der k. K. WzirkshauMmannlMss Sknr für öen gteichncrmigen potttisehen und Schusbezir7k. Nr. 26. Steyr, am 30. Juni 1010. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 80 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten lO h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 14.877. Steyr, 24. Juni >910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 30. April l. I., Z. 9446, für die Abgebrannten in Haslach und Hochkraml eingeleitete Sammlung ergab das erfreuliche Resultat des Betrages von 1251 L 58 h, welcher Betrag unter Einem mittelst Postscheck an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohrbach zur Verteilung an die Hilfsbedürftigen übermittelt wurde. Namens der Hilfsbedürftigen spreche ich den Gemeinde- Vorstehungen hiemit den besten Dank für ihre Mühe- ivaltung aus. Verzeichnis der Spenden für die Abgebrannten in Haslach und Hochkraml. Eberstallzell Kronen 10 50, Bad Hall 31 52, Kremsmünster Land 15, Kremsmünster Markt 47 23, Pfarrkirchen 34'40, Ried 19'48, Rohr 5, Sipbachzell 10'48, Wartberg 158'30, Aschach 30, Garsten 103'66, Gleink 20, Losensteinleiten 20, Sierning 70'28, Ternberg 18 39, Than- stetten 20, St. Ulrich - 39, Gaflenz 30, Großraming 40, ! Lausa 16908, Losenstein 115'50, Reustift 8'16, Reich- raming 100'60, Weher Land 10, Weyer Markt 125. Z. 15.110. Steyr, 28. Juni 1910. An alle Herren Gemeinde-vorsteher. Landessammlnng anläßlich der Hochwasscrkatastrophe in Tirol nnd Vorarlberg. Der Herr k. k. Statthalter in Oberösterreich hat mich mit dem Erlasse vom 25. Juni l. I., Z. 2493/?rüs., ersucht, zugunsten der durch die Hochwasserkatastrophe ani 13. Juni l. I. schwer geschädigten Bevölkerung Nordtirols und Vorarlbergs nach Maßgabe der obwaltenden Verhältnisse auch in Oberösterreich eine allgenieine öffentliche Sammlung milder Gaben einzuleiten. In Anbetracht der großen Ausdehnung und besonderen Schwere des erwähnten Elementarereignisses und im Hinblicke auf die stets bewährte Mildtätigkeit der Bewohner Oberösterreichs finde ich mich demnach bestimmt, eine Sammlung zum gedachten Zwecke anzuordnen und ersuche die Herren Gemeinde-Vorsteher, dieselbe im dortigen Gemeindegebiete durchzuführen. Die einfließenden Spenden wollen die Herren Gemeinde-Vorsteher gesammelt unter Benützung des zuliegenden Postschecks einzahlen. Da nun bekanntlich wer schnell gibt, doppelt gibt, lade ich die verren Gemeinde-Vorsteher ein, die Sammlung sogleich vornehmen zu lassen und dieselben. wenn tunlicb innerhalb 3 Wochen abzuschließen und den Sammelbetrag wie oben bemerkt, einzuzahlen. Z. 14.429. Steyr, 21. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Termin für die lebte Waffcnübnngspcriodc der Landwehr. Laut Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. l. M., Z 4703/IV, hat das k. k. LandesverteidigungsKommando in Innsbruck mit Zuschrift vom 8. l. M., M. A. Nr. 2865, bekanntgegeben, daß als Termin für die letzte Waffenübungsperiode der Truppen der k. k. Landwehr festgesetzt wurde: Ausrüstungstag: Bei den Landwehrfußtruppen und bei der Landwehrartillerie der 19. August; bei der Landwehrkavallerie der 17. August l. I. Abrüstungstag: bei allen Truppen der 15. September l. I. Die Landesschützenbatuillone haben am 14. Sep tember l. I. wieder in ihren Winterstationen einzutreffen. Vorstehendes ist in den Gemeinden in ortsüblicher Weise allgemein zu verlautbaren. Z. 14.428. Steyr, 21. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Sommerwaffenruhe, Ernteurlaube 1910. Laut Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. I. M., Z. 4728/1V, hat das k. u. k. 14. Korps- Kommando in Innsbruck auf Grund der mit den politischen Behörden und anderen Korpskommanden geflogenen
