Amtsblatt 1910/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

84 Z. 12.422. Steyr, 31. Ntai 1910. An alle Gemeinde -vorstehungen. Bezeichnung der Speiseöle. Das k. k Ministerium des Innern hat unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verordnung vom 30. Jänner 1908, R.-G.-Bl. Nr. 28, betreffend die Bezeichnung der Speiseöle, eröffnet, daß der Lebensmittelbeirat in der XVI. Sitzung folgenden Beschluß gefaßt hat: „Gemische aus Olivenölen und anderen Oelen, sowie fremde, d. h. nicht von Oliven herstammende Oele, dürfen nicht unter Bezeichnungen wie „Jungfernöl", „Nizzaöl", „Speiseöl Type Aixer" oder „a la Aixer" oder „Facon Aixer", „Facon Nizza", „Facon Lucca" oder ähnlichen bisher nur für reine Olivenöle gebräuchlichen oder auf ein bestimmtes Produktionsgebiet reiner Olivenöle hindeutenden Benennungen verkauft oder feilgehalten werden. Derartige Bezeichnungen sind im Sinne des Lebensmittelgesetzes als falsche Bezeichnungen zum Zwecke der Täuschung und als Versuche zur Umgehung der Ministerial- Verordnung vom 30. Jänner 1908, N.-G.-Bl. Nr. 28, zu beanständen." Die Gemeinde-Vorstehungen werden zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei Nr. 2919/V, vom 13. Mai 1910, beauftragt, die interessierten Kreise von diesem Erlaffe in Kenntnis zu setzen. Z. 12.241. Steyr, 27. Mai 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und ttrankenkassa - vorstehungen. Z. 3604/XI1. Kundmachung der k. k. Statthalterei im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns bom 13. Mai 1910, betreffend die Erhöhung der Verpflegsgebühren I. und II. Klasse im Krankenhause der barmherzigen Schwestern vom hl. Binzenz von Paul in Linz. In Abänderung der Statthalterei-Kundmachung vom 21. Dezember 1904, L.-G. u. V.-Bl. Nr. 48, werden im Einvernehmen mit dem o.-ö. Landesausschuffe die Verpflegs- ’ gebühren im Krankenhause der barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul ab 1. Juni 1910, und zwar für die I. Klaffe je nach der Lage des Zimmers und den von den Kranken gemachten Ansprüchen mit 6 bis 10 K und für die II. Klaffe von 4 bis 5 ^ per Tag genehmigt. Hiezu wird ausdrücklich bemerkt, daß das Oeffentlich- keitsrecht der genannten Anstalt sich nur auf die für die Pfleglinge der III. Klaffe bestimmte Spitalsabteilung bezieht und die Abteilungen der I. und II. Klaffe sich als Privat- ! spitalsabteilunqen darstellen. Der k. k. Statthalter: Handel m. p. Z. 12.238, 12.644, 12.647. Steyr, 27. Mai 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor Unterstützuugsschwindler. Josefinr Strycharsky, 27 Jahre alt, verheiratet, Näherin, nach Friede! in Schlesien zuständig; Hermann Napctschnig, 1884 in St. Johann am Vüchl, Bez. St. Veit, zuständig, und Karl Heller, 1849 in Trieft geboren und zu Sankt Leonhart in Lavanttale zuständig, treiben sich beschäftigungslos in der Welt umher und laffen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Unterstützungen verabreichen, wodurch denselben große Kosten erwachsen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfniffes — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 12.240. Steyr, 27. Mai 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-ltommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Karl Franz Adam Bran- nitzer, h. ä. Amtsblatt Nr. 17 vom 20. April 1910, ist einzustellen. Z. 12.239. Steyr, 27. Mai 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Aommanden. Ausforschung von Landsturmpflichtigeu. Franz Mazurek, am 21. Juni 1890 im Gebärhaus in Wien geboren und nach Proßnitz zuständig und Wilhelm Malisek, 11. August 1890 in Huffowitz, Mähren, geboren und nach Wajschowitz zuständig, sind unbekannten Aufenthaltes. Dieselben sind auszuforschen und ist über ein positives Ergebnis der Ausforschung bis 15. Juli l. I. zu berichten. Z. 12.211. Steyr, 31. Mai 1910. An alle viehmarktberechtigten Gemeinde- Vorstehungen. Verlegung des Pferdemarktes in St. Florian. Die Gemeinde-Vorstehung St. Florian ist um die Bewilligung eingeschritten, den auf den 24. April jeden Jahres fallenden Pferdemarkt, dann aus den dem 24. April vorhergehenden Wochentag verlegen zu dürfen, wenn der 24. April auf einen Sonn- oder Feiertag fälltDie Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, allfällige begründete Einwendungen gegen diese Pferdemarktverlegung längstens binnen acht Tagen anher vorzulegen. Z. 12.243. Steyr, 30. Mai 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. Mai 1910, Nr. 3143/X, besteht in Overösterreich

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