der k. k. Lrzfrst^hmiflimnnnschas! Sfrnr für den gleichnamigen politischen und Lchulöezir-K. Nr. 24. Ateyr, am 16» Juni 1910. Das AiiitSbl-.Ut erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Beflrkshauptmminschast L>teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöprciö jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Sowelt der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 14. Juni 1910. An alle Gemeinde - Vorstchungen. Hinausgnbe der Rcichsgescy-Blätter. Unter Einenl gelangen die Reichsgesetz- Blätter Stuck Xl.1, Xl.II und XLIII an die Geineinde - Lorstehungen zur Hinausgabe. lieber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. 26 I. 9446. Steyr, 13 Juni 1910 An alle Gemeinde - Vorsehungen. Amts - Erinnerung. Jene Gemeinde-Vorstehungen die bis nun dem h. ä. Erlasse vom 30. April 1910, Z. 9446, Amtsblatt Nr. 18, betreffend Brandsammlung für die Abgebrannten in Haslach und Hochkraml nicht entsprochen haben, werden eingeladen, nunmehr ehestens das Ergebnis der Sammlung anher bekanntzugeben, beziehungsweise die erzielten Sammlungsbeträge mit Benützung der übersendeten Postscheck einzuzahlen. Z. 13.926. Stepr, 14. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Einziehung von Erbschaften, UnfallSentschädignngen ul dgl. in Amerika im Vollmachtswcgc. . In Angelegenheit der Ausstellung von Vollmachten behnss Einziehung von Erbschaften und Unfallsentschädigungeu in Amerika hat das k. 'k. Ministerium des Innern über Anregung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern bezw. des k. k. Justiz-Ministeriums mit dem Erlasse vom 15. Mai 1910, Z. 16.595, folgendes eröffnet. Wenn ein österr. Staatsangehöriger in Amerika qe- florben und insbesondere, wenn er dort durch einen Unfall um das Leben gekommen ist, ergibt stch häufig die Notwendigkeit, daß die in Oesterreich verbliebenen Angehörigen des Verstorbenen zur Einziehung der Erbschaft oder der Unfallsentschädigung eine in Amerika wohnhafte Person bevollmächtigen. ' Nicht selten werden dann von den Angehörigen Vollmachten zugunsten von Personen erteilt, die den Ausstellern nicht näher bekannt sind. Die Erfahrung zeigt, das sich hieraus Unzukömmlichkeiten ergeben können. Um solche zu vermeiden, empfiehlt es sich, in Fällen dieser Art stets die Vermittlung der k. u. k. Konsularbehörden in Anspruch zu nehmen, die in der Lage sind, die Rechte der Beteiligten wirksam wahrzunebmen. Bei Ausstellung einer Vollmacht an eine k. u. k. Konsularbehörde ist stets darauf Bedacht zu nehmen, daß etwaige frühere Vollmachten an dritte Personen ausdrücklich «widerrufen werden. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstebungen über Erlaß der k. k. 0.-ö. Statthalterei in Linz vom 27. Mai 1910, Z. 5287/11, mit dem Auftrage in Kenntnis, die Bevölkerung hievon in -geeignet erscheinender Weise zu verständigen. Z. 1215 'Sch. Steyr, 14. Juni 1910. Konkurs - Ausschreibung. An der sünsklassigen Volksschule in Reichraming kommt die Handarbeitslehrerinstelle zur Besetzung. Auf den Handarbeitsunterricht an dieser Schule entfallen dermalen 9 Wochenstuuden gegen eine Remuneration von 342 X. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Befähigungszeugnisse und einer Diensttabelle belegten Gesnche im vorschristsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Liuzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 13.370. Steyr, 9. Juni 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Kommenden. .Sammlungsbewillignng. Ter k k Ttaitballer für Oderösterreich hat dem Verein zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wien die angesuchle Bewilligung zur Sammlung milde- Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines, mit Ausschluß der