100 Einvernehmens für die Infanterie-Regimenter und Feldjägerbataillone nachbezeichnete Termine für die Sommer- waffenruhe lHaupt-Ernteurlaubsperioden) festgesetzt: Die Zeit vom 17. Juli bis 7. August für die Jn- fanlerie-Negimcntcr Nr. 14 und 59 und für die Feldjäger- bataillone Nr. 4 und 10; die Zeit vom 21. Juli bis 10. August für die Jn- fanterie-Negimenter Nr. 28 und 36 und für die Feldjägerbataillone Nr. 1, 2, 12, 13, 16 und 22. Vorstehendes ist in den Gemeinden in ortsüblicher Weise allgemein zu verlautbaren ex oH'o Z. 14.757. Lleyr, 23 Juni 1910 An alle Gemeinde - Vorstehungen. Ncbcrscndung der pfarrämtlichrn Mntrikcnauszügc der I89<1 Geborenen an die Gemeindc-Borstehnngen. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die h. a. in Ausbewahrung gewesenen Matrikenauszüge über die in der eigenen Gemeinde Geborenen und Gestorbenen des I Geburtsjahres 1890 den Gemeinde-Vorstehungen als Behelf zur Verfaffung der Verzeichniffe der im Jahre 1911 zur Stellung gelangenden Stellungspflichtigen übermittelt. Diesen Matrikenauszügen liegen sämtliche h. a. vor- j handenen Zuständigkeitserhebungsakte, dann die von hier aus von auswärts requirierten ex oüo Taufscheine und Totenscheine bei. Die vorbezeichneten Erhebungsakte, dann die Tauf- bezw. Totenscheine und seinerzeit mit den Stellungsverzeich- uiffen pro 1911 wieder anher in Vorlage zu bringen. Z 14.426 steyr, 21. Juni 1910. An alle Gemeinde - Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ersichllichiiiuchiiug der Preise der Speisen »nd Getränke iui Gast- nud Schankgetverbc. Laut einer dem k k Handels'ninisterium gemachten Mitteilung des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten wurde in der letzten Zeit wiederholt darüber Klage geführt, daß die im § 52, Gewerbeordnung, vorgesehene „Ersichtlich- machung der Preise mit Rücksicht auf die Quantität und Qualität" beim Betriebe des Gast- und Schankgewerbes zum Nachteile des Publikums, insbesondere der Fremden, gar nicht oder in ungenügender Weise erfolgt. Im Interesse der Hebung des Fremdenverkehres wurde daher von Seite des genannten k. k. Ministeriums eine allgemeinere Handhabung des 8 52, Gewerbeordnung, in Anregung gebracht. Im Sinne des k. k. Handelsministeriums vom 10. Juni 1910, Z. 11.507, intimiert mit dem Statthalterei- Erlaffe vom 16. Juni 1910, Z. 3411/VIII, werden die Gemeindevorstehungen beauftragt, die Gast- und Schank- gcwerbetreibenden anzuweisen, die erwähnten Preise in ihren Gast- und Schanklokalen ersichtlich zu machen. Die k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden werden beauftragt, die Einhaltung dieser Anordnung zu überwachen nud die Nichtbesolgung anher anzuzeigen Z 15 002. steyr, 27. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Transport von auf öffentliche Pflege angewiesenen österreichischen Staatsbürgern. Das königl. ungar. Ministerium des Innern hat au das k. k. Ministerium des Innern die Anfrage gerichtet, welche Praxis bei der Durchführung des Transportes von auf die öffentliche Pflege angewiesenen österreichischen Staatsbürgern gelegentlich ihrer Beförderung vom Aufenthaltsorte in ibre Zustäudigkeitsgemeinde geübt wird, insbesondere von welchen Faktoren der Transport tatsächlich besorgt wird, welche Fahrbegünstigungen Hiebei gewährt und aus welchen Mitteln die bezüglichen Transportkosten tatsächlich bestritten werden. Zufolge Erlaffes der k. k. o. ö. Statthalterci in Linz vom 24. Juni 1910, Z 5946/11, wird die Gemeinde- Vorstehung angewiesen, über die diesfällige, von ihr gepflogene Uebung bis zuve, lässig 5. Juli l I. in eingehender Weise anher zu berichten. Z. 1295/Sch. Steyr, 27. Juni 1910. An