Amtsblatt 1910/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Zi'ziskshmisilmannscNst Stcgr für den gleichnamigen politischen und Schul'bezirk. rir. 1. öleyr, am 6. Jänner 1910. Das $üirt§Mntt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Begrkshauptrnannschast Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenounuen werden. — Priinnmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 ü. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ex oK'o Z. 150. Steyr, 3. Jänner 1910. I An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung der Stellnngsverzeichnisse und Ansschrci- ! bnng der Losnng für das Jahr lOltt. Zugleich mit diesem Amtsblatte werden die Verzeichnisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen der Geburtsjahre 1887, 1888 und 1889 zur Kundmachung übersendel. Gemäß § 30, W.-V., I. Teil, sind dieselben durch j acht Tage im Gemeindeamte zur freien Einsicht auszulegen und ist dies mittels öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsübliche Weise zu jedermanns Kenntnis zu bringen. Die Kundmachung hat die genaue Bezeichnung der acht Kalendertage und des Lokales, in welchem die Verzeichnisse zur freien Einsicht aufliegen werden, endlich den Beisatz zu enthalten, daß jeder, der a) eine Auslassung oder unrichtige Eintragung wahrnimmt, oder d) gegen Ansuchen um die Bewilligung zur Stellung außerhalb des zuständigen Bezirkes oder um eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Einwendung erheben will, aufgefordert wird, hierüber die Anzeige bei der Vezirksbehörde zu erstatten. Die Gemeinde-Vorstehungen sind dasür verantwortlich, daß die Verzeichnisse an den hiezu bestimmten Tagen tat- ! sächlich der freien Einsichtnahme zugänglich sind. Die in dem Gemeindegebiete befindlichen Stellungspflichtigen, welche ihrer Meldepflicht gemäß § 35 des Wehr- gesetzes nicht oder verspätet entsprochen haben, sind anher anzuzeigen. Endlich sind über jene Stellungspslichtige, deren Aufenthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben ist, eingehende Erhebungen zu Pflegen und ist der Ersolg derselben bis längstens 15. Februar 1910 bekanntzugeben. II. Die diesjährige Losung wird für Montag den 31. Jänner 1910 um 10 Uhr vormittags anberaumt und wird dieselbe im Sitzungssaale der k. k. Vezirkshauptmann- schast (II. Stock) abgehalten werden. Der Tag der Losung ist durch öffentlichen Anschlag oder sonst ortsüblich mit dem Beisätze zu verlautbaren, daß zu derselben jedermann freien Eintritt hat und dis peisön- liche Erscheinen bei derselben den Stellungspflichtigen überlasten bleibt. Bei der Losnng haben die Herren Gemeinde-Vorsteher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Losnummern ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der I. Altersklasse mitzubringen. ex offo Z. 368 Steyr, 5. Jänner 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstagc i»r Monate Jänner 1010. Ich werde am Donnerstag den 13. Jänner l. I- um 10 Uhr vormittags in der Gcmcindekanzlei Krems. Münster Markt für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster und am Samstag den 15. Jänner l. I. um 8 Uhr früh in Blasls Gasthaus in Loscnstcin für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeinde- kanzlei Weher Markt für die übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer Amtstage abhalten. Die Herren Gemeinde-Vorsteher inüsten bei diesen Amtstagen nicht erscheinen. Amts-Erinnerung. Abonnement aus das Zentral -Polizcrblatt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, um- gehend das Abonnement auf das Zentral-Polizeiblatt zu erneuern, eventuell einen Jchlbericht ander zu senden Z 27.308. Steyr, 31. Dezember 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Versendung der Jahrcslistc der Geschworenen. Unter einem wurden die Jahreslisten der Geschworenen den Gemeinde-Vorstehungen zugesendet.

