Amtsblatt 1910/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Zt'zil'kshaiiptmnnnschlist Sleizr für den gteichncLMigsrr poMischen unö ScHuWezrM. Ar. 18. ZLeyr, nun 4. War 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, ivo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Präunmerationspreiö jährlich 5 X, halbjährig 2 l< 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. So^veit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne dtlcmmern bezogen werden. ex oü'o Z. 9697. Steyr, 5. Mai 1910 An alle Gememde-VorstehunZen. Amtstage im Monate Mai LN1O. Ich werde am Dienstag den 17. Mai l. I. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlci Kremsmünster Markt für die Gemeinden des Gerichls- bezirkes Kremsmünster, am Donnerstag den IN. l. M., 1V Uhr vormittags, im Amtsgebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für die Gemeinden des Gerichts- bezirkes Steyr, am Samstag den 21. Mai l. I. um 8 Uhr früh in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Neichraming und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei Weher Markt für die übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weher Amtstage abhalten. Die Herren Gemeinde-Vorsteher werden beauftragt, bei diesen Amtstagen ausnahmslos und pünktlich zu erscheinen. -----------.-------- --------- Z. 87/V. P. Steyr, 29. April 1910. Au alle Gemeinde -Varstehmgen. Anmeldung der Teilnahme an den Huldiguugsfcierlich- keiten der Kaiserdenkmal - Enthüllung in Bad 3fcf)l. Am 18. August 1910 wird das Denkmal, welches Seine Majestät als Allerhöchsten Jagdherrn darstellt, in Bad Jschl feierlichst enthüllt werden. Anläßlich dieser Enthülluugsfeierlichkeiten werden von Seiten des Lokal-Komitees in Bad Jschl umfassende Vorkehrungen getroffen, um den Teilnehmern an der Huldigungsfeier die Zureise und den Aufenthalt in Bad Jschl zu ermöglichen. Es liegt nun dem Lokal-Komitee in Bad Jschl daran, diese Vorkehrungen der voraussichtlichen Teilnahme an der Huldigungsfeier aupassen zu können. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, daß dem Komitee die Anmeldungen seitens der verschiedenen Teil- llehmer rechtzeitig und möglichst vollständig zukommen. Nachdem nun das Komitee zur Errichtung dieses Denkmales die von ihm in Aussicht genommene Verlautbarung des Anmeldungstermines in den Tagesblättern und Jagdzeitschriften nicht für ausreichend hält, um zu erreichen, baß die Weidmannschast Oesterreichs sich im ausgedehnten Maße an den Huldigungsseierlichkeiten beteilige und daß das Lokal-Komitee in die Lage kommt, für die Beteiligung einer so großen Zahl von Menschen in Bad Jschl entsprechende Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen, werden die Gemeinde- Vorstehungen über Bitte des genannten Komitees eingeladen, in geeigneter Weise zu veranlaffen, daß den in der Gemeinde befindlichen Weidmännern die Nachricht zur Kenntnis komme, daß die Anmeldungen zu den am 18. August 19lO in Bad Jschl staltfindenden Huldigungsseierlichkeiten für Se. Majestät als Allerhöchsten Jagdherrn bis längstens 30. Juni 1910 an das „Zentralkomitee zur Errichtung des Denkmales in Bad Jschl für Seine Majestät den Kaiser als Allerhöchsten Jagdherrn" in Wien, I., Kärntnerstraße Nr. 30, zu erfolgen haben. Verspätete Anmeldungen könnten mit Rücksicht auf die getroffenen Vorbereitungen durch das Lokal-Komitee kaum mehr Berücksichtigung finden. Z. 9544. Steyr, 2. Mai 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen, hochw. Pfarrämter und Schulleitungen. KottkurSausschrcibung zur Besetzung der zwei Graf Deblinschen Stiftungsplätze böhmischer Abteilung in den k. n. k. MilitärerziehungS- und BildungSaustalten. Für das Schuljahr 1910/11 kommen zwei Graf Deblinfche Stiftungsplätze für Militär -Erziehungs- und Bildungs-Anstalten zur Besetzung Die näheren Bedingungen sind im nichtamtlichen Teil der Linzer Zeitung Nr. 89 vom 20 April 1910 enthalten. Dieselben können auch in der Kanzlei der k. k. Bczirks- hauptmannschaft in Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden. ------------------------------------- ex oüo Z. 7565. . Steyr, 2. Mai 1910. An die Gemeinde-Vorstehungen de§ Gerichtz- bezirke§ Steyr. Sturmrollenübcrprüfung. Infolge längerer Undienstbarkeit des Referenten kann die h. ü. Ueberprüfung der anher eingesendeten Sturmrollen, sowie die Ergänzung der Heeres- und Landwehrevidenz-Verzeichnisse derzeit nicht erfolgen.