92 Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden, für die Zeit vom 6. Juni bis 6. September 1910 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses des k. k. Statthalters vom 6. Juni 1910, Z. 2246/Präs., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Theod. Burda und Anton Vasak am 6. Juni l. I. die mit dessen Photographien und Personsbeschreibungen versehenen Sammelbücher Nr. 102 und 103 ausgestellt wurden. Z. 13.528. Steyr, 10. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Anöfcrtigung der iutcruatioualcn Fahrausweise für Automobile. Das k. k. Ministerium des Innern hat laut Erlasses vom 23. Mai 1910, Z. 18.997, auf Grund des § 36 der Ministerial - Verordnung vom 28. April 1910, N. - G. -Bl. Nr. 81, den o.-ö. Automobil-Klub in Linz zur Ausfertigung der internationalen Fahrausweise ermächtigt. Die erforderlichen Drucksorten sind, aus dem Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei zu beziehen. Der Umschlagbogen und der erste Einlagsbogen mit der Aufschrist „Oesterreich" sind in deutscher Sprache, ferner doppelsprachig in deutscher und einer der Landessprache der im Neicksrate vertretenen Königreiche und Länder aufgelegt. Die Wahl unter diesen sprachlichen Ausstattungen bleibt dem Bewerber um den Fahrausweis gewahrt, der auch anzugeben hat, in welcher der landesüblichen Sprachen er die handschriftlichen Eintragungen auf dem letzten Blatte,> die jedoch ausnahmslos mit lateinischen Druck —oder Schriftzeichen zu erfolgen haben, wünscht. Die behördliche Vidierung des ordnungsmäßig ausgefertigten Fahrausweises ist bei jener politischen Bezirks- beziehungsweise l. f. Polizeibehörde einzuholen, in deren Bezirk beziehungsweise Rayon die ermächtigte Vereinigung ihren statutarischen Sitz hat, d. i. beim Magistrat in Linz. Der Fahrausweis unterliegt einer Stempelgebühr von zwei Kronen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1910, Z. 5012/1, setze ich die Gemeinde - Vor- stehungen hievon unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 13. Mai 1910, Z. 10.341, Amtsblatt Nr. 20, zur geeigneten Verständigung der interessierten Parteien in Kenntnis. Z. 13.403. Steyr, 8. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Mäusevcrtilgungöaktion. In den letzten Jahren wurde durch wiederholte Beobachtungen festgestellt, daß Personen, welche sich bei landwirtschaftlichen Mäusevertilgungsaktionen mit dem Auslegen der mit dem Lösslerschen Mäusetyphusbazillus imprägnierten Brotstücke befaßten und dabei unvorsichtig zu Werke gegangen sind, unter paratyphusähnlichen Erscheinungen erkrankten. lieber ein vom k. k. Landessanitätsrate im Gegenstände eingeboltes Gutachten sah sich die k. k. Statthalterei veranlaßt, mit dem Erlasse Nr. 2648/V, vom 27. Mai 1910, hinsichtlich der Verwendung von Kulturen des Lösslerschen Mäusetyphusbazillus zum Zwecke der Vertilgung von Mäusen nachstehende Vorsichtsmaßregeln anzuordnen. 1. Die Unternehmer solcher Mäusevertilgungsaktionen sind zu verhalten, von jeder beabsichtigten Aktion die zuständige politische Bezirksbehörde zu verständigen, den zu den Arbeiten herangezogenen Personen die strenge Einhaltung der gebotenen Vorsichten einzuschärfen und deren Befolgung zu überwachen. Diese Vorschriften bestehen darin, daß während des Auslegens der infizierten Brotstücke ein Berühren des Mundes mit den verunreinigten Händen und insbesondere der Genuß von Speisen und Getränken, sowie das Rauchen untersagt werde, daß ferner nach jeder Beendigung der Arbeit das Gesicht und die Hände mit warmen Wasser und Seife oder mit warmer Sodalösung gründlich zu waschen sind, und daß die Gefäße, welche für die Herstellung und den Transport der imprägnierten Brocken gedient haben, nach jedesmaligem Gebrauche einer sorgfältigen Reinigung mit heißer Sodalösung unterzogen werden. 