Amtsblatt 1910/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Ll'zirkshauplmunnWlifl Lltifi- für: den gteichncrnrigen politischen und Schutbezirk. Wr. 8>. Steyr, am 3. Wär? 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreiö jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 22/V.-P. Steyr, 2. März 1910. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Personalnachricht. Se. Exzellenz der Herr k. k. Statthalter hat sich bestimmt gefunden, an Stelle des verstorbenen t. k. Bezirksobertierarztes Karl Pötsch den bisher bei der f. f. Statthalterei in Linz in Verwendung gestandenen k. k. Bezirkstierarzt Johann Köstlbacher der k. k. Bezirkshauptmann- schast Ste^r zur Dienstleistung zuzuweisen. Johann Köstlbacher hat den Dienst am 28. Februar 1910 h. a. angetreten. Steyr, 2. März 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Hinausgabc der NcichSgeseh-Blätter. Unter Einem gelangt das Neichsgesetz- Blatt Stärk XIV an die Gemeinde-Vorstehllngen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 4816. Steyr, 1. März 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Frühjahrswaffettübungeu der Reserve und Ersatrreserve des Heeres 1910. Die mit Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Februar l. I., Z. 1331/IV, anhergelangte Uebersicht bet Frühjahrswaffenübungen im Bereiche des 14. Korps bis ^"tte Juli l. I., wird nachstehend zur Kenntnis und zur entsprechenden allgemeinen Verlautbarung, wie folgt, mit-' gete-.lt: 14. Korps: a) Fußtruppen: m F"r Reservemänner des Infanterieregiments 14 und 59 in der Station Linz, bew. Salzburg: Vom 18 bis 30. April, dann vom 5. bis 17. April; diese letztere Uebungsperiode ist für Reservisten, welche im Mobilisierungsfalle bei den Pionierabteilungen eingeteilt sind. Für die Ersatzreservisten der beiden obgenannten Regimenter in den gleichen Stationen findet die Waffen- übung in der Zeit vom 2. bis 14. Mai statt. Bei den Ncgimcntcrn der Tiroler Kaiscrjägcr: Für Reservemänner, welche im Mobilisierungsfalle bei den Pionierabteilungen eingeteilt sind, wurden nachstehende Uebungsperioden festgesetzt, u. zw.: Beim 1. und 2. Regiment in der Uebungsstation Innsbruck, bezw. Briren, in der Zeit vom 5. bis 17. April; beim 3. und 4. Regiment in der Uebnngsstation Trient, bezw. Hall i. T. vom 18. bis 30. April. Für die übrigen Reservisten aller 4 Regimenter in denselben Uebungsstationen in der Zeit vom 7. bis 19. März; für die Ersatzreservisten dieser Regimenter in der Zeit vom 11. bis 23. April. Betreffs der Waffenübnngen beim Feldkanonenregiment Nr. 40 und 41, beim Kebirgsarlillerieregiment Nr. 1 und beim Festungsartilleriebataillon Nr. 1 sind noch keine Weisungen ergangen. Bcim Pionierbataillon Nr. 2 in Linz nnd Trient: Für die Reservisten: vom 2. bis 14. und vom 17. bis 29. Mai, dann vom I. bis 13. und 14. bis 26. Juni und vom 1. bis 13. Juli. Für die als Blessiertenträger eingeteilten Ersatzreservisten dieses Bataillons in Linz in der Zeit vom 2. bis 14. Mai. Bei der Sanitätsabteilung Nr. 4 nnd 10 in Linz, bew. Innsbruck: Für Reservemänner: vom 4. bis 16., dann vom 18. bis 30. April, vom 2. bis 14. und vom 19. bis 31. Mai, vom 2. bis 14. und vom 16. bis 28. Juni, endlich vom 4. bis 16. Juli. Für die aus der Infanterie transferierten, für stabile Nescrvesanitätsanstalten bestimmten Ersatzreservisten dieser beiden Sanitätsanstalten in den gleichen Uebungsstationen findet die Waffenübung in der Zeit vom 4. bis 16. und vom 18. bis 30. April statt.

