der 6. 6. VsziskshmipMmünsümft Stnjr für den ^seic^namißen pokitischerr und Scynl'bezirk. Nr- 4. Steyr, am 2?. Jänner 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Präunmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 1181. Steyr, 20. Jänner 1910. Kum-machimg betreffend die Subventionen für FohlenauSläufe, Alpcn- wcidcn und Hengstfohlen in Obcröstcrreich. Die interessierten Kreise werden hiemit aus die an den Gemeinde-Amtstafeln affigierten Kundmachungen der f. f. o. - ö. Statthalterei in Linz vom Jänner 1910, betreffend die Bewilligung staatlicher Subventionen für die Erhaltung von Fohlenausläufen, die staatliche Unterstützung von instruierten Alpenweiden und die Bewilligung staatlicher Unterstützungen für die Aufzucht von Hengstfohlen der norischen Nasse, besonders aufmerksam gemacht. • An alle Gemeinde - Vorstellungen. Subventionen für Fohlenanslänsc, Alpenweiden nnd Hengstfohlen in Oberöstcrrcich. Mit diesem Amtsblatte werden den Gemeinde-Vor- stehungen die in der vorstehenden h. a. Kundmachung erwähnten Kundmachungen der k. k. o.-ö. Staathalterei in Linz vom Jänner 1910, betreffend die, Bewilligung staatlicher Subventionen für die Erhaltung von Fohlenausläufen, die staatliche Unterstützung von instruierten Alpenweiden und die Bewilligung staatlicher Unterstützungen für die Aufzucht von Hengstfohlen der norischen Raffe, mit dem Auftrage übersendet, diese Kundmachungen an der Gemeindeamtstafel unverzüglich anzuschlagen und die interessierten Kreise auf dieselben noch besonders aufmerksam zu machen. 1909, Z. 262/Pr. (h. ä. Jnlimation vom 10. Februar 1909, Z. 3262, Amtsblatt Nr. 7), erfloyenen Direktiven über die .Verwaltung zeitweiliger gewerblicher Unterrichtsveranstaltungen hat das genannte Ministerium unterm 19. Dezember 1909, Z. 858-XX, t>/09, eröffnet, daß der gedachte Erlaß aus Unterrichsveransialtungen für Angehörige des Handelsstandes keine Anwendung findet, daß hinfichtlich derartiger Kurse vielmehr die Kompetenz des Ministeriums für Kultus und Unterricht eintritt. Es gehören somit die Administration und die Subventionierung aller Veranstaltungen, welche, sei es an kommerziellen Schulen oder von Handelsgenoffenschaften oder anderen kaufmännischen Korporationen, ohne Inanspruchnahme kommerzieller Lehranstalten für Angehörige des Handelsstandes getroffen werden, in die Kompetenz des Ministeriums für Kultus und Unterricht, während zeitweilige gewerbliche Unterrichts- veranstallungen für Gewerbetreibende im engeren Sinne, d. h. nicht für Angehörige des Handelsstandes in die Kompetenz des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten fallen, was auch dann zutrifft, wenn derartige Kurse an kommerziellen Lehranstalten abgehalten werden. Wohl aber behält sich das Ministerium für Kultus und Unterricht in letzterem Falle die Genehmigung zur Inanspruchnahme der öffentlichen kommerziellen Schulen (Verwendung von Lehrkräften, Lokalitäten, Lehrmitteln» zu solchen Ünterrichtsveranstaltungen im Sinne des von ihm herausgegebenen Erlaffes vom 5. März 1904, Z. 2182, vor. Hievon setze ich die Gemeinde- und Genoffenschafts- Vorstehuugeu und den Gewerbegenoffenschaftsverband in Sierning in die Kenntnis. Z. 1178. Steyr, 15. Jänner 1910. An alle Gemeinde- und Genossenschasts- vorftehungen und den Gewerbegenosten- schastsverband in Sierning. Regelung der Verwaltung zeitweiliger gewerblicher Unter- richtsanstalten. In Ergänzung, bezw. Erläuterung der mit dem Erlaffe des Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom 26. Jänner ex offo Z. 2105. steyr, 25. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Vorspannvergütttnasfähe pro 1940 — 1914. Die Gemeinde - Vorstellungen werden diesbezüglich in Ergänzung d^s h. ä. Erlaffes vom 30. Dezember 1909, Z. 27.668 (Amtsblatt Nr. 1 ex 1910), auf das bereits erschienene Neichsgesetzblatt Nr. 212 ex 1909, verwiesen.
