64 Amte oder im Dienste eines Verstcherungs-Institutes mit der Ausführung versicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat, sowie über die Dauer dieser Beschäftigung. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Kandidaten erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Dieses ist ortsüblich allgemein kund zu machen. Z. 7243. Stevr, 31. März 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und Handels-Genossenschaften rc. Im I. Quartal 1910 erteilte Lcgitimations - Karte für Handelsreisende. Friedrich Grubauer, 1890 in Untergaisbach, Bez. Freistadt, geboren, dahin zuständig, bedienstet bei Rudolf Langerbauer, Gemischtwarenhändler in Weyer Markt Nr. 171, wurde mit einer Legitimationskarte für Handlungsreisende beteilt. Z. 6827. Steyr, 31. März 1910. An die Gemeinde-Vorstehungen Gad Hall, Gastenz, Großraming, Losenstein, Pfarrkirchen, Ternderg, Lt. Ulrich, Weyer Land und Weyer Marlrt. Ausfertigung der Formulare für den Fremdenverkehr. Bei der seitens der k. k. statistischen Zentralkommission vorgenommenen Durchsicht und Prüfung der im Laufe des Jahres 1909 eingelangten Ausweise über den Fremdenverkehr wurde eine auffallend große Zahl fehlerhafter, beziehungsweise augenscheinlich unrichtiger Eintragungen festgestellt. Behufs Vermeidung falscher Eintragungen in die mit dem h. a. Erlaffe vom 11. Oktober 1909, Z. 20.952, Amtsblatt Nr. 41, neu eingeführten Ausweise werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. März 1910, Z. 2448/1, auf folgendes aufmerksam gemacht: Zwischen einer Reihe von Rubriken der Erhebungsformulare A und B besteht ein sachlich notwendiger Zusammenhang, und zwar müssen die in den einzelnen Rubriken eingetragenen Zahlen zu einander in einer bestimmten mathematischen Beziehung stehen. So muß die in Rubrik 4 des Formulares ^ eingetragene Zahl mit der Summe der in den Rubriken 5 bis 20 eingetragenen Zahlen übereinstimmen. Auch muß die Summe der in den Rubriken 21 bis 25 des Formulares A eingetragenen Zahlen mit der in Rubrik 4 eingetragenen Zahl gleich sein. Weilers muß die in Rubrik 26 des Formulares A eingetragene Zahl mindestens 28 mal so grotz sein, als die Zahl in Rubrik 25. Die Gemeinde-Vorstehungen Bad Hall, Gaflenz, Groß- raming, Losenstein, Pfarrkirchen, Ternberg, St. Ulrich, Weyer Land und Weyer Markt werden sohin eingeladen, sich bei Ausfertigung der vorbezeichneten Formulare an die gegebenen Direktiven zu halten und dieselben genauestens auszufertigen. Z. 690/B.-Sch.-R. Steyr, 28. März 1910. Konkurs Ausschreibung. An der zweiklassigen Volksschule in Trattenbach kommt die Lehrerstelle zweiter Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt । von 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein । Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reise- und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Diensttabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser KonkursAusschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 6942. Steyr, 5. April 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. März 1910, Z. 2772/XII, verursacht Josef Pristinger, geboren am 3. April 1870 in Kältern und dahin zuständig, seiner Heimatgemeinde ungebührliche Kosten, indem er die Unterstützung der Armenbehörden gewohnheitsmäßig und ohne Not in Anspruch nimmt. Derselbe ist katholisch, ledig, Uhrmacher, von Statur groß, hat braune Haare und Augen, längliches Gesicht, proportionierten Mund und reguläre Nase; als besonderes Kennzeichen: etwas krummen Gang und Schielen an einem Auge. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen denselben schubpolizeilich zu behandeln. Z. 677/Sch. »vteyr, 27. März 1910. An sämtliche Schulleitungen. Remunerationen für Halbtags- und abgekürzten Unterricht. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 16. März 1910, Z. 2275, werden die Schulleitungen behufs Erzielung eines gleichmäßigen Vorganges bei Anforderung der den Lehrpersonen gemäß 8 28 des Gesetzes vom 29. Dezember 1907, L.-G. und V.-Bl. Nr. 39, gebührenden Remunerationen für die Erteilung des Halbtagsunterrichtes und des nach sechsjährigem Alltagsschulbesuch abgekürzten Unterrichtes angewiesen, darauf zu achten, daß die bezüglichen Anträge der Schulleitungen beziehungsweise die im Wege derselben vorgelegten Gesuche der Anspruchswerber ordentlich instruiert seien. Verlangt wird außer der Bestätigung über die dem Gesetze entsprechende Art der Unterrichtserteilung vonseite des Ortsschulrates das vom Anspruchswerber bei- zubringende Dekret des o.-ö. Landesausschusses betreffend die letzte Anweisung einer derartigen Remuneration, falls eine solche im Vorjahre bezogen wurde.
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