50 mcinde - Vorstehungen und hochw. Pfarrämter darauf aufmerksam gemacht, daß vor Auswanderer-Agenturen, die mit solchen Mitteln arbeiten, wegen ihres skruppellosen Vorgehens gegenüber den Auswanderern nicht genug gewarnt werden kann und daß jede Förderung dieser Agenturen durck unbefugte Geschäftsvermittlunq nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Jänner 1897, N. - G - Bl. Nr. 27, strasgericktlich vcrsolgbar ist. Die Gemeinde - Vornehungeu wollen auch die Bevölkerung entsprecbend belehren. Z. 6748. S t e y r, 24. März 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Verlust eines Sprcngmittclbczugsbuches. Die k. k o. - ö. Stattbalterei hat mit Erlaß vom 13 März 1910, Z I545/VII1, nachstehendes anher bekanntgegeben : Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leib- nitz vom 27. Jänner 1910, Z. 2603, an die k. k. Statt- halterei in Graz hat dieselbe am 17. August 1906 unter Z. 17.511 der Firma Alb. Büß & Komp. als Bauunternehmung der Sulmtalbahn sür die Zwecke des Bahnbaues ein Sprengmittelbezugsbuch mit 50 Lieserscheinen ausgestellt. Dieses Buch ist in Verlust geraten. Um Mißbrauch zu verhüten, werden die Gemeinde- Vorstehungen hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt. die Sprengmittelverschleißer zu verstäudigen, daß die noch nicht verwendeten Sprengmittelbezugsscheine aus dem bezeichneten Bücke ungültig geworden sind. Z. 6826. L>tevr, 26. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. t. Gendarmerie - Posten - Aornmanden. Warnung vor Nnterstützungsschwindler und zwar: Emil Fiedler, 39 Jahre alt, verheiratet, Bäckergehilfe, zuständig nach Troppau; Johann Sturm, 36 Jahre alt, ledig, Eisendreher, zuständig nach Werdenberg, Bez Troppau; Johann Gospodarczyk, 35 Jahre alt, Taglöhner, zuständig nach Freistadt; Eduard Freimann, 30 Jahre alt, Glasschleifer, zuständig nach Tropplowitz, Bez. Jägerndorf. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, den Genannten — außer uach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürsnistes — keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen dieselben schubpolizeilich zu behandeln. Z. 6670, 6671. tevr, 23. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Franz Stoiber aus Meggeu- Hosen, h. ä. Amtsblatt Nr. I «x 1910; des Johann Schätzt, h. ä Amtsblatt Nr. 47 ex 1909 ist einznstellen. Z. 6735. Steyr, 24. März 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Einzäunung der Hauslacten. Im Jahre 1909 sind 23 Personen ertrunken, worunter nur 5 über 6 Jahre alt waren; in 15 Fällen waren mangelhaft eingezäunte Hauslacken oder solche mit nicht ver- schloffenen Türen Ursacken dieser Unglücksfälle, welche sich gegen die Vorjahre erheblich vermehrt haben. Um diesen Unglückssällen tunlichst vorzubeugen, werden die Gemeinde-Vorstehungen unter Hinweis aus die h. ä. Erläste vom 3. September 1908, Z. 21.531 (Amtsblatt Nr. 57), vom 16. November 1906, Z. 23.302 (Amtsblatt Nr. 47) und vom 7. Jänner 1904, Z. 481 (Amtsblatt Nr. 2) beauftragt, die Statthalterei-Kundmachung vom 29. Dezember 1903, L.-G.-Bl. Nr. 39, betreffend die Ver- zäunung von Hauslacken, neuerlich ortsüblich zu verlautbaren und die Besitzer von Hauslacken auszusordern, bei Vermeidung der Strasfolgen für die stete vorschriftsmäßige Versicherung ihrer Hauslacken Sorge zu tragen. Die k k. Gendarmerie - Posten - Kommanden werden biemit strenge beauftragt, gelegentlich der Patrouille Gänge das genaue Augenmerk auf die Befolgung dieser Vorschrift zu richten und eventuelle Außerachtlaffungeu sofort hierher anzuzeigen. Z. 6747. Steyr, 24. März 1910 An alle Gemeinde -Vorstehungen und i. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden. Ausforschung ciues entwichenen Zwänglings. Zufolge Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23 März 1910, Z. 2725/11, ist der am 12. Mai 1882 in St. Florian geborene und nach Münzkirchen im politischen Bezirke Schärding heimatberechtigte Zwängling Karl Sail entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigen Körperbaues, hat ein längliches Gesicht, braune Haare und Augenbrauen, graue Augen, eine breite Stirne, Nase spitz und schief, regulären Mund, gute Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen braunen Schnurrbart, oberhalb der rechten Ohrmuschel einen haarlosen Fleck. Er spricht deutsch und ist von Profestion Knecht. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Lodenmontur, ferner mit Zwilchrock, Hemd, Gattie, Stiefeln und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangsarbeitsanstalt" versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über besten Aufenthalt zu pflegen, denselben im Eruierungs- falle sofort in die Zwangsarbeits-Anstalt in Laibach einzu- lieferu und über den Vollzug anher zu berichten. "
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