der k. k. ^i'znkshmiplmannschasl Stcijr für den gleichnamigen politischen unö Schulöezirk. Klr. 14. Stcijv, am 7. April 1910. Das AwLsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationspreiS jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postverseudwlg jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Hummern bezogen werden. Steyr, 4. April I91O. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Hinausgabc der Neichsgcseh-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück XX — XXV an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z 6991. Steyr, 30. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und hochw. Pfarrämter re. Konsulatscrrichtnng in Winnipeg (Canada). Laut Erlaß des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 18. März 1910, Z. 1086/Präs., ist in Winnipeg (Canada) ein k. u. k. effektives Konsulat neu errichtet und mit dem 18. Februar d. I. aktiviert worden. Das k. u. k. Konsulat in Winnipeg umsaßt als Amtssprengel die Gebiete Manitobe, Alberto, Assiniboia, Sas- katchewan und Britisch Columbia des Dominion os Canada, welche Gebiete mit dem bezeichneten Tage aus dem Amtssprengel des k. u. k. Generalkonsulates in Montreal aus- schieden. Hievon. wird die Mitteilung gemacht. ex otl'o Z. 7414. Steyr, 2. April 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Aufenthaltsmeldeblätter — Eisenbahnstation. Unter Bezugnahme auf den b. ä Erlaß vom 3. März l. I., Z. 5103 (Amtsblatt Nr. 10) werden die Gemeinde-Vorstehungen erneuert beauftragt, in den anher zur Vorlage gelangenden Aufenthaltsmeldeblättern die nächstgelegene Eisenbahnstarion einzutragen. Es genügt nicht, dieselbe nur am betreffenden Umschlagbogen, oder nur auf einem der jeweilig in einer | Dekade zur Einsendung gelangenden Meldeblätter die nächst- j gelegene Bahnstation einzutragen, sondern ist dieselbe in jedem einzelnen Blatte, u. zw. am rechten oberen Rande einzusetzen. Z 7262. Steyr, 1. April 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. März 1910, Z. 10.084. Autorisntionsprüfung für Versichcrungstechniker. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.-G.Bl. Nr. 23, betreffend die Autoristerung von Verstcherungstechnikern, wird hiemit bekanntgegeben, daß die im Ministerium des Innern bestellte Prüfungskommisston die Prüfung von Kandidaten, welche die Autorisation als Versicherungstechniker anstreben, Ende April 10X0 vornehmen wird. Bewerber um Zulaffung zur Ablegung der Prüfung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens den 16. April 1910 beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der zitierten Verordnung zu instruieren: 1. mit dem Heimatscheine oder einem sonstigen Nachweise der österreichischen Staatsbürgerschaft, 2. mit dem Nachweise der Eigenberechtigung (Taus- und Geburtsschein, eventuell Großjährigkeitserklärung), 3. mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugniffe, 4. mit einem Zeugniffe über die Absolvierung einer Mittelschule, 5. mit dem Nachweise, daß der Zulaffungswerber an einer Hochschule Vorlesungeu über höhere Mathematik gehört hat; 6. mit glaubwürdigen Bestätigungen über den Umstand, daß der Bewerber sich selbständig oder in einem öffentlichen
64 Amte oder im Dienste eines Verstcherungs-Institutes mit der Ausführung versicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat, sowie über die Dauer dieser Beschäftigung. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Kandidaten erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Dieses ist ortsüblich allgemein kund zu machen. Z. 7243. Stevr, 31. März 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und Handels-Genossenschaften rc. Im I. Quartal 1910 erteilte Lcgitimations - Karte für Handelsreisende. Friedrich Grubauer, 1890 in Untergaisbach, Bez. Freistadt, geboren, dahin zuständig, bedienstet bei Rudolf Langerbauer, Gemischtwarenhändler in Weyer Markt Nr. 171, wurde mit einer Legitimationskarte für Handlungsreisende beteilt. Z. 6827. Steyr, 31. März 1910. An die Gemeinde-Vorstehungen Gad Hall, Gastenz, Großraming, Losenstein, Pfarrkirchen, Ternderg, Lt. Ulrich, Weyer Land und Weyer Marlrt. Ausfertigung der Formulare für den Fremdenverkehr. Bei der seitens der k. k. statistischen Zentralkommission vorgenommenen Durchsicht und Prüfung der im Laufe des Jahres 1909 eingelangten Ausweise über den Fremdenverkehr wurde eine auffallend große Zahl fehlerhafter, beziehungsweise augenscheinlich unrichtiger Eintragungen festgestellt. Behufs Vermeidung falscher Eintragungen in die mit dem h. a. Erlaffe vom 11. Oktober 1909, Z. 20.952, Amtsblatt Nr. 41, neu eingeführten Ausweise werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. März 1910, Z. 2448/1, auf folgendes aufmerksam gemacht: Zwischen einer Reihe von Rubriken der Erhebungsformulare A und B besteht ein sachlich notwendiger Zusammenhang, und zwar müssen die in den einzelnen Rubriken eingetragenen Zahlen zu einander in einer bestimmten mathematischen Beziehung stehen. So muß die in Rubrik 4 des Formulares ^ eingetragene Zahl mit der Summe der in den Rubriken 5 bis 20 eingetragenen Zahlen übereinstimmen. Auch muß die Summe der in den Rubriken 21 bis 25 des Formulares A eingetragenen Zahlen mit der in Rubrik 4 eingetragenen Zahl gleich sein. Weilers muß die in Rubrik 26 des Formulares A eingetragene Zahl mindestens 28 mal so grotz sein, als die Zahl in Rubrik 25. Die Gemeinde-Vorstehungen Bad Hall, Gaflenz, Groß- raming, Losenstein, Pfarrkirchen, Ternberg, St. Ulrich, Weyer Land und Weyer Markt werden sohin eingeladen, sich bei Ausfertigung der vorbezeichneten Formulare an die gegebenen Direktiven zu halten und dieselben genauestens auszufertigen. Z. 690/B.-Sch.-R. Steyr, 28. März 1910. Konkurs Ausschreibung. An der zweiklassigen Volksschule in Trattenbach kommt die Lehrerstelle zweiter Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt । von 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein । Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reise- und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Diensttabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser KonkursAusschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 6942. Steyr, 5. April 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. März 1910, Z. 2772/XII, verursacht Josef Pristinger, geboren am 3. April 1870 in Kältern und dahin zuständig, seiner Heimatgemeinde ungebührliche Kosten, indem er die Unterstützung der Armenbehörden gewohnheitsmäßig und ohne Not in Anspruch nimmt. Derselbe ist katholisch, ledig, Uhrmacher, von Statur groß, hat braune Haare und Augen, längliches Gesicht, proportionierten Mund und reguläre Nase; als besonderes Kennzeichen: etwas krummen Gang und Schielen an einem Auge. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen denselben schubpolizeilich zu behandeln. Z. 677/Sch. »vteyr, 27. März 1910. An sämtliche Schulleitungen. Remunerationen für Halbtags- und abgekürzten Unterricht. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 16. März 1910, Z. 2275, werden die Schulleitungen behufs Erzielung eines gleichmäßigen Vorganges bei Anforderung der den Lehrpersonen gemäß 8 28 des Gesetzes vom 29. Dezember 1907, L.-G. und V.-Bl. Nr. 39, gebührenden Remunerationen für die Erteilung des Halbtagsunterrichtes und des nach sechsjährigem Alltagsschulbesuch abgekürzten Unterrichtes angewiesen, darauf zu achten, daß die bezüglichen Anträge der Schulleitungen beziehungsweise die im Wege derselben vorgelegten Gesuche der Anspruchswerber ordentlich instruiert seien. Verlangt wird außer der Bestätigung über die dem Gesetze entsprechende Art der Unterrichtserteilung vonseite des Ortsschulrates das vom Anspruchswerber bei- zubringende Dekret des o.-ö. Landesausschusses betreffend die letzte Anweisung einer derartigen Remuneration, falls eine solche im Vorjahre bezogen wurde.