70 Die Sturmrollcn gelangen daher wieder an die | Gemeinde-Vorstehnngen zurück. Die Evidenz-Verzeichnisse werden erst nach ersolgter ! h. ä. Berichtigung zurückgcgeben. Z. 9446. Steyr, 30. April 1910. An alle Gemeinde -VvrstelMgen. Brandsammlung für Hochkraml und Haslach. Zn Beginn des Atonales April lausenden Jahres , wurde das Mühlviertel von zwei schweren Brandunglücken heimgesucht. Zuerst bräunte am 3. April nachmittags der ganze ! westliche Teil der Ortschaft Hochkraml, Gemeinde Julbach, ' nieder. Es wurden hier insgesamt zehn Hänser mit dazugehörigen Scheunen und Stallungen sowie sämtlichen Fahr- j nisten und Futtervorräten ein Raub der Flammen. Die durch Versicherung nicht gedeckte Schadensziffer wurde mit ! 31.210 K festgestellt. Am 8. April brach sodann im Markte Haslach ein i Brand aus, welchem zwölf Häuser samt Fährnissen zum ! Opfer fielen. Hier beträgt der durch Versicherung nicht gedeckte ! Gesamtschaden 60.624 K. Für die Abbrändler der Ortschaft Hochkraml wurde | bisher seitens der allgemeinen Sparkasse in Linz eine Unter- i stützunq im Betrage von 500 K, für jene des Marktes ! Haslach Unterstützungen im Gesamtbetrage von 14.000 K, | darunter eine Allergnädigste Unterstützung Seiner k. u. k. j Apostolischen Majestät im Betrage von 1000 X gespendet. Im Hinblicke auf die hohen, durch Versicherung und Spenden noch nicht gedeckten Schadenssummen fand fich Se. Exzellenz der k. k. Statthalter für Oberösterreich über Bitte der Gemeindevertretungen von Julbach und Ha s l a ch bestimmt, eine allgemeine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die durch diese schweren Brandunglücke betroffenen Bewohner der Ortschaft Hochkraml und des Marktes Haslach anzuordnen. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalters für Ober- österreich vom 28. April 1910, Z. 1626/Präs., ersuche ich den Herrn Gemeinde-Vorsteher, diese Sammlung im dortigen Gemeindegebiete unverzüglich zur Durchführung zu bringen. Die eingesammelten (Selber wollen mit dem beiliegenden Postchek bis 25. Mai l. I. eingezahlt werden und ist über die erfolgte Einzahlung bis zu obigem Termin zu berichten. Z. 9652. S t e y r, 3. Mai 1910. ^ alle Gemeinde-VsrstchMgen. Aufteilung der Vorspaunölasten. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 17. Februar 1910 dem von dem Landtage des Erzherzogtumes Oesterreich ob der Enns beschlossenen Entwürfe eines Gesetzes, womit Bestimmungen hinsichtlich der Aufteilung der Vorspannslasten getroffen werden, die Allerhöchste Sanktion zu erteilen geruht. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß die Verlautbarung dieses Gesetzes und der mit dem o.-ö. Landesausschusse vereinbarten Durchführungsvorschrift zu diesem Gesetze im o.-ö. Landes-Gesetz- und Verordnungsblatte Stück XIV, Nr. 19 u. 20 ex 1910, veranlaßt wurde. Die Gemeinde-Vorstehungen haben sich mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und der Durchführungsvorschrift sofort vertraut zu machen. Die lizitatorifche Verpachtung des Vorspannes in jeder Gemeinde hat alljährlich und daher schon dieses Jahr für das kommende Jahr spätestens im Monate September gemäß Punkt III der zitierten Durchführungsverordnung unter Bedachtnahme auf die im Reichsgesetzblatt Nr. 212 ex 1909 bis Ende des Jahres 1914 festgesetzten und