der ß. ß. Zfzlrkshauplmannschasi Stegr für den gleichnamigen politischen unö Schulvezirk. N». W. Steyr, am 30. Dezember 1808. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft L>teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränulnerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 14. Dezember 1909. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Hinansgabe der Neichsgeseh-Blätter. Unter Einem gelangt das Neichsgesetz- Blatt Stück I-XXXI bis rxxxvi an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» anher zu berichten. Z. 27.502. Steyr, 27. Dezember 1909. AmL§-Erinnerung. Abonnement auf das Amtsblatt pro 1N1O Jene Gemeinde - Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschafts-Vorstehungen, Ortsschulräteund Schulleitungen re., welche das Abonnement auf das h. ä. Amtsblatt noch nicht erneuert (den Abonnementsbetrag per 5 K noch nicht eingezahlt haben) werden eingeladen, dieses nunmehr ehestens zu veranlassen. Z. 27.500. Steyr, 27. Dezember 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Affigierung der Verzeichnisse über im Jahre IttvS nicht gemeldete Landstnrmpflichtige. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatts gelangen die obbezeichneten Verzeichniffe an die Gemeinde-Vorstehungen zur Absendung. Dieselben sind in den Gemeinden sogleich zu affigieren und durch 8 Tage hindurch in öffentlichem Anschläge zu belaffen. Wegen weiterer Amtshandlung im Gegenstände wird auf den h. ä. Erlaß vom 21. Dezember 1908, Z. 30.232, (Amtsblatt Nr. 52) hingewiesen. Die Nückvorlage der Verzeichnisse hat bis längstens 15. Jänner 1910 zu erfolgen. Z. 27.499. L-teyr, 27. Dezember 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Laudsturmmcldeblätter über jene Landsturmpflichtigcn, welche sich im Jahre 1909 außerhalb der ZuständigkeitsGemeinde gemeldet haben. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatts werden die obbezeichneten Landsturmmeldeblätter an die ZuständigkeitsGemeinden behufs Eintragung der Meldung und des Aufenthaltsortes in der Sturmrolle übermittelt. Diese Landsturmmeldeblätter sind innerhalb 4 Tage wieder anher einzusenden, ;da sie h. a. zur Verfassung einer Termineingabe demnächst wieder benötigt werden. Z. 25.017. Steyr, 27. Dezember 1909 Au alle Gemeinde - Vorstehungen. Erinnerung zur rechtzeitige» Einsendung der snmmarischen Nachweisung über landsturmpffichtigc Profcssionisten. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß Z. 25.017, vom 3. Dezember l. I., Amtsblatt Nr. 49, wird den Gemeinde-Vorstehungen die rechtzeitige Einsendung der am 4. Jänner 1910 fälligen summarischen Nachweisung über die landsturmpflichtigen Professionisten hiemit in Erinnerung gebracht. ____ Z. 27.385. Steyr, 25. Dezember 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Verlängerung der Sammlungsbewilligung für die cvang. Kirchengemeinde Ncukematen. Ueber Ansuchen der evangelischen Kirchengemeinde in Neukematen hat der k. k. Statthalter für Oberösterreich mit dem Erlaß Z. 5863/Urä8. vom 21. Dezember 1909, die derselben mit dem Erlaye Z. 3120 Präs, vom 24. Juni 1909 (h. ä. Amtsblatt Nr. 26) erteilte Bewilligung zur Sammlung
232 freiwilliger Beil ge zwecks Erbauung eines neuen Schul- hauses in Neukematen unter den gleichen Modalitäten und für die bisherigen Sammelorgane auf sechs Monate des Jahres 1910 verlängert. Z. 26.401. Steyr, 14. Dezember 1909. An alle hochw. Pfarrämter und die Ichul- leitungen. Schutz des Bestandes von Altertümer» und in künstlerischer oder knnsthistorischcr Beziehung wertvollen Denkmalen. Nach einer Mitteilung vom 13. November 1909, Z. 5354, macht die Zentralkommiffion für Kunst und historische Denkmale stets aufs neue die Wahrnehmung, daß ihre Existenz überhaupt oder wenigstens ihr Wirkungskreis, sowie die bezüglichen Vorschriften und die Bestrebungen der modernen Denkmalpflege und des Heimatschutzes viel zu wenig bekannt seien, so daß jahraus jahrein höchst bedauerliche Fälle von Vernichtung künstlerischer, historischer, ästhetischer und ethischer Werke stch ereignen, die bei rechtzeitigem Eingreisen zu vermeiden gewesen wären. Um die diessalls bestehenden Vorschriften genau beachten zu können, ist es, da eine Kunsttopographie für Oberösterreich nicht besteht, erforderlich, sich einen Ueberblick beziehungsweise eine Zusammenstellung über den gegenwärtigen Bestand an Kunstdenkmalen und kunsthistorisch wertvolleil Objekten im Amtsgebiete zu beschaffen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 30. November 1909, Z. 4571/1V, lade ich die hochw. Pfarrämter und die Schulleitungen ein, zum Zwecke der Anlegung eines diesbezüglichen Katasters ein Verzeichnis der im dortigen Psarrgebiete, bezw. Schulsprengel in Betracht kommenden Altertümer und Baudenkmale bis 1. März 1910 anher einzusenden. Z. 27.387. Steyr, 26. Dezember 1909. K. k. o.