55 Auf den letzteren Beleg wird sowohl von der zuerkennenden, als von der anweisenden Behörde zum Zwecke der Konstatierung des zeitlichen Zusammenhanges der von einer Lehrperson bezogenen Remunerationen Wert gelegt. (N.) Z. 7133. Steyr, 30. März 1910. An alle Gemein-e-vorstehungen. Ausforschung des Johann Jerabek. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. März 1910, Z. 1700/1V, ist Johann Jerabek auszu- forschen. Der Genannte ist am 9. Jänner 1890 im Schub- arreste zu Waizenkirchen, pol. Bezirk Eferding, Oberösterreich, angeblich als ehelicher Sohn des auf dem Durchzuge durch diesen Ort im Jahre '1890 wegen Ausweislosigkeit inhaftiert gewesenen, fubsistenzlösen Bergmannes oder Fabriksarbeiters Thomas Jerabek und seiner Gattin Katharina, geborenen Wachoschek, geboren. Dieses angebliche Ehepaar war bereits mit zwei anderen Kindern nach Waizenkirchen gekommen. Der Taufpate des Johann Jerabek weiß keine näheren Angaben über die Provenienz, die Heimatzuständigkeit und den gegenwärtigen Aufenthalt des Landsturmpflichtigen fund seiner Familienangehörigen zu machen; die betreffende Hebamme ist bereits gestorben. Thomas Jerabeks Angaben, daß er nach Wällisch- Birken, pol. Bezirk Prachatitz (Böhmen), zuständig sei, die Schule in Schwarzbach, Pol. Bezirk Krummau, später die in Sklana bei Prag besucht habe und in Jmmenstadt <Bayern) getraut worden sei, sind nach dem Ergebnisse der gepflogenen Erhebungen nicht richtig. Der Familienname, sowie die Heimats- und gegenwärtige Aufenthaltsgemeinde des angeblichen Jerabeks konnten sohin bis jetzt nicht festgestellt werden. Die Gemeinde - Borstehungen werden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und über ein positives Ergebnis derselben bis 20. Juni l. I. anher zu berichten. Z. 7222. Steyr, 31. März 1910. An alle Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommandem Ausforschung. , August Ruppert, 1873 geboren, nach Sierning zuständig, ist wegen rückständiger Militärtaxe auszuforschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist -sogleich anher zu berichten. Z- 6545. Steyr, 31. März 1910. An alle viehmarktberechtigten Gemeinde- vorstehungen. Viehmarkt-Errichtung in Pettenbach. Die Gemeinde-Vorstehung Pettenbach plant die Er- ricyrung voll j|üej Viehmärklen, die am 29. September und am 6. November jeden Jahres, beziehungsweise wenn diese Tage Sonn- oder Feiertage wären, am nächstfolgenden Wochentag abgehalten werden sollen. Die Gemeinde-Borstehungen werden angewiesen, allfällige Einwendungen gegen diese geplanten Viehmarkt- Errichtungen entsprechend begründet bis längstens 20. April l. I. anher vorzulegen. Z. 7192. Steyr, 2. April 1910 An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchencrusweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. März 1910, Nr. 1887/X, besteht in Overösterreich der Rotlauf der Schweine in den Städten Freistadt und Gmunden in je 1 Lose, im Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Weyer (Land) und im Bezirke Urfahr in den Gemeinden Altenberg und Engerwitzdorf in je 1 Hose, in der Gemeinde Ottensheim in 2 Höfen; die Schweinepest (-seuchc) in der Stadt Urfahr in 1 Hofe, in Linz (Stadt) in 2 Höfen; die Tuberkulose der Rinder im Bezirk Urfahr in den Gemeinden Dietrichsschlag, Steyregg und Zwettl in je 1 Hofe. An alle Genossenschaften. A. Gewerbeanmeldungen pro März 1910. 