16 ex otlb Z. 2140. Steyr, 25. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Forst- und jagdftatistischc Nachwcisungcu pro 1909. Zufolge Erlasses des k. k. Ackerbau -Ministeriums, im Einveruehiueu mit dem Ministerium des Innern, deni Finanz-Ministerium und dein Ministerium für Kultus unb Unterricht, vom 7. September 1901, Z. 16.043, sind von den Kemeinde-Vorstebungen für das Jahr 1909 die Forst- und jagdstatistischen Tabellen Nr. IX, XXI V und XX VI, mit den erforderlichen Daten versehe", bis längstens Ende Februar l. I. ander einzusenden. Die Formulare dieser Tabellen wurden mit h. ä. Verordnung vom 4. Jänner 1902, Z. 15.044, Amtsblatt Nr. 2, publiziert, und können zufolge h. ä. Kundmachung vom 29. Jänner 1902, Z 1408, Amtsblatt Nr. 6, von der Haasschcn Buchdruckerei i» Steyr bezogen werden. : Nachdem unter Einem auch an die Güterdirektion der ! Herrschaft Steyr, das Drebersche Forstamt in Weher, das , Stistsforstamt Kremsmünster, die bischöfliche Forst- und Domäncn-Verwaltung Gleink, die k. k. Forst- und Domänen- Verwaltung in Weher und Neichraming die spezielle Einladung ergeht, für ihren Verwaltungsbezirk die gleichen Tabellen vorzulegen, ist mit denselben das Einvernehmen zu pflegen, damit die statistischen Daten nicht doppelt ausgewiesen werden. Z. 16/1 präs. 1910. Ltehr, 16. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen ! Betreffend die ausnahmsweise Ermächtigung der Steuer- l cxckutoren zur Geldiibcrnahme. | Die laut des hierämtlichen Erlasies vom 8. Jänner ! 1908, Z. 188/5 präs. 07, Amtsblatt Nr. 1, im Steuer- amtsbezirke Kremsmünster dem k. k. Steueramtsdiener Jgnaz Jakschy, im Steueramtsbezirke Steyr dem k. k. Steuerexekutor Josef Michlmayr und im Steueramtsbezirke Weyer dem k. k. Steueramtsdiener Martin Urbanitsch erteilte ausnahmsweise Ermächtigung zur Uebernahme exequierter Steuern und Abgaben in den Fällen des Barerlages des exeguierten Rückstandes oder eines Teiles desselben vor Beginn der angeordneten Pfändung, und zwar bis zum Höchstbetrage von 100 K, wurde unter den bisherigen Modalitäten auch für das Jahr 1910 erteilt. Hievon wird mit der Einladung die Mitteilung gemacht, dies in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Gleichzeitig werden die Gemeinde -Vorstehungen eingeladen, allfällige aus Anlaß der Geldübernahme durch die Steuerexekutionsorgane vorgekommene Unregelmäßigkeiten und sonstige Anstände sogleich nach Kenntnisnahme unter Bekanntgabe des Sachverhaltes anher anzuzeigen. Z. 32/6. Steyr, 23. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Erhebung über die Tätigkeit fremder Aerzte zum Zwecke der Personaleinkommeusteuerveranlagung. Diejenigen in anderen Gemein den des hiesigen politischen Bezirkes bezw. in einem der benachbarten polit. Bezirke wohnhaften Aerzte, welche im dortigen eigenen Gemeindegebiete im Jahre 1909 eine größere Tätigkeit entfalteten, sind binnen 141 Tagen dem hiesigen Steuerreferate namhaft zu machen. Die Verbindung dieser Mitteilung eventuell Fehlanzeige mit der Erstattung der gleichzeitig mit Z. 32/4 und 32/5 abverlangten Nachweisnngen betreff Holzschlägerungen bezw. Tätigkeit der Bausirmen, ist zu vermeiden. Z. 32/5. Steyr, 22. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachweisnng über die Tätigkeit von Banfirmen zum Zwecke der Personaleinkommensteuerveranlagnng. Zu obigem Zwecke sind dem hiesigen Steuerreferate diejenigen, sowohl einheimischen als auswärtigen Baufirmen (Baumeister, Maurermeister und Zimmermeister) — mit Ausnahme der Linzer — welche im Jahre 1909 im dortigen Gemeindegebiete eine Tätigkeit entfalteten, unter näherer Bezeichnung des Bauobjektes, des Standortes und Eigentümers desselben, sowie der Art der Bauführung, endlich, soweit dies ohne besonders umständliche Erhebungen tunlich ist, der betreffenden Bauverdienstsummen binnen 14 Tagen nachzuweisen. Die gegenständliche Nachweisung (eventuell Fehlan- I zeige) ist getrennt von der gleichzeitig mit Z. 32/4 abver- ! langten Nachweisung betreff Holzschlägerungen zu erstatten. Z. 33/4. Steyr, 21. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachweisung von Holzschlägerungen bezw. Veräußerung von Waldbeständen zum Zwecke.der Persoualeinkommen- stenerveranlagnng. In Verfolg obigen Zweckes ergeht hiemit die Einladung, die im Jahre 1909 im dortigen Gemeindegebiete vorgekommenen umfangreicheren Holzschlägerungen (insbesondere Abstockung ganzer Waldflächen) bezw. Verkäufe von Waldbeständen zum Zivecke der Abstockung nach Tunlich- keit zu erheben und unter genauer Angabe 1. des Namens und Wohnortes des betreffenden Wald- besitzers, sowie des Käufers; 2. des Zeitpunktes des Abtriebes bezw. der Veräußerung ; 3. der Steuergemeinde und wenn möglich der Grundparzellen-Nummer der betreffenden Waldfläche, sowie des Flächenmaßes derselben; 4. der Art und Menge des abgestockten bezw. in unge- schlägertem Zustande verkauften Holzes in Festmetern; 5. des Wertes des veräußerten Holzmateriales binnen 14 Tagen dem Steuerreferate nachzuweisen. Ganz besonderes Augenmerk wäre hiebei auf die ausländischen Holzhändler zu richten, bezüglich welcher speziell noch — u. zw. auch in Absicht auf die eventuelle Erwerbsteuerpflicht — zu konstatieren wäre, ob sie die Holzeinkäufe bew. Schlägerungen selbst oder durch eigene Vertreter oder Akkordanten (Name?) besorgten. Auf die möglichste Gewissenhaftigkeit der Mitteilungen bew. Erhebungen wird großes Gewicht gelegt.
17 Z 27/2 Steyr, 20. Jänner 1910. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Betreffend Erhebungen für die Erwerbstenerveranlagnng gröfrercr Baufirmen in Oberösterreich. Zwecks Verwertung für die Erwerbsteuerveranlagung pro 1910/11 ist bis längstens 31. d. M. anher bekanut- zugeben, welche der uachbezeichueten Firmen in der maßgebenden Zeitperiode d. i. 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909 im dortigen Amtsbereiche eine Bautätigkeit entfalteten. 1. Fa. Tbeodor Hock L Angele. Bauunternehmung in Linz. 2. Fa. Stern L Haffe rl, Jngenieurbureau und Bauunternehmung in Gmunden. 3. Franz Aichinger, Baumeister in Vöcklabruck. 4. Fa. G. A. WaißLCie, Betonbauunternehmung, Filiale in Linz. 5. Fa. Fabiau <L Feichtinger, Baumeister in Linz. 6. Fa. G Steinberger, Baumeister in Linz. 7. Matthias Schlager, Baumeister in Linz. 8. Verlassenschuft nach Julius H u b e r, Zimmermeister ] in Linz und Steyr. [ Die vorgekommenen Bauten wollen unter Angabe der . Art, Standort, Namhaftmachung des Bauherrn und womöglich auch unter Anführung der Bausummen nachge- wiejen werden. Z. 124. Steyr, 17. Jänner 1910. An den Zweigverein steyr - Mrchdors des kath. Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern des Zweigvereines Steyr-Kirchdorf, die an der in Steyr am 5. Februar 1910, 4 Uhr nachmittags, stattfindenden Zweiglehrerversammlung teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub Z. 112/Sch. Steyr, 16. Jänner 1910 An den Zweigverein Uremsmünster des o.-ö. Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern des Zweigvereines Kremsmünster, die an der Zweiglehrerversammlung am 5. Februar 1910 um 11 Ubr vormittag in Kremsmiinster teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 142. Steyr, 20. Jänner 1910. An den Zweigverein steyr des o.-ö. Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche an der am 12. Februar 1910 um 2 Uhr nachmittags stattfindenden Zweiglehrerversammlung teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Der f. k. Bezirksbauplmann Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — Haaösche Buchdruckers! in Steor.
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