Amtsblatt 1910/5 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

22 Bralich Giovanni Stefano. Gossor Llntonio Naffacle. Kovacich Antonio Gins. Francesco. Niznarcic Francesco Nodol. Pascotto Giovanni Ernesto. Prah Vito Giuseppe. Ltcgo Antonio Francesco. Schwab Lanto Giuseppe. Zolzar Eurico Giacomo. Dcroja Giacomo Giovanni. Florianich Alberto. 5tteps Carlo, Adolso Giovanni. Kinkcla Nodolso, Giov. Lcgan Nodolfo, Romano. Mthsic Marco, Fcrd. Muvrovcich Gins, ^llbcrto. Mamlja Emilio, Franc. Pnmbinic Giov., Giuseppe. Piton, Guerrino, Pio. Pcrvcz Arturo, Frane. Ueber ein positives Ergebnis der Ausforschung ist so- sogleich anher zu berichten. ad Z. 870. Steyr, 29. Jänner 1910. An alle Eemeinde-Vorstehungen. Bezug von Biehpässen. Den Gemeinde-Vorstehnngen wird in Abänderung des h. ä. Erlasses vom 13. Jänner l. I., Z. 870, Amtsblatt Nr. 3, bekanntgegebcn, daß die Viebpaßheste wie bisher auch künftig gegen Einsendung von I X pro Heft von der k. k. Bezirkshauptmanuschaft in Steyr zu beziehen sind. beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie andererseits die Annahme der Meldung seitens des Ackerbauministeriums keine Verpflichtung des Letzteren zum Ankäufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit involviert. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: Dessen Ab- stammung, Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Die Abstammung des Hengstes sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen. Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, daß auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Gestütsschlage angehören, das 3. Lebensjahr, wenn sie einem rein kaltbütigen Schlage angehören, das 2. Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt. Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbauministerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der benötigte Bedarf au Ersatzhengsten der Anzahl und der Gattung nach nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste gedeckt werden konnte. Die Gemeinde-Vorstehnngen haben die interessierten Kreise der Bevölkerung auf diese Kundmachung aufmerksam zu machen. Z. 2385. Steyr, 31. Jänner 1910. Kundmachung betreffend die Bedeckung des Bedarfes an Landcsbeschälern durch den Ankauf aus der Pribatzncht. Das Ackerbaumiuisterium ladet hiemit alle Züchter und Pferdeöesitzer ein, bis spätestens Ende April l. I. ihre verkäuflichen Hengste schriftlich, unmittelbar beim Ackerbauministerium anzumeldeu. Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Standorte von einem Vertreter des Staatshengsiendepots womöglich noch während der Veschälperiobe besichtigt und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkoinmen geeignet befundenen Hengste wwd im Laufe des Herbstes nach Maßgabe des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Geldmittel, über Ermäch- tigung des Ackerbauministeriums vom betreffenden Staats- hengstendepot, im Einvernehmen mit den jur Mitwirkung bei den Landespferdezuchtsaugelegenheiten berufenen Organen, vorgenommeu werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankäufe als Landesbeschäler wird eine mittlerweile eventuell Z. 2265. Steyr, 27. Jänner 1910 An alle Gemeinde-Vorstehnngen und t. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode^ vom 16. bis 23. Jänner 1910 nach dem Ausweise der k. k.. Statthalterei in Linz vom 24. Jänner 1910, Nr. 488/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Eferding: Gemeinde Eferding. 2. Bezirk Böcken druck: Gemeinde Tesselbrunn. 2. Schweineseuche (-Pest.) 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten.. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Es ist erloschen: 1. Rotlauf der Schweiue. Bezirk Ried: Gemeinde Ort. 2. Schweiueseuche (-Pest.) Bezirk Nr fahr: Gemeinde Nr fahr. Der k. L Bezirkshauplmann -. Walderdorff. Redaktion und Verlag der L k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Stevr.

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