Amtsblatt 1910/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der K. k. 33r(’jirfisönuyImnn n scf)nst Stt^r für den gseid;nänlichen politische« und KctzuMezirk. 1k 25. Steyr. (im 23. Juni 1910 Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Äteyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Sowett der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ex 0U0 Z. 14.573. Steyr, 21. Jutli I01O. An alle Gemeinde-VarsLehungen. 2lmtstage im Monate Juli LttlO. Ich werde am Montag den 4. Juli l. I. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindckauzlei Krems- münster Markt für die Gemeinden des Gerichlsbezirkes Kremsmünster, am Mittwoch dcn <». Juli l. I. um ! 8 Uhr früh in Blasls Gasthaus in Loscnftcin für die 1 Gemeinden Lansa, Losenstein und Reichraming und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeinde- । kanzlei Weher Markt für die übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer Amtstage abhalten. Den Herren Gemeinde-Vorstehern bleibt es freigeslellt, bei diesen Amtstagen zu erscheiueu oder nicht. Z. l4.2O3. Steyr, 18. Juni 1910. An die Gemeinde - Vorsehungen, §chul- leitungen und hochw. Pfarrämter. Franz Graf Codroipo-Stistungs-Auöschrcibnng. Laut Mitteilung des k. u. k. 3. Korpskommandos in Graz vorn 8. Juni 1910, Z. 5289, an die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz, sind bis nun nur zwei Gesuche um Verleihung der Franz Graf Codroipo-Stistung eingelangt. Unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 1. Februar l. I., Z. 2677, Amtsblatt 6, ergeht die neuerliche Einladung, Ansprnchsberechtigte auf diese wohltätige Stiftung besonders aufmerksam zu machen. Z. 14.133. Steyr, 16. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-ttommandrn. SammlungSbetvillignng. Der k k Statthalter für Oberösterreich hat mit dem Erlasse vorn 14 Juni 1910, Z 2364/Präs. dem Asylverein der Wiener Universität die angesuchte Bewil- ligttng zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und j Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von I Haus zu Haus uud bei Behörden für die Zeit vom 15 Juni ; bis 15. August 1910 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vornehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß das zur Durchführung der Sammlung bevollmächtige Vereinsorgan Josef Stix im Besitze eines vom k. k. Landespräsidium in Salzburg ausgestellten, mit dessen Photographie und Personsbeschreibung versehenen Sammelbuches Nro. 82 ist, in welches die Sammelbewil- ligung eingetragen wurde. Z. 14.333. etepr, 18. Juni 1910. «ammlungeibewilligung. Der k. k. Statthalter in Oberösterreich hat mit dem Erlasse vom !6. Juni 1910, Z. 2410/Präs., dem katholischen Waisenhilfsvcreine in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Obsrösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines, mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden, für die Zeit vom 17. Juni bis 17. August 1910 erteilt. Hievon werden die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Katharina Wratan und Josephine Rath am 16. Juni l. I. die mit deren Photographien und Personsbeschreibungen versehenen Sammelbücher Nr. 104 und 105 ausgestellt wurden. Z. 14.195. Steyr, 18. Juni MHO An alle Genossenschaftr-vorstehungen. Betreffend die Aufbcwahrnug der Archivalien der Genossenschaften. Von allen Archivalien des Landes sind, wie die Erfahrung lehrt, die Archivalien der Zünfte am meisten Verlusten ausgesetzt. Aus den Antiquariatskatalogen ist alljährlich zu ersehen, daß noch immer oberösterreichische Zunftgegenstände an Antiquitätenhändler verkauft werden und vielfach