34 Bei der Traindivision Nr. 1-1. a) Für Neservestabssübrer und Fahrsoldaten der Fuß- truppen in Innsbruck und Linz vom 5. bis 17. und vom 18 bis 30. April; b) für Neserveunteroffiziere in Innsbruck vom I. bis 28 Juni, in Linz vom 2. bis 29. Mai und vom 1. bis 28. Juni; c) für Reservcgesreite und Trainsoldaten, u. zw. sowohl für die aus der Gestütsbranche, der Kavallerie und aus der Traintruppe stammenden, in Innsbruck vom 8. bis 28 Juni, in Linz vom 9. bis 29. Mai und 8. bis 28. Juni. Z 4498. Steyr, 24. Februar 1910. An aUe Gememöe- vorstehmgen. Frciplähc im Kurort Köuigswart. Laut einer Mitteilung des Stadtrates in Köuigswart in in diesem Kurorte für Offiziere, Beamte, Lehrer, Jour- ualisten und Studenten während der Vorsaison bis Mitte Juli und während der Nachsaison ab Mitte August eine bestimmte Anzahl von Freiplätzeu vorbehalten, welche den Anspruch aus unentgeltliche Wohnung samt Bädern und ärztlicher Behandlung, sowie Befreiung von der Kurtaxe geivähren Anfragen sind tunlichst einen Monat vorher an die städtische Kurkommissiou zu richten Lievon wird zufolge Erlasses des k. k. Statthalters vom 17. Februar 1910, Z. 702/Präs., die Verlautbarung gemacht, und die Gemeinde -Vorstebungen eingeladen, die 1 interessierten Kreise bievon in Kenntnis zu sehen. Z. 4456. Steyr, 23. Februar 1910. An alle Gemeinde -VorsLehmgen Mö die hochV. Pfarrämter. Verlosung der Joscfa Haas von Lacngcnfcldschcn Hciratö - Älnsstattungsstiftnngcn. Unter Einem gelangen mit dem Amtsblatts die beiden Kundmachungen über die im Jahre 1910 zu vergebenden Ausstattungen aus den obbezeichneten Stiftungen (Haupt- und Nebenstistung) behufs sofortiger entsprechender Verlautbarung zur Hinausgabe. Die Gemeinde-Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter werden eingeladen, mit Rücksicht auf den humanen Zweck obgenannter Stiftung die Kundmachung in möglichst ausgedehnter Weise zu verlautbareu. Insbesondere ist auf den Einrcichungs-Termin, 10. April l. I., aufmerksam zu machen, da alle später einlangenden Gesuche sofort zurückgewiesen werden müssen. Z. 4307. Steyr, 23. Februar 1910. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Vornahme der Mast- und gerichtspolizeilichen Revisionen bei k. k. Behörden und Aemtern. Aus Anlaß eines Falles, wo von einer Gemeinde bei einer Finanzwach - Abteilung eine Revision von Maße und Gewichten vorgenommen wurde, hat das k. k. Eichinspektorat über Anfrage geäußert, daß das Aussichtsrecht der Gemeinden nur aus die im öffentlichen Verkehr befindlichen Maße und Gewichte sich beschränkt, und daher marktpolizeiliche Revisionen der Gemeindebehörden sich nicht aus die in k. k. Aemtern gebrauchten Maße und Geivichtc erstrecken dürfen. In den Aemtern ist der jeweilige Vorstand seiner vorgesetzten Behörde für die entsprechende Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. (Siehe diesbezüglich eine Entscheidung des Handelsministeriums vom 29. Oktober 1882, Z. 22.737, in Angelegenheit der Revisionen in Zollämtern, und vom 23. August 1880, Z. 11.713, bei den ärarischen Postämtern. Dieses wird zur Darnachtung bekanntgegeben. Z. 405/Lch. Steyr, 26. Februar 1910 An sämtliche ZchulleitMgen. Abhaltung von Bicuenzuchtlehrkursen an der Jmkcrschnlc in Wien im Jahre 1040. Lehrkurse an der österreichischen Imker- schute in Wien pro 1910. An der vom Zentralvereine für Bienenzucht in Oesterreich anläßlich des fünfzigjährigen Negierungs - Jubiläums unseres erhabenen Kaisers gegründeten Oester reicht scheu Jmkerschule in Wien finden im Jahre 1910 folgende Lehrkurse statt: 1. Ei» apistischer Präparationskurs*) für Wanderlehrer der Bienenzucht und tüchtige Imker- meister; Teilnehmerzahl 12, Zeit: Osterwoche, Mittwoch, Donnerstag und Freitag (23. bis 25. März 19101; Anmeldungen bis 15. März 1910. 2. Ein Faulbrutkurs, gehalten von Herrn Doktor Willibald Winkler, Professor an der k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien, am Sonntag, den 19. Juni, von 8 —11 Uhr vormittags, Teilnehnerzahl 40 — 50. Anmerkung: Dieser Kurs findet außerhalb der Jmkerschule statt. Ansuchen bis 10. Juni 1910. 