der st k. Zi'zirkshMplmmmschafl Strijr für den gL'eichncrmigen poMischen und SchuLDeziuk. Mr. F. Steyr. anr 3. Februar' 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate anaenonunen werden. — Prännnrerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 Iv 50 K, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 Ir, halbjährig 2 1< 50 b. — Einzelne Sluininern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 2384. Stellungs-Kundmachung. Steyr, 31. März 1910. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. Jänner 1910, Z. 5252/1V ex 1910, wird im Sinne des 8 43, Wehrvorschriften, 1. Teil, hiemit allgemein kundgemacht, das; die Amtshandlung der ambulanten Stellungs-Kommission zur regelmäßigen Hauptstellung im Jahre 1910 für den politischen Bezirk Steyr Land bezüglich der in den Jahren 1889, 1888 und 1887 geborenen Stellungspflichtigen stattfindet, wie folgt: Stclluugs - Ort Lokale Stcllungs-Tag Die Amtshandlung beginnt pünktlich um Borzuführcu sind die Stellungspflichtigen der I., 11. und III. Altersklasse aus den Gemeinden Einheimische fremde m. AbstellunnZbew. Kremsmünster Gasthaus „Zum Kaiser Max" in Unterburgfried. Mittwoch, 16. März 83/4 Uhr früh 1. Markt Kremsmünster, 2. Land Kremsmünster, 3. Ried, 4. Warl- berg, 5. Eberstallzell. Aus nebenstehenden Gemeinden. Donnerstag, 17. März 83/4 Uhr früh I. Bad Hall, 2. Pfarrkirchen, 3. Rohr, 4. Sipbachzell. Aus nebenstehen- deu Gemeinden. Steyr Freitag, 18. März 8 Uhr früh I.Sierning, 2 Aschach, 3.Ternberg. Aus nebenstehenden Gemeinden. Gasthaus „Zum goldenen Ochsen" am Stadtplatz in Steyr. Samstag, 19. März 8 Uhr früh 1. Garsten, 2. Glemli, 3. kosensteiiNeiten. Montag 21. März 8 Uhr früh 1. St. Ulrich, 2. Thanstetten. Weher Gasthaus des Jgnaz Krenn in Weyer Markt. Dienstag, 22. März 9 Uhr früh I. Reustift, 2. Großraming, 3. Lausa, 4. Losenstein. Ans nebenstehenden Gemeinden. Mittwoch, 23. März 9 Uhr früh 1. Gaflenz, 2. AtarktWeyer, 3. Reich- raming, 4. Land Weyer. Aus nebenstehenden Gemeinden. Die Stellungspflichtigen sowie deren männliche Angehörige, wofern ein Reklamationsansuchen gemäß £ 34 W.-G. vorliegt, haben rechtzeitig, rein gewaschen und in reiner Leibes Wäsche zn erscheinen. Jene Stellungspflichtigen, welche folgende Begünstigungen ansprechen »vollen: . , , I den einjährigen Präsenzdienst im Soldatenstande des Heeres und der Landwehr; den einjährigen Präsenzdien,t m der Kriegsmarine, als Pharmazeuten oder Veterinäre; die Ernennung zn Reserveärzten (§ 25 — 29); 2. die Kandidaten des geistlichen Standes jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Neligionsgenossenschast (8 31); 3. die Unterlehrer und Lehrer an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, Lehrerbildungsanstalten :c. (8 32); 4. die Besitzer ererbter Landwirtschaften (§33); „ . , 5. jene, welche aus Familienrücksichten reklamiert werden (§ 34 W.-G ), haben die für den zu erhebenden Anspruch vorgeschriebenen Nachweisungen rechtzeitig, spätestens aber bei der Stellung beizubringen. . . . . ,., Die sud 2 — 5 bezeichneten Stellungspflichtigen können, wofern sie zugleich auf die Anerkennung eines einjährigen Prälenzdienstes Anspruch haben, für den Fall der etwaigen Abweisung der angesprochenen ^egnnjtiginig rie Begunitigung des einjährigen Präsenzdienstes bei der Hauptstellung geltend machen. .... . . . Die Nichtbeachtung der Stelluiigspflicht sowie überhaupt der aus dem Wehrgezetze entspringenden Pflichten kann durch Unkenntnis dieser Kundmachung oder des Gesetzes nicht entschuldigt werden.