96 in das Ausland wandern. Die schlechte Verwahrung, in der I sich viefacb diese Archivalien befinden, ihr stetiges Wandern ! von Genofsenschasts-Vorsteher zu Genossenschafts - Vorsteher ! haben schon unwiederbringliche Verluste verursacht. Diese ' Wahrnehmung ist umso bedauernswerter, als gerade in diesen Archivalien die Geschichte und Entwicklung der einzelnen ! Handwerkszweige und des gesamten Gewerbes überhaupt iu erster Linie niedergelegt ist und deren amtliche Benützung ! für Gewerbeangelegenheiten immer mehr erschwert wird. Es > ist daher hoch an der Zeit, der Sicherung dieser zerstreuten ; Bestände volle Aufmerksamkeit zu schenken' Die Berichte, die i von den Genossenschaften im Vorjahre über ihre Archivalien eingelausen sind, haben gezeigt, daß trotz aller Verluste doch noch bei manchen Genossenschaften sich wertvolle Archivalien und sonstige Zuuftgegenständc befinden. Ueber Anregung des o.-ö. Landes-Archives werden die Genosscnschasls-Vorstebungen zufolge Erlasses der k. k. o -ö. Statthalterei in Linz vom 9. Juni 1910, Z. 3242/VIII, eingeladen, dem Schutze der noch vorhandenen Zunflalter- tümer die verdiente Beachtung zu schenken und insbesondere antustreben, für die Zunstgegenstände einen ständigen, geeigneten, feuersicheren und liockenen Aufbewahrungsraum ausfindig zu machen, um das fortwährende Wandern der Zunsttrnhen nach Möglichkeit zu verhindern. In dieser Hin- ftiit hätten die Genossenschaften zu veranlassen, ihre Altertümer entweder in den Orten, in denen sich größere Gemeindearchive oder Octsmuseen befinden, dort zu verwahren oder sie dem Landesarchive oder dem Museum Francisco Carolinum in Linz in sichere Obhut zu übergeben. Von den oberösterreichischen Zünften beanspruchen besonders jene der Eisenindustrie (Klingenschmiede, Schleifer, Messerer, Sensenindustrie und Kleineisenindustrie), der Hafnertechnik und der Leinenindustrie besondere Beachtung, da sie einerseits durch ihre herrlichen Erzeugnisse im Lande großen Ruhm verschafften und anderseits durch ihre weite Verbreitung für den Volkswohlstand von erheblicher Bedeutung waren. Die Zeugnisse der ruhmreichen Vergangenheit solcher Innungen sollten in erster Linie im Landesarchive verwahrt werden, da erst durch deren Vereinigung an einer zentralen Stelle ihre glanzvolle Tätigkeit in das rechte Licht tritt, die heimatliche Geschichtsforschung und die Kenntnis des Gewerberechtes nachhaltig gefördert wird. Wie bekannt, bleibt das Eigentumsrecht der Genossenschaften vollkommen gewahrt. In jenen Fällen, in denen die Genossenschaften die in ihrer Verwahrung befindlichen Archivalien nicht aus der Hand geben wollen, muß wenigstens dafür gesorgt werden, daß die Zunftgegenstände nicht auf den feuergefährlichen Dachböden und in den feuchten Kellerräumen aufbewahrt werden, und daß über die vorhandenen Gegenstände e i n sorgfältiges Inventar angesertigt werde, das bei dem Wechsel der Genossenschaftsvorstehung genau zu überprüfen ist. Welch herrliche Leistungen und Schöpfungen schon in alter Zeit der Hanöwerksfleiß Oberösterreichs geschaffen hat, mit welcher Sorgfalt die Innungen Ausschreibungen über ihre Erwerbszweige geführt haben, hat die vorjährige Handwerker-Ausstellung in Linz gezeigt. Den noch glücklich erhaltenen Bestind der Zunftaltertümer zu schützen und fernere Verluste nach Möglichkeit bintanzuhalteu, ist wohl eine dankenswerte Aufgabe und lade ich daher die Genossenschafts- Vorstehungen aus das nachdrücklichste ein, dafür Sorge zu tragen, oaß diese wertvollen Zunstgegenstände nicht an Antiguitätenhändler verkauft, bezw. verschleudert werden. Z 14.103. Steyr, 18. Juni 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen, Genossen- schaftZ-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Uommanden. Ncberwachung der Durchführung des Gesetzes über die Dauer der Arbeitszeit »nd deu Ladenschluß iu Handcls- gcwcrbcu uud verwandte« Geschäftsbetriebe». Das Gesetz vom 14. Jänner 1910, N.