3. Ein ganztägiger Hauptlchrkurs zur Heranbildung von Bienenzuchtlehrern und Bienenzuchtmeistern vom 5. bis inklusive 19. Juni 1910, täglich von halb 8 Uhr früh bis 7 Uhr abends; Teilnchmerzahl 15 — 20. Bedingung mindestens dreijährige Praxis, Unbescholtenheit und das zurückgelegte 20. Lebensjahr. 4. Ein Bienenzüchterkurs für Jäger und Forstleute anläßlich der Jagdausstellung in Wien, gehalten von Herrn Hans Pech aczek am 15. und 16. Mai (Pfingsten) 1910 von 9—12 Uhr und 2—5 Uhr; Teilnehmerzahl bis 30. Anmeldung bis 8. Mai. 5. Ein ebensolcher Försterkurs, gehalten von Herrn Wenzel Cydlik am 19. und 20. Juni 1910 von 9 —12 Uhr und 2 — 5 Uhr; Ansuchen bis 12. Juni. 6. Ein Bienenzüchterkurs für Jäger und Forstleute mit Berücksichtigung der Königinnenzucht am 29. und 30. Juni 1910 um dieselbe Tageszeit; Teilnehmerzahl 20; Anmeldungen bis 22. Juni. 7. Ein Nebenkurs für Anfänger und Laien an den Nachmittagen am 25. und 28. Mai, 1., 4., 22., 25. und 27. Juni, 2. Juli und am 17. und 21. September 1910. *) Die Teilnahme an diesem Kurse enthebt bei Ablegung der Jmkerprüfung der besonderen Prüfung aus „Anatomie und Physiologie der Biene".

35 Anläßlich der in Wien im Jahre 1910 stattfinden- den I. internationalen Jagdaus st ellung ist österreichischen Forstleuten und Jägern gegen vorherige Anzeige an jdie Vereinskanzlei die besuchsweise Teilnahme an diesem Nebenkurse auch nur au einzelnen Kurstagen gestattet. Am 18. Juni 1910 finden nachmittags 2 Uhr die Jmkerprüfnngen statt, wozu nicht allein die Hauptkurfisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis dokumentiert die Befähigung zum Bienenzuchtlehrer, eventuell zum Bienenzuchtmeister. Sämtliche Kurse und auch die Prüfung sind unentgeltlich. Programme, Nationalformnlare und Näheres durch die Vereinskanzlei, Wien, I., Helferstorferstraßc 5. Das nähere Programm kann h. ä. eingesehen werden. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 12. Februar 1910, Z. 969, werden die Schulleitniigen mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß jene Lehrer, welche an einem dieser Kurse teilzunebmen gedenken, sich den etwa notwendigen Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. ex offo Z. 104. Steyr, 26. Februar 1910. An alle Gemeinde - Vorftehungen und Forst- aufsichtZorgane de§ polit. VeMe§ steyr. Aufarbeitung von Schadhölzeru als Borbeugung gcgcu die Gefahr forstschädlicher Insekte». Im Sinne der 88 .60 und 51 des Neichsforstgesetzes, sowie des 8 12 der Verordnung des k. k. Ackerbauministeriums vom 3. Juli 1873, Z 6953/ ergeht behufs Vorbeugung gegen die Gefahr des Umsichgreifens forstschädlicher Insekten, von welchen im hiesigen Bezirke der Borkenkäfer am meisten in Betracht kommt, an sämtliche Waldbesitzer des politischen Bezirkes Steyr die Aufforderung und eindringliche Mahnung, ihre Waldungen von allen Windfällen, Schneebruch- und Schneedruckhölzern, sowie überhaupt von allen Wurzellockeren und kränkelnden Stämmen rechtzeitig, u. zw. in den sonn- seitigen Lagen bis längstens Ende April, in den übrigen bis Ende Mai gründlich zu säubern, bezw. diese Hölzer anf- zuarbeiten und zu entrinde«. Eine Außerachtlassung dieser vorgeschriebenen Vor- । sichtsmaßnahmen hat die Einleitung der Strafamtshandlung gegen die Säumigen zur Folge, und werden die Gemeinde- Vorstehungen und Forstaussichtsorgane angewiesen, die Einhaltung dieser Vorschriften genauestens zu überwachen und bei Außerachtlassung sogleich die Anzeige anher zu erstatten. Hievon sind die Waldbesitzer und Forstaufsichtsorgane ehestens entsprechend zu verständigen. Z. 414/Sch. Steyr, 27. Februar 1910. An alle OrtZschulmte und Schulleitungen. ,v- österr. Konferenz für Schwachsinnigenfürsorge in Wien. Der Verein „Fürsorge für Schwachsinnige und Epilep- tlsche in Wien" veranstaltet am 21. und 22. März 1910 «m Festsaale des Lehrerhauses in Wien, VIII., Josefs- 9"ise 12, die IV. österreichische Konferenz der Schwach- imnigenfürsorge, bei welcher unter anderem