Amtsblatt 1910/10 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

39 Gutachten und den Ergebnissen vorgenommener Erprobungen in zumindest gleicher Güte wie im Auslande, wo nicht in besserer Qualität, hergestellt wird. Jnbesondere sind auch seitens des Kommandos der städtischen Feuerwehr in Wien sehr günstige Atteste über die Verwendbarkeit und Wirkungsweise inländischer Fabrikate ausgestellt worden. Da auck die von den inländischen Unternehmungen für ihre Erzeugnisse begebrten Preise gegenüber jenen der ausländischen Fabrikate bisher vollständige Konvenienz bieten, gebricht es an jeglichem Anlasie, um bei den einschlägigen Beschaffungen der staatlichen Behörden von dem gemäß § 32 und 33 der Verordnung vom 3. April 1909, N -G.- Bl. Nr. 61, die Regel bildenden Beznge inländischer Er- zeugnisie etwa abzugehen. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 22 Jänner 1910, Z. 36.042 ex 1909, resp, des k. k L.-Sch.-R vom 5. Februar 1910, Z 866, angesichts der eingangs erwähnten Aktion zur Propagierung ausländischer Fabrikate mit dem Bedeuten aufmerksam gemacht, daß nicht nur die Vertriebsstelle, sondern auch die Erzeugungsstätte der anzukaufenden Apparate in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern gelegen sein muß. Z. 473. Steyr, 4. März 1910. An sämtliche Ortsschulräte. Remuneration für Kirchenmusik. Die Ortsschulräte werden unter Hinweis aus den h. ä. Erlaß vom 17. Jänner 1905, Z. 151, Amtsblatt 4 ex 1905, angewiesen, die Vorschläge betreffend die Erwirkung von ! Remunerationen an Lehrkräften für eifrige Pflege der Kirchen- ! musik unter Anschluß der bezüglichen Aeußerungen der hochw. ; Pfarrämter bis 20 März l. I. hierher vorzulegen und ! biebei gemäß dem h. ä. Erlaffe vom 25. Februar 1906, . Z. 359, Amtsblatt 9 ex 1906, ausdrücklich zu bemerken, ob die betreffenden Lehrkräfte bereits früher einmal, bezw. ; wie oft schon mit einer solchen Remuneration bedacht wurden. st. 474. Steyr, 4. März 1910. An sämtliche Schulleitungen. Suppeuanstalte«. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Berichte über die Suppenanstalten, genau dem h. ä. Erlaffe vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend, abzufaffen und bis Ende März l. I. hieher vorzulegen. Eventuell ist ein Fehlbericht vorzulegen. Z. 475. Steyr, 4. März 1910 An sämtliche Schulleitungen. Wechselschuhe. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 20. März 1- I« zu berichten, wie viele Paare Wechselschuhe an der dortigen Schule gegenwärtig in Verwendung stehen und wie viele Paare im laufenden Schuljahre neu angeschafft worden ü"d. Eventuell ist ein Fehlbericht vorzulegen. Z. 5268, 5269, 5270, 5271, 5272. Steyr, 5. März 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Julius Büchner, h. ä. Amtsblatt Nr. 4 ex 1905; des Rudolf Karl, h. ä Amtsblatt Nr. 39 ex 1906; des Adolf Barta, h. ä. Amtsblatt Nr. 36 ex 1909 ; und des Anton Koncer, h. ä. Amtsblatt Nr. 28 ex: 1909, ist einzustellen ack Z. 25 505/1909. Steyr, 8. März 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anzeige des Pserdestandes und Evidenz der kriegstnnglichen Pferde iw Zähre 191h. Die Gemeinde - Vorstehungen werden mit Bezug aus den h. ä. Erlaß, Z. 25.505, vom 2. Dezember 1909, Amtsblatt Nr. 49, an die termingemäße Vorlage der Elaborate der Pferdeklassifikations - Ausweise und der TauglichkeitsAusweise, und zwar bis längstens 1. April 1910 erinnert. Z. 4613. Steyr, 3. März 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Impfungen gegen den Schweincrotlauf im Jahre 1910. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, binnen längstens 14 Tagen jene Wirtschastsbesttzer anher namhaft zu machen, welche in diesem Jahre ihre Schweine gegen den Notlaus (Schölm) schutzimpfen lasten wollen. Die Jmpskosten betragen samt der zufolge Statthalterei - Erlastes vom 19. Februar l. I., Z. 957/X, vom Jmpftierarzte abzuführenden Jmpstaxe durchschnittlich per Stück 80 Heller. Für allenfalls nach der Impfung infolge Rotlaufes auftretende Schadensfälle wird Entschädigung geleistet. Die Jmpfanmeldungen haben nebst dem Vor- und Zunamen des Besitzers deutlich den Hausnamen und die Ortschast sowie die beiläufige Anzahl der zur Impfung kommenden Schweine unter Angabe des schätzungsweise» Lebendgewichtes derselben zu enthalten. Mit der Durchführung dieser Impfungen wird im Monate April begonnen werden. Z. 5104. Steyr, 4. März 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. f. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Hiorseuchenausweis. Nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Februar 1910, Nr. 1221/X, ist das Land Oberösterreich frei von Tierseuchen.

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