2. Die Verwendung von Kindern zu dieser Beschäftigung ist verboten, weil bei Kindern eine verständnisvolle Befolgung der beim Hantieren mit den infizierten Brotstücken erforderlichen Vorsichten nicht zu gewärtigen ist. 3. Wegen der gesnndheitlichen Gefahren, welche die Mäusetyphuskulturen durch Verunreinigung mit anderen Bakterien erlangen können, ist es wichtig, daß die erforderlichen Mäusetyphuskulturen aus einer verläßlichen Bezugsquelle beschafft werden. Es dürfen deshalb diese Kulturen ausschließlich nur von der k. k. landwirtschaftlich-bakteriolo- gischen und Pflanzenschutzstation in Wien bezogen werden. Z. 13.505. . Steyr, 8. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Geburts-Ausweise mit 30. Juni I. I. abzuschließen und den Herren Gemeindeärzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Juli 1910 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprechen Z. 13.934, 13.935, 13.937. Steyr, 14. Juni 1910. ^a alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern und zwar: Anton und Theresia Jug, nach Zirkowetz zuständig; ».. .. Alois Belin, Anstreichergehiife, nach Oplocan zuständig, und Johann Winkler, Taglöhner, nach Thalgau zust. . ®'c Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des en augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unter- itußiing ju Verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln.
93 Z. 13.933. Steyr, 14. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. psarrämter. Ausforschung der Erbe» »ach Guido Gapp. Nach einer dem k. u. k. österr. -ung. Generalkonsulate zugekommenen Nachricht ist im Mai 1909 in Montgomery im Staate Alabama ein gewisser Guido Gapp an intestato gestorben. Derselbe hat Bargeld und Grundeigentum hinter- lassen und sollen seine in Betracht kommenden Erben sein Vater Josef Gapp und seine Mutter sein. — Da jedoch nicht festgestellt werden konnte, wo die Genannten wohnhaft und ob selbe noch am Leben sind, werden die Gemeinde- Vorstehungen und hochw. Pfarrämter eingeladen, nach denselben zu forschen und ist über ein positives Resultat derselben sogleich auher zu berichten. Z. 13.364. Steyr, 8. Juni 1910. Au alle Gemeinde - Vorsehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-NommMden. Ausforschung des Matthias Waltenberger. Matthias Waltenberger, 1846 in Buchkirchen, Bezirk Wels, Oberösterreich, geboren, in Buchkirchen, Bezirk Wels, zuständig, in Steyr, Schuhbodengasse Nr. 13, wohnhaft, katholisch, ledig, Fleischergehilfe, hat sich am Montag den 30. v. M. um zirka 10 Uhr abends unter Umständen aus seinem hiesigen Arbeitsorte entfernt, die mit großer Wahrscheinlichkeit schließen lassen, daß sich Matthias Walten- berger ein Leid angetan, resp, einen Selbstmord verübt hat Matthias Waltenberger ist ziemlich groß, sehr stark, breitschulterig, hat rundes, breites, aufgedunsenes,^bläulich gefärbtes Gesicht, gute Zähne, starken graumelierten L>chnurr- bart, große Glatze und einen Leibschaden (Bruch) und trug daher fast immer ein Bruchband. Bekleidet war er mit schwarzer Stoffkappe, bräunlichem kleinweißquadralierten Rock, brauner Stoffhose und schwarzen Stiesletten, Leibwäsche und was er mit sich trug, ist nicht bekannt. Die Gemeinde -Borstehuugen und k. k. Geudarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, nach dem Genannten zu forschen und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. Z. 13.760. Steyr, 13 Juni 1910. Ausforschung des Frauz Bauer. Franz Bauer, Taglöhner, am 4. März 1883 in Ried, Bezirk Perg, geboren, nach Engerwitzdorf, Bezirk Urfahr, zuständig, verheiratet, in Enns, Stiegengaffe Nr. 1, wohnhaft, hat sich am 6. Juni l. I. um halb 4 Uhr früh, wie gewöhnlich, aus seiner Wohnung mit der Angabe entfernt, sich in die Brauerei in Enns zu seiner Arbeit zu begeben. Bauer ist aber in der Brauerei in Enns bei der Arbeit nicht erschienen und seither auch in seine Wohnung nicht wieder zurückgekehrt und besteht die Vermutung, daß sich Bauer ein Leid angetan habe. Trotz der eingehendsten Nachforschungen konnte über den Verbleib des Bauer bisher nichts in Erfahrung gebracht werden. Bauer ist von kleiner untersetzter Statur, hat blonde, aufrechtstehend gekämmte Haare, rötlichblonden, ziemlich starken Schnurrbart, längliches Gesicht, am Kinn ein Grübchen, blaue Augen, gute Zähne. Bekleidet war Bauer mit grünem Hute, blauer Kattunarbeitsbluse, blauer Jnfanteriebose, weißem Putzhemde, glaublich ohne Märke, an den Füßen trug er nur Holzpantoffeln. Als besonderes Kennzeichen hat Bauer au beiden Unterarmen reiche Tätowierungen als „k u. k. 14. Infanterieregiment, ein Meerfräulein, Steinmetzwerkzeuge rc." und fehlt ihm an einer der großen Zehen der Nagel. Bauer hat weder ein Dokument noch Geld oder andere Habseligkeiten bei sich. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gcndarinerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, nach dem Abgängigen die Forschungen sogleich eittzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 13.633. Stevr, 11. Juni 1910 2h alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Hierseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz voin 6. Juni 1910, Nr. 3414/X. besteht in Overöstcrrciär der Notlnnf der Schweine im Bezirke Eferdiug in der Gemeinde Fraham; im Bezirke Wels in der Gemeinde Marchtrenk und in Stadt Steyr in je 1 Hofe; im Bezirke Freistadt in den Gemeinden Lasberg und Rainbach'in je 1 Hofe; im Bezirke Urfahr in den Gemeinden Altenberg in 3, Ottensheim in 2 Höfen, Leonfelden und Steyregg in jc 1 Hofe; die Schweincscnchc (-Pest) im Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Sierning und im Be.zirke Wels in der Gemeinde Lichtenegg in je 1 Hofe; im Bezirke Vöckladruck in den Gemeinden St. Georgen im Attergau in 2, Straß in 3 Höfen; die Tuberkulose der Rinder im Bezirke Urfahr in den Gemeinden Reichenau und Weigelschlag in 1 Hofe. Der !. l. BezukSdanpimann: WälderVvrff. Redaktion und Vertag der l. k. Beür'sbauvnnannschafl Sleyr. — Haasiche Bucüdructcre:
Laut 8 1 des Reichsgesetzblattes XXXII St 67 vorn 29. März 1869 müssen alle (Gebäude, welche zur 'W'oh.BiMsi^' den? B^eunselheii bestimmt sind, soweit deren Numerierung nicht schon durchgeführt ist, mumepiept werden. Dies gilt auch von einzeln stehenden Häusern, entfernten Wald- und Alpenhütten u. s. w., desgleichen von solchen Gebäuden, welche nur auf einige Zeit nicht bewohnt sind. Für diesen Zweck geeignete Hausnummern, in Blech erhaben geprägt und rostsicher mit feinem Emaillack gestrichen, 15x13 cm gross, gelangen in der Präge- anstalt und Metallwarenfabrik Wilhelm Pittner, Wien V, Schönbrunnerstrasse 19, für den Preis von 30 Hellern pro Stück zur Herstellung. Hierauf werden die Gemeinde-Vorstehungen besonders aufmerksam gemacht.
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