20 Z. 2384. Steyr, 31. Jänner 1910. An alle Gemeinde-vorstehnngen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die StellungsKundmachungen versendet und sind dieselben alsogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Bewilligung zur Abstellung in einem sremden Bezirke erhalten haben, ist sofort zu veranlagen. Die seinerzeitige Vorführung der StellungSpsiichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklaffen, mit der I. Klaffe beginnend, und innerhalb derselben nach der Losreihe. Diejenigen Gemeinden, welche die „Verlesliste^ in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben zuverlässig bis 25. Fcbcr l. I. hieher vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde - Vorsteher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Abstellungsbewilligung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen zur Stellung nicht erscheinen dürfen, ist in der Verlesliste eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellnngs-Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der Fremden erfolgt durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. Z. 2274. Steyr, 27. Jänner 1910. An alle Gemeinde - Vorstehnngen. Ausschreibung von 50 Sicherhcitöwachmannstellen. Laut Kundmachung der k. k. Polizeidirektion in Wien : vom 26. Jänner 19IO, Z. 377/2. J., werden daselbst ' 50 Sicherheitswachleute ausgenommen. Die näheren Bedingungen können in der Kanzlei der ! k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden. Dieses ist möglich allgemein zu verluutbaren. ! Z. 2181. Steyr, 28. Jänner 1910. An alle Gemeinde - Vorstehnngen. ; Herausgabe des Verzeichnisses der zum Absätze von Giften berechtigten Gewerbslente. Zufolge Erlaffes des k. k. Handelsministeriums vom 31. Dezember 1909, Z. 35.387 ex 1909, werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die Herausgabe des im 8 1 der Ministerial - Verordnung vom 2. Jänner 1886, R. -G. -Bl Nr. 10, erwähnten Verzeichnisses der auf Grund der Gewerbeordnung in den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern zum Absätze von Giften berechtigten Gewerbs- leute nach dem Stande vom 31. Okober 1909 aufmerksam gemacht. Der Bezugspreis dieses im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien erschienenen Verzeichniffes dürste, wie im Vorjahre, 80 h betragen. Steyr, 31. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangt das Neichsgesetz-Blatt Stück IV bis VI au die Gemeinde - Vorstehuugen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten Z. 2187. Steyr, 27. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vergütung für das Reichsgesetzblatt für das Jahr 1910. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 15. Jänner 1910, Z. 5443/VII, angeordnet, daß die nach 8 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, R.-G- Vl Nr. 113, von den Gemeinden für den Bezug des Neichs- gesetzblattes zu leistende Vergütung für das Jahr 1910 mit dem Betrage von 4 (vier) Kronen per Exemplar festgesetzt worden ist. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 15. Jänner l. I., Z. 5443/VII, sind von den Gemeinden diese Beträge nebst gefertigtem Gegenschein sogleich an die k. k. Bezirks- hauptmannschaft Steyr einzusenden. Direkte Abfuhren dieser Vergütungsbeträge seitens der Gemeinden an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei sind unstatthaft. uck Z. 152/D.-Sch.-R. Steyr, 30. Jänner 1910. Konkurs Ausschreibung. Nur für männliche Lehrkräfte. An der zweiklassigen Volksschule in Aschach an der Steyr kommt die Lehrstelle zweiter Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Neife- und Lehrbefähigungszeugniffe und einer Diensttabelle belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 2362. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Neichraming mit 31. Juli 1910 «bläust, wird gemäß §8 9 und 10 des o. - ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 8 6X 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdgesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 u. 5 des zitierten Jagd-
