Amtsblatt 1910/13 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. L Lezirkshaupttnannschüft Steqr für den g^eicHncrmigen politischen und Schuwezi^k. Ar. 1!^. Steyr, am 3!. Mär; 1910. Das Aliusblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft L-teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendnng jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne dlnmmern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 6714. S t e y r, 23. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und Schulleitungen. Konkurs Ausschreibung für die Aufnahme in die k. k. Landwehrkadcttcnschnlc in Wien. Mit Beginn des Schuljahres 1910/11 (21. September) werden in die Landwehrkadettenschule in Wien beiläufig 1OO Aspiranten ausgenommen. Die Ausnahme find.'t normalmäßig in den I. Jahrgang statt In den II. und III. Jahrgang werden Aspiranten nur ganz ausnahmsweise ausgenommen. Die Ausnahme in den IV. Jahrgang in unzulässig. Zöglinge der Landwcbrkadettenschule, welche Eignung, Lust und Liebe für die Neiterwaffe besitzen, erhallen nach : Absolvierung des Wintersemesters des II. Jahrganges in ! beschränkter Zahl ihre kavalleristische Ausbildung in einer ! eigenen Kavallerieabteilung und werden bei ihrer Aus- ntusterung zur Landwehrkavallerie eingeteilt. Die Ausnahmsbedingungen find in der „Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten in die k. u. k. Kadetten- schulen" (Auflage vom Jahre 1900 mit Nachträgen vom Jahre I9O2 und 1905) enthalten; hier werden nur die allgemeinen Bedingungen hervorgehoben. Diese sind: 1. Die Staatsbürgerschaft der im Neichsrat vertretenen Königreiche und Länder; 2 die körperliche Eignung; 3. ein makelloses Vorleben (entsprechendes sittliches Verhalten); 4. das erreichte Minimal- und nicht überschrittene Maximalalter; 5- die erforderliche Vorbildung; 6. der rechtzeitige Erlag des Schulgeldes, in der Kavallerieabteilung auch des Equitationsbeitrages. Die Gemeinde-Vorstehungen und Schulleitungen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf besonders aufmerksam zu machen. Z. 7033 Ltevr, 29. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Hauptstellung in Lambach und Mattighofcn. Die k. k. o -ö Statthalterei bat mit dem Erlafie vom 22 Aiarz 1910, Z 2241/IV, in Abänderuna der Statthalterei - Kundmachung vom 21. Jänner 1910 (L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 6), betreffend die Hauptstellung im Jahre 1910, im Einvernehmen mit der Militärterritorialbehörde ver- lautbart, daß die regelmäßige Hauptstellung in Lambach und Ntattighofen am 6. und 7. Mai l. I. stattfindet. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen im Nack- hange zu dem h. ä. an alle Gemeinde-Vorstehungen gerichteten Erlasse vom 20. Februar 1910, Z. 4761, zur sofortige» ortsüblichen Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Z. 6823. Steyr, 29. März 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Hiutanhaltuug der Auötvandcrungspropaganda. Die k. k. o.-ö. Statthalterei bat mit dem Erlasse vom 22. März 1910, Z. 2942/11, folgendes mitgeteilt: Einzelne größere Auswanderer-Beförderungs-Agenturen des Auslandes, darunter namentlich F. Mißler in Bremen und M. G. Freudberg in Antwerpen, wenden eine besondere gesährliche Art der Auswanderungspropaganda an, indem sie sich brieflich an Gemeindefunktiouäre und Seelsorger in Landgemeinden mit dem Ersuchen wenden, den Einfluß und das Vertrauen, das diese unter der Bevölkerung genießen, dafür einzusetzen, daß die Answanderungslustigen in der Gemeinde sich gegebenen Falles der Vermittlung der betreffenden Agentur bedienen; zugleich wird den Adressaten für die tatsächliche Zuweisung von Auswanderern an die Agentur teils in offener Weise durch Zusicheruug einer be-. stimmten Provision per Kopf der Auswanderer, teils in verhüllter Weise materieller Gewinn in Aussicht gestellt. Zufolge Erlasses des k k. Ministeriums des Innern vom 11. Äiärz 1910, Z. 14.188/1909, werden die Ge-

