21 gesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen, vom 1. Februar 1910 angefangen, hieramts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grundbuchs- und Katastral- mappenauszüge, sowie der Parzellen-Verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer-Evidenzhaltung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grundparzellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, daß dem diesfälligen Gesuche eine handliche und deutliche Ueberfichtsskizze beizu- schließen ist, in welcher der zugrunde gelegte Maßstab anzu- geben und sowohl die gegenständlicken Grundkomplexe (anr besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parzellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Parzelleunummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigenjagden, welche Hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeindejagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. K. k. BezirkShauPtmaunschnft Steyr, am 27. Jänner 1910. Der k. k. Bezirkshauptmanu: Walderdorff m. p. Z. 2460. Steyr, 30. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anempfehlung einer Oesterr. Gesellschaft znr Bekämpfung der Rauch- uud Staubplage. Die österr. Gesellschaft zur Bekämpfung der Rauch- und Staubplage, Wien IX/2, Severingaffe Nr. 9, hat nach dem Muster ausländischer Gesellschaften, die speziell in Deutschland und England sehr erfolgreich wirken, eine fachliche Beratungsstelle geschaffen, die in schwierigen Fragen der Nauchbelästigung durch industrielle Betriebe und der- ! gleichen in Funktion zu treten hat. Die Gesellschaft, die hervorragende Fachleute der Heiz- und Feuerungstechnik in ihrer Mitte vereinigt, besitzt einen sehr erfahrenen Lehrheizer sowie die modernsten Instrumente und Apparate für heiz- und dampftechnische Untersuchungen. Diese Behelfe sollen nach den statutarischen Bestimmungen in gemeinnütziger Weise sowohl dem Einzelnen als auch der öffentlichen Administration zur Versügung stehen. Nachfolgend der Tarif für Intervention der Gesellschaft: 1. Begutachtung eines vorliegenden Projektes einer industriellen Feuerungsanlage mit einer Feuerstelle oder mehreren gleichartigen Feuerstellen, deren Nauchabzüge in einen gemeinsamen Schornstein münden, hinsichtlich der Er- zielung von Nauchfreiheit, Erstattung eines schriftlichen Berichtes, 60 K. 2. Begutachtung bestehender industrieller Feuerungsanlagen mit einer Feuerstelle oder mehreren gleichartigen Feuerstellen, deren Nauchabzüge in einen gemeinsamen Schornstein münden, hinsichtlich der erzielten oder ver- vesserungsbedürftigen Nauchfreiheit 80 K. . 3. Periodische Beobachtung der Rauchentwicklung industrieller Feuerungen im Domizil und Kontrolle der Entwendung etwaiger vorgeschriebener oder von der Gesell- Ichaft empfohlener Nauchverminderungseinrichtungen pro Schornstein und Jahr mit alljährlicher schriftlicher Berichterstattung hierüber je nach der Größe der Anlage 20 — 50 K. 4. Instruktion des Bedieuungspersonales industrieller Feuerungen durch den Lehrheizer der Gesellschaft pro Arbeitstag des Lehrheizers im Domizil 13 K. Der Lehrheizer hat pro Tag eine 9 stündige Arbeitszeit einschließlich einer Mittagspause; für Ueberstunden iverden je 1 K 50 h berechnet. Außerhalb des Domizils sind außerdem die Reisespesen (Bahnfahrt III. XI.), ferner eine Diäte von 4 X täglich oder im Falle der Beistellung des Quartiers in natura eine solche von 2 X zu vergüten. 5. Interventionen eines sachverständigen Delegierten der Gesellschaft bei etwaigen amtlichen Kommissionen innerhalb des Domizils für den halben Tag 40 X, für den ganzen Tag 60 X. Außerhalb des Domizils sind die Reisespesen (Bahnfahrt II. XI und Wagengebühren), ohne sonstige Diäten zu vergüten. 6. Die Gebühren für umfangreichere Arbeiten bei größeren Anlagen, für die Vornahme von Versuchen, pyrom. Messungen, Analysen u. dgl. bleiben besonderen Vereinbarungen vorbehalten. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, interessierte Kreise der Bevölkerung auf dieses Institut aufmerksam zu machen. Z. 2037. Llcyr, 3I. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und x L Gendarmerie - Posten - Äommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Wilhelm Hellmann. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Jänner l. I, Z. 185/XII, treibt sich der nach Sankt Johann am Walde zuständige Wilhelm Hellmann, geboren im Jahre 1888, lediger Bäckergehilfe, arbeitslos itmher und läßt sich häufig Unterstützungen verabreichen, wodurch der Zuständigkeilsgemeinde nicht unbedeutende Kosten । verursacht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 2614. Steyr, 31. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausforschung von Stellungspflichtigeu aus Fiume. Antonio Benvcnnto Bntkovich. Carlo AleS Bendencich. Marcello Gins. Brozich. Alfreds Pio Bortolotti. Francesco Mariano Giuseppe Gerne. Ricolo Andrea Cnth. Paolo Antonio Dolinsck. Hiovanni Des. Francesco Balcntino Frank. Rodolfo Bit. Kalausich. Bcrnardo Zclingrad Antonio Kociancich. Francesco Michelc Kovac. Mario Giovanni Malle (Mulle). Antonio Pictro Pnrkat. Giorgio, Michelc Agostino Palitö. Antonio Giov. Smerdou. Francesco Giov. Tominich.
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