sämtliche Schulleitungen. III. Serie der Wandtafeln für Schule und Hans. Im Verlage der k. k. Hof- und Staalsdruckerei in Wien ist soeben die III. Serie der „Wandtafeln für Schule und Haus" erschienen, die nachbenannte Bilder umfaßt: Nr. 21: Nothaug A., Auf der Weide. Nr. 22: Moll C., Schönbrunn. Nr. 23: Moll C., Heldenplatz. Nr. 24: Barth Q., Im Torfstich. Nr. 25: Kurzweil M., Vor der Schmiede. Der Preis für ein Bild beträgt für Schulen 2 X. Laut Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 4. Juni 1910, Z. 4217, und zufolge Erlaffes des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 25. Mai 1910, Z. 9390, wird die Lehrerschaft der unterstehenden Volksschulen auf das Erscheinen dieser neuen Serie der Wandtafeln, deren Anschaffung wegen ihres künstlerischen Wertes, sowie wegen ihrer Verwendbarkeit in den Schulen wärmstens empfohlen wird, mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß auch die Bilder der beiden ersten Serien dieser Wandtafeln für Schulen zu dem ermäßigten Preise von 2 X per Blatt abgegeben werden. Z. 14.967. Steyr, 25. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Genossenschaften der handeltreibenden. Deckung unbefugte» Betriebes im Handelögewerbe. Der Landesverband der Handelsgremien und -Genossen- schasten Oberösterreichs, sowie andere, private Schutzorganisationen des Handelsstandes haben in letzterer Zeit die Stattbalterei auf die bekannte Tatsache aufmerksam gemacht, daß. seit der Einführung des Befähigungsnachweises zum Antritte des Gemischtwarenhandels (88 13a und 38 des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26), vielfach versucht wird, diese gesetzlichen Bestimmungen durch Ab- schließung von Scheinlehrverträgen und durch Errichtung
101 von Filialen bestehender Gemischtwaren- handelsgewerbe zu umgehen, um dadurch Personen den formalen Nachweis der Befähigung im Handelsgewerbe zu ermöglichen, welche nicht in der Lage sind, diesen Nachweis auf gesetzlich vorgeschriebenem Wege zu erbringen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1910, Z. 2575/1, werden die Gemeinde-Vor- stehungen und Genossenschaften der Handeltreibenden hievon in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, zur Wahrung der Standesinteressen nicht bloß auf die Mitglieder der Handelsgenossenschaften entsprechend einzuwirken, sondern auch das Abschließen von Schein-(lehr) Verträgen und fiktive Gründungen von Geschäftsfilialen anher anzuzeigen, damit gegen die betreffenden Gewerbeinhaber strafweise vorgegangen werden kann. Z. 1296. St ey r, 23. Juni 1910. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. o.-ö. Landesschulrat hat bereits mit dem Erlaffe vom 19. Juni 1882, Z. 1407, und durch die Ausführungen zu § 13 der definitiven Schul- und Unterrichtsordnung und nun neuerlich mit dem Erlaffe vom 6. Juni 1910, Z 4342, auf die Notwendigkeit der intensiven Pflege des Obstbaues durch die Volksschule, sowie auf die Bedeutung musterhafter Schulgärten für die Erziehung und den Unterricht der Schuljugend hingewiesen. Um das Interesse am Obstbau weiter zu steigern und den Schulkindern Gelegenheit zu bieten, ihre in Schulgärten erworbenen Kenntnisse zu verwerten, wird einem Erlasse des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 26. März 1910, Z. 13.227, zufolge auf eine Einrichtung aufmerksam gemacht, welche in verschiedenen Gegenden des Auslandes besteht, wo die Schüler der obersten Klassen der Volksschulen mit Obstbäumen beteilt werden, die an einem bestimmten Tage im Herbste gepflanzt werden. Eine solche gemeinsame Auspflanzung von Obstbäumen durch die Schuljugend oder durch die Schüler der landwirtschaftlichen Fortbildungskurse allmählich einzubürgern, sollen sich die Schulleitungen angelegen sein lassen. Der um die Förderung der Sache ersuchte o.