78 Z. 1026/B.-Sch.-N. Steyr, 14. Mai 1910. Konkurs -Ausschreibung. An den zweiklassigen Volksschulen in Aschach a. d. Steyr, Kleiuraming und Sipbachzcll, ferner in den drciklassigen Volksschulen in Eberstallzell und Ncustift kommt je eine Lehrerstelle zweiter Klaffe zur definitiven Besetzung. Die Stelle in Aschach a. d. Steyr ist nur für männliche Bewerber ausgeschrieben. Mit jeder dieser Stellen sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Weiters kommt mit 1. September 1910 an der nun fünfklassigen Volksschule in Garsten eine Lehrerstelle erster Klaffe zur definitiven Besetzung. Mit jeder dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1600 X, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszengniffe und einer Dienstlabelle belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramls eiuzubringen. Z 10.313. Stepr, 13. Mai 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ncudrurk von Normal-Arbeitsordnungen. Laut Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 26. April 1910, Z. 2373/VIII, wurde bei der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien ein den gegenwärtigen Ver- hältniffcn entsprechender Neudruck von Normal - Arbeitsordnungen in der Weise veranlaßt, daß nunmehr abge- sondeite Formularien für Betriebe, welche nur bei Tag arbeite«, und für Betriebe, lvelche soivohl bei Tag als auch bei Nacht in Tätigkeit sind, zur Ausgabe gelangen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen mit der Einladung in Kenntnis, die interessierten Kreise hieraus mit dem Veisügen aufmerksam zu machen, daß einzelne Exemplare dieser Musterarbeilsordnung in deutscher Sprache von der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien um den Preis von 20 h per Exemplar bezogen werden können. Z. 10 341. S t ey r, 13. Mai 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen. TicherheitSpolizeiliche Bestimmungen für den Automobilverkehr. Ueber Erlaß der k. k. o.-'ö. Statthalterei in Linz vom 9. Mai 1910, Z. 44.821/1, werden die Gemeinde -Vor- stehungen auf b^e Außerkraftsetzung der Verordnung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 26. Dezember 1905, L.-G. und V. -Vl. Nr. 33, und auf die im Landesgesetz- und Verordnungsblatt Stück XU, Nr. 26, erschienene Kundmacbung vom 9. Mai 1910, betreffend die Prüfung der Kraftfahrzeuge (Automobile, Motorräder, sowie deren Lenker), ausmerksam gemacht und wird hiezu sowie zur Ministerialverordnung vom 28. April 1910, R. -G. -Bl. Nr 81, zufolge Erlaffes des k. k Ministeriums des Innern vom 28. April 1910, Z. 15.905, Nachstehendes bemerkt: II. Abschnitt. Die letztzitierte Ministerialverordnung enthält insbesondere nachfolgende neue Bestimmungen, auf deren Einhaltung besonders zu achten ist. Im § 4 und 5 ist angeordnet, daß Motorräder mit zwei Bremsen zu versehen und alle Automobile also auch die, deren Gewicht 350 kg nicht übersteigt, mit einer Vorrichtung gegen das Rückwärtsrollen versehen sein müssen. Im § 9 wird bestimmt, daß Automobile mit einer tieftönenden, Motorräder mit einer hochtönenden Signalhuppe auszustatten sind. Der § 10 verbietet die Verwendung blendender Scheinwerfer in Ortschaften mit stadtartiger Verdauung. Die Straßenpolizeiorgane werden gegebenen Falles durch entsprechende Weisungen auf die strikte Einhaltung dieses Verbotes hinzuwirken haben. Die rechtmäßig bereits im Betriebe befindlichen Kraftfahrzeuge sind binnen 3 Monaten (§ 58) mit den im § 12 vorgeschriebenen Schildern, enthaltend die Herstellungsdaten, zu versehen. V. Abschnitt. Jene Zeichen, die zur Kennzeichnung eines Krastsahr- zeuges dienen (früher „Erkennungszeichen"), werden nunmehr „Kennzeichen" genannt Die Kennzeichen bei Motorrädern sind vorne anzu- bringen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die Besitzer von Automobilen und Motorrädern von den neuen Vorschriften entsprechend zu verständigen. Z. 11 083, 11.084 u. 11.217. Steyr, 14. Mai 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor Unterstütznngsschwindler und zwar: Leopold Dostal, Vagant, nach Mosonszentjanos in Ungarn zuständig; Johann Müller, Artist, 35 Jahre alt, nach Hemers- dorf in Oesterr.-Schlesien zuständig und Hermine Puchner, geb. Staude, 41 Jahre alt, Gattin des in Saaz wohnhaften Schuhmachers, nach Duppau zuständig. Die Gemeinde-Vorstehüngen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfniffes — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 11.358. Steyr, 17. Mai 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und i. L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Ausforschung des Milan Bukadin. Milan Vukatin aus Raduöic, politischer Bezirk Knin, zuletzt beim Wagner Peter Matic in Alt-Bescher, Ungarn, beschäftigt, hat im Monate Juli 1909 seinen Dienstplatz verlassen und ist seitdem unbekannten Aufenthaltes.
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