21 gesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen, vom 1. Februar 1910 angefangen, hieramts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grundbuchs- und Katastral- mappenauszüge, sowie der Parzellen-Verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer-Evidenzhaltung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grundparzellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, daß dem diesfälligen Gesuche eine handliche und deutliche Ueberfichtsskizze beizu- schließen ist, in welcher der zugrunde gelegte Maßstab anzu- geben und sowohl die gegenständlicken Grundkomplexe (anr besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parzellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Parzelleunummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigenjagden, welche Hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeindejagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. K. k. BezirkShauPtmaunschnft Steyr, am 27. Jänner 1910. Der k. k. Bezirkshauptmanu: Walderdorff m. p. Z. 2460. Steyr, 30. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anempfehlung einer Oesterr. Gesellschaft znr Bekämpfung der Rauch- uud Staubplage. Die österr. Gesellschaft zur Bekämpfung der Rauch- und Staubplage, Wien IX/2, Severingaffe Nr. 9, hat nach dem Muster ausländischer Gesellschaften, die speziell in Deutschland und England sehr erfolgreich wirken, eine fachliche Beratungsstelle geschaffen, die in schwierigen Fragen der Nauchbelästigung durch industrielle Betriebe und der- ! gleichen in Funktion zu treten hat. Die Gesellschaft, die hervorragende Fachleute der Heiz- und Feuerungstechnik in ihrer Mitte vereinigt, besitzt einen sehr erfahrenen Lehrheizer sowie die modernsten Instrumente und Apparate für heiz- und dampftechnische Untersuchungen. Diese Behelfe sollen nach den statutarischen Bestimmungen in gemeinnütziger Weise sowohl dem Einzelnen als auch der öffentlichen Administration zur Versügung stehen. Nachfolgend der Tarif für Intervention der Gesellschaft: 1. Begutachtung eines vorliegenden Projektes einer industriellen Feuerungsanlage mit einer Feuerstelle oder mehreren gleichartigen Feuerstellen, deren Nauchabzüge in einen gemeinsamen Schornstein münden, hinsichtlich der Er- zielung von Nauchfreiheit, Erstattung eines schriftlichen Berichtes, 60 K. 2. Begutachtung bestehender industrieller Feuerungsanlagen mit einer Feuerstelle oder mehreren gleichartigen Feuerstellen, deren Nauchabzüge in einen gemeinsamen Schornstein münden, hinsichtlich der erzielten oder ver- vesserungsbedürftigen Nauchfreiheit 80 K. . 3. Periodische Beobachtung der Rauchentwicklung industrieller Feuerungen im Domizil und Kontrolle der Entwendung etwaiger vorgeschriebener oder von der Gesell- Ichaft empfohlener Nauchverminderungseinrichtungen pro Schornstein und Jahr mit alljährlicher schriftlicher Berichterstattung hierüber je nach der Größe der Anlage 20 — 50 K. 4. Instruktion des Bedieuungspersonales industrieller Feuerungen durch den Lehrheizer der Gesellschaft pro Arbeitstag des Lehrheizers im Domizil 13 K. Der Lehrheizer hat pro Tag eine 9 stündige Arbeitszeit einschließlich einer Mittagspause; für Ueberstunden iverden je 1 K 50 h berechnet. Außerhalb des Domizils sind außerdem die Reisespesen (Bahnfahrt III. XI.), ferner eine Diäte von 4 X täglich oder im Falle der Beistellung des Quartiers in natura eine solche von 2 X zu vergüten. 5. Interventionen eines sachverständigen Delegierten der Gesellschaft bei etwaigen amtlichen Kommissionen innerhalb des Domizils für den halben Tag 40 X, für den ganzen Tag 60 X. Außerhalb des Domizils sind die Reisespesen (Bahnfahrt II. XI und Wagengebühren), ohne sonstige Diäten zu vergüten. 6. Die Gebühren für umfangreichere Arbeiten bei größeren Anlagen, für die Vornahme von Versuchen, pyrom. Messungen, Analysen u. dgl. bleiben besonderen Vereinbarungen vorbehalten. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, interessierte Kreise der Bevölkerung auf dieses Institut aufmerksam zu machen. Z. 2037. Llcyr, 3I. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und x L Gendarmerie - Posten - Äommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Wilhelm Hellmann. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Jänner l. I, Z. 185/XII, treibt sich der nach Sankt Johann am Walde zuständige Wilhelm Hellmann, geboren im Jahre 1888, lediger Bäckergehilfe, arbeitslos itmher und läßt sich häufig Unterstützungen verabreichen, wodurch der Zuständigkeilsgemeinde nicht unbedeutende Kosten । verursacht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 2614. Steyr, 31. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausforschung von Stellungspflichtigeu aus Fiume. Antonio Benvcnnto Bntkovich. Carlo AleS Bendencich. Marcello Gins. Brozich. Alfreds Pio Bortolotti. Francesco Mariano Giuseppe Gerne. Ricolo Andrea Cnth. Paolo Antonio Dolinsck. Hiovanni Des. Francesco Balcntino Frank. Rodolfo Bit. Kalausich. Bcrnardo Zclingrad Antonio Kociancich. Francesco Michelc Kovac. Mario Giovanni Malle (Mulle). Antonio Pictro Pnrkat. Giorgio, Michelc Agostino Palitö. Antonio Giov. Smerdou. Francesco Giov. Tominich.
