeinere Handhabung des 8 52, Gewerbeordnung, in Anregung gebracht. Im Sinne des k. k. Handelsministeriums vom 10. Juni 1910, Z. 11.507, intimiert mit dem Statthalterei- Erlaffe vom 16. Juni 1910, Z. 3411/VIII, werden die Gemeindevorstehungen beauftragt, die Gast- und Schank- gcwerbetreibenden anzuweisen, die erwähnten Preise in ihren Gast- und Schanklokalen ersichtlich zu machen. Die k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden werden beauftragt, die Einhaltung dieser Anordnung zu überwachen nud die Nichtbesolgung anher anzuzeigen Z 15 002. steyr, 27. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Transport von auf öffentliche Pflege angewiesenen österreichischen Staatsbürgern. Das königl. ungar. Ministerium des Innern hat au das k. k. Ministerium des Innern die Anfrage gerichtet, welche Praxis bei der Durchführung des Transportes von auf die öffentliche Pflege angewiesenen österreichischen Staatsbürgern gelegentlich ihrer Beförderung vom Aufenthaltsorte in ibre Zustäudigkeitsgemeinde geübt wird, insbesondere von welchen Faktoren der Transport tatsächlich besorgt wird, welche Fahrbegünstigungen Hiebei gewährt und aus welchen Mitteln die bezüglichen Transportkosten tatsächlich bestritten werden. Zufolge Erlaffes der k. k. o. ö. Statthalterci in Linz vom 24. Juni 1910, Z 5946/11, wird die Gemeinde- Vorstehung angewiesen, über die diesfällige, von ihr gepflogene Uebung bis zuve, lässig 5. Juli l I. in eingehender Weise anher zu berichten. Z. 1295/Sch. Steyr, 27. Juni 1910. An sämtliche Schulleitungen. III. Serie der Wandtafeln für Schule und Hans. Im Verlage der k. k. Hof- und Staalsdruckerei in Wien ist soeben die III. Serie der „Wandtafeln für Schule und Haus" erschienen, die nachbenannte Bilder umfaßt: Nr. 21: Nothaug A., Auf der Weide. Nr. 22: Moll C., Schönbrunn. Nr. 23: Moll C., Heldenplatz. Nr. 24: Barth Q., Im Torfstich. Nr. 25: Kurzweil M., Vor der Schmiede. Der Preis für ein Bild beträgt für Schulen 2 X. Laut Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 4. Juni 1910, Z. 4217, und zufolge Erlaffes des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 25. Mai 1910, Z. 9390, wird die Lehrerschaft der unterstehenden Volksschulen auf das Erscheinen dieser neuen Serie der Wandtafeln, deren Anschaffung wegen ihres künstlerischen Wertes, sowie wegen ihrer Verwendbarkeit in den Schulen wärmstens empfohlen wird, mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß auch die Bilder der beiden ersten Serien dieser Wandtafeln für Schulen zu dem ermäßigten Preise von 2 X per Blatt abgegeben werden. Z. 14.967. Steyr, 25. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Genossenschaften der handeltreibenden. Deckung unbefugte» Betriebes im Handelögewerbe. Der Landesverband der Handelsgremien und -Genossen- schasten Oberösterreichs, sowie andere, private Schutzorganisationen des Handelsstandes haben in letzterer Zeit die Stattbalterei auf die bekannte Tatsache aufmerksam gemacht, daß. seit der Einführung des Befähigungsnachweises zum Antritte des Gemischtwarenhandels (88 13a und 38 des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26), vielfach versucht wird, diese gesetzlichen Bestimmungen durch Ab- schließung von Scheinlehrverträgen und durch Errichtung
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