-ö. Stallhalterei. Z. 2620/IX. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Frühjahre 1910 aus den vom Staate und Lande erhaltene» Waldbauinschulen in Obcrösterreich. Für Forstkulturen im Frühjahre 1910 gelangen zur Abgabe: I. Forstbezirk Linz. 1. Aus der Landeswaldbaumschule in Waldegg bei Linz: 36.000 vierjährige verschulte Fichten, 240.000 dreijährige verschütte Fichten, 20.000 zweijährige unverschulte Fichten, 15.000 zweijährige unverschulte Schwarzsöhren, 8000 zweijährige unverschulte Lärchen, 2000 zweijährige unverschulte Schwarzerlen, 400 vierjährige verschulte Eschen. 2. Aus der Waldbaumschule iu Fernbach (St. Florian bei Linz): 1900 vierjährige verschulte Fichten, 1000 dreijährige verschalle Fichten, 4300 vierjährige verschulte Lärchen. 3. Aus der Waldbaumschule in Nihlhof: 1000 fünfjährige verschulte Fichten, 3000 vierjährige verschulte Fichten, 1000 fünfjährige verschulte Weißsöhren, 3000 vierjährige verschulte Weißsöhren, 500 vierjährige verschulte Lärchen. II. Forstbezirk Steyr. 4. Aus der Waldbaumschule in Garsten: 15.000 dreijährige verschulte Fichten, 95.000 dreijährige unverschulte Fichten, 2500 zweijährige verschulte Schwarzföhren, 10.000 zweijährige verschulte Lärchen. III. Forstbezirk Ried. 5. Aus der Waldbaumschule in Asang -Tumeltsham bei Ried: 84.000 dreijährige verschulte Fichten, 5000 zweijährige verschulte Weißsöhren. 6. Aus der Waldbaumschule in Ried (Bad Ried): 90.000 dreijährige verschulte Fichten. 7. Aus der Waldbaumschule im Lachforst: 30.000 dreijährige verschulte Fichten, 54.500 zweijährige verschulte Weißsöhren, 38.400 zweijährige unverschulte Bankskiesern. 8. Aus der Waldbaumschule in Otterbach: 125.000 dreijährige verschulte Fichten. 9. Aus der Waldbaumschule in Zell an der Pram: 20.000 dreijährige verschulte Fichten. Der Vorrat an verfügbarem Pflanzenmateriale in den unter 5. und 6. bezeichneten Waldbaumschulen ist bereits vergriffen. IV. Forstbezirk Freistadt: 10. Aus der Waldbaumschule in Kefermarkt: 19.900 dreijährige verschulte Fichten, 28.300 dreijährige unver- schulte Fichten, 38.600 zweijährige unverschulte Weißsöhren. V. Forstbezirk Vöcklabruck: 11. Aus der Waldbaumschnle in Wagrain: 120.000 dreijährige verschulte Fichten, 30.000 dreijährige unverschulte Fichten, 3000 zweijährige verschulte Lärchen. 12. Aus der Waldbaumschule in Grünau (Almtal): 55.000 dreijährige verschulte Fichten, 18.000 dreijährige unverschulte Fichten, 3000 zweijährige verschulte Lärchen. Anmeldungen zum Bezüge vorangeiührten Pflanzen- materiales sind direkt, und zwar bis längstens Ende Jänner 1910 bei den Bezirksforstinspektioncn in Linz, Steyr, Ried, Freistadt und Vöcklabruck ungestempelt einzubringen. Im Monate Februar (erste Hälfte) wird sodann die Verständigung an die Besteller erfolgen, ob das angesprochene Pflanzenmaterial noch verfügbar ist. Berücksichtigt werden in erster Linie bäuerliche Grundbesitzer. An Wiederverkäufer werden Waldpflanzen nicht abgegeben. Der Preis für .1000 Stück Nadelhölzer beträgt loko Baumschule je nach Alter 4 — 6 Kronen, für 1000 Stück Laubhölzer 10 Kronen; für Ausheben und Verpackung wird für 1000 Stück 1 Krone berechnet. Linz, am 21. Dezember 1909. Von der k. k. o.-ö. Statthalterei. Z. 828. Steyr, 18. Dezember 1909. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Betreffend die Kundmachungen bezüglich der Einbringnng der Pcr- sonaleinkommensteucr-Bekenntnisse für das Jahr 1910. Die Gemeinde-Vorstehung erhält gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der
