70 Die Sturmrollcn gelangen daher wieder an die | Gemeinde-Vorstehnngen zurück. Die Evidenz-Verzeichnisse werden erst nach ersolgter ! h. ä. Berichtigung zurückgcgeben. Z. 9446. Steyr, 30. April 1910. An alle Gemeinde -VvrstelMgen. Brandsammlung für Hochkraml und Haslach. Zn Beginn des Atonales April lausenden Jahres , wurde das Mühlviertel von zwei schweren Brandunglücken heimgesucht. Zuerst bräunte am 3. April nachmittags der ganze ! westliche Teil der Ortschaft Hochkraml, Gemeinde Julbach, ' nieder. Es wurden hier insgesamt zehn Hänser mit dazugehörigen Scheunen und Stallungen sowie sämtlichen Fahr- j nisten und Futtervorräten ein Raub der Flammen. Die durch Versicherung nicht gedeckte Schadensziffer wurde mit ! 31.210 K festgestellt. Am 8. April brach sodann im Markte Haslach ein i Brand aus, welchem zwölf Häuser samt Fährnissen zum ! Opfer fielen. Hier beträgt der durch Versicherung nicht gedeckte ! Gesamtschaden 60.624 K. Für die Abbrändler der Ortschaft Hochkraml wurde | bisher seitens der allgemeinen Sparkasse in Linz eine Unter- i stützunq im Betrage von 500 K, für jene des Marktes ! Haslach Unterstützungen im Gesamtbetrage von 14.000 K, | darunter eine Allergnädigste Unterstützung Seiner k. u. k. j Apostolischen Majestät im Betrage von 1000 X gespendet. Im Hinblicke auf die hohen, durch Versicherung und Spenden noch nicht gedeckten Schadenssummen fand fich Se. Exzellenz der k. k. Statthalter für Oberösterreich über Bitte der Gemeindevertretungen von Julbach und Ha s l a ch bestimmt, eine allgemeine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die durch diese schweren Brandunglücke betroffenen Bewohner der Ortschaft Hochkraml und des Marktes Haslach anzuordnen. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalters für Ober- österreich vom 28. April 1910, Z. 1626/Präs., ersuche ich den Herrn Gemeinde-Vorsteher, diese Sammlung im dortigen Gemeindegebiete unverzüglich zur Durchführung zu bringen. Die eingesammelten (Selber wollen mit dem beiliegenden Postchek bis 25. Mai l. I. eingezahlt werden und ist über die erfolgte Einzahlung bis zu obigem Termin zu berichten. Z. 9652. S t e y r, 3. Mai 1910. ^ alle Gemeinde-VsrstchMgen. Aufteilung der Vorspaunölasten. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 17. Februar 1910 dem von dem Landtage des Erzherzogtumes Oesterreich ob der Enns beschlossenen Entwürfe eines Gesetzes, womit Bestimmungen hinsichtlich der Aufteilung der Vorspannslasten getroffen werden, die Allerhöchste Sanktion zu erteilen geruht. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß die Verlautbarung dieses Gesetzes und der mit dem o.-ö. Landesausschusse vereinbarten Durchführungsvorschrift zu diesem Gesetze im o.-ö. Landes-Gesetz- und Verordnungsblatte Stück XIV, Nr. 19 u. 20 ex 1910, veranlaßt wurde. Die Gemeinde-Vorstehungen haben sich mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und der Durchführungsvorschrift sofort vertraut zu machen. Die lizitatorifche Verpachtung des Vorspannes in jeder Gemeinde hat alljährlich und daher schon dieses Jahr für das kommende Jahr spätestens im Monate September gemäß Punkt III der zitierten Durchführungsverordnung unter Bedachtnahme auf die im Reichsgesetzblatt Nr. 212 ex 1909 bis Ende des Jahres 1914 festgesetzten und ver- lautbarten Vergütungssätze zu erfolgen und ist der Verpachtungsakt bis spätestens 8. Oktober jeden Jahres also zum ersten Male bis spätestens 8. Oktober 1910 hierher behufs Genehmigung, beziehungsweise Einholung der Genehmigung der k. k. Statthalterei vorzulegen. Sollte der ausgebotene Vorspann über den Normalpreis erstanden worden sein, so haben die Gemeinde-Vorstehungen gleichzeitig hierher glaubhaft nachzuweisen, daß hiedurch die im Bezirke üblichen Fuhrwerkspreise nicht wesentlich überschritten werden. Die hierher gemäß Punkt V der zitierten Durchführungsverordnung alljährlich im Monate Jänner vorzu- legenden Nachweisungen find zum ersten Male im Monate Jänner 1912 einzusenden. Ich werde übrigens gelegentlich des nächsten Amts- tages diese Angelegenheit mit den Herren Gemeinde-Vorstehern eingehend besprechen und sind mir bei dieser Gelegenheit eventuelle Zweifel oder Bedenken vorzubringen. 3- 9500. Steyr, 30..April 1910. An Me Gememde-VorstehMgey. Veränderungen im Stande der BorspannStiere und Vor- spannswägcn. Nach § 7 des Vorspannsgesetzes vom 22. Mai 1905, Nr. 85, ist von der politischen Landesstelle alljährlich im Monate Juni dem betreffenden Militärterritorialkommando über eintretende Aenderungen im Stande der Vorspannstiere und Vorspannswägen im Lande Mitteilung zu mache« Zu diesem Zwecke erhalten die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag, über die seit der Vorlage der Verzeichnisse über Vorspannstiere und Vorspannswägen (h. ä. Erlaß vom 20. Juni 1905, Z. 12.924, Amtsblatt Nr. 25) eingetretenen Veränderungen ein Verzeichnis, in welchem die Anzahl der Vorspannstiere und Vorspannswägen ausgewiesen find, oder eventuell einen Fehlbericht bis längstens 25. Mai l. I. anher vorzulegen. Z. 878. Steyr, 29. April 1910. An sämtliche IchMeitmgen. Militärpflichtige Lehrpersonen. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis längstens 20. Mai l. I. ein Verzeichnis der dem Militär- (Landwehr-) Verbände angehörigen Lehrpersonen unter genauer Beachtung des h. ä. Erlasses vom 28. Juli 1900, »6 Z. 1041 (Amts blatt Nr. 31 ex 1900), vorzulegen; eventuell ist ein Fehl- bericht zu erstatten. Z. 854/Sch. Steyr, 1. Mai 1910 An sämtliche schnlleitungen. Bezirkslehrerkonferenz. Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz für den Bezirk Steyr -and wird mit folgender Tagesordnung am Donners-
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