2 Eventuell notwendig werdende Berichtigungen der Jahresliste sind gemäß § 16 des Gesetzes vom 23. März 1873, R.-G.-Bl. Nr. 121, anher zu Anzeige zu briugen. Z. 27.665. Steyr, 31. Dezember 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Zeichnung der neuen 100 Kronenstiicke. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Dezember 1909, Z. 5907/1?rüs., erhält die Gemeinde- Vorstebung anbei über Auftrag des k. k. Finanzministeriums vom 22. Oktober 1909, Z. 75.695, eine Abbildung des neuen Hundertkronenstückes gewöhnlicher Ausstattung mit der Einladung, die Affigierung derselben an der dortigen Gemeinde-Amtstafel zu veranlassen. Die Zeichnungen haben tunlichst bis mindestens Ende 1910 affigiert zu bleiben. Ein weiteres Exemplar könnte im Bedarfsfälle h. a. angesprochen werden. Z. 26.895. Steyr, 31. Dezember 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Zusammenstellung der Vorschriften über Realgewerbe. Das k. f. Handelsministerium hat sich laut des §r- lasies vom 1. Dezember 1909, Z. 29 980/09, bestimmt gefunden, die bei dem ausnahmsrechtlichen Charakter der in ihrer Entstehung einer längst abgeschlossenen Rechtsent- wicklungsperiode angebörenden Realgewerbe für den einzelnen schwer zu erfassenden, zersplitterten und länderweise verschiedenen Rechtsquellen, betreffend dieses Institut, nebst der einschlägigen Judikatur des Berwaltungsgerichtshofes in einem lit er arischen Werke zur einheitlichen Darstellung bringen zu laffen, um so gleichmäßig einem Bedürfniffe der Behörden als auch des Publikums Rechnung zu tragen. Diese im Austrage des Handelsministeriums vom Ministerialsekretär Dr. Richard Edlen von Pelikan verfaßte Arbeit ist nun im Verlage der k. u. k. Hosbuch- handlung Moriz Perles in Wien in Druck erscheinen und kostet samt Zusendung 5 K 20 h. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 13. Dezember 1909, Z. 3537/VIII, wird die Aufmerksamkeit der Gemeinde-Vorstehungen auf diese in ihrem rechts- historischen Teile meist nach den Originalarchivakten bearbeitete Darstellung mit der Einladung gelenkt, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, daß dieses Werk im Jnter- effe der erwünschten Information der Parteien und ihrer Vertreter die gebotene Verbreitung und Beachtung finde. Z. 27.668. Steyr, 30. Dezember 1909. An alle Gemeinde - vorstehungen. Vorspannsvergütung pro 1910 bis 1914. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat mit dem Erlaffe vom 18. Dezember 1909, Nr. 283/XVII, eröffnet, daß mit der gleichzeitigen Kundmachung dieses Ministeriums und des Finanzministeriums, im Einvernehmen mit dem Neichskriegsministerium, in Ausführung des § 20 des Gesetzes vom 22. Mai 1905, R.-G.-Bl. Nr. 86, betreffend den Militärvorspann im Frieden, die Beträge festgesetzt wurden, welche in der Zeit vom 1. Jänner 1910 bis 31. Dezember 1914 als Vergütungssätze per Vorspanntier und Kilometer zu gelten haben. Da diese Vergütungssütze bereits mit 1. Jänner 1910 der Berechnung aller Vorspannverqütungen zu Grunde zu legen sind, werden die Gemeinde - Vorstehungen auf die im Reichsgesetzblatte erscheinenden bezüglichen Einheitssätze besonders aufmerksam gemacht. Z. 12. Steyr, 1. Jänner 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ausweis über bewilligte Gcmeindeauslageu auf gebrauute und versüßte Getränke. Aus Grund des Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthaltern in Linz vom 6. Februar 1904, Z. 24.061 II, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, zum Zwecke der aus staatsfinanziellen Gründen erforderlich erscheinenden Evidenzführung über alle für Gemeindezwecke zur Einhebung ge- laugenden Auflagen auf Bier und gebrannte, bezw. versüßte geistige Getränke nachstehende Fragepunkte zuverlässig bis längstens 1. Februar 1910 zu beantworten oder in der gleichen Frist einen Fehlbericht zu erstatten. 