20 Z. 2384. Steyr, 31. Jänner 1910. An alle Gemeinde-vorstehnngen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die StellungsKundmachungen versendet und sind dieselben alsogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Bewilligung zur Abstellung in einem sremden Bezirke erhalten haben, ist sofort zu veranlagen. Die seinerzeitige Vorführung der StellungSpsiichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklaffen, mit der I. Klaffe beginnend, und innerhalb derselben nach der Losreihe. Diejenigen Gemeinden, welche die „Verlesliste^ in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben zuverlässig bis 25. Fcbcr l. I. hieher vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde - Vorsteher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Abstellungsbewilligung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen zur Stellung nicht erscheinen dürfen, ist in der Verlesliste eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellnngs-Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der Fremden erfolgt durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. Z. 2274. Steyr, 27. Jänner 1910. An alle Gemeinde - Vorstehnngen. Ausschreibung von 50 Sicherhcitöwachmannstellen. Laut Kundmachung der k. k. Polizeidirektion in Wien : vom 26. Jänner 19IO, Z. 377/2. J., werden daselbst ' 50 Sicherheitswachleute ausgenommen. Die näheren Bedingungen können in der Kanzlei der ! k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden. Dieses ist möglich allgemein zu verluutbaren. ! Z. 2181. Steyr, 28. Jänner 1910. An alle Gemeinde - Vorstehnngen. ; Herausgabe des Verzeichnisses der zum Absätze von Giften berechtigten Gewerbslente. Zufolge Erlaffes des k. k. Handelsministeriums vom 31. Dezember 1909, Z. 35.387 ex 1909, werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die Herausgabe des im 8 1 der Ministerial - Verordnung vom 2. Jänner 1886, R. -G. -Bl Nr. 10, erwähnten Verzeichnisses der auf Grund der Gewerbeordnung in den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern zum Absätze von Giften berechtigten Gewerbs- leute nach dem Stande vom 31. Okober 1909 aufmerksam gemacht. Der Bezugspreis dieses im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien erschienenen Verzeichniffes dürste, wie im Vorjahre, 80 h betragen. Steyr, 31. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangt das Neichsgesetz-Blatt Stück IV bis VI au die Gemeinde - Vorstehuugen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten Z. 2187. Steyr, 27. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vergütung für das Reichsgesetzblatt für das Jahr 1910. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 15. Jänner 1910, Z. 5443/VII, angeordnet, daß die nach 8 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, R.-G- Vl Nr. 113, von den Gemeinden für den Bezug des Neichs- gesetzblattes zu leistende Vergütung für das Jahr 1910 mit dem Betrage von 4 (vier) Kronen per Exemplar festgesetzt worden ist. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 15. Jänner l. I., Z. 5443/VII, sind von den Gemeinden diese Beträge nebst gefertigtem Gegenschein sogleich an die k. k. Bezirks- hauptmannschaft Steyr einzusenden. Direkte Abfuhren dieser Vergütungsbeträge seitens der Gemeinden an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei sind unstatthaft. uck Z. 152/D.-Sch.-R. Steyr, 30. Jänner 1910. Konkurs Ausschreibung. Nur für männliche Lehrkräfte. An der zweiklassigen Volksschule in Aschach an der Steyr kommt die Lehrstelle zweiter Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Neife- und Lehrbefähigungszeugniffe und einer Diensttabelle belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 2362. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Neichraming mit 31. Juli 1910 «bläust, wird gemäß §8 9 und 10 des o. - ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 8 6X 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdgesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 u. 5 des zitierten Jagd-
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