ver- lautbarten Vergütungssätze zu erfolgen und ist der Verpachtungsakt bis spätestens 8. Oktober jeden Jahres also zum ersten Male bis spätestens 8. Oktober 1910 hierher behufs Genehmigung, beziehungsweise Einholung der Genehmigung der k. k. Statthalterei vorzulegen. Sollte der ausgebotene Vorspann über den Normalpreis erstanden worden sein, so haben die Gemeinde-Vorstehungen gleichzeitig hierher glaubhaft nachzuweisen, daß hiedurch die im Bezirke üblichen Fuhrwerkspreise nicht wesentlich überschritten werden. Die hierher gemäß Punkt V der zitierten Durchführungsverordnung alljährlich im Monate Jänner vorzu- legenden Nachweisungen find zum ersten Male im Monate Jänner 1912 einzusenden. Ich werde übrigens gelegentlich des nächsten Amts- tages diese Angelegenheit mit den Herren Gemeinde-Vorstehern eingehend besprechen und sind mir bei dieser Gelegenheit eventuelle Zweifel oder Bedenken vorzubringen. 3- 9500. Steyr, 30..April 1910. An Me Gememde-VorstehMgey. Veränderungen im Stande der BorspannStiere und Vor- spannswägcn. Nach § 7 des Vorspannsgesetzes vom 22. Mai 1905, Nr. 85, ist von der politischen Landesstelle alljährlich im Monate Juni dem betreffenden Militärterritorialkommando über eintretende Aenderungen im Stande der Vorspannstiere und Vorspannswägen im Lande Mitteilung zu mache« Zu diesem Zwecke erhalten die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag, über die seit der Vorlage der Verzeichnisse über Vorspannstiere und Vorspannswägen (h. ä. Erlaß vom 20. Juni 1905, Z. 12.924, Amtsblatt Nr. 25) eingetretenen Veränderungen ein Verzeichnis, in welchem die Anzahl der Vorspannstiere und Vorspannswägen ausgewiesen find, oder eventuell einen Fehlbericht bis längstens 25. Mai l. I. anher vorzulegen. Z. 878. Steyr, 29. April 1910. An sämtliche IchMeitmgen. Militärpflichtige Lehrpersonen. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis längstens 20. Mai l. I. ein Verzeichnis der dem Militär- (Landwehr-) Verbände angehörigen Lehrpersonen unter genauer Beachtung des h. ä. Erlasses vom 28. Juli 1900, »6 Z. 1041 (Amts blatt Nr. 31 ex 1900), vorzulegen; eventuell ist ein Fehl- bericht zu erstatten. Z. 854/Sch. Steyr, 1. Mai 1910 An sämtliche schnlleitungen. Bezirkslehrerkonferenz. Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz für den Bezirk Steyr -and wird mit folgender Tagesordnung am Donners-

71 tag, den 19. Mai l. I., im Turnsaale der Volks- und Bürgerschule am Franz Josef-Platze in Steyr abgehalten.- Beginn 9 V* Uhr vormittag. 1. Wahl zweier Schriftführer; 2. Vortrag des k. k. Vezirksarztes Herrn Dr. Furrer über ein Thema aus der Gesundsheitspflege der Schulkinder; 3. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses; 4 „Lasset uns mehr Erzieher sein". Vortrag des Herrn Franz Fleschurz, Pfarrkirchen; 5. Wahl zweier Abgeordneter zur 8. Landeslehrerkonferenz ; 6. Verlesung der Elaborate über die vom k. k. Landes- schulrate zur 8. Landeslehrerkonferenz aufgestellten Themen; 7. Bericht und Wahl der Bibliothekskommission; 8. Anträge (Selbständige Anträge sind schriftlich ein- zubringen.) Z. 861. Steyr, 27. April 1910. An alle OrtZschulrAe Mö ZchMMmgM. Suppeuaustalten und Wechselschuhe. Im verflossenen Winter haben an 31 Schulen des i Bezirkes Suppenanstalten bestanden, die insgesamt 