Amtsblatt 1910/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der ü k. Rezirkshauplmannschast Sfnjr für öen gsetd?namigen pot'iLi sehen und SchulDezi^k. Ar. r). Steyr, aiil 2T. Feürrmr 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Äteyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. a6 Z. 39OO. Steyr, 19. Februar 19IO. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Militärischer Unterhaltsbeitrag. In dem am 5. Februar 1910 ausgegebenen XII. Stück des Reichsgesetzblatles erscheint unter Nr. 28 die Verordnung des Ltinistcriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den übrigen beteiligten Zentralstellen vom 3. Februar l. I zur Durchführung des Gesetzes vom 21. Juli 1908, beireffend den Unterhaltsbeitrag für Angehörige von zu einer Waffen-(Dienst)Übung (militärischen Ausbildung) Eingerückten verlaulbart. Der Zweck des Unterhaltsbeitrages besteht darin, den ' Angehörigen über die Zeit der Erwerbsunterbrechung des Einberufenen hinwegzuhelfcn. Es muß daher mit allen Mitteln angestrebl werden, daß zuerkannte Unterhaltsbeiträge in den vorgeschriebenen Zeiträumen (von 7 zu 7 Tagen im vorhinein) stets zu rechten Zeit den betreffenden Angehörigen des Eingerückten tatsächlich zukommen können. Um dies einesteils zu ermöglichen, werden die Gemeinde - Vorstehungen eingeladen, im eigenen Wirkungskreise durch Belehrungen und wiederholte allgemeine Verlautbarungen der betreffenden Bestimmungen einzuwirken, u. zw. namentlich und insbesonders in nachstehend angeführten Punkten, u. zw. daß 1. der Einberufene, welchem zugleich mit der Einbe- I rufungskarte auch das bezügliche Anmeldeformulare für den Unterhaltsbeitrag zukommt, in dem Falle, als er aus den- । selben Anspruch erhebt, die auf der Rückseite dieses Formulares vorfindliche Belehrung besonders aufmerksam durchlese und die Vorderseite desselben in den einzelnen Rubriken ge- nauestens ausfülle; 2. der auf den Unterhaltsbeitrag Anspruch erhebende Einberufene das erhaltene Anmeldeformulare sogleich aus- sertige und sodann unverzüglich bei der Gemeinde-Vor- stehung behufs Anhersendung abgebe; 3. die Anspruch erhebenden einberufenen krankenver- licherungspflichtigen Personen sich die Bestätigung der Krankenkassa bezüglich des behördlich festgesetzten üblichen Taglohnes, wenn möglich selbst, beschaffen und dieselbe gleichzeitig mit der Anmeldung abgeben; 4. sich die Einberufenen niemals selbst als Zahlungsempfänger namhaft machen können und 5. im Falle der Unterhaltsbeitrag etwa für uneheliche Kinder beansprucht wird, der Vor- und Zuname, dann der Stand (die Beschäftigung) und die genaue Wohnungs- adreffe des behördlich bestellten Vertreters (Vormunds) an gehöriger Stelle in der Anmeldung eingetragen wird, da in diesen Fällen der zuerkannte Unterhaltsbeitrag nur einzig und allein an die bestellten Vertreter der Kinder zur Auszahlung gelangen darf. Die bei den Gemeinde-Vorstehungen abgegebenen aus- gefüllten Anmeldungen (und Krankenkassen-Bestätigungen) sind stets ohne jedweden Einbegleitungsbericht und mit aller Beschleunigung fallweise anher einzusenden. Bezüglich Ausstellung der Bestätigungen hinsichtlich des üblichen Taglohnes wurden die im Bezirke befindlichen Krankenkassen von hier aus entsprechend angewiesen Z 4308. L> teyr, 22. Februar 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und die hochw. Mrrumter. Verleihung von zwei Stistungöptätten aus der .Karl Trenmannschen Ltistnng. Laut Schreibens des k. u k. 14. Infanterie-Regimentes vom 20. Februar l. I., Z. 644/adj, gelangen zwei Stiftungsplätze G 47 K 88 h) für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge 1864 in Schleswig-Holstein zur Verleihung. Die diesbezüglichen Gesuche sind mit den Entlassunqs- Dokumenlen (Abschied, Entlassungszertifikat, Palenlurkunde rc.) und etwaigen Belobungsdekreten zu instruieren, und bis längstens 5. Mai l. I. an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr einzusenden. Es können nur jene Bewerber berückficktigt werden, welche in dem vorerwähnten Feldzuge verwundet und invalid geworden sind und beim obigen Regiments gedient haben. Die Gemeinde-Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter werden eingeladen, dieses möglichst allgemein zu ver- lautbaren und eventuell anspruchsberechtigte Bewerber sveziell aufmerksam zu machen.