über die Fort- ichr,tte auf dem Gebiete der Schwachsinnigenfürsorge in Oesterreich, über Forschungen auf dem Gebiete des Schwachsinnes, über die körperliche Erziehung Schwachsinniger in der Schule, über die Behandlung der schwachsinnigen Kinder, über den Unterricht in verschiedenen Lebrgegensländen und über Lehrmittel an Schulen für Schwachsinnige, über die Aufgaben des Hilssschularztes und über die weiteren Schicksale der die Anstalten verlafienden schwachsinnigen und epileptischen Kinder verhandelt werden wird Ueber Ansuchen des Konferenzausschusies iverden infolge Erlafies des k k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 5. Februar 1910, Z. 3877, und des k. k. Landesschulrates vom 18 Februar 1910, Z. 1122, die Ortsschulräte und Schulleitungen von dem Staufinden dieser Konferenz behufs weiterer Verständigung der unterstehenden Lehrerschaft mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Anmelduitgen zur Teilnahme an dieser Konferenz an den Konferenzausschuß iu Wien, XVIII/1, Anastasius Grün- gasse 10, welcher auch jede weitere Auskunft über diese Konferenz erteilt, bis längstens l. März zu richten sind. Gleichzeitig wird bemerkt, daß jene Lehrpersonen, die an der Konferenz teilzunehmen gedenken, sich den erforderlichen Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben werden. Z. 4382, 4383, 4611, 4691. Steyr, 25. Februar 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen Md t L Gendarrnerie - Posten - RommMden. Warnung vor Unterstnhnngsschwindler und zwar: Josef Friedrich, 1884 geb. und nach Flachau zust ; Franz Schnitzlbäumer, 1874 geb., nach St. Veit, Vez. Braunau, zust.; Josef Lackuer, 1883 geb. und zur Gemeinde Maria Saal zust., und dessen Ebeweib, unbekannten Tausnamens; Populic öllcksa, 1857 geb., nach Bukovec zust.; Marija Slipanovic, 1878 geb., nach Gomirje zust Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, den Genannte» — außer nach fallweiser Sicberstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen dieselben schubpolizeilich zu behandeln Z. 4612, 5614. Steur, 25. Februar 1918. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md t. t. Gendarmerie - Posten-Rommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Anton Svozil, h. ä. Amtsblatt Nr. 11 ex 1909, ist einzustellen. Z. 4504. Steyr, 24. Februar 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. i. Gendarmerie-Posten-Rommanden« Werseuchenausweis im Verwaltuugsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 13. bis 20. Februar 1910 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei iu Linz vom 21. Februar 1910, Nr. 1092/X.

36 A. Es best eben: 1. Schweinepest Ofcudjc.) Bezirk Stepr (Land): Gemeinde Thanstetten. Z. 4297. Steyr, 24. Februar 1910. An alle Gemeinde -vorstehungen. K u n b m a ch u n g einer schweizerischen Verfügung, betreffend Einfuhr von Flcisch und Fleischwaren zur Verständigung event, interessierter Kreise. Laut Erlaffes des k k. Ackerbauministeriums vom 27. Jänner 1910, Z. 1772/273, hat das schweizerische Landwirtschafts- Departement mit der Verdssdnung vom 18. Dezember 1909, Nr. 114, bekanntgegeben, dast vom 1. Jänner 1910 an die Einfuhrsendungen von Fleisch- konserve» i» luftdicht verschlossenen Büchsen, Gläsern und ähnlichen Gefätze» sowie von gesalzene» oder luftgctrockneten Därmen folgenden Untersuchungsgebühren unterliegen. a) Sendungen von 1 bis 1000 kg per 25 kg 25 Rp. mit Berechnung dieser Taxe für je angefangene 25 kg bis zur Gewichtsgrenze von 1000 kg; b) Sendungen über 1000 kg per 100 kg 50 Rp mit Berechnung dieser Taxe von 1001 kg an für je angefangene 100 kg bis zum Gesamtgewicht einer Sendung. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Berichtigung. In dem am 24. Februar l. I. erschienenen Amtsblatte ist ein Druckfehler unterlaufen. Es soll statt Nr. l> richtig Nr. 8 heißen. Die P. P. Abonnenten werden eingelade», diese Amtsblatt-Nuinmec zu berichtigen. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steur.

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