der k. k. LfziskKhmlplmnnnlchast tzley!- füv den gkeichncrnrigen politischen und SchuLDezirk. Pr. 16. Steyr, am 21. A^ril 1^10. Das AnitsblatL erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptinannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nnmmern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 8239. Steyr, 13. April 1910. An alle Gemeinde - vorstehMgen. Nachweisung des Fortbestandes der Bcgünstignng nach 88 31, 32 und 33 des Wehrgesctzcs als Kandidat des geistlichen Standes, Lehrer nnd Bcsihcr ererbter Landwirtschaften. Gemäß 88 48, 51 und 54, Wehr-Vorschriften, I. Teil, haben diejenigen Kandidaten, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften, welche die Begünstigung des §§ 31, 32 und 33, Wehr-Gesetz, genießen, im Monate Juni den Nachweis z» erbringen, daß sie noch Anspruch auf diese Begünstigung besitzen. Dieser Nachweis ist in der für das erste Ansuchen vorgeschriebenen Art zu erbringen und die amtliche Bescheinigung über die Zuerkennung der Begünstigung beizuschließen. Diejenigen, welche erst seit Juni vorigen Jahres die Zuständigkeit im hiesigen Bezirke erlangten, haben ihre frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburtsjahr und jene politische Behörde, bei welcher sie im Jahre 1909 den Nachweis über den Anspruch erbrachten, ausdrücklich anzugeben. Hievon sind die interessierten Parteien mit dem Bemerken in die Kenntnis zu setzen, daß der Anspruch auf diese Begünstigungen erlischt, wenn der Nachweis des Fortbestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig beigebracht wird. Z. 8478. S t e h r, 12. April 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ernteurlanb. Das k. u. k. Infanterieregiment Nr. 14 hat mit Zuschrift vom 16. April l. I., Nr. 1400/A, anher mitgeteilt, daß nach den Bestimmungen des Neichskriegsministerial- Erlasies Abt. 5, ex 1890, vom 15. Mai 1909, Ansuchen um Ernteurlaub in normaler Weise vom Manne beim Rapporte zu erfolgen haben, daher die Einbringung eines Gesuches und eventuell damit verbundene Stempelauslagen überflüssig erscheinen. Nachstehende Mitteilung ist in den Gemeinden in ge- E'gneter Weise zu verlautbaren. Z 8476. Steyr, 18. April 1910. An die Gemeinde - Vorstellungen Lad Hall, Kremsinnnster Markt, Pfarrkirchen, Nähr, dipkachM, Gasten;, Grastraming, Lausn, Losen- stein, Nenstift, Reichraming, Weycr Land. Mit Schreiben vom 3. April l. I., Z. 216 ex 1910, hat das k. k. Eichinspektorat anher mitgeteilt, daß in den vorstehend verzeichneten Gemeinden schon mehr als zwei Jahre keine maß- und gewichtspolizeilichen Revisionen unter Zuziehung des Eichmeisters vorgenommen wurden. Die Gemeinde - Borstehungen werden eingeladen, eine solche Revision im Lause dieses Jahres unter Zuziehung des Eichmeisters vorzunehmen und ist sich diesbezüglich mit dem k. k. Eichamte in Steyr, bezw. Weher ins direkte Einvernehmen zu setzen. Behufs Verringerung von Auslagen hiefür würde es sich empfehlen, wenn sich .Nachbarsgemeindeu wegen Vornahme der Amtshandlung gegenseitig verständigen würden. Z. 6734. Steyr, 14. April 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Auftreten der Nonne (Fichtcnspinner). Die k. k. Stattbalterei in Linz hat mit Erlaß vom 11. v. M., Z. 1493/IX, angeordnet, daß auch im heurigen Jahre dem Auftreten der Nonne die vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden ist; es ergeht somit unter Hinweis auf die im Gegenstände bereits ergangenen h. ä. Erlässe, u. zw. Amtsblatt Nr. 33 vom Jahre 1908 und Nr. 11 vom Jahre 1909 der Auftrag, mit aller Energie darauf zu dringen, daß die Durchforschung der Wälder von den mit deren Beaufsichtigung betrauten Organen in eifriger und umsichtiger Weise vollzogen werde. Durch fleißige Revisionen beim Tage, während welcher Zeit die Falter zumeist an der Schattenseite der Bäume ruhig sitzen, sowie durch Revisionen mit Laternen, Fackeln und Leuchtfeuern bei Nacht wird es am ehesten möglich sein, das Vorhandensein der Nonne sestzustellen. Von diesem Erlasse sind auch die Gemeindewaldaussichtsorgane in Kenntnis zu setzen, und ist bei Wahrnehmung dieses für die Waldungen höchst gefährlichen Insektes sofort anher zu berichten.