112.318 Portionen Suppe (gegen 113 226 Portionen im vorjährigen Winter) an Schulkinder zur Verteilung gebracht haben. Außerdem wurden an zwei Schulen die Kinder mit Suppe vom Stifte Kremsmünster beteilt. An 28 Schulen waren 1600 Paar Wechselschuhe (im Vorjahre 1468 Paare) in Verwendung. Zufolge Sitzungsbeschluffes des k. k. Bezirksschulrates vom 26. April 1910 werden die Ortsschulräte. angewiesen, allen Körperschaften nnd Personen, welche sich um die Er- ! richtung, Fortführung und Förderung der Suppenanstalten, sowie um die Beschaffung von Wechselschuhen verdient gemacht haben, namens des k. k. Bezirksschulrates den Dank und die Anerkennung für ihr wohltätiges Wirken schriftlich zum Ausdrucke zu bringen. Z. 9116. L>teyr, 26. April 1910. An alle Gememöe-VOrstchMgeN Mö Wirtsgenassenschasten re. Amtslokale dcS k. k. Kellerei-Inspektors. Das Amtslokal des k. k. Kellerei-Inspektors für Oberösterreich und Salzburg, das sich bisher in Linz, Marktplatz Nr. 6, befunden hat, wurde mit Beginn des lausenden Monates verlegt nnd befindet sich gegenwärtig: Linz, Tegethoffstraffe Nr. 3, II. Stock. Z 9378. L-leyr, 29. April 1910. An alle Gemeinde-Vorstehrmgen. Befreiung von Neu-, Zu- und Umbaute» von der Gemciude- umlage anf Grund von Gemeiudcausschußbeschlüsse». Anläßlich der Beratung über den Bericht des Gemeinde- und Verfaffungsausschuffes über den Antrag der uvgeordneten Dr. Hinsenkamp, Helletzgruber und Genossen, elreffeud die Erlaffung eines Gesetzes wegen Freiheit von k^^^udesumlage zur landesfürstlichen Hauszins- oder Hans- asiensteuer samt Staatszuschlägen für Neu-, Zu- und Um- daü - ^ der Antragsteller unter anderem ausgesübrt, der ß^"^ne Gemeinden im Erzherzogtums Oesterreich ob «LLLll!!..“*. von Gemeindeausschußbeschlttssen Zu- gdefreiungen gewährt haben. Die Gemeinde-Vorfiehungen werden beauftragt, binnen 8 Tagen hierher zu berichten, ob solche Zuschlagsbefreiungen in dortiger Gemeinde vorgekommen sind, oder nicht. Bejahenden Falls ist ein beglaubigter Auszug aus dem bezüglichen Gemeinde - Ausschuß - Sitzungsprotokolle anzuschließen. Z. 9297. Steyr, 28. April 1910. An alle GEinöe-Vorstehungen, §chu!leitnngen und öle Herren Gemeinöeärzte als Impsärzte. Vornahme der Impfung nnd Wieder-Impfung im Jahre ItHO. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß vom 18. April 1910, Z 2432/V, die Vornahme der diesjährigen Gemeinde- und Schulkinder-Impfung angeordnel. Die Z n s a m m e n st e l l u n g der Liste der Jmpffähigen für die allgemeine Impfung hat mit Benützung des Impfausweises 6 des Vorjahres, aus dem die ungeimpft und erfolglos Geimpftcn nominell in das heurige V e r z e i ch n i s zu übertragen find, und auf Grund der vom Vorjahre verbliebenen Ziffern, dann aus den von den hochwürdigen Pfarrämtern beizn- st e l l e u d e n M a 1 r i k e n a u s z ü g e n über die feit der letzten Impfung Geborenen und aus dem V e r- z e i ch u i s s e der E i n g e w a n d c r t e n z u erfolgen. Die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. in im Ausweise in allen Rubriken impsstatiorrswcisc zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme aus- znn'siscn. Für die Impfungen in den Schulen find die im Vorjahre bereits benützten Drucksorten Impfausweis I und II zu verwenden nnd nach Anfertigung dem