-G.-Bl. Nr. 19, Stück X, ausgegeben und versendet am 4. Februar 1910, betreffend die Dauer der Arbeitszeit und den Ladenschluß in Handelsgewerben und verwandten Geschäftsbetrieben, ist auf Grund des Artikels IV, bereits am 4. Mai 1910 in Kraft getreten. Ueber Erlaß der k. k o -ö. Statthalterei in Linz vom 8. Juni 1910, Z. 3115/VIII, werden hiemit alle beteiligten Faktoren, um Klagen und Anzeigen aus den Kreisen der Handelsangestellteu uud deren Schutzorganisationen vor- zubeugen, auf die Bestimmungen dieses Gesetzes hiemit ausdrücklich aufmerksam gemacht und beauftragt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und zu überwachen. Insbesondere ist darauf zu dringen, daß im Sinne der Z 96 6, Absatz 2, der Gewerbe-Ordnung die entsprechenden Mittagspausen im Ausmaße von I, bezw. 1 ’/9 Stunden von den Gewerbsinhabern gewährt werden. Sodann muß gemäß § 96 e, der Gewerbe - Ordnung der Ladenschluß spätestens um 8, bezw. 9 Uhr abends erfolgen. Weiters müssen auf Grund des § 96 g, der Gewerbe- Ordnung für die Hilfsarbeiter Sitzgelegenheiten bereit gestellt sein. Die Nichtbeachtung der einzelnen Bestimmungen des erwähnten Gesetzes wird nach den Strafbestimmungen der Gewerbe-Ordnung (VIII. Hauptstück) geahndet. Wahrgenommene Uebertretungen sind anher zur Anzeige zu bringen. Z. 14.529. Steyr, 21. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Evidentführung der Vorspannsticre ». Vorspannswäge». Das k. u. k. 14. Korpskommando in Innsbruck hat der k. k. o.-ö. Statthalterei mitgeteilt, daß aus den diesem Korpskommando auf Grund des § 7 der Durchsührungs- Bestimmungen zum Militärvorspannsgesetze vom 22. Mai 1905, R.-G.-Vl. Nr. 86, zugekommenen Ausweisen der politischen Bezirksbehörden entnommen wurde, daß der von diesen Behörden beobachtete Vorgang bei Verfassung der Ausweise nicht nur hinsichtlich des verwendeten Formulares, sondern auch bezüglich der Nachweisung der eingetretenen Aenderungen ein verschiedener ist. Durch diese Ungleichmäßigkeit wird eine verläßliche Evidenz erschwert, resp, überhaupt in Frage gestellt. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, wurden von der k. k. o.-ö. Statthalterei mit dem genannten KorpskoM- mando nachstehende Vereinbarungen getroffen: „Die Nachweisnng der vorhandenen Vorspannstiere- und -Wagen hat nach zuliegendem Muster zu erfolgen. Ueber Erlaß der k k. o.-ö. Statthalterei vonl 12. Juni 1910, Z. 4104/IV, haben die Gemeinde-Vor-

97 stehungen diese Formularien unter Angabe der einzelnen Persönlichkeiten, in deren Besitz die aufgesührten Vorspannmittel sich befinden, ausgefüllt sogleich, längstens aber bis 28. Juni l. I. anher vorzulegen. Nachdem die Berichterstattung an die t k. Statthalterei noch im Laufe des Monates Juni zu erfolgen hat, ist eine Terminüberschreitung zu vermeiden. Das neue Ausweisformulare wird in der Haassche» Kuchdr»tcherei, Steur, Griinmarstt, aufgelegt und kann dort künftighin bezogen werden. Z. 14.169. Steyr, 16. Juni 1910 An alle Gemeinde -Vorstehungen. Es, hat sich der Fall ereignet, dass seitens einer Gemeinde -Vorstehnng einer Partei behufs Erlangung der Bewilligung zur steuerfreien Branntweinerzeugung bestätigt wurde, daß sie keinen Ausschank von geistigen Flüssigkeiten betreibe. Nachträglich stellte es sich heraus, daß diese Partei durch einen Geschäftsführer auf Grund einer h. ä. Urkunde ein Gast- und Schankgewerbe betreibe. Es mußte daher gemäß 8 85/H, Z 1, Br. - St. - G., gegen diese Partei der Gefällsanstand erhoben und im Ab- lassungswege ausgetragen werden. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis, bei Bestätigung der für die Bewilligung der Steuerfreiheit maßgebenden Umständen auf den bezüglichen Brennübersichten mit der größten Gewissenhaftigkeit vorzugehen. Es wird Hiebei bemerkt, daß wiederholt schon gegen Parteien wegen ungerechtfertigter Inanspruchnahme _ der Steuerfreiheit' bei Ausübung des Brennverfahrens gesälls- strafrechtlich vorgegangen werden mußte und die Strasfälle in erster Linie darin ihren Grund hatten, daß den betreffen- den Brennern auf Grund der unrichtig erteilten gemeinde- ämtlichen Bestätigung seitens des Finanzinspektorates die Sicuersreiheit bewilligt wurde. Z 14.204. Steyr, 18. Juni 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und Uranienkasta - vorstehungen. Verpflegstaxcn in den Wiener Krankenanstalten. Zufolge Erlasies der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 31, Mai 1910, Z. 5129/XH, wurde die Taxe für die Berpstegung und Behandlung von Kranken nach der III. Klaffe in den neun Wiener k k. Krankenanstalten, diese sind das k. k. allgemeine Krankenhaus, das k. k. Krankenhaus Mieden, die k. k. Krankenanstalt Nudolfstiftung, das k. k. Kaiser Franz Josefs-Spital, das k. k. Kaiserin Elisabeth-Spital, das k. k. Kronprinzeffin Stephanie-Spital, das k. k. Wilhelminen-Spital. das k. k. St. Rochus-Spital und die k. k. Krankenanstalt Erzherzogin Sophienspital- stiftung, vom 1. Jnli 1910 angefangen mit drei Kronen 20 Hellern für den Kopf und Tag bestimmt. Die Verpflegstaxe II. Klaffe wird vom gleichen Tage angefangen auf acht Kronen, die der ersten Klaffe auf fünfzehn Kronen erhöht. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und Kranken- kassa-Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. I Z 12.766. L> teyr, 20. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor Ankauf von Svealin-Pastillen zur Ber- bcsscrung des Petrolcumlichtcs. In Dir. 28 der „Steyrer Zeitung" vom 7. April 1910 , erscheint nachstehende Notiz ausgenomnien: Glänzende Existenz für verlässt. Mann gl. w. Beruf, ob in Stadt od. Dorf wohnhaft, als Filialhalter gesucht. Nur ehrl. wenn auch eins. Leute iverden berücksichtigt. Dauernde u. sehr lohn. Tätigkeit. Versand von Postpaketen Einige Stunden Tätigkeit täglich genügen. Laden und Kapital nickt cr- sorderlich. Rhein Industrie G. m. b. H. Meblem- Rhein. (Rückporto erbeten.) Die Bevölkerung wird gewarnt, sich auf diese Annonce hin mit der Firma (Rheinische Neuheiten-Jndustrie in Mehlem a. Rhein) in Verbindung zu setzen Das von der Firma über Bestellung übersendete, an- , geblich zur Verbesserung von Petroleumlicht geeignete Prä- ; perat (Svealin - sOrcolin -) Pastillen) ist fast wertlos, daher ; unverkäuflich, wodurch eben der Besteller einen nicht uner- ! heblichen, finanziellen Nachteil erleidet. Hievon wollen die intereffierten Bcvölkernngskreise in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt iverden. Z. 14.106. L l e y r, 18 Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommandeu. Widerruf. Die Ausforschung des Albin Laug, h. ä. Amtsblatt Nr. 17 ex 1910, und des Josef Franz Dcpra, h ä. Amtsblatt Nr. 9 ex 1907, ist einzustellen. Z. 14.188. L>tevr, 17. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem UnterstuNnngöfchwindler Hcinr. Hruska, Heinrich HruSka, geb. im Jahre 1873, nach Hum- polec zuständig, gewesener Fabriksarbeiter, dem unglücks- weise beide Füße abgeschnitten worden sind, ziebt in der Welt herum um unter Hinweis auf seine Arbeitsunsähigkeit aus Recknung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen her- auszulocken. Da derselbe eine Unfallsrente in ziemlich großer Höhe (50 K monatlich) bezieht und in seiner Heimatsgemeinde sorgenlos leben könnte, wird seine Heimatsgemeinde künftighin keine dem Hruska gegebenen Vorschüsse ersetzen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur Dar- nachachtung in Kenntnis gesetzt. Z 14.527 Steyr, 21. Juui 1910. Warnung vor Untcrstützungsschwindlcrn und zwar: Georg Filipaneiö, Lohgerber, 1883 geb, nach Satteldorf, Bez Rann, zust. und

