Amtsblatt 1910/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

46 den jährlichen Konkurs für die im Jabre 1910 aus den Erträgnissen der obbenannten Stiftung für zwei arme kranke Matrosen zu verteilenden Gratialien ä 140 K. Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Matrosen, ! welche während der aktiven Dienstzeit erkrankt und aus ! diesem Grunde ohne Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung aus dem Verbände der k u f. Kriegsmarine entlassen worden I sind. Die Stistungsgenüsse, welche am Todestage des Stifters, d. i. am 10 August jedes Jahres, zur Verteilung gelangen, werden an die zwei am meisten berücksichli inngswürdigen Bittsteller ausbezahlt und erfolgt die Zuerkennung des ; Stiftungsgenusses auf ein Jahr. Eine Wiederverleihung des Stiftungsgenusses an bereits Beteilte ist jedoch nicht ausgeschlossen. Es werden daher alle jene, welche die für eine Unterstützung aus dieser Stiftung erforderlichen Eigenschaften zu besttzen glauben, cingeladen, ihre mit nötigen Beweisdokumenten belegten Gesuche bis 1. Juli d. I. an das k. u. k. Seebezirks-Kommando in Trieft zu richten. In denselben muß dargetan werden, daß der Bittsteller : 1. während seiner aktiven Dienstzeit als Matrose in der k. u. k. Kriegsmarine erkrankt ist und infolgedessen ohne Versorgung aus dem Verbände derselben entlassen worden ist; 2. sich derzeit in mißlichen Verhältnissen befindet und untersiützungsbedürstig ist. Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein Armutszeugnis oder eine Bestätigung der zuständigen Ortsvorstehung beizuschließen. Später als am l.Juli einlangende Gesuche um Verleihung einer Unterstützung aus dieser Stiftung werden nicht berücksichtigt Triest, im März 1910. Daö Stistungslomitee. Z. 6422. Steyr, 19. März 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Rommandem Jdcntitätserforfchung. Laut Relation des k. k. Gendarmeriepostens Aschach a. D. wurde am 12. März l. I. in dem im Gemeindegebiete Hartkirchen gelegenen Fürst Starhembergschen Forste ein Skelett eines zirka 50 Jahre alten Mannes, welcher sich nach dem Konstatierungsbefunde des Gemeindeamtes in Hartkirchen, Herrn Dr. Hans Laimer, vor zwei, eventuell auch drei Jahren an einem Baume erhängt haben dürste, aufgefunden. Die Annahme, daß hier ein Selbstmord vorliegt, ist speziell dadurch gerechtfertigt, daß in der Kleidung des Selbstmörders ein Zettel vorgefunden wurde, worin gesagt wird, daß er wegen der ihm durch eine Frauensperson in Linz namens Sachsenhofer ungetanen Schmach und Unannehmlichkeiten weitere Zukunft nicht erleben will. Gefertigt war dieser Zettel mit I. S. 24./3. Die auf der Erde gelegenen, gänzlich entfleischten und gebleichten Gebeine wurden gesammelt und in die Leichen- kammer in Hartkirchen übertragen. An Kleidung und Habseligkeiten wurden vorgefunden und beim Gemeindeamte in Hartkirchen deponiert: Ein weicher, schwarzer Hut, ein schwarzer, mit Klot gefütterter Rock mit schwarzem Samtkragen, eine grauschwarz karrierte Hose, zwei ziemlich gut erhaltene Stiefeletten, ein Paar weiße Vaumwollsocken, ein Hemdkragen, ein Regenschirm mit gebogenem Bambusgriff, deffen Stoff jedenfalls durch Witterungseinflüffe grau geworden ist, ein Geldtäschchen und ein runder Taschen-Toilettenspiegel. Da bis nun die Identität dieses Mannes nicht festgestellt werden konnte, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, die Nachforschungen nach der Identität dieses Mannes einzu- leiten und ist ein positives Resultat ehestens anher bekannt zu geben. Z. 6661. Steyr, 23. März 1910 An alle Gemeinde -Vorftehungen. Ausforschung der Jda Schor«. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf hat nüt Schreiben vom 3 März 1910, Z. 5117, anher das Ersuchen gestellt, die nach Aigen zuständige Schaukel- und Ringelspiel- besttzerin Jda Schorn auszuforschen und im Eruierungsfalle von der Gemeinde-Vorstehung, in deren Gebiet fie sich auf- hält, protokollarisch darüber einvernebmen zu laffen, während welcher Zeit und in welcher Eigenschaft der angeblich vom 18. März bis 19. Juli 1909 bei ihr bedienstete Michael Hammerer, der am 23. Juli 1909 in das allgemeine Krankenhaus in Windischgarsten ausgenommen wurde, bei ihr in Arbeit stand, in "welchem Orte er zuletzt bei ihr gearbeitet hat und bei welcher Krankenkasse sie ihn angemeldet hat, beziehungsweise, falls Hammerer bei keiner Krankenkasse angeaieldet war, was ste zu ihrer Rechtfertigung wegen der durch diese Nichtanmeldung begangenen Ueber- tretung des § 31 des K.-V.-G. vom 30. März 1888, R -G - Bl. Nr. 33, vorzubringen hat. Das bezügliche Protokoll ist sodann unverzüglich hierher vorzulegen, eventuell ist bis 1. April ein Fehlbericht zu erstatten. Z. 6257, 6324, 6325 u. 6612. Steyr, 18. März 1910. An alle Gemeinde-vorftehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Warnung vor Unterstühungsschwindler und zwar: Marie Monich, 1861 geb., verheiratet, nach Weiffen- kirchen, Bezirk Vöcklabruck zust.; Johann Kutacha, 1881 in Budy, Bez. Rzeszow, geb. und dahin zust.; Wilhelm Friedrich Merdinger, 1875 in Braila geb. und nach Czernowitz zust.; Johann Spitzauer, 1884 geb., nach Tardors zust. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfniffes — keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen dieselben schubpolizeilich zu behandeln. Z. 6320. ' Steyr, 18. März 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Inspizierung der Fischwässer während der Huchenlaichzeit. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. März 1910, Z. 2556/1, werden die Gemeinde - Vor-

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