Impsärzte zu übergeben, welcher daraus zu sehen hat, daß sie ordentlich angelegt werden und daß alle Rubriken genau ausgefüllt seien, und haben zu diesem Zwecke die mithinans- gegebenen Jmpsausweise I und II vom Vorjahre als Muster zu diene». Auch ist wie bei der Gemeinde-Impfung die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge :c. im Ausweise in alle» Rubriken impfstationsweise jn summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendetem Jmpfgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, bei deren Ausfertigung die vom Vorjahre verbliebenen Ziffern genau zu berücksichtigen sind, abgeschlossen und von dem Gemeinde-Vorsteher und Impsärzte unterfertigt, anher ein- zusenden. Dem Jmpfakte sind die in alle« Rubriken genau ausgefertigten Jmpfprogramme beiuuchließen Nachdem es wiederholt vorgekommen, daß seitens einzelner Schulleitungen dem Austrage nicht entsprochen und die Impfausweise unvollständig, nicht summiert uild in allen Rubriken ordentlich ausgefertigt, nicht datiert und gefertigt, manchmal auch ohne Angabe der Schülerzahl vorgelegt worden sind, wird denselben nahegelegt, der Ausserligung der Jmpsausweise künstighin besondere Aufmerksamkeit zu- zuwenden Parteieu, welche ihr impfpflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Jmpsplatze nicht zuführen, sind im Wege der Gemeinde -Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vor- zuladen. Zur Vorladung der Parteien lind die in der Drustterei Acrao, Stegr, Grünmarirt, erhältlichen Trucksorten

72 zu verwenden und bei Einsendung des Jmpf-Elaboratcs und unter Mitfertignng des Jmpsarztes demselben beiznschlicffcn. Im klebrigen werden die Gemeinde - Vorstebunqen, Schulleitungen und die Herren Gemeindeärzte als Jmpfärzte auf die weiteren Weisungen, enthalten im h. ä. Erlasse, Z. 8784, vom 13. April 1907, Amtsblatt 9!r. 17, verwiesen. Z. 9220. Steyr, 27. April 1910. An alle Gememöe-VorstehMgeu. Nnfallvcrsichcrnngsbciträgc für landwirtschaftliche Maschinenbetriebe. Uebernahme des PanschalcS anf den o. - ö. Landcsfond. Der o. - ö. Landesausschuß bat auf Grund des mit der Arbeiler-Unfall-Versicherungs Anstalt in Salzburg abgeschlossenen Uebereinkommens vom 4 , bezw. 12. März 1910 die Versicherungsbeiträge für die im Nachfolgenden bezeichneten unfallversiwerungspflichtigen Ntaschinenbetriebe durch Zahlung einer fixen jährlichen Pauschalsumme sür die Bei- tragsjahre 1910 bis einschließlich 1914 auf den o.-ö Landes- fand übernommen. Die Arbeiter- Unfallversicherungs - Anstalt in Salzburg hat sich hierüber verpflichtet, für die Beitragsjahre 1910 bis einschließlich 1914 betreffs aller im Lande Oberösterreich sür die eigene Landwirtschaft betriebenen Dresch- und Futtcrschncidmaschincn, Schrottnnihlen, Säe- und Mähmaschinen, Schleifsteine mit Tier-, Wasser-, Wind- oder elektrischer Kraft weder Beitragsberechnungen einzufordern, noch Versicherungsbeiträge einzuheben. Auf andere durch gewerbliche Vermieter oder.mit anderer Kraft (z. B. Dampf) betriebene Dresch- und Futter- schneidmaschinen, sowie auf den Betrieb sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen, als Flachsbrechereien u. dgl. findet dieses Pauschalübereinkommen wie bisher keine Anwendung. Im Zweifel, ob ein Betrieb in dem obigen Pauschale einbezogen ist, entscheidet nach Einvernehmung des oberösterreichischen Landesauschusses die k. k. Statthalterei in Linz endgültig. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 13. April 1910, Z. 3727/XII, mit dem Auftrage verständigt, die interessierten Bevölkerungskreise in geeigneter Art zu verständigen. Z. 9381. Steyr, 29. April 1910. An alle §chubstaüon§ - Gemeinöe- Vorstehungen. . Zustand der Schubarreste. Da neuerlich wiederholt Klagen von Schüblingen über den schlechten Zustand einzelner Schubarreste bei der k. k. o.-ö. Statthalterei eingebracht worden sind, so werden die Schubstations-Gemeinde-Vorstehungen auf den 1. Absatz des h. ä. Erlasses vom 26. Juli 1904, Z. 15.341, h. ä. Amtsblatt 9fr. 30, verwiesen. Hicbei wird aus die Bestimmung des § 14, Absatz 2, des Gesetzes vom 27. Juli 1871, N-G.-Bl. Nr. 88, sowie auf § 9, Absatz 2, und 8 43, letzter Absatz, der Statthalterei- Kundmachung vom 17. November 1873, L. - G.- u. V.-Vl. Nr. 65, aufmerksam gemacht. Insbesondere wurde von ausländischen Schubhäftlingen, deren Heimatrecht nicht sofort sicbergestellt werden konnte, und welche daher längere Zeit angehaltcn werden mußten, darüber Klage geführt, daß ihnen fast nie Gelegenheit geboten ist, sich während ihrer Anhaltungszeit in freier Luft bewegen zu können. Abgesehen davon, daß dieser Mangel an Bewegungsfreiheit einer — im Gesetze nicht vorgesehenen — Verschär- sung der Schubhast gleichkommt und von den Schüblingen auch so aufgcfaßt wird, muß im Interesse der Schüblinge verlangt werden, daß selben die Möglichkeit geboten wird, sich — selbstredend unter Aufsicht — im Freien eine ange- meffene Zeit bewegen zu können. Dies ist um so notwendiger, als einzelne Schubarreste derart ungesund sind und einen so geringen Luftwechsel haben, daß deren tägliches Verlassen eine unabweisliche Maßregel im Interesse der Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. April 1910, Z. 4130/H, erhalten die Schnbstations - Gemeinde- Vorstehungen den Auftrag, bis längstens 15. August l. I. zu berichten, ob sich der dortige Schubarrest etwa im vorgeschilderten Zustande befindet und ist-gegebenen Falles die Verbesserung der Verhältnisse desselben sogleich durchzu- führen und hierüber bis zu obigem Termin zu berichten. Z. 9296. Steyr, 1. Mai 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t Gendarmerie - Posten - NommanöMHierseuchencruswois. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. April 1910, Nr. 2563/X, besteht in Oberösterreich der Milzbrand der Rinder im Bezirke Urfahr in der Gemeinde Oberneukirchen in 1 Hofe; der Schwcinerotlanf im Bezirke Eferding in der Gemeinde Aschach a. D.; im Bezirke Urfahr in den Gemeinden Bernhardschlag, Gramastetten und Ottensheim; im Bezirke Wels in der Gemeinde Gallspach, in je 1 Hofe; die Schweinesenche (-Pest) im Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Gleink; und in der Stadt Urfahr, in je 1 Hofe; in der Stadt Linz in 3 Höfen; die Tuberkulose der Rinder im Bezirke Urfahr in der Gemeinde Stiftung b. N. in 1 Hofe; Im Bezirke Steyr (Land) ist in Hofberg der Gemeinde Neustift ein Fall von Rausch brand vorgekommen. Der k. k. Bezirkshauplinann: Walderdorff. Redaktion und Bertag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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