98 Wcnzcl Daniel, Zigeuner, nach Nemtschitz, Bezirk Prerau. zunändig. Die Gcmeinde-Vornebungcn werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach falstveiser Sicberstelluuq des faktischen augenblicklichen Bcdlirsuiycs — keinerlei Uuter- stütznug ni verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der geschlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zn behandeln. Z. 14,024, 14.524, 14 525. Steyr, 18 Juni 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschnng. Joscf Vinzenz Fanta, 16. Juli 1884 in Brunn geb., kath., Eltern: Vinzenz und Antonie f, oeb. Supka, zust. nach Nejrow; Alois Mu»a, 28. Febrnar 1886 in Lissitz, (Noko- witz) geb., kalb., Mutier: Joscfa Muna, zust. nach Lisiitz; Albin Fanz Vanök, 28. Februar 1882 in Pilowitz, Bez. Wall.-Meserilsch, geb,, kath., Mutter: Philippine Vanök, zust. nach Naitz. Leopold Klevcta, 10. November 1887 in Wien geb., kath., Mutter: Frauziska Klevcta, Tienstmagd, zust. nach Rovecin; Sigmund Tudck, 1887 in Krakail geb., nach Hof zust., Kommis; Karl Buriansky, 1877 in Holleschau geb., nach Sankt Liebau zust.; Franz Wolf, 16. April 1885 in Witkowitz, Bez. Mähr.-Ostrau, geb , nach Freudental zuständig, Eisendreher, Los-Zlr. 54; Josef Jankofsky, 31. Juli 1886 in Gebärhaus geb, nach Spachendors zust., Babnbediensteler, L.-Nr 338; Leo Johann Lcbcda, 14. Oktober 1886 in Zattig geb, nach Koschcudorf zust, Bahnbedlensicter, L.-Nr. 437: Josef Wolf, 16. August 1887 in Witkowitz, Bez. Mähr. - '7 in au, geb , nach Freudental zuständig, Eisendreher, Los Nr. 80; Gustav Adolf Langer, 25. April 1887 in Neustadt a Haardt geb., nach Aetstadt zust., Ntetzger, L.-Nr. 97; Alois Luch, 31. Mai 1888 in Spachendors geb., nach Naase zust., Schlosser, Los-9tr. 7; Alois Hadwigcr, 24. März 1888 in Olmütz geb., nach Nendörfl zust. Ueber ein positives Ergebnis Her Nachforschungen ist bis 10. September l. I. zu berichten. Z. 14.191. Steyr, 16. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehmgen. PfcrdeklassifikationS-Answeise und Tanglichkeits-Vcrzeich- nisse Rücksendung. Die zur Ueberprüfung anber vorqclegten Pferdeklassi- fikations - Ausweise und Tauglichkeits - Verzeichuiffe gelangen zur weiteren Evidrnzführunq und Aufbewahrung an die Ge- meinde-Vorstehungeu zur Versendung. Z. 14.207. Steyr, 20. Juni 1910. An alle Gemeinde -Vorstellungen und i. f. Gendarmerie -Posten-Uommanden. Hierseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Juni 1910, Nr. 3622/X, besteht in Oberösterreich der Rotlauf der Schweine ini Bezirke Eferding in den Gemeinden Fraham und St. Marienkirchen; im Bezirke Freistadt in Untergaisbach; im Bezirke Linz (Land) in Leonding; im Bezirke Steyr (Land) in Kremsmünster (Land) und Sipbachzell; im Bezirke Urfahr in Ottensheim in je 1 Hofe, in Altenberg in 3 Höfen. ___ • die Schweineseuche (-Pest) im Bezirke Ried in Weibern; im Bezirke Steyr (Land) in Sierning; m Bezirke Wels in Lichtenegg nnd im Bezirke Linz (Stadt) in je 1 Hofe; im Bezirke Böcklabruck in St. Georgen im Attergau in 2, in Straß in 3 Höfen; die Tuberkulose der Rinder im Bezirke Urfahr in den Gemeindeil Neichenau a. G. und Wcigetschlag in je 1 Hofe. In der Gemeinde Neustift und Lausa ist je ein Fall voir Nauschbrand vorgekommen. Der L k. Bezirkshauplmann: Waldcrdorfs. Redaktion und Berlaq der k. k. Beprköhauviniaiinschaft Steqr. — Haags^e Buchdruckerei in Stevr.

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