50 mcinde - Vorstehungen und hochw. Pfarrämter darauf aufmerksam gemacht, daß vor Auswanderer-Agenturen, die mit solchen Mitteln arbeiten, wegen ihres skruppellosen Vorgehens gegenüber den Auswanderern nicht genug gewarnt werden kann und daß jede Förderung dieser Agenturen durck unbefugte Geschäftsvermittlunq nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Jänner 1897, N. - G - Bl. Nr. 27, strasgericktlich vcrsolgbar ist. Die Gemeinde - Vornehungeu wollen auch die Bevölkerung entsprecbend belehren. Z. 6748. S t e y r, 24. März 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Verlust eines Sprcngmittclbczugsbuches. Die k. k o. - ö. Stattbalterei hat mit Erlaß vom 13 März 1910, Z I545/VII1, nachstehendes anher bekanntgegeben : Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leib- nitz vom 27. Jänner 1910, Z. 2603, an die k. k. Statt- halterei in Graz hat dieselbe am 17. August 1906 unter Z. 17.511 der Firma Alb. Büß & Komp. als Bauunternehmung der Sulmtalbahn sür die Zwecke des Bahnbaues ein Sprengmittelbezugsbuch mit 50 Lieserscheinen ausgestellt. Dieses Buch ist in Verlust geraten. Um Mißbrauch zu verhüten, werden die Gemeinde- Vorstehungen hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt. die Sprengmittelverschleißer zu verstäudigen, daß die noch nicht verwendeten Sprengmittelbezugsscheine aus dem bezeichneten Bücke ungültig geworden sind. Z. 6826. L>tevr, 26. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. t. Gendarmerie - Posten - Aornmanden. Warnung vor Nnterstützungsschwindler und zwar: Emil Fiedler, 39 Jahre alt, verheiratet, Bäckergehilfe, zuständig nach Troppau; Johann Sturm, 36 Jahre alt, ledig, Eisendreher, zuständig nach Werdenberg, Bez Troppau; Johann Gospodarczyk, 35 Jahre alt, Taglöhner, zuständig nach Freistadt; Eduard Freimann, 30 Jahre alt, Glasschleifer, zuständig nach Tropplowitz, Bez. Jägerndorf. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, den Genannten — außer uach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürsnistes — keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen dieselben schubpolizeilich zu behandeln. Z. 6670, 6671. tevr, 23. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Franz Stoiber aus Meggeu- Hosen, h. ä. Amtsblatt Nr. I «x 1910; des Johann Schätzt, h. ä Amtsblatt Nr. 47 ex 1909 ist einznstellen. Z. 6735. Steyr, 24. März 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Einzäunung der Hauslacten. Im Jahre 1909 sind 23 Personen ertrunken, worunter nur 5 über 6 Jahre alt waren; in 15 Fällen waren mangelhaft eingezäunte Hauslacken oder solche mit nicht ver- schloffenen Türen Ursacken dieser Unglücksfälle, welche sich gegen die Vorjahre erheblich vermehrt haben. Um diesen Unglückssällen tunlichst vorzubeugen, werden die Gemeinde-Vorstehungen unter Hinweis aus die h. ä. Erläste vom 3. September 1908, Z. 21.531 (Amtsblatt Nr. 57), vom 16. November 1906, Z. 23.302 (Amtsblatt Nr. 47) und vom 7. Jänner 1904, Z. 481 (Amtsblatt Nr. 2) beauftragt, die Statthalterei-Kundmachung vom 29. Dezember 1903, L.-G.-Bl. Nr. 39, betreffend die Ver- zäunung von Hauslacken, neuerlich ortsüblich zu verlautbaren und die Besitzer von Hauslacken auszusordern, bei Vermeidung der Strasfolgen für die stete vorschriftsmäßige Versicherung ihrer Hauslacken Sorge zu tragen. Die k k. Gendarmerie - Posten - Kommanden werden biemit strenge beauftragt, gelegentlich der Patrouille Gänge das genaue Augenmerk auf die Befolgung dieser Vorschrift zu richten und eventuelle Außerachtlaffungeu sofort hierher anzuzeigen. Z. 6747. Steyr, 24. März 1910 An alle Gemeinde -Vorstehungen und i. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden. Ausforschung ciues entwichenen Zwänglings. Zufolge Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23 März 1910, Z. 2725/11, ist der am 12. Mai 1882 in St. Florian geborene und nach Münzkirchen im politischen Bezirke Schärding heimatberechtigte Zwängling Karl Sail entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigen Körperbaues, hat ein längliches Gesicht, braune Haare und Augenbrauen, graue Augen, eine breite Stirne, Nase spitz und schief, regulären Mund, gute Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen braunen Schnurrbart, oberhalb der rechten Ohrmuschel einen haarlosen Fleck. Er spricht deutsch und ist von Profestion Knecht. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Lodenmontur, ferner mit Zwilchrock, Hemd, Gattie, Stiefeln und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangsarbeitsanstalt" versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über besten Aufenthalt zu pflegen, denselben im Eruierungs- falle sofort in die Zwangsarbeits-Anstalt in Laibach einzu- lieferu und über den Vollzug anher zu berichten. "

5 1 Z. 6741, 6742, 6743, 6744. Steyr, 24. März 1910. An alle Gememde-Vorsehungen Md f. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Llusforschuilg Stcttuugs- und Laudsturmpslichtiger: Auszuforschen sind, und zwar: Florcutitt Kltucik, 2., 5. 1887 in Königsberg, Bez. Wag- stadt, Schlesien, gev., Eliern: Moritz, Aloisin, geb. Fojtik, nach Alttitschein zust.; Artur Starke, 1./5. 1887 in Sohle, Bez. Nentitschein, geb., Eltern: Josef, Tberese Friedrich, nach Sohle zust.; Otto Knebel, 15./10. 1887 in Neutitschem, Bez. Neu- tilschein, geb., Eltern: Gustav, Julie, geb. Kraulmann, daselbst zuständig; Joses Wittert, 4./5. 1888 in Mähr.-Ostrau, Mähren, geb., Mutter: Therese, nach Sedlitz zust.; Eduard Marek, 11./I2. 1888 in Mähr.-Ostrau, Mähren, geb., Eltern: August, Kathi, geb. Hirsch, nach Stcamberg zust.; Johann Lehnert, 30./6. 1888 in Nichalitz, Bez. Mistel, geb., Eltern: Martin, Theresia, geb. Drobnik, nach Neutitschem zuständig; Albiu Slczar, 18./1. 1888 in Barnsdorf, Bez. Neu- titschein, geb., Eltern: Franz, Anna, geb. L-lezak, nach Barnsdorf zust.; Franz Kratke, 8./I0. 1888 in D. Jaßnik, Bez. Neu- litschein, geb., Eltern: Franz, Nosina, geb. Haas, nach D. Jaßnik zuständig; ! Wilhelm Ertcl, 13./10. 1888 in Dillhau, Bez. Wagstadt, ! geb., Eltern: Ferdinand, Agnes, geb Krischka, nach Botenwald ^zuständm^ ^^^^ I8./12. 1888 in Dobromelitz, Bez. Prerau, Mähren, geb., Eltern: Johann, Christine, geb. Juäiöka, nach Neu- : tilschein zust; , m ~ „ Emilian Knhtt, 13. 3. 1888 m Faxendad, Bez. Zell am See, Salzburg, geb., Eltern: Alois, Helene, geb. Ebner, nach Walterc-dorf zust.: . . . Leopold Gabriel, 27./4. 1888 in der Gebaranstalt in Olmütz, Bez. Olmütz, Mähren, geb., Mutter: Johanna, nach Blattendorf zust.; Franz Plocet, 9./5. 1886 in Namöst, Bez. Olinütz, geb., ! l kath., Eltern: Josef, Rosalia, geb. Podlvmsky, nach Nokytas ! zust., L.-Nr. 674; , Johann KovaL, 1./l. 1888 in Skorotitz, Bez. Toichno- i ! witz, geb., kath., Eltern: Johann, Antonia, geb. Micek, nach ! Bobravla zust., L.-Nr. 523; \ Josef Holyj, 26./6. 1888 in Blazejowitz, Bez. Neustadtl, geb., kath., Eltern: Jakob, Marie, geb. Holt), Taglöhner, nach Nozsoch zust., L.-Nr. 70; Binzenz Kraseusky, 5./1. 