233 Bekenntnisse zur Personaleinkommen- und Nentensteuer für das Jahr 1910 mit dem Auftrage, von denselben je ein Exemplar an der dortigen Amtstafel, die übrigen Kundmachungen aber, u. zw. immer je eine Kundmachung zur Personaleinkommensteuer und Nentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten, in leicht ersicht- licher Weise zu affigieren. Die Affigierung der Kundmachungen hat sofort, längstens aber bis 31. Dezember 1909 zu erfolgen. Dieselben müssen unbedingt bis einschließlich 31. Jänner 1910 affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der Kundmachungen zur Personaleinkommen- und Nentensteuer mit der Asfigierungsklausel und Abnahmebestätigung versehen anher vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hingewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommensteuer-Bekenntnisses nur jene Per- fonen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 L überschreitet, oder welche zur Bekenntnislegung besonders aufgefordert werden. Da nun jene Personen, welche zur Einbringung von Personaleinkommensteuer-Bekenntnissen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß § 204, Abs. 2 P.-St.-Ges., drei Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist individuell aufzusordern sind und daher bis 10. Jänner 1910 ohnehin je ein Formulare zugestellt erhalten »verden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1909 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch eine Vermehrung der Bezüge erlangt haben, gemäß § 139 P.-St.-G., von der Einbringung eines Rentensteuer-Bekenntnisses befreit sind, wird der Gemeinde -Vorstehung vorläufig nur je eitle Lage Per- fonaleinkommen- und Renten-Steuer-Bekenntnisse mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles lveitere Formulare h. a. unter Nachweisüng des Bedarfes angesprochen werden können. Z. 228. Steyr, 18. Dezember 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Affigierung der Kundmachungen z» 8 201 P.-St.-G., über die Einbringung der Dienstbezugöanzeigen Form. 11 Zufolge Erlasses der k. k. Finanz-Direktion Linz vom 0. Dezember 1909, Z. 3018, A. II., hat die Affigierung der Kundmachungen zu § 201 P.-St.-G., zu erfolgen. Die Gemeinde-Vorstehung erhält zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung, dieselben an geeigneten Orten sogleich anzuschlagen, und haben selbe bis einschlietzlich 31. Jänner 1010 affigiert zu bleiben. Die erfolgte Affigierung ist anher anzuzeigen. Unter einem geht der Gemeinde-Vorstehung auch eine Anzahl Drucksorten Form. E zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die von denselben ausgefertigten, etwa dort einlangenden Anzeigen sind sogleich, längstens bis 1. Februar 1010 anher vorzulegen. Z. 27.508. Steyr, 28. Dezember 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. r. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Mit Bezugnahme auf den Erlaß vom 19. Mai 1909, Z. 11.100, Amtsblatt 21, wird den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mitgeteilt, daß der kurrendierte Franz Lederer, seinem Berufe nach nicht Brauer, sondern Fleischhauer ist. Da es Franz Lederer gelungen ist, unter der Angabe, er sei kein Brauer, daher mit dem Kurrendierten nicht identisch, neuerdings einen Reisevorschuß zu erschwindeln, werden die Gemeinde-Vorstehungen hierauf besonders aufmerksam gemacht. 6X offo Z. 27.581. Steyr, 28. Dezember 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Das neue Tierseuchcngcsetz. In den Nummern 177 — 184 des Reichsgesetzblattes LXXX vom 27. November 1909, sind das Gesetz, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, sowie die hiezu erlaffenen Durchführungs-Verordnungen enthalten. Da diese gesetzlichen Bestimmungen mit 1. Jänner 1010 in Wirksamkeit treten, werden hiemit die Gemeinde - Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, sich mit dem Inhalte derselben sofort vertraut zu machen, und haben die Gemeinde-Vorstehungen hievon alle Viehbesitzer, insbesondere Fleisch- und Viehbeschauer, Viehhändler und Fleischhauer in die Kenntnis zu setzen, damit mit dem Tage des Inkrafttretens, d. i. mit 1. Jänner 1910, sofort eine vollkommene, korrekte Anwendung der neuen Gesetzes- Vorschriften gesichert werbe. Z. 27.169. Steyr, 23. Dezember 1909. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperivde vom 12. bis 19. Dezember 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Dezember 1909, Nr. 2615/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Wels: Gemeinde Vuchkirchen. 2. Schweinepest (-seuchc.) 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorss. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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