22 Bralich Giovanni Stefano. Gossor Llntonio Naffacle. Kovacich Antonio Gins. Francesco. Niznarcic Francesco Nodol. Pascotto Giovanni Ernesto. Prah Vito Giuseppe. Ltcgo Antonio Francesco. Schwab Lanto Giuseppe. Zolzar Eurico Giacomo. Dcroja Giacomo Giovanni. Florianich Alberto. 5tteps Carlo, Adolso Giovanni. Kinkcla Nodolso, Giov. Lcgan Nodolfo, Romano. Mthsic Marco, Fcrd. Muvrovcich Gins, ^llbcrto. Mamlja Emilio, Franc. Pnmbinic Giov., Giuseppe. Piton, Guerrino, Pio. Pcrvcz Arturo, Frane. Ueber ein positives Ergebnis der Ausforschung ist so- sogleich anher zu berichten. ad Z. 870. Steyr, 29. Jänner 1910. An alle Eemeinde-Vorstehungen. Bezug von Biehpässen. Den Gemeinde-Vorstehnngen wird in Abänderung des h. ä. Erlasses vom 13. Jänner l. I., Z. 870, Amtsblatt Nr. 3, bekanntgegebcn, daß die Viebpaßheste wie bisher auch künftig gegen Einsendung von I X pro Heft von der k. k. Bezirkshauptmanuschaft in Steyr zu beziehen sind. beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie andererseits die Annahme der Meldung seitens des Ackerbauministeriums keine Verpflichtung des Letzteren zum Ankäufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit involviert. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: Dessen Ab- stammung, Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Die Abstammung des Hengstes sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen. Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, daß auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Gestütsschlage angehören, das 3. Lebensjahr, wenn sie einem rein kaltbütigen Schlage angehören, das 2. Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt. Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbauministerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der benötigte Bedarf au Ersatzhengsten der Anzahl und der Gattung nach nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste gedeckt werden konnte. Die Gemeinde-Vorstehnngen haben die interessierten Kreise der Bevölkerung auf diese Kundmachung aufmerksam zu machen. Z. 2385. Steyr, 31. Jänner 1910. Kundmachung betreffend die Bedeckung des Bedarfes an Landcsbeschälern durch den Ankauf aus der Pribatzncht. Das Ackerbaumiuisterium ladet hiemit alle Züchter und Pferdeöesitzer ein, bis spätestens Ende April l. I. ihre verkäuflichen Hengste schriftlich, unmittelbar beim Ackerbauministerium anzumeldeu. Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Standorte von einem Vertreter des Staatshengsiendepots womöglich noch während der Veschälperiobe besichtigt und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkoinmen geeignet befundenen Hengste wwd im Laufe des Herbstes nach Maßgabe des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Geldmittel, über Ermäch- tigung des Ackerbauministeriums vom betreffenden Staats- hengstendepot, im Einvernehmen mit den jur Mitwirkung bei den Landespferdezuchtsaugelegenheiten berufenen Organen, vorgenommeu werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankäufe als Landesbeschäler wird eine mittlerweile eventuell Z. 2265. Steyr, 27. Jänner 1910 An alle Gemeinde-Vorstehnngen und t. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode^ vom 16. bis 23. Jänner 1910 nach dem Ausweise der k. k.. Statthalterei in Linz vom 24. Jänner 1910, Nr. 488/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Eferding: Gemeinde Eferding. 2. Bezirk Böcken druck: Gemeinde Tesselbrunn. 2. Schweineseuche (-Pest.) 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten.. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Es ist erloschen: 1. Rotlauf der Schweiue. Bezirk Ried: Gemeinde Ort. 2. Schweiueseuche (-Pest.) Bezirk Nr fahr: Gemeinde Nr fahr. Der k. L Bezirkshauplmann -. Walderdorff. Redaktion und Verlag der L k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Stevr.
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