64 Z. 770/Scb. Steyr, 16 April 1910. An sämtliche Schulleitungen. Lchrbefähigungsprüfung. Der k. k. Landesscbulrat hat mit Erlaß vom 2. April 1910, Z 2732, die gleiche Kundmachung, betreffend die Lehrbefähigungsprüfungeu für allgemeine Volks- und Bürgerschulen, erlaffen, wie im Vorjahre (viele h. ä. Erlaß vom 8. Oktober 1909, Z. 1828, Amtsblatt Nr. 41) nur ist der Tag des Beginnes der 2. Mai l. 1, 8 Uhr vormittag. Z. 771/Sch. Steyr, 16. April 1910. An sämtliche Schulleitungen. Haudfcrtigkcitskurs. Laut Erlaffes des k. k. Landesschulrates oom 31. März 1910, Z. 2244, hält der Verein für Knabenhandarbeil in Oesterreich zu Wien X VI, Koppstraße 75, einen Ferial- Knrs zur Heranbildung von Lehrern des HandfertigkeitsUnterrichtes vom 18. Juli bis 13. August l. I. ab. Anmeldungen der Teilnahme sind an den genannten Verein zu richten, etwaige Urlaubsgesuche im vorgeschriebenen Dienstwege hier einzubringen. Z. 8558. Steyr, 19. April 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor einem Ilntcrftiihuugsschwittdlcr. Zufolge Erlaffes der k. k. o. -ö. Statthalterei voni 2. April 1910, Z. 3302/XII, streicht der Schmiedgehilse Jciedrich Cajnker, geboren am 8. Jänner 1884 in Stucken bei Peltau, zur Stadlgemeinde Pettau heimatszusländig, im Besitze der zweiten Ausfertigung des Arbeitsbuches vom 26. März 1908, Nr. 363, und der Neisebewilligung vorn 12. Jänner 1909, Nr. 1060, des Stadtamtes Pettau, in den Kronländern Steiermark, Salzburg, Nieder- und Oberösterreich von Ort zu Ort herum, nimmt offenbar uuge- rechtserligt Spitalspflege in Anspruch und läßt sich auf Kosten der Stadtgemeinde Pettau Unterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Borstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 8395. Steyr, 20. April 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unentgeltliche Bcistcllnng von Medikamenten zur Behandlung des ansteckenden Scheidenkatarrhü der Rinder. Mit dem Erlasse vom 26. Februar 1910, Z. 7037 und 1054, hat das k. k. Ackerbauministerium die Statlhalterei ermächtigt, behufs Fortsetzung der eingeleiteten Aktion zur Bekämpfung des ansteckenden Scheidenkatarrhes der Rinder im hiesigen Verwaltungsgebiete für das Jahr 1910 den Betrag von 1000 K zu verwenden. Ebenso hat auch der o.-ö. Landes-Ausschuß laut Zuschrift vom 12. März d I., Z. 6829, zum gleichen Zwecke gleichwie im Vorjahre wieder 1900 K bewilligt. Hievon setze ich unter Bezugnahme auf den b. ä. Erlaß vom 1. Jäuuer 1909, Z. 30.762, (Amtsblatt Nr. 1 ex 1909), die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis, von der neuerlichen unentgeltlichen Abgabe der Medikamente zur Behandlung des infektiösen Scheiden- katarrhs der Rinder die landwirtschaftlichen Kreise durch allgemeine Verlautbarung zu verstäudigeu. Z. 8216. Steyr, 13. April 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und Genossenschasts-Vorstehungen. Flcischbeschaukurö in Linzcr Schlachthofc. In der Zeit vom 17. Mai bis 11. Juni l. I. findet im städt. Schlachtbose zu Linz ein theoretischer und praktischer Kurs über Vieh- und Fleischbeschau statt Zu demselben werden nur solche Personen mit guter Volksschulbildung und gutem Leumunde zugelaffen, deren Gesuche von der zuständigen Gemeinde-Vorstehung befürwortet werden. Die Gesuche sind bis längstens 1. Mni l. I. im Wege der zuständigen Behörden (Genieinde-Vorstehunqen und Bezirkshauptmannschaft) an die Direktion des städt. Schlachthofes in Linz einzuseudeu. Die Unterrichts- und Prüfungstaxe per 72 X ist zu Beginn des Kurses zu erlegen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 28. März ! 1910. werden die Gemeinde-Vorstehungen und Genoffen- schasts-Vorstehungen eingeladen, die interessierten Kreise hierauf besonders aufmerksam zu machen. Bei der Gemeinde einlangende Gesuche sind mit der Aeußerung, ob der Gesuchsteller berücksichtigt werden soll oder nicht, sogleich anher vorzulegen. Z. 8249. ’ Steyr, 19. April 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Werseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. April 1910, Nr. 2269/X, besteht in Oberösterreich der Schwciuerotlauf iur Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Garsten in 1 Hofe; im Bezirke Urfahr in der Gemeinde Altenberg in 1 Hose, in Ottensheim in 2 Höfen; die Schweineseuche (-Pest) im Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Gleink in 1 Hofe, in der Stadt Urfahr in 1 Hofe, in Linz (Stadt) in 3 Höfen; die Tuberkulose der Riudcr im Bezirke Urfahr in den Gemeinden Stiftung b. L., I Stiftung b. R. und Zwettl in je 1 Hofe. Der k. k. Bezirkshauplrnann: Walderdorff. Nedaklion und Verlag der k. L Bezirksbauvtmannschaft Steyr. — Haaslcne Buchdruckers! in Sienr
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