1. Bicrnmlage. 1. Wie hock ist die Umlage per Hektoliter? 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungsberech- tigung. 3. Wie hoch ist der prüliminierte Jahresertrag? 2. Umlage auf gebrannte, bezw. versüßte geistige Getränke. 1. Wie hoch ist das Ausmaß der Auflage per Hektoliter (eventuell uuter Anführung der Graduierung des Branntweines'». 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungsberech- tigung? 3. Wie hoch ist der prüliminierte Jahresertrag? Diejenigen Gemeindd-Vorstehungen, welche erst anfangs des Jahres 1909 um die Bewilligung von Gcmeindeauflagen auf Bier für das Jahr 1909 eingeschritteu sind, werden diesbezüglich ebenfalls zu berichten haben. Z. 2415/Sch. Steyr, 28. Dezember 1909. An sämtliche Schulleitungen. Heilkurse für stotternde Schnlkindcr. Zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vorn 20. Dezember l. I, Z. 7832, wird nachstehende Kundmachung verlautbart. Kundmachung. In der Zeit vom 13. Februar bis 20. März 1910 werden an der k. k. Lehrerbildungsanstalt und an drei öffentlichen Volksschulen in Wien Heilkurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprach- gebrechens nach der bewährten Methode des Profeffors L6on Berquand durch deffen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprechübungen durchgeführt und es können auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht sowie des k. k. n.-ö. Landesschulrates, mehrere an Volks-

3 schulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Kursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich teilnehmen. Lehrer, welche an diesen Jnstruklionskursen sich zu beteiligen gedenken, haben sich zur Anwesenheit während der ganzen fünswöchentlichen Dauer des von ihnen zu besuchenden Kurses zu verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtiger Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in besonders berücksickligungswerten Fällen könnte eine vierwöchentliche Teilnahme' an einem solchen Kurse — Nachsicht der Anwesenheit während der letzten Kurswoche — zugestauden werden.) Die Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim k. k. Bezirksschulräte Wien bis spätestens 31. Jänner 1910 zu geschehen, woraus die Zuteilung der Angemeldeten an einen der Kurse und die Einberufung im kurzen Wege durch direkte Verständigung des betreffenden Teilnehmers selbst erfolgen wird. Da nach den bisherigen Erfahrungen nocb niemals eine Anmeldung zurückgewiesen werden mußte, sondern Plätze für alle angemeldeten Lehrpersonen vorhanden waren, so kann jeder Ängemeldete aus Zuweisung sicher rechnen. Um jedoch den Schwierigkeiten, welche sich anet dem mitunter vorgekommenen Ausbleiben einzelner Angemeldeter und den Kursen Zugewiesener wegen Nichteinhaltung des erbetenen Urlaubes sür eine zweckmäßige Verteilung der Kursteilnehmer an die verschiedenen Kurse ergeben haben, zu begegne», können nur Anmeldungen solcher Lehrpersonen berücksichtigt werden, welche den erforderlichen Urlaub zum Besuche d^erJnstruktions- iurse von ihrer vorgesetzten Schulbehörde erhalten haben, was entweder durch Beilegung des Urlaubsdokumentes selbst oder durch Bestätigung der Tatsache durch die Schulleitung auf dem Anmeldungsschreiben nach- zuweisen ist. Von» k. k. Bezirksschulräte Wien am 1. Dezember 1909. Der Bürgermeister als Vorsitzender: Dr. Karl Lueger. Hievon sind alle Lehrpersonen in Kenntnis zu setzen. Z 70. Steyr, 1. Jänner 1910. An alle Geinein-e-vorstehnngen und Nrankeniassen - Vorstellungen. Ausweis iiber die in den öffentlicheil Kranken- und Wohltütigkeits- .anstalten Oberösterreichs dermalen bestehenden Verpflegsge- bühren per Kopf und Tag. Landes-Frauenklinik mit gynäkologischer Abteilung 1. Klasse 8 K, 2. Klasse 5 st, 3. Klasse 2 K 10 h; seit 1. Februar 1909Landes-Irrenanstalt zu Niedernhart 1. Klaffe 5 