6>> Berichtes der k u k. Gesandtschaft in Belgrad dem k. k Ministerium des Innern eröffnet, daß das königlich serbische : Ministerium des Innern den Paßzwang von und nach ! Serbien gänzlich aufgehoben bat Hievou werden die Gemeinde -Borstebungen gemäß i Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterci vom 22 April 1910, ' Z. 1580/Uräs., in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig beauf- | tragt, diese Alaßregel entsprechend zu verlautbaren Z 8688. S t e y r, 20. April 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen, hochw. psarrämter und Zchulleitungen. K. k. Itaatsgewerbeschule in Salzburg. Z. 134. Kundmachung betreffend die Verleihung von Staatsstipeudien für den Besuch der Stnatsgcwcrbcschule in Salzbnrg. Bom Schuljahre 1910/11 an gelangen für den Besuch der k k. Staalsgcwerbeschule i» Salzburg mit einer Baufachschule, Baubondwerkerkursen, Dekorationsmalerkurseu und einer Frauengewerbeschule Stipendien für fünf-, sechsund zehnmonatliche Schuldauer per Jahr zur Verleihung Die Höbe jedes Stipendiums beträgt 30 — 40 K monatlich. Die Bewerber, welche nur Inländer sein können, müssen in erster Linie den Aufnahmsbedingungen entsprechen. Sie haben ihre an die Direktion der k. k. Staatsgewerbe- schule gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen üempelfreien Slipendiengesuche längstens bis 15. Juni l. I. bei der gefertigten Direktion einzubrinqen Aus jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen muß entnommen werden können: 1. Name und Alter des Bewerbers (Tauf- und Geburtsschein); 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimatschein); 3. Art und Dauer seiner allfälligen Verwendung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugnisse und dgl.); ! 4. seine Schulbildung (letztes Semestral-, Jahresoder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis und Abgangszeugnis der allensalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule»; 5 Beruf (Stand), Wohnort, Vermögensverhältnisse, Familienverhältniffe der Eltern, beziehungsweise des Be- ! Werbers zArmuts- oder Mittellosigkeitszeugnis). Jene mittellosen und sonst würdigen Bewerber werden ! in erster Linie berücksichtigt, welche sich, unbeschadet der be- . sonderen Aufnahmsbedingungen der Schule, in dem Gewerbe, in dem sie sich ausbilden wollen, mindestens zwei Jahre praktisch belätigt und nebenbei eine mindestens zweiklassige gewerbliche Fortbildungsschule mit gutem Erfolge absolviert haben. Hiebei genießen die Söhne von Gewerbetreibenden (Meister, Gehilfen, Fabriksarbeiter) jener Fachrichtung, welche an der von ihnen zu besuchenden Anstalt gepflegt wird, dann die Söhne von Gewerbeangehörigen überhaupt, vor den übrigen Bewerbern weiterhin die älteren vor den jüngeren, 'den Vorzug. In zweiter Linie werden diejenigen berücksichtigt, welche ohne eine gewerbliche Fortbildungsschule erfolgreich besucht zu haben, in dem Gewerbe, in dem sie ihre Ausbildung anstreben, unbeschadet der besonderen Aufnahm^ bedinqungen der Schule, mindestens zwei Jahre praktisch tätig waren. Endlich können noch Bewerber, welche stch ohne vorheriger gewerblicher Praxis an der Staatsgewerbeschule ausbilden wollen, berücksichtigt werden. Bewerber, die im elterlichen Haushalte leben, sind von der Erlangung eines Stipendiums ausgeschloffen. Salzburg, den 18. April 1910. Direktion der k. k. Staatsgewerbeschulc. Der k. k. Direktor: WUH Divorot;. Hievon sind die interessierten Kreise besonders zu ver- stäudigeu bezw. in Kenntnis zu setzen Z. 807/Sch. S l e y r, 20. April 1910. An sämtliche Zchnlleiümgen. Bienenzuchtlehrkurs. Laut Erlasses des k. k. Laudesschulrates vom 7. April 1910, Z. 2763, wird der o.-ö. Laitdes - Bienenzüchter- Verein im Jahre 1910 zwei unentgeltliche Bienenzuchtlehr- kurse für Lehrpersonen abhalten, von denen der erste in der Zeit vom 17. bis 20. Mai in Raab im Jnnkreise, der zweite in der Zeit vom <8. bis K. Juni in Leonfelden statlfinden wird. Die Anmeldungen zu den Kursen sind direkt an den o.-ö. Landes - Bienenzüchterverein in Linz zu richten, und zwar für den Kurs in Naab bis 15. Mai, für jenen in Leonfelden bis 1. Juni 1910. Die zur Teilnahme sich meldenden Lehrpersonen haben um den nötigen Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege h. a. einzureichen. Z. 8996. St ehr, 25. April 1910. An alle Gemeinde -Vorftehungen. Hochwasser im April 1910. Sollte das jüngste Hoänvasser bcdcntcndere, und zwar derartige Schäden verursacht haben, daß der eine oder der andere der Beschädigten begründete Hoffnung haben sollte, eine staatliche Unterstützung zu erlangen, und die Absicht, ein bezügliches Gesuch einzubringen, so sind derartige Beschädigte sofort anzuweisen, ihr Gesuch ehestens im d. ä. Wege hier einzubrinqen. Hiedurch sollen der Bevölkerung nicht etwa unerfüllbare Hoffnungen auf staatliche Unterstützungen erweckt, sondern nur der Zweck erreicht werden, daß Gesuche, welche tatsächlich wegen besonderer Höhe des Schadens im Vereine mit großer Bedürftigkeit des Beschädigten Aussicht auf Erfolg haben dürsten, sobald als möglich eintreffen, damit die nötigen ämtlichen Erhebungen sofort von h. a. vorgeuommen werden können. Z. 8631. S t e y r, 20. April 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Unterstiitzungsschwindler. Josef Moravec, 1878 in Weiß-Podol geb., zuständig nach Horumc, von Profession Hutmacher, ist in Begleitung seiner Gattin und 5 Kinder, und
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