-ö. Landeskulturrat hat mit der Note vom 28. Mai 1910, Z. 4059, mitgeteilt, daß zur Beteilung der Schüler der obersten Volksschulklassen mit Obstbäumen seinerzeit nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, über Ansuchen der einzelnen Schulleitungen, Obstbäume unentgeltlich zur Abgabe kommen werden. Im Jahre 1911 sollen außer der seit Bestehen des Landeskulturrates üblichen unentgeltlichen Abgabe von Edelreisern und Obstunterlagen — von welch letzteren im Jabre 1910 an 19 Schulleitungen über 2000 zur Verteilung gelangten — für die Anlage von Schulgarten Unterstützungen gewährt, sowie Pflanzenmateriale und Werkzeuge unentgeltlich zur Abgabe gelangen Bei Erstattung des Jahreshauptberichtes ist über den Erfolg dieser Bemühung zu berichten. Z. 14.531. Steyr, 21. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Transport von Jnfektionskranken. Es ist zur Kenntnis der k. k. Statthalterei gekommen, daß wiederholt zum Transporte von Jnfektionskranken die in Oberösterreich bestehenden Sanitätsableilnngen vom Noten Kreuz der Freiwilligen Feuerwehren berufen wurden und daß dieselben auch diesen Transport mittelst der ihnen zur Verfügung stehenden Krankentrausrortwagen oder Räderbahren, die dem gewöhnlichen Krankentransporte dienen, vollzogen. Abgesehen von dem Uebelstande, daß durch derartiae Krankentransporte die bei den Freiwilligen Feuerwehren zumNettungsdienste in Verwendung stehenden Krankeu- transportmittel ihrem eigentlichen Zwecke entzogen werden, besteht auch die Gefahr, daß auf diesem Wege die Veranlassung zur Weiterverbreitung ansteckender Krankheiten gegeben wird, da den Feuerwehren geeignete Desimektions- apparate nicht zu Gebote stehen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbalterei Nr. 2506/V vom 9. Juni 1910 wird den Gemeindevorstehungen im Sinne der Stattbalterei-Verordnung vom 12 November 1888, Z. 2967/Präs., L -G. u V.-Bl.-Nr. 22, eingeschärit, daß dieselben gemäß § 4, lit. a, des Reichssanitätsgesetzcs verpflichtet sind, die notwendigen Vorkehrungen für den unschädlichen Transport von Jnfektionskranken zu treten und daß es nur dann zulässig erscheint, zu diesem Zwecke die Transportmittel der Sanitätsabteilungen vom Roten Kreuze heranzuziehen, wenu von Seite der Gemeindevorstehung dafür Sorge getragen wird, daß diese Transportmittel und ihre Besörderungsmannschaft unmittelbar nach Abgabe des Kranken der vorschriftsmäßigen Desinfektion, und zwar unter Intervention des betreffenden Gemeindearztes unterzogen werden. Z. 14.970. Steyr, 27. Juui 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Nutcrstntznngsschwindler. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. Juni 1910, Z 5444/XH, treibt sich der 26 Jahre alte, nach Urfahr zuständige, ledige Hilfsarbeiter Lambert Weber beschäftigungslos umher und verursacht durch häufige In- anspruchnahme von Unterstützungen unle> Angabe unwahrer Gründe seiner Heimatsgemeinde bedeutende Auslagen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 14 841. Steyr, 24. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommande^ Jdeutität^erforschung. Laut Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 15. Juni 1910, Z. 5944/II, wurde am 24. Mai 1910 von der Gendarmerie in der Gemeinde Sabukovje eine taubstumme Frauensperson aufgegriffen und dem dortigen Gemeinde-Vorsteher Thomas Trefall bis auf weiteres übergeben. Die Herkunft dieser Frauensperson konnte, da sie nickt schreiben kann und hier auch ganz unbekannt ist, nicht eruiert werden; dem Aussehen nach dürfte dieselbe eine Italienerin sein.
