47 stehungen behufs Verständigung der interessierten Kreise in Kenntnis gesetzt, daß Johann Palfinger, Handelsagent und beeideter Sachverständiger in Fischerei-Angelegenheiten, wohnhaft in Linz, Elisabethstraße Nr. 12, abermals mit der Inspizierung der Fischwässer während der Huchenlaich- zeit im Jahre 1910 betraut wurde. Z. 6329. Stehr, 21. März 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und Hischerei - Revierausschüsse. Anzeigcpflicht für die Furunkulose der Fische. Unter Bezugnahme auf die in den Amtsblättern Nr. 42 ■ und 43 ex 1909 ergangenen Verlautbarungen, betreffend . die Verhütung der Einschleppung von Furunkulose der ! Salmoniden aus dem Deutschen Reiche und das Auftreten i der Furunkulose bei einem Bachsaibling auf dem Gute Weißenberg, wird auf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 13. März 1910, Nr. 19, verlautbarte Statthalterei-Kundmachung vom 9. März 1910, Z. 1474/X, aufmerksam gemacht, wonach die Furunkulose der Fische unter die anzeigepflichtigen Tierseuchen im Sinne des § 16 des Gesetzes vom 6. August 1909, N-G.-Bl. Nr. 177, eingereihl wird und demgemäß betreffs der Anzeigepflicht die Bestimmungen des § 17 desselben Gesetzes Anwendung zu finden haben. Die Gemeinde-Vorstehung hat, sobald eine Anzeige im Sinne dieser Vorschriften an sie gelangt, hierüber der politischen Bezirksbehörde gegenüber die Anzeige zu erstatten, und — falls dies nicht schon seitens des Besitzers geschehen sein sollte — sogleich zu veranlassen, daß zur Konstatierung der Seuche womöglich kranke lebende oder noch frische tote Fische, welche die im vorzitierten Amtsblatte Nr. 42 beschriebenen krankbasten Veränderungen zeigen, entsprechend verpackt an das Institut für Fischpathologie an der k. u. k. tierärztlichen Hochschule in Wien oder an die k k. landwirtschaftlich-chemische Versuchsstation in Wien eingesendet werden. Z. 6258. Steyr, 19. März 1910 An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Hierseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. März 1910, Nr. 1575/X, besteht in Overösterreich der Schwcinerotlaus im Bezirke Steyr (Land) in der Gemeinde Weyer (Land) und im Bezirke Ursahr in der Gemeinde Walding in je einem Hofe; die Schweinescuche in der Stadt Urfahr in einem Hofe. In Buchschachen der Gemeinde Neustifl ist ein Fall von Rauschbrand vorgekommen. Der J. f. Bezirksdauplmann: Watderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirlsbauvlmaunschafl Steor. — HaaSsche BuÄdruüerei in Steor.
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