32 ex oHb 3 400/tcb Steyr, 20 Februar 1910 rz L. An sämtliche ZchulleiLnngen. Borträge bei der Bczirkslchrerlonscrcnz. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15. März l.J. jene Lehrkräfte namhaft zu machen, welche bei der dies- j jährigen Bezirkslehrerkonferenz einen Vortrag zu halten oder i ein Referat zu erstatten gedenken. Eventuell ist ein Fehl- bericht vorzulegen , Z 4066. Slcvr, 22. Februar 1910. An alle Gemeinde - Vorstellungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Auszuforscheu ist der 1888 geborene, nach Gleink zuständige, stelluugspflichtige Hilfsarbeiter Joses Hörtcnhnber. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. März l. I zu berichten. Z 4095 ötepr, 21 Februar 1910. An alle Gemeinde -Vorstellungen und k. k. Gendarmerie - Pasten - Uommanden. Warnung vor Uutcrstüyungsfchwindlcr. Zufolge Erlasses der k. k o.-d Statthalterei vom 10. Februar 1910, Z. 1199/XH, läßt sich der im Jahre 1865 in Jglau geborene, nach Krasouow, polit. Bez. Deutichbrod, zuständige Fabriksarbeiter Joses Je/.ck auf Rechnung der Heimatgemeinde von fremden Gemeinden mit Geld unterstützen. Derselbe ist von großer Statur, bat kastanienbraune Haare, blaue Augen, stumpfe Rase, großen Mund und schlechte Zähne; er besitzt ein Arbeitsbuch, ausgestellt von Jglau, de dato 14. Oktober 1907, sch. Z. 233. Die Gemeinde-Vorstebungeu werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach sallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bcdürinisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, vielmehr denselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen scbubpolizeilich zu behandeln. Z. 3908, 3910, 4092. Sleyr, 17. Februar 1910. An alle Gemeinde - Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Eduard Nuzicka, h. ä. Amtsblatt Nr. 28 ex 1909; des Franz Auer, h. ä. Amtsblatt Nr. 15 ex 1909, und des Ernst Temniöka, h. ä. Amtsblatt Nr. 40 ex 1909, wird widerrufen. Z 3909. Steyr, 17. Februar 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Anpaarung der Zuchtstuten und deren Aufnahme in das Stutbuch. Die Gemeinde-Vorstebungeu iverden auf die im amtlichen Teile des Hauvtblattes der „Linzer Zeitung" vom 12. Februar 1910, Nr. 34, enthaltene Kundmachung des k. k. Staatshengsten-Depot-Kommandos in Stadl bei Lambach zur Kenntnisnahme und bestmöglichsten Verständigung der Interessentenkreise aufmerksam gemacht. Z. 3911. Steyr, 11. Februar 1910 An alle Gemeinde-Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Hierseuchenausweis im Verwaltuugsgebiete Ober'österreich in der Berichtsperiode vom 6. bis 13. Februar 1910 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Februar 1910, Nr. 912/X. ^.. Es bestehen: 1. Schweineseuche (-Pest.) Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten. L. Es sind erloschen: 1. Bläschenausschlag der Rinder. Bezirk Kirchdorf: Gemeinden Kirchdorf und Schlierbach. 2. Rotlauf der Schweine. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Desselbrunn. 3. Schweinepest (-seuche.) Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt. 3. Tuberkulose der Rinder. Bezirk Urfahr: Gemeinde Leoufelden. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorfs. Redaktion und Bertag der k. k. Bezirlöhauptmannschaft Steyr. — Haaösche Buckdruckerei in Srenr.

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