1888 in Bystritz, Bez. Neustadtl, geb , kaih., Eltern: Binzenz, Josefa, geb. Barek, Taglöhner, nach ByUritz zust., L.-Nr. 192; Johann Jawlos, 20./12. 1888 in Wien, N.-Oe., geb., kath., Eltern: Franz, Aloisia Donberger, nach Sklenny zust., L.-Nr. 489; . m „ Franz Tramiöek, 11./5. 1888 in Wien, N.-Oe. geb., > kath., Eliern: Franz, Adele, geb. Czurda, nach Jngrowitz zust., : L.-Nr. 472; Josef Bojtisck, 16./2. 1888 in Jngrowitz, Bez. Neustadtl, > geb., kath., Mutter: Berln, geb. Vojtisek, nach Jngrowitz zust., L.-Nr. 149; Josef Zameönik, 11.'12. 1890 in Brunn, Mähren, geb., kath., Eltern: Joses, Antouie, geb. Bysilka, Lithograph, nach Jngrowitz zust.; Josef Jnraöek, 3./9. 1890 in Groß-Pawlowitz, Bez. Auspitz, Mähren, geb., kath., Eltern: Johann, Vinzenzia, geb. Navratil, Knecht, nach Rozno zust.; Anton Polach, 1890 in Wien geb., nach Unterottaslowitz zuständig; Johann Swoboda, 1891 in Steyr geb., nach Plumenau zuständig; Stephan Dujic, 1885 in Kovaöic geb., nach Knin zust. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 20. Juni 1910 zu berichten, namentlich auch falls einer der Genannten in deinem Verzeichnisse der Stellungs-(Landsturm-) Pflichtigen auferscheinen sollte, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. ! 3- 6613. Äteyr, 25. März 1910. An alle Gemeinde -Vorsehungen« Z. 1508/x. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthaltcrci, betreffend die Älbhaltung der ersten diesjährigen Prüfung ans dem Husbeschlagc. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Huibeschlage lvird im Sinne der Verordnung des § k Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (N-G.-Bl. 9kr. 140) am Montag den 13., Dienstag den 14. und Mittwoch den 15. Juni l. I. von der oberösterreichischen Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abqebalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das ordnungsmäßig erlernte Hufschmiede-Handwerk und mit dem Arbeitszeugnisse (Arbeilsbuche) über eine wenigstens 3 jährige Verwendung als Husschmiedgehilfe (§ 6 der zitierten Ministerial- Verordnung) belegten Gesuche bis längstens 31. Mai d. I. im Wege der politischen Bezirksbehörde bei der k. k. Statthalterei in Linz einzubringen Bon der k. k. o.-ö. Statthalterei. Linz, am 12. Nlärz 1910. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders aufmerksam zu machen. Z. 6673. Steyr, 26. März 1910. Au alle Gememde-Varstehrmgen und k. k. GeRÄarmene-psstea-UommMöM. Betreffend Beibringung von Bichpässen nach dem Geseire vom 6. August 190!» (R.-G.-Bl. Nr. 177). Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k Gendarmerie- Posien-Kommanden werden im lllachhange zu den b. ä. Erlasse vom 28 Dezember 1909, Z. 27.581 (Amtsblatt Nr 52), und vom 10 Jänner 1910, Z. 763 (Amtsblatt 9k. 2) nochmals ausdrücklich auf den 8 8 des zitierten Gesetzes aufmerksam gemacht, welcher lautet: 8 8. Beibringung von Bichpässen. Für die der Gattung der Wiederkäuer, Einhufer und Schweine ungehörige Haustiere sind Vichpässe beizubringen, wenn die Tiere: a) auf einen Markt, eine Auktion, eine Ausstellung oder eine Tierschau, 0) anliistlich des Wechsels des ständigen Llufent- haltsortes in eine andere (Scincinde gebracht, o) mittelst Eisenbahn oder Schiffen befördert, cl) ohne einen ständigen Aufentbaltsort zu haben, von Ort zu Ort getrieben werden. Laut Erlasses des k. k. o. - ö. Stattbalterei vom 14 März 1910, Z 1568/X, beziehungsweise des k. k. Ackerbaüministeriums vom 8. März 1910, 3 5561/854, ist jedoch für Stechvieh (Kälber, Schafe, Ziegen und Schweine), falls es sich um die Abfubr solcher Tiere zur Schlachtung in nahegelegene Gemeinden handelt, bis auf weiteres vou der Beibringung von Viehpüsien abzusehen.

