Amtsblatt 1910/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Hezil-K^haufllmnnnschaft Stcrjr für öen gleichnamigen politischen und Schulvezirk. Ar. 23. Stcyr, »>ii i>. Juni i S>1<>. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werben. — Priinnmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 6. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Hinansgabc der Neichsgesctz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück XXXVI», XXXIX u. XI. an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 12.408. Steyr, 3. Juni 19IO. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Personalien. Der Herr Handelsminister hat stch im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern laut des Erlasses vom 22. April 1910, Z. 11.215, bestimmt gefunden, den k. k. Gewerbe-Inspektor II. Klasse Viktor Aicher mit Ende April 1910 von seiner dermaligen Verwendung beim k. k. Gewerbeinspektorate in Wien I zu entheben und denselben vom 1. Mai 1910 angefangen zum Amtsvorstande des k. k. Gewerbeinspektorates in Linz zu ernennen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur Verständigung der interessierten Kreise der Bevölkerung in Kenntnis gesetzt. Z. 13.216. Steyr, 6. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. II. Internationaler Jagdkongrest in Wien. Ueber Ersuchen des Generalkommissariates des II. Internationalen Jagdkongreffes in Wien, I., Wiesingerstraße Nr. 8, werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, den inter- essterten Kreisen der Bevölkerung bekannt zu geben, daß dieser Kongreß in der Zeit vom 5. bis 7. September l. I. in Wien abgehalten werden wird, und daß Anmeldungen Ar Teilnahnie bis zum 31. Juli l. I. bei dem genannten Generalkommissariate unter Beischluß eiues Betrages von 10 K zu erfolgen haben, während ein gleich hoher Betrag von jedem Teilnehmer bei Eröffnung des Kongresses zu erlegen ist. Die Satzungen für diesen Kongreß können h. a. eingesehen und Anmeldescheine vom genannten Kommissariate bezogen werden. Auch das Kongreß-Programm kann späterhin h. a. eingesehen werden. Endlich wird den Gemeinde-Vorstehungen über Ersuchen des Generalkommissariates nahe gelegt, demselben die genauen Adressen jener Persönlichkeiten in der Gemeinde, welchen etwa seitens des Kommissariates gesonderte Einladungen zur Beteiligung am Kongresse zuzusenden wären, direkt bekannt zu geben. Z. 12.991. Steyr, 4. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Erntcurlaubc. Das k. und k. Neichskriegsministerium hat unter dem 8. Mai l. I., Abt. 5, Nr. 1614, an alle Korpskommandos Anordnungen für die Ernteurlaube in Form allgemeiner Direktiven erlassen nach welchen künftighin alle jeweilig erforderlichen Detailverfügungen, entsprechend den konkreten Verhältnissen, von den Korpskommandos, dann den Truppen und Anstalten festzusetzen sind. Die Verfügungen im Landwehrbereiche (Erlaß des Ministeriums für Landesverteidigung Dep. II, Nr. 1391 d. I.) decken sich mit den Anordnungen des Reichskriegsministeriums. Diese Anordnungen sind bis auf nachstehende Bemerkungen gleichlautend mit den im h. ä. Amtsblatt Nr. 25 6X 1909, sub h. ä. Z. 13.282 vom 21. Juni 1909 ver- lautbarten. Der Mannschaft der im 15. und 16. Korps exterritorial dislozierten Truppen, dann die außerhalb Bosniens und der Herzegowina dislozierten bosnisch-herzegowinischcn Truppen zählen die Reisetage in Bosnien -Herzegowina- Dalmatien und zur See nicht auf die Urlaubszeit. Auf die Beibringung einer Bestätigung, daß die beurlaubte Mannschaft tatsächlich Feldarbeit leistete, hat es in der Regel nicht anzukommen; doch bleibt es den Truppeukörpern unbenommen, diesbezüglich nach Bedarf in geeigneter Weise Erkundigungen einzuziehen.