102 Personsbeschreibung: Sie ist zirka 20 Jahre alt,' von mittlerer Statur, gut genährt, und hat eine auffallend braune Gesichtsfarbe, bekleidet ist dieselbe mit blaugestreifter Bluse, grauen Kopftuche, blaugestreifter Schürze, blaugestreifter Schob und schlechten Schnürschuben. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. f. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die geeigneten Nachforschungen über die Identität einzuleiten und ist über ein positives Resultat sogleich anher zu berichten. Z. 14.862. Steyr, 24. Juni 1910. Ausforschung des Franz Maderthancr. Der Zögling Franz M a d e r l h a n e r ist am 21 Juni l. I. aus seinem Dienstplatze in Gauderndorf, Niederösterreich, entwichen und dürfte die Absicht hegen, zu seiner Mutter Johanna Fuchs in Groß-Bleding, Mühlbach- graben, Post Ternberg in O.-Ob., zurückzukehren. Personsbeschreibung: Größe: Mittel; Gesicht: oval; Augen: blau; Augenbrauen: blond; Nase und Mund: gewöhnlich; Zähne: gut; Haare: blond Besondere Kennzeichen: keine. Der Genannte trägt Zivilkleidung. Im Falle.der Aufgreifung des Genannten ist die Rückstellung desselben in die n.-ö. Landeserziehungsanstalt in Eggenburg mittelst eigenen Reisebegleiters auf Anstaltskosten zu veranlagen. Z. 14.620. Steyr, 27. Juni 1910. Ausforschung des Eugeu Smyra. Eugen Smyra am 24. Februar 1888 in Trenczen- boßzumszo 3, Komitat Nagybicsze geboren, nach Althammer zuständig, hat seiner Stellungspflicht nicht Genüge geleistet, und ist auszusorschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z 15.003. Steyr, 27. Juni 1910. Ausforschung des Jakob Rasman. Jakob Rasman, zuständig nach Crok-Momiano, Gemeinde Buje, ist seit 3 Jahren vom Hause abwesend, ohne jemals von sich Nachricht gegeben zu haben. Personaldaten: Geburtsdaten: 2. IX. 1872, in Momiano; Beschäftigung: Steinmetzarbeiter: Stand: ledig; Statur: hoch; Gesicht: oval; Augen: hell; Nase: regulär; Mund: regulär; Haare: kastanienbraun; Sprache: italienisch und kroatisch; Kleidung: ziemlich gut. Der Genannte soll sich vor einiger Zeit in Dalmatien aufgehalten haben. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Juni 1910, Z. 5999/11, sind die entsprechenden Erhebungen nach dem Obgenannten zu pflegen und ist ein positives Resultat derselben sogleich anher mitzuteilen. Z. 15.004. Steyr, 27. Juni 1910. Ausforschung des Johau« Novotny aus Krasno. Laut Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Juni 1910, Z 6065/11, wurde der für die mährisch -schlesische Zwangsarbeitsanstalt in Brünn notionierte Joh. Novotny bis jetzt nicht eruiert. Derselbe ist im Jahre 1881 in Simonsfeld in Niederösterreich geboren, nach Krasna des polit. Bezirkes Neustadt zuständig, von mittlerer Statur, hat ein ovales Gesicht, blaue Augen, blonde Haare und Augenbrauen. Nach dem Obgenannten sind die Nachforschungen sogleich einzuleiten und ist derselbe im Betretungssalle nach ersolgter neuerlicher ärztlicher Untersuchung in die Zwangsarbeitsanstalt in Brünn zu überstellen, weshalb die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kom- manden im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen sogleich anher zu berichten haben. Z. 14.971. Steyr, 25. Juni 1910. Ausforschung entwichener Zwänglinge. Die k. k. o. - ö. Statthalterei hat mit Erlaß vom 22. Juni 1910, Z. 6352/11, nachstehendes eröffnet: Laut Zuschrift der Direktion der Landes - Zwangs- arbeits - Anstalt in Laibach vom 20. Juni 1910, Z. 1279, sind entwichen: 1. Der mit Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Oktober 1908, Z. 26.776/11, notionierte, seit 24. Februar 1910 hieranstalts detenierte, am 23. Mai 1891 in Schwertberg geborene und nach Schwertberg im politischen Bezirke Perg heimatberechtigte Zwängling Josef Bösinger. Derselbe ist von mittlerer Statur, schlanken Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, braune Haare und Augenbrauen, braune Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn. Er spricht deutsch und ist von Profession Bäckerlehrling und Taglöhner. — Derselbe ist auch nachstellungs- pflichtig. 2. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Klagen- furt ddo. 3 Juni 1910, Z. 11.359, notionierte, seit 12. Juni 1910 hieranstalts detenierte, am 18. Oktober 1886 in Karres geborene und nach Karres im pol. Bezirke Jmst heimatberechtigte Zwängling Franz Maier. Derselbe ist von mittlerer Statur, starken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, dunkelbraune Haare, eine hohe Stirne, Augenbrauen und Augen braun, Nase und Mund regulär, gute Zähne, ein ovales Kinn, trägt kleinen braunen Schnurrbart. Er spricht deutsch und ist von Profession Taglöhner. Besondere Kennzeichen: Am rechten Vorderarme tätowiert „Aus Liebe", 2 Hände gekreuzt. Rekrut des 1. Tiroler Kaiserjägerregimentes. 3. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Klagen- furt ddo. 3. August 1908, Z. 16.059, anher notionierte, seit 16. August 1908 hieranstalts detenierte, am 28. März 1882 in Maria Saal geborene und nach St. Georgen am Langsee heimatberechtigte Kärntner Zwängling Josef Berger. Derselbe ist von kleiner Statur, kräftigen Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, blonde Haare, breite Stirne, blonde Augenbrauen, blaugraue Augen, Nase und Mund gewöhnlich, schadhafte Zähne, ein rundes Kinn, trägt einen kleinen blonden Schnurrbart. Er spricht deutsch und ist von Profession Taglöhner. — Derselbe ist auch nachstellungspflichtig. Bekleidet waren diese Zwänglinge mit der Zwänglings- Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangsarbeitsanstalt" Laibach versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über deren Aufenthalt zu pflegen, und über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten, daß deren Einlieferung in die Zwangsarbeits - Anstalt in Laibach veranlaßt werden kann.
103 18- 14.621. steyr, 25. Juni 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und i. f. Gendarmerie - Posten - UominanSen. Widerruf. Die Ausforschung des Vinzenz Karasek, h. ä. Amtsblatt Nr. 19 ex 1909; des Josef Niedlich, h. ä. Amtsblatt Nr. 28 ex 1909 und des Anton Karl Wania tulso Vogel, Jgnaz Dostal und Franz Ruzicka, ist einzustellen. Z. 14.842. Steyr, 25. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k° Gendarmerie - Kosten -Uommaudeu. Tierseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Juni 1910, Nr. 3782/X, besteht in Oberösterreich der Rotlauf der Schweine im Bezirke E f e r d i n g in den Gemeinden Fraham und St. Marienkirchen; im Bezirke Freistadt in Untergaisbach; im Bezirke Linz (Land) in Leonding.; im Bezirke Perg in Langenstein und Schwertberg; im Bezirke Rohrbach in Berg; im Bezirke Böcklabruck in Weyregg; im Bezirke Wels in Schleißheim und im Bezirke Urfahr in Ottensheim und Walding in je 1 Hofe, in Steyregg in 2 Höfen. die Schwcinefcuche (-Pest) im Bezirke Ried in den Gemeinden Weibern, Utzenaich; im Bezirke Steyr (Land) in Sierning; im Bezirke Urfahr in St. Madalena; im Bezirke Wels in Lichtenegg und im Bezirke Linz (Stadt) in je 1 Hofe. die Tuberkulose der Rinder im Bezirke Urfahr in den Gemeinden Neichenau a. G. und Weigetschlag in je 1 Hofe. In der Gemeinde Großraming (Pechgraben) ist ein ein Fall von Nauschbrand vorgekommen. 6X okl'o Z. 14.995. steyr, 25. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Schlachtuugcu und Fleischkonsum in der l. Hälfte dcö Jahres 191«. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, unter Benützung der seinerzeit hinausgegebenen Formulare über die Anzahl der in der I. Hälfte des Jahres 1910 bei der Schlachtung zum menschlichen Genuffe beschauten Rinder, Kälber und Schweine sowie über den Fleischkonsum in diesem Zeitabschnitte zuverläffig bis 1«. Juli l. I. anher zu berichten. Der k. L Bezirkshauplmann: Walderdorfs. Redaktion und Berlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Stevr.
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