K, 2. Klaffe 3 K 20 st, 3. Klaffe 1 K 80 st; seit 1877. Die Verpflegsgebühren dürfte» i» kurzer Zeit erhöht werde». Krankenanstalt in Braunau am Jnn 2. Klaffe 2 K, .3. Klaffe 1 K 76 h; seit 1. Februar 1908. Krankenanstalt in Bad Jschl 2 st'; seit 1. Okt. 1900. Krankenanstalt in Kirchdors a. d. Krems 1. Klaffe 4 K, 2. Klaffe 2 st 40 st, 3. Klasse I st 95 h; seit I. März 1908. Allgem. Krankenhaus in Linz I. Klaffe 10 st, 2. Klasse 6 st, 3. Klaffe 2 st 10 h; seit 1. Februar 1909. Jsabellen - Kinder - Spital in Linz 2. Klaffe 2 st, 3. Klaffe I st 50 st; seit 1906. Krankenhaus der Barmherzigen Schwester» in Linz 1. Klaffe 6 st, 2. Klaffe 4 st, 3. Klaffe 2 st 10 h Krankenanstalt in Schärding 2 K; seit 1. Okt. 1902 Kinderchospiz in Sulzbach - Bad Jicht I st 68 h; seit 1899. Krankenanstalt in Steyr 2 st; seit 1. April 1899. Krankenanstalt in Vöcktabruck 1 st 75 st; seit 1907. Krankenanstalt in Wels 2 st; seit 1903. Krankenanstalt in Windisch garsten 1 st 75 st. Krankenanstalt in Enns 1 st 80 st; seit I. September 1909. i Z. 13. Steyr, 1. Jänner 1910 An alle Urankentassen - Vorstehungen. Nachwcisnng über Mitgliedcrbcwcgnng und Kassegcbarnng bei den Krankenkassen. Die Krankenkassen -Vorstehungen werde» angewiesen, die Nachweisungen über Mitgliederbewegung und Kassege- J barung im II. Halbjahr 1909 bis zuversichtlich 10. Jänner 1910 anher vorzulegen. ! Z. 27.165 Steyr, 31. Dezember 1909 An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Die Stellungs- und Landstnrmpflichtigen: Jgnaz Sova, 7./1. 1886 in Proßnitz, Mähren, geboren, katholisch, Eltern: Jgnaz und Franziska Mich, st. Schuhmacher, zust. nach Proßnitz, Los-Nr. 656; Augustiu Hanak, 29./3. 1899 in Olinovez, Be;. Proßnitz, Ptähren, geb., katholisch, Eltern: Ferdinand und Anna Nychlik, st., »ach Olinovez zust.; Leopold Skoupil, 20./2. 1890 iu der Gebäranstalt in Olmütz, Mähren, geb., kath., Niuttter: Johanna Skoupil, Dienstmagd, »ach Proßnitz zuständig. Ueber das Ergebnis ist bis 20. Jänner l. I. anher zu berichten. Z. 27.604. Steyr, 30. Dezember 1909. Ausforschung des abgängigen Franz Stoiber ans Meggcnhofcn. Der in Oberndorf Nr. 4, Gemeinde Meggenhofen, politischer Bezirk Wels, wohnhaft gewesene Bauer Franz Stoiber ist laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels vom 4. Dezember 1909, Z. 17.713, an die k. k. Statthalterei in Linz, angeblich seit 7. Juli 1909 abgängig. Aul 7. Juli 1909 schrieb Franz Stoiber an seine Gattin Aloisia Stoiber einen Brief, worin er ihr mitteilt,

4 daß er unter Mitnabme des Bargeldes — er soll zirka 16.000 bis 17.000 X bei sich haben — nach Amerika gereist sei. Dieser Bries wurde am 7. Juli iu Wels aufgegeben, au welchem Tage Stoiber dortselbst bei einem Arzt gewesen sein soll, um sich behufs Stellung unter Kuratel untersuchen zu lassen. Franz Stoiber ist zirka 44 Jahre alt, mittelgroß, sehr mager und steht kränklich aus, hat teilweise ergrautes Haar, dunklen Schnurrbart und trägt mutmaßlich dunkle Kleidung am Leibe. Stoiber hat am 28. Juni 1909 das Reichlgut in Pesendorf, Gemeinde Waldneukirchen, um den Betrag von 58.000 X gekaust und eine Angabe von 400 X gegeben. Dieses Haus soll er um zirka 5000 bis 6000 X zu teuer gekaust habe«, wesbalb er sich nocb vor der endgültigen Uebernahme unter Kuratel stellen lassen wollte. Es sind nach dem Genannten die eingehendsten Nach- sorschungen einzuleiten, über deren Ergebnis bis 14. Jänner 1910 anher zu berichten ist. Z. 27.672. Steyr, 31. Dezember 1909. An aüe Gemeinde -Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen crusweis im Verwaltungsgebicte Oberöslerreich in der Bcrichtsperiode vom 19. bis 26. Dezember 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei iu Linz vom 27. Dezember 1909, Nr. 2671/X. Es bestehen: " ' 1. Tchwcinescuche (-Pest.) I. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 2. Rotlauf der Schweine. Bezirk Wels: Gemeinde Vuchkirchen. An alle Genossenschaften. A. Gewerbeanmcldungcn pro Dezember 1909. 1. Johann Strutzenberger, Tischler, Sipbachzell 6. 2. Karl Häuser, Tischler, Rührndors 38, Gemeinde Ried. Z./4. Matthias Schöberl, Müller und Sägewerk, Penzen- ! dors 26, Gemeinde Wartberg. 5. Walter Ern, Holz- und Landesproduktenhandel, Losenstein 123. 6. Joses Wutzlhofer, Gemischtwarenhandel, Weyer Markt 46. 7. Leopoldiue Zeilermayr, Frauenkleidermacherin, Sand 5, Gemeinde Garsten. 8. Matthias Grabner, Hufschmied, Kremsmünster Markt 74. 9. Franz Stockinger, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, b, c, 6, f, g), Hausleiten 3, Gemeinde Gleink. 10. Franz Schönaigner, Gast- und Schankgewerbe (§16 G.-O., lit. a, b, o, d, f, g), Dipersdorf 3, Gemeinde Warberg. 11. Adolf Gründler, Verabreichung von Flaschenbier, Schnäpse, Tee, Kaffee, Bäckereien, warmen Würsteln, Schinkenbrot und Brot, Unterkunstsbütte bei der Rodelbahn, Ramingsteg, Gemeinde St. Ulrich; zum Geschäftsführer wurde Franz Schartinger bestellt. 12. Josef Calabeck, Hufschmied, Großendors 4, Gemeinde R>ed. 13. Matthias Holik, Huf- und Wagenschmied, Stadlkircheu 10, Gemeinde Gleink. 14. Johann Meisleder, Gast- und Schankgewerbe § 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Dipersdorf 8, Gemeinde Wartberg. 15. Franz Grünwald, Gemischtivarenhandel nach § 38, Abs. 6 G.-O., Stein 13, Gemeinde Gleink. 16. Engelbert Wiesmayr, selbständige Handelsagentur, Stein 1, Gemeinde Gleink. 6. Gewerbeabmeldungen. 1. Stanislaus Winzig, Husschmied, Regau 8, Gemeinde Kremsmünster Land. 2. Georg Geistberqer, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Natzberg 8, Gemeinde Wartberg. 3. Franz Bachleitner, Faßbiuderei', Stein 35, Gemeinde Gleink. 4. Franz Pachter, Binder' Penzendors 83, Gemeinde Wartberg. 5. Johann Mayrhoser, Gast- und Schankgewerbe (§16 G.-O., lit. a — g), Garsten 2. 6. Josef Reichartzeder, Schlacht- und Stechviehhaudel, Sier- ning 144. 7. Anna Becr, Handel mit landw. Produkten und Spanferkel, Kremsegg, Gemeinde Kremsmünster Land. 8. Franz Grubauer, Wagner, Penzendors 69, Gemeinde Wartberg. 9. Karl Walcherberger, Lstüller, Weyer Markt 26. 10. Franziska Angerer, Ziegelerzeugung, Ebenboden 32, Gemeinde Ternberg. 11 Felix Kaspar, Kürschner, Sier- ning 175. 12. Josef Haidinger, Bäcker, Markt Krems- münster 2. 13. Josef Haidinger, Müller, Markt Kremsmünster 2. 14. Jakob Mayrboser, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O.' lit. a, b, c, d, f, g), Sierning 157. 15. Josef Haidinger, Brotverschleiß, Unterburqfried 1, Gemeinde Kremsmünster Land. 16. Cäcilia Schlair, Müllerei und Bäckerei, Kremsmüuster Markt 1. 17. Cäcilia Schlair, Brotverschleiß, Unterburgsried 1, ^Gemeinde Kremsmünster ! Land. 18./19. Julian« Stöhrer, Getreide- und Biktualien- ; Handel, Hilbern 96, Gemeinde Sierning. 20. Franz > Leithenmayr, Eier- und Butterhandel, Pochendorf 31, Ge- ! ineinde Kremsmünster Land. 21. Johann Ebenhöchwimmer, Gabelmacher, Großmengersdorf 8, Gemeinde Pfarrkirchen. 22. Anna IHansl, Gemifchtwarenhandel und Handel mit gebrannten geistigen Getränken in geschlossenen Gefäßen, Neuschönau 29, Genieinde St. Ulrich. 23. Emmerich Dopona, Viktualienhandel, Sattledt 27, Gemeinde Kremsmünster Land. 0. Gewerbeverändcruugeu. 1. Rosina Stieglecker, nunmehr verehelichte Schell- mann, Frauenkleidermacherin, hat den Standort von Unterdamback 27 nach Pergern 25, Gemeinde Garsten, verlegt. 2. Josef Pfaffenwimmer, Leichenbestattungsuuter- nehmung, Heiligenkreuz, Gemeinde Kremsmünster Land, hat zum Geschäftsführer Josef Schickmair bestellt. Der k. k. Bezirkshauplmcmn: Waldcrdorff. Redaktion und Aerlag der k. k. Bezirlshauvtmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Stevr.

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