45 Es i st ausgefallen, daß bei einzelnen Ausstellungen eine übergroße Anzahl von Preisen zur Verteilung gelangt, was die Vermutung nahe- legt, daß bei der Preisverleilung hie und da ein nicht genügend rigoroser Maßstab angcleat wird Wenn die Juroren sich auch vor Augen halten müssen, daß es sich eben um Lehrlingsarbeiten handelt, so soll es doch unbedingt vermieden werden, in Konstruktion und Ausfertigung minderwertiger Stücke nur deshalb zu prämiieren, weil es eben in der Ausstellung noch minderwertigere Objekte gibt. Picht relativ gnte, sondern nur absolut gute Arbeiten sollen anerkannt und gekennzeichnet werden. Es ist daher auch verfehlt, wenn ein Änsstellungskomitee von vorneherein fix bestimmt und bekannt gibt, wie viele erste und wie viele zweite Preise znr Verteilung gelangen sollen; ebenso verfeblt, wie wenn der Lehrkörper einer Unterrichtsanstalt von vorneherein sich darüber einigen würde, wie viele Vorzugsschüler in einer Klaffe sein werden. Durch diese vorherige Fixierung der Anzahl der Preise beziehungsweise durch deren Bekanntgabe wird das Preisgericht immer schon beeinflußt und es erachtet sich dann nur allzuleicht für gebunden, die Preise zuzuer- kenNen, wenn es vielleicht anch an durchaus würdigen Preisträgern fehlt. Dies hindert nicht, daß die Ausstellungskomitees in ihren internen Vorbereitungen einen approximativen Betrag für Preise auswerfen und dessen Hohe bei Einbringung des Subventionsgesuches in Kalkül ziehen. Bisher waren auf den zentralen Lehrlingsarbeiten- Ausstellungen nur die mit ersten Preisen ausgezeichneten Stücke der lokalen Ausstellung vereint. Diese Aufgabe der Preisgerichte zentraler Ausstellungen ist es nun nicht etwa nur, unter den erst prämiierten Stücken der Lokalausstel- lnngen wieder eine Prämiierungsauswahl zu treffen, sondern auch eine tunlichst gleichartiae Beurteilung und Preiszu- erkennungen bei den lokalen Ausstellungen anzubahnen und die Veranstalter derselben auf etwaige Mängel der Beurteilung aufmerksam zu machen. Es kann nun vorkommen, daß bei einer stark beschickten Lokalansstellung eben wegen der großen Anzahl der Objekte ein Stück nur den zweiten Preis erhält, während bei einer anderen Lokalausstellung ein minder gut ausgearbeitetes Objekt mit dem ersten Preise prämiiert wird. Dieses Objekt kommt nun in die Zentral- ansstellung, das weit bessere Stück der anderen Ausstellung findet aber dort nur aus dem Grunde keinen Zulaß, weil es nicht den ersten Preis erhielt. Diese Unzukömmlichkeit kann vermieden werden, wenn auch die mit zweiten Preisen dotierten Objekte dex Lokalausstellungen auf die Zentral- ausstellung geschickt werden. Wenn also die Meister ein dies- fälliges Ansuchen stellen oder wenn sich das Komitee in Würdigung der vorstehenden Erörterungen hiezu sonst bestimmt findet, so obwaltet vom hierortigen Standpunkte gegen die Einbeziehung der mit zweiten Preisen ausgezeichneten Stücke in die Zentral- ausstellungen kein Bedenken; allerdings muß dies dann für alle' in der Zentralausstellung vertretenen lokalen Ausstellungen gelten. Damit die Aufgabe der Juroren der Zentralausstellung erleichtert und ihnen ein brauchbarer Beurteilungsmaßstab an die Hand gegeben wird, beabsichtigt das Ministerium für öffentliche Arbeiten Schritte einzuleiten, daß durch das Gewerbeförderungsamt eine Musterkollektion preis- stekrönter und wirklich preiswerter Lehrlings- arbeiten zusammengestellt wird, welche Kellektion dann a^ Wanderausstellung bei Zentralausstellungen und eventuell auch bei in großem Stile angelegten Lokalaus- stellungen exponiert werden soll, Auf den Lehrlinqsarbeiten - Ausstellungen sind schon jetzt öfters Gesellenstücke zu sehen, eine Einführung, die nur sachförderlich ist, und gegen die eine Einwendung umw- weniger erboben werden kann, als ja Gesellenstücke un'er besonderer Kontrolle gearbeitet und und den in der Ausbildung des betreffenden Lehrlings erreichten Enderfolq darstellen. Mit der Zeit wird es wobt auch möglich sein, mit der Veranstaltung spezieller Ausstellungen von Gesellen- stwlen vorzugehen. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten behält sich vor, in dieser Hinsicht mit dem k. k. Handelsministerium das Einvernehmen zn pflegen, was aber wohl erst dann am Platze sein wird, wenn stch die bezüglichen Bestimmungen der Gewerbeordnung allgemeiner eingelebt haben werden. Eine 9!euauflage der mehrerwähnten „Bestimmungen" hat das Ministerium für öffentliche Arbeiten dermalen nickt im Auge, dieselben bleiben also mit den obigen in Kraft. Bei diesem Aulasse fei bemerkt, daß das Ministerium für öffentliche Arbeiten auch auf die Beobacktung der formalen Vorschriften dieser „Bestimmungen" Wert legen muß. Wenn auch bisher in manchen Fällen über Außerachtlassung minderwesentlicher Einzelvorschriften binweg gegangen wurde und wenn auch in Hinkunft die Form nicht über die Sache gestellt werden wird, so liegt es doch im Interesse einer geregelten Administration der Agende und somit auch im Interesse der Veranstalter von Lehrlingsarbeiten - Ausstellungen selbst, wenn sich dieselben tunlichst mit den „Bestimmungen" in die Regel setzen. Das Ministerinm für öffentliche Arbeiten gewärtigt in Absicht aus eine gedeihliche Gestaltung des besprochenen Gewerbeförderunqsmittels eine verständnisvolle Beachtung der vorstehenden Direktiven und behält sich vor, sich bievon durch Besichtigung einer 'Anzahl von Ausstellungen durch hierortige Organe die Ueberzeugung zu verschaffen. Hievon setze ich die Genossenschasten und den Gewerbegenossenschafts-Verband in Sierninq über Erlaß des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom l9. Februar 1910, Z. 142/XX b, intim, mit dem Statthalterei - Erlasse vom 1. März 1910, Z. 1282/VIII, in die Kennln's. Z 608/Sch. Steyr, 19. März 1910 An den Zweigverein sierning des o.-ö. Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche an der in Sierning- hofen am 9. April 1910 staltfindenden Zweiglehrerver- sammlung teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 6398. Steyr, 19. März 1910. An alle Gemeinde-Vorsehungen und die hochw. Pfarrämter. Konkurs - Ausschreibung für die Bize- Admiral Bernhard Freih. v. Wüllcrstorf- Urbairsche Stiftung für zwei vrme kranke Matrosen. Den stistungsurkundlichen Bestimmungen gemäß er- I öffnet das Kaiserin Maria Anya - Stistungskomitee hiemit
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