1. Johann Busek, Tischler, Sarning 28, Gemeinde Garsten. 2. Justus Pichler, Bäcker, Gaflenz 3. 3. Johann Mayer, Gast-und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Bäckengraben 54, Gemeinde Ternberg. 4. Rupert Ebmer, Stechviehhandel, Jägerberg 6, Gemeinde St. Ulrich. 5. Ernst v. Eyberg, Papierhandel, Kremsmünster Markt 14. 6. August Schleier, Schuhmacher, Thanstetten 70. 7. Franz Mörtenhuber, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Kremsmünster Markt 98. 8. Franz Achleitner, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. b, c, d), (Verabreichung von kalten Speisen, Ausschank von Bier, Wein und Obstwein, Ausschank von gebrannten geistigen Getränken), Hausleiten 23, Gemeinde Gleink. 9. Johann Preuer, Fleischhauer und Selcher, Jägerberg 4, Gemeinde St. Ulrich. 10. Marie Punkenhofer, Flaschenbier- und Mosthaudel, Haidershofen 23, Gemeinde Gleink. 11. Georg Pöllhuber, Photograph, Mühlgrub 4, Pfarrkirchen. 12. Ernst von Eyberg, Devotionalienhandel, Kremsmünster Markt 14. 13. Josef Beer, Horn-, Borstenvieh-, Viktualien- und landwirtschaftlichen Produktenhandel, Krems- egg 21, Gemeinde Kremsmünster Land. 14. Franz Stegmüller, Müller und Säge, Ramingsteg 32, St. Ulrich. 15. Josef Meidinger, HolzschuhmaLer, Heiligen Kreuz 10, Krcmsmünster Land. 16. August Schneider, Schlosser, Voits- dorf 8, Gemeinde Ried. 17. Franz Glack, Huf- und Wagenschmied, Pichlern 25, Gemeinde Sierning. 18. Josef Riedl,
56 selbständige Handelsagentur, Namingsteg 34, Gemeinde St. Ulrich. 8. Gewcrbcalmicldungcn. I. Josef Schipp, Maler, Sierning 177. 2. Valentin Maier, Gast- und Schankgewerbe (Z 16 G.-O„ Ut. a, I>, o, 6, f, g), Kremsmünster Markt 98. 3. Josef Busek, Tiscbler, Sarninq 28, Gemeinde Garsten. 4 Ernst v. Eyberg, Handel mit Postanstchtskarten und Fahrplänen, Spielkarten- Verschleiß, Buchbinderei, Kremsmünster Markt Nr. 9. 5. Tberese Glack, Huf- und Wagenschmiedgewerbe, Pichlern 25, Gemeinde Sierning. 6. Heinrich Neumayr, Mustker, Wcyer Markt 87. 7. Karl Kaltenböck, Ntüller und Säge, Namingsteg 32, Gemeinde St. Ulrich. 8. Sophie Slöger, Damenkleidermacherin, Losenstein 17. 9. Johann Maxwald, Hufschmied, Sattledt 7, Gemeinde Kremsmünster Land. 6. Gewerbeveränderungen. 1. Johann Voglsang, Modistengewerbe und Handel mit Konfektionswaren, Bad Hall Nr. 19 neu, 22 alt, Standort nach Bad Hall Nr. 17 neu, 21 alt, verlegt. 2. Martin Geßwagner, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G. - O- lit. d, o, 6, g), und Bäckergewerbe (radiziert), Nosenegg 9, Gemeinde Garsten; Fortführung Witwe Maria Geßwagner und Franz Niedermayr als Geschäftsführer für das Bäckergewerbe genehmigt. 3. Therese Seltsam, nun- verehelichte Jlk, Damenkleidermacherin, Sipbachzell 10, hat den Standort nach Sipbachzell 43 verlegt. Der k. k. Bezirkshauplmannr Walderdorss. Redaktion und Verlag dcr k. k. Bezirksyaupimannschast Steyr. — HaaSsche Bucddructcrei in Srenr.
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