88 Behufs Ermöglichung einer Kontrolle hat sich jedoch die beurlaute Mannschaft beim Eintreffen im Urlaubsorte, insofern sie dortselbst nicht zu einer anderweitigen Meldung verpflichtet ist, bei der Gemeinde-Vorstehung zu melden. Die Gemeinde- Vorstehungen werden hievon infolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 27. Mai 1910, Z. 4033/IV, zur Kenntnisnahme und neuerlichen ortsüblichen Verlautbarung dieser Bestimmungen mit dem Beisätze in Kenntnis gesetzt, daß der Zeitpunkt der Urlaubsperiode nachträglich bekanntgegeben werden wird. Z 12.499. Steyr, 6. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Frcmdcnperkchrspropagauva in den Waggons der k. k. Staatsbahncn. Laut Erlaffes des k. k. Ministeriums für öffenstiche Arbeiten vom 7. Mai 1910, Z. 237/6/XXIII, hat sich das Bureau für Fremdenverkehrspropaganda in den Waggons der f. k Staatsbahnen in Wien an dieses Ministerium mit der Bitte gewendet, zu vermitteln, daß die Vorstehungen jener Gemeinden, welche bestrebt sind, eine Hebung des Fremdenverkehres in ihrem Gebiete herbeizuführen, auf die besondere Eignung dieses Propagandamittels für derartige Zwecke ausmerksam gemacht werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur eventuellen weiteren Veranlassung mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß das f. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten der Ansicht ist, daß eine derartige Reklame, vorausgesetzt, daß dieselbe mit künstlerischen Bildern und auch in Ausstattung und Textierung einwandfrei durchgeführt wird, wohl geeignet sein dürfte, den gewünschten Erfolg herbeizuführen. Z. 13.161. Steyr, 5. Juni 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Militärische Telegraphen- und Telephonleitungen. Nach einer in der von der k. k. Generalprokuratur herausgegebenen Sammlung unter Nr. 3597 enthaltenen Entscheidung des f k. Obersten Gerichts- als Kaffations- hofes fallen öffentlichen Zwecken dienende „wenn auch nur vorübergehend hergestellte Telephonleitungen, so namentlich militärische Telephonleitungen zu Manöverzwecken, unter den Begriff des „Staatsielegraphen" im Sinne des § 89 des Strafgesetzes. Daraus ergibt sich, daß alle militärischen Telegraphen- und Telephonleitungen - auch die gelegentlich der Uebungen und Manöver gebauten inbegriffen — den gleichen gesetzlichen Schutz, wie die öffentlichen Telegraphen- und Telephonleitungen (Staatstelegraphen im engeren Sinne) genießen und daher boshaste Beschädigungen und Störungen an militärischen Telegraphen- und Telephonleilungen als Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit strafbar sind. Um nun den bei Uebungen und Manövern häufig vorkommenden Zerstörungen tunlichst vorzubeugen. hat das k. und k. Neichskriegsministerium mit der an das k. k. Ministerium des Innern gerichteten Note vom 17. Februar 1910, Z. 94, Abt. 5/T. B, angeregt, daß die Gemeinden auf die Eigenschaft der militärischen Telegraphen- und Telephonleitungen als „Staatstelegraphen" im Sinne des 8 89 des Strafgesetzes aufmerksam gemacht werden; zugleich hat das f und k. Neichskriegsministerium die Verfügung getroffen, daß von den militärischen Kommanden und Behörden entsprechend zeitgerecht vor Durchführung einer Telegraphenübung alle im Bereiche des Uebungsraumes gelegenen Gemeinden im Wege der politischen Behörden verstäildigt werden, damit die Gemeinden rechtzeitig Einfluß auf die Bevölkerung nehmen können. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz pom 25. Mai 1910, Z. 4943/1, setze ich mit Bezug aus die h. ä. Erläffe vom 8. April 1910, Z. 7778, Amtsblatt Nr. 15, und vom 30. Mai 1910, Z 12.536, Amtsblatt Nr. 22, hievon in Kenntnis. Z. 1135/Sch. Steyr, 1. Juni 1910 An sämtliche Schulleitungen. Laut Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 20. Mai 1910, Z. 3796, hat der o-ö. Landesausschuß anläßlich des im heurigen Jahre in Aussicht genommenen Turnlehrkurses für männliche Lehrkräfte an den Volks- und Bürgerschulen Oberösterreichs zehn Stipendien & 100 Kronen bewilligt, welche über Vorschlag des k. t Landesschulrates vom Landes- ausschuffe nach freiem Ermessen verliehen werden. Bewerber um diese Stipendien haben ihre an den o.-ö. Landesausschuß gerichteten Gesuche bis längstens 20. Juni 1910 im vorgeschriebenen Dienstwege einzu- bringen. Z. 1099/Sch. Steyr, 26. Mai 1910. An sämtliche Schulleitungen. Enquete für körperliche Erziehung. Zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 11. Mai 1910, Z. 3485, wird die Lehrerschaft auf das Erscheinen des Berichtes über die Enquete für körperliche Erziehung im k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht, Wien, 10. —12. Jänner 1910, Referate und Korreferate, Verhandlungsprotokoll (im Auszug) zur Anschaffung für die Bezirkslehrerbibliotheken aufmerksam gemacht. Zu beziehen durch den k. k. Schulbücherverlag Preis 5 X. Z. 1180/Sch. Steyr, 7. Juni 1910. An sämtliche Schulleitungen. AufnahmSPrüfunge» an Mittelschule» rc. Laut Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 25. Mai 1910, Z. 3548, werden zufolge Erlaffes des k k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 29. April 1910, Z. 18.297, die Aufnahmsprüsungen für die 1. Klaffe an sämtlichen Mittelschulen, Mädchenlyzeen, Lehrer- und Lehre- rinnenbildungsanstalten an den zwei letzten Schultagen nachmittags oder an den zwei dem Schulschluffe nachfolgenden Ferialwochentagen vorgenommen werden müssen. Hievon werden die Schulleitungen in Kenntnis gesetzt und zugleich ermächtigt, Schulnachrichten beziehungsweise Frequentationszeugnisse den Schulkindern, deren Eltern oder dem St-llvertreter der Eltern zum Zwecke der Ablegung einer Aufnahmsprüfung an einer Mittelschule, einem Mädchen- lyzeum, einer Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalt bereits vom 25 Juni l. I. an auszufolgen.

89 Z. 412. Steyr, 1. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Auflage des Erwerbsteucrregisterö deö Beranlagnugsbezirkes Steyr Land. Gemäß § 58 P - St. -G. und Art. 38, Z. 4, der Vollz.-Vorschr. I, zum Pers.-Str.-Gesetze wird zur Kenntnis gebracht, daß das Erwerbsteuerregister des Veranlagungsbezirkes Steyr-Land enthaltend die den einzelnen Erwerbssteuerpflichtigen von der Erwerbsteuerkommission für die Veranlagungsperiode 1910/1911 zubemessenen Erwerbsteuersätze durch 14 Tage d. i. vom 13. Juni 1910 bis inkl. 26. Juni 1910 bei der k. k. Steuerbehörde I. Instanz in Steyr, Bahnhofstraße Nr. 26, I. Stock, Amtszimmer Nr. 9, während der Amtsstunden zur Einstchtnahme der Erwerbsteuerpflichtigen, welche sich als solche legitimieren, und zwar auch zur Einsicht für die in eine Steuergesellschaft noch nicht eingereihten Personen aufliegt. Das Recht der Einsichtnahme begreift jedoch nicht auch die Befugnis zur Anfertigung von Abschriften oder Auszügen in sich. Etwaige Mißbräuche dieses Registers werden nach den Strafbestimmungen des § 246 obigen Gesetzes bestraft. Z. 12.996. Steyr, 4. Juni 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Leopold Ecker, h. ä. Amtsblatt Nr. 26 ex 1908, ist einzustellen. Z. 12.998. Steyr, 7. Juni 1910 An alle Gemeinde-vorstehungen und l. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Hierseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Mai 1910, Nr. 3272/X, besteht in Oberösterreich der Bläschenausschlag der Zuchtpferde im Bezirke Braunau am Jnn in der Gemeinde Feld- kirchen in 2 Höfen, in Pischelsdors in 1 Hofe; im Bezirke E f e r d i n g in den Gemeinden Fraham, Sankt Marienkirchen und Scharten in je 1 Hofe, in Alkoven in 2 Höfen; die Schweineseuche (-Pest) im Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Sierning, im Bezirke Wels in der Gemeinde Lichtenegg in je 1 Hofe; • im Bezirke Vöcklabruck in den Gemeinden St. Georgen im Attergau in 2, Straß in 3 Höfen; der Rotlauf der Schweine ! im Bezirke Rohrbach und in Linz (Stadt) in je ! 1 Hose; I im Bezirke Vöcklabruck in den Gemeinden Abtstorf, ! Pabing und Straß in je 1 Hofe, in St. Georgen im Attergau in 6 Höfen; An alle Genossenschaften A. Gewerbeamneldungen pro Mai 1910. 1. Josef Salcher, Ziegelerzeugung, Reichraming 80, ! 2. Karl Angerer, Ziegelerzeugung, Ebenboden 32, Gemeinde i Ternberg. 3. Josefa Holzinger, Damenkleidermacherin, j Kremsmünster Markt 32. 4. Jakob de Monte, Spengler, Schwamming 12, Gemeinde Garsten. 5. Joses Peterleitner, ' Hufschmied, Haselberg 13, Gemeinde Rohr. 6. Alois ! Gschnaidtner, Hufschmied, Gründberg 85, Gemeinde Sierning. | 7. Josef Pichler, Schuhmacher, Sipbachzell 34. 8. Josef ; Wessely, Buchbinder, Pfarrkirchen 12. 9. Ernst v. Eyberg, ; Buchbinder, Kremsmünster Markt 14. 10. Karl Mitter- j huber, Schuhmacher, Sierning 7. 11. Ludwig Hofinger, I Feilenhauer, Sierning 144. 12. Johann Krennhuber, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G. -O., lit. a, b, c, d, f, g), Guntendorf 33, Gemeinde Kremsmünster Land. 13. Alois Kohlbauer, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Reichraming 30. 14. Ferdinand Tahedl, Pantoffel- und Holzschuhmacher, Ebenboden 1, Gemeinde Ternberg. 15. Josef PanhUber, Handel mit Stahl- und Kurzwaren, Losenstein 128. 16. Josef Weißengrnber, Kleidermacher, Sierning 1. 17. Eduard Ulbrich, Bandagen- macher, Bad Ball 26. 18. Maria Fuchs, Gemischtwaren- handel, Schwamming 4, Gemeinde Garsten. 19. Anton Bühn, Schuhmacher, Schiedlberg 41, Gemeinde Thanstetten. 8. Gewerbeabmeldungen. 1. David Sturmlehner, Schuhmacher, Sierning 7. 2. Franz Staniek, Huf- und Wagenschmied, Gründberg 85, Gemeinde Sierning. 3. Jgnaz Willner, Gemischtwaren- handel, Stein Nr. 13, Gemeinde Gleink. 4. Alois Gschnaidtner, Hufschmied, Judendorf 17, Gemeinde Losen- steinleiten. 5. Maria Kratochwill, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., Ht. b, c, d, f, g), Nach der Enns 41, Gemeinde Weyer Land. 6. Josefine Lauf, Kaffeehaus (8 16 G.-O. lit. o, 1', g), Bad Hall 138. 7. Maria Thaller, Gemischtwarenhandel, Schwamming 4, Gemeinde Garsten 8. Kuno Dickbauer, Frächter, Reichraming 37. 9. Therese Langreiter, Weber, Rührndorf 37, Gemeinde Ried. 10. Josef Moisl, Holzhandel, Lausa 99/100. 11. Josef Böhnisch, Bäcker, Ried 64. 6. Gewerbeberänderungen. 1. Franz Grünwald, Schuhmacher, hat den Standort von Stein 9k. 65 nach Stein 9fr. 13, Gemeinde Gleink, verlegt. 2. Gemeinde-Vorstehung St. Ulrich, Wäge- anstalt in Ramingsteg, hat an Stelle des verstorbenen Karl Kaltenböck, Franz Slegmüller, Besitzer der Hammermühle in Ramingsteg 32, zum Wägemeister bestellt. Der k. k. Bezirlsdauptmann Waldcrdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkSbauplmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Stevr.

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