35 Anläßlich der in Wien im Jahre 1910 stattfinden- den I. internationalen Jagdaus st ellung ist österreichischen Forstleuten und Jägern gegen vorherige Anzeige an jdie Vereinskanzlei die besuchsweise Teilnahme an diesem Nebenkurse auch nur au einzelnen Kurstagen gestattet. Am 18. Juni 1910 finden nachmittags 2 Uhr die Jmkerprüfnngen statt, wozu nicht allein die Hauptkurfisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis dokumentiert die Befähigung zum Bienenzuchtlehrer, eventuell zum Bienenzuchtmeister. Sämtliche Kurse und auch die Prüfung sind unentgeltlich. Programme, Nationalformnlare und Näheres durch die Vereinskanzlei, Wien, I., Helferstorferstraßc 5. Das nähere Programm kann h. ä. eingesehen werden. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 12. Februar 1910, Z. 969, werden die Schulleitniigen mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß jene Lehrer, welche an einem dieser Kurse teilzunebmen gedenken, sich den etwa notwendigen Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. ex offo Z. 104. Steyr, 26. Februar 1910. An alle Gemeinde - Vorftehungen und Forst- aufsichtZorgane de§ polit. VeMe§ steyr. Aufarbeitung von Schadhölzeru als Borbeugung gcgcu die Gefahr forstschädlicher Insekte». Im Sinne der 88 .60 und 51 des Neichsforstgesetzes, sowie des 8 12 der Verordnung des k. k. Ackerbauministeriums vom 3. Juli 1873, Z 6953/ ergeht behufs Vorbeugung gegen die Gefahr des Umsichgreifens forstschädlicher Insekten, von welchen im hiesigen Bezirke der Borkenkäfer am meisten in Betracht kommt, an sämtliche Waldbesitzer des politischen Bezirkes Steyr die Aufforderung und eindringliche Mahnung, ihre Waldungen von allen Windfällen, Schneebruch- und Schneedruckhölzern, sowie überhaupt von allen Wurzellockeren und kränkelnden Stämmen rechtzeitig, u. zw. in den sonn- seitigen Lagen bis längstens Ende April, in den übrigen bis Ende Mai gründlich zu säubern, bezw. diese Hölzer anf- zuarbeiten und zu entrinde«. Eine Außerachtlassung dieser vorgeschriebenen Vor- । sichtsmaßnahmen hat die Einleitung der Strafamtshandlung gegen die Säumigen zur Folge, und werden die Gemeinde- Vorstehungen und Forstaussichtsorgane angewiesen, die Einhaltung dieser Vorschriften genauestens zu überwachen und bei Außerachtlassung sogleich die Anzeige anher zu erstatten. Hievon sind die Waldbesitzer und Forstaufsichtsorgane ehestens entsprechend zu verständigen. Z. 414/Sch. Steyr, 27. Februar 1910. An alle OrtZschulmte und Schulleitungen. ,v- österr. Konferenz für Schwachsinnigenfürsorge in Wien. Der Verein „Fürsorge für Schwachsinnige und Epilep- tlsche in Wien" veranstaltet am 21. und 22. März 1910 «m Festsaale des Lehrerhauses in Wien, VIII., Josefs- 9"ise 12, die IV. österreichische Konferenz der Schwach- imnigenfürsorge, bei welcher unter anderem über die Fort- ichr,tte auf dem Gebiete der Schwachsinnigenfürsorge in Oesterreich, über Forschungen auf dem Gebiete des Schwachsinnes, über die körperliche Erziehung Schwachsinniger in der Schule, über die Behandlung der schwachsinnigen Kinder, über den Unterricht in verschiedenen Lebrgegensländen und über Lehrmittel an Schulen für Schwachsinnige, über die Aufgaben des Hilssschularztes und über die weiteren Schicksale der die Anstalten verlafienden schwachsinnigen und epileptischen Kinder verhandelt werden wird Ueber Ansuchen des Konferenzausschusies iverden infolge Erlafies des k k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 5. Februar 1910, Z. 3877, und des k. k. Landesschulrates vom 18 Februar 1910, Z. 1122, die Ortsschulräte und Schulleitungen von dem Staufinden dieser Konferenz behufs weiterer Verständigung der unterstehenden Lehrerschaft mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Anmelduitgen zur Teilnahme an dieser Konferenz an den Konferenzausschuß iu Wien, XVIII/1, Anastasius Grün- gasse 10, welcher auch jede weitere Auskunft über diese Konferenz erteilt, bis längstens l. März zu richten sind. Gleichzeitig wird bemerkt, daß jene Lehrpersonen, die an der Konferenz teilzunehmen gedenken, sich den erforderlichen Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben werden. Z. 4382, 4383, 4611, 4691. Steyr, 25. Februar 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen Md t L Gendarrnerie - Posten - RommMden. Warnung vor Unterstnhnngsschwindler und zwar: Josef Friedrich, 1884 geb. und nach Flachau zust ; Franz Schnitzlbäumer, 1874 geb., nach St. Veit, Vez. Braunau, zust.; Josef Lackuer, 1883 geb. und zur Gemeinde Maria Saal zust., und dessen Ebeweib, unbekannten Tausnamens; Populic öllcksa, 1857 geb., nach Bukovec zust.; Marija Slipanovic, 1878 geb., nach Gomirje zust Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, den Genannte» — außer nach fallweiser Sicberstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen dieselben schubpolizeilich zu behandeln Z. 4612, 5614. Steur, 25. Februar 1918. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md t. t. Gendarmerie - Posten-Rommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Anton Svozil, h. ä. Amtsblatt Nr. 11 ex 1909, ist einzustellen. Z. 4504. Steyr, 24. Februar 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. i. Gendarmerie-Posten-Rommanden« Werseuchenausweis im Verwaltuugsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 13. bis 20. Februar 1910 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei iu Linz vom 21. Februar 1910, Nr. 1092/X.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2