Gleichzeitig bat das genannte Ministerium bemerkt, daß bei der Beförderung der erwähnten Tiere auf Ei senbah neu die Bestimmungen des Absatzes I der zu § 8 des zitierten Gesetzes erlassenen DurchführungsVerordnung vom 15. Oktober 1909, N.-G.-Bl. Nr. 178, nach welchen für Schafe, Ziegen und Schweine Gesamt- viehpässe zulässig siud, auch auf Stechkälber Anwendung finden können. Die Verpflichtung der Deckung mit eitlem Vichpasse, auch wenn es fich nur >lm deu Transport zu dem nächst- gelegeneu Fleischhauer in einer anderen Gemeinde handelt, ! oder wenn der Fleischhauer sich das Vieh aus einer anderen Gemeinde selbst holt oder holen läßt, bleibt daher für Großvieh aufrecht. Z. 6830. Steyr, 25. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen re. Betreffend Verkehr mit Tieren, tierischen Rohstoffen rc. nach nnd von dem Deutschen Reiche, Italien, der Schweiz und Ungarn. Im Sinne des Absatzes 2 der Durchsührungs - Verordnung zum 8 2 des neuen Ticrseuchengesetzes vom 6. tAugust 1909, N.-G.-Bl. Nr. 177, wird auf die im Amtsblatte zur Linzer Zeitung vom 13 März 1910, Nr. 19, verlautbarten Kundmachungen der o - ö. Stallhalterei, betreffend den Verkehr mit Tieren, tierische» Rohstoffen und Gegenständen, welche Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, nach und uns dem Deutschen Reiche, nach nnd aus Italien, ferner über den Verkehr mit Tieren nach und aus der Schweiz und den Vichverkehr mit den Ländern der heiligen ungarischen Krone, aufmerksam gemacht, und können diese Verordnungen mit den zuletzt abgeschlossenen Vereinbarungen hieramts eingesehen werden. Die I: leressenlen wollen insbesonders auf die beim Exporte zu verwendenden „Ursprungszeugnisse" für tierische Rohstoffe u. dgl. sowie auf die Beibringung der vorgeschriebenen „Geflügelpässe" und „Pässe für Rennpferde" achten. Z. 2948. Steyr, 26. März 1910. An alle Gememde-Vorstehungem Betreffend Kundmachung des neuen Ticrseuchengesctzes. Eine Gemeinde des Bezirkes hat, bei dem Umstände, als die Bevölkerung über die Bestimmungen des neuen Tierseuchengesetzes nicht entsprechend informiert ist, die Er- laffung einer h. ä. Kundmachung auf Kosten der Gemeinden zu dem Zwecke angercgt, um dieselbe in deu verschiedenen Ortsteilen verlautbaren zu können. Die Bestimmungen dieses Gesetzes lassen sich aber nicht leicht so kurz fassen daß fie in Form einer Kundmachung verlautbart werden könnten. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher daraus aufmerksam gemacht, daß in den Nummern 2 und 3 der „Steyrer Zeitung" vom Jahre 1910 die wichtigsten Bestimmungen des erwähnten Gesetzes auszugsweise und in recht übersichtlicher Form enthalten find und daß die Redaktion dieser Zeitung gewiß bereit sein wird, den Gemeinden diese Zeitungsnummern zu dem gewünschten Zwecke gegen mäßiges Entgelt abzugeben. Auch würde sich diese Redaktion oder die eines anderen Blattes wohl bereit erklären, diese Bestimmungen in Form eines kleinen Heftes herauszugeben, welches dann seitens der Gemeinden angekanft und an die Interessenten verteilt werden könnte. Bei diesem Anlässe wird den Gemeinde-Vorstehungen noch folgendes mitgeteilt: Laut 8 20 des Gesetzes vom 6. August 1909, Nr. 177 N.-G.-Bl., hat der Gemeinde-Vorsteher bei dem Auftreten von Tierseuchen eine Reihe von Maßnahmen vorläufig ein- zuleiten. Um den Gemeinde-Vorstehungen die Handhabung dieser Maßregeln zu erleichtern, hat die k k Bezirksvaupt- mannschaft Linz. veranlaßt, daß hierüber in der Buchdruckerei des Karl Huber in Urfahr, Rudolfstraße 10, eine Drucksorte aufgelegt werde, welche von den Gemeinde- Vorstehungen im Bedarfsfälle nur auszusüllen sein wird. Es ergeht daher au alle Gemeinde-Vorstehungen die Einladung, fich mit der nötigen Anzahl dieser Drucksorte ehestens zu versehen. Von dieser Drucksorte kostet 1 Lage (10 Bogen) 40 Heller. Bei Abnahme von 5 Lagen tritt ein 10 0/g iger Preis-Nachlaß ein. Z. 6750. Steyr, 25. März 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. März 1910, Nr. 1733/X, besteht in Overösterreich der Schweinerotlauf im Bezirke Steyr (Land) in den Gemeinden Losensteinleiten, Weyer (Land) und im Bezirke Urfahr in den Gemeinden Otlensheim und Walding in je einem Hose; die Schweineseuche (-Pest) in der Stadt Urfahr und Linz in je einem Hofe. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirksdauvtmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Stenr.

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