der 6. ß. Nkzirkshauplmannschast Stnjr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 30. Sleyr, am 16. December 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirksbauptmannschafr Lteyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännnlerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Solveit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 14. Dezember 1909. An alle Gemeinde -vorftehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangt das Neichsgesetz-Blatt Stück rxxx an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 26.374. Steyr, 13. Dezember 1909. An aüe Gemeinde - vorftehungen. Uebersctznng der nichtaktiven Mannschaft des Assentjahr- ganges 1807 in den Landsturm. Mit 31. Dezember 1909 wird die derzeit nichtaktive Landwchrmannschafl des Assentjahrganges 1807 nach voll- streckter Dienstpflicht aus der Landwehr entlassen und tritt dieselbe mit gleichem Tage in die Landsturmpflicht. Ueber die betreffende Mannschaft wurden b. a. Verzeichnisse verfaßt, welche gleichzeitig mit diesem Amtsblatte an die Zuständigkeitsgemeinden übermittelt werden. Ende Dezember ist die in den Verzeichnissen angeführte Mannschaft im Landwehrevidenz - Verzeichnisse zu löschen, dagegen in der Sturmrolle beim betreffenden Geburtsjahrgange einzutragen. Zur gleichen Zeit ist der Geburtsjahrgang 18^7 aus der Sturmrolle auszuscheiden. Z. 26.176 steyr, 11. Dezember 1909. An alle Gemeinde -vorstchMgen. Abonnement auf daS Zentral -Polizciblatt. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. November 1905, Z. 50.654, wurde die Beibehaltung des bisher auf 6 1^ festgetzten Abonnementspreises des Zentral-Polizeiblattes für das Jahr 1910 genehmigt. Um die Höhe der Auflage dieses Blattes für das nächste Jahr rechtzeitig zu bemessen, erscheint es wünschens- wert, daß jene Gem inden, welche die Pränumeration auf - das Zentral-Polizeiblatt für das kommende Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt we-den, und daß weiter deren Beitrittserklärungen sowie die entfallenden Präuumerationsbeträge längstens bis 22. Dezember l. I an das Expedit der k. k. Bezirksbauvtmannschaft gelangen. Da durch die Evidenthaltnug aller in den Ländern der diesseitigen Reichshälfte vorkommenden Verletzungen der persönlichen und Eigentums - Sicherheit und die damit verbundene Verzeichnung aller dieserwegen verfolgten Verbrecher, sonstiger Gesetzesübertreter und für die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemeinschädlicher Individuen die den Gemeinde-Vorstehungen nach § 25, Punkt 2, des Gemeinde - Gesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich gefördert wird, werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, sich an der Pränu- ' meration zu beteiligen. Z 26.250. Steyr, 13. Dezember 1909. | An aüe Gemeinde - vorftehungen des Ge- richtsbezirkes Steig. Betreffend Stipendien für Fachschüler in Stcpr. Da ^ie Direktion der k. k. Fachschule und Versuchs- j austalt in Steyr mir Heuer nur einen Schüler, und zwar den । Schüler des zweiten Jahrganges Hugo Namneck, zu- ; ständig nach Aschach a. d. steyr, bebuss Beteilung mit i einem Stipendium ä 100 K vorgeschlagen hat und dieser i sehr bedürftig und würdig ist, habe ich dem Genannten aus ! dem sich dermalen auf 162 K 21 h belaufenden Stipendien- ! fonde ein Stipendum ä 100 K bewilligt. Der Restbetrag ! von 62 K 21 h bleibt fruchtbringend angelegt. Um die Gemeinden nicht unnötiger Weise zu belästigen, unterlasse > ich Heuer das alljährliche Ersuchen um Widmung von Beiträgen zur Erhöhung dieses Fondes, hege aber die bestimmte Erwartung, daß die Gemeinden einem nächstjährigen Ersuchen durch Widmung entsprechend größerer Beiträge Folge leisten werden, damit mir int nächsten Jahre die Möglichkeit geboten wird, zwei Stipendien st 100 X zu verleihen.
224 Z. 25.622. Steyr, 9. Dezember 1909. An alle Gemeinde -vorftehungen. ZwangSumlngcn- A»Sschrcib»ngcn. Um einen Einblick in die Wirksamkeit' der Zwangs- umlagenvorschriften zu gewinnen, hat die k. k. o.-ö. Statt- balterci mit dem Erlasse vom 26. November l. I., Z. 5504/11, angeordnet, daß bis auf weiteres am Schlüsse eines jeden Jahres die erforderlichen Daten über die im Laufe des Berichtsjabres seitens der Gemeinden erfolgten Zwangs- umlagen - Ausschreibungen zu beschaffen und bis längstens 15. Jänner des folgenden Jahres dahin vorzulegen sind. Die Zusammenstellung hat sich auf folgende Angaben zu erstrecken: Namen der Gemeinde, Höhe der Vorschreibung an zuschlagspflichtigen, direkten Steuern in dieser Gemeinde (respektive Fraktion), Höhe der Forderung, für welche die Zwangsumlagen» Vorschreibung erfolgte, Gesamthöhe des Zuschlagsperzentes einschließlich des zur Deckung dieser Forderung erforderlichen Zuschlagsperzentes, Zwangsum- lagenperzent, Veranlassung zur Ausschreibung der Zwangsumlage. Z. 535/1. Steyr, 30. November 1909. An alle Gemeinde-vorftehungen. Steuerüberzahlungen beim Steneramte Steyr. An der Amtstafel des k. k. Steueramtes gelangt ein Verzeichnis über beim Steueramte Steyr bestehende Steuer- überzahlungen zur Affigierung. Die Gemeinde-Vorftehungen wollen gelegentlich von dem Inhalte desselben Kenntnis nehmen unb denselben ver- lautbaren beziehungsweise etwa dermalen im Gemeindegebiete wohnhafte Anspruchsberechtigte wegen Behebung verständigen. Z. 25.344. Steyr, 1. Dezember 1909. An alle Gemeinde-Vorftehungen und hochw. Pfarrämter rc. Information. Auswanderung nach Canada. In Canada sind in der letzten Zeit neue gesetzliche Einwanderungsnormen in Wirksamkeit getreten. Im Sinne der derzeit geltenden Vorschriften werden zur Landung in Canada nicht zugelaffen: 1. Schwachsinnige, Epileptiker, Wahnsinnige, dann jene Personen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre geisteskrank waren; 2. Einwanderer, welche an einer cckelerregenden oder ansteckenden Krankheit leiden; 3. Einwanderer mit körperlichen Gebrechen wie Stumme, Blinde rc., ausgenommen wenn solche Personen in Begleitung von Familienangehörigen oder zu Familienangehörigen in Canada reisen und die Gewähr dafür geboten ist, daß sie der öffentlichen Mildtätigkeit nicht zur Last fallen werden; 4. Personen, welche wegen eines gemeinen Verbrechens vorbestraft erscheinen; 5. Prostituierte, sowie Frauenspersonen, welche in der ' Absicht auf Prostitution nach Canada kommen und deren Zuhälter; 6. Personen, welche gänzlich oder zum Teile auf Kosten von Wohlfahrtsinsiitutionen oder auf öffentliche Kosten nach Canada transportiert werden, ausgenommen den Fall, daß die schriftliche Bewilligung znr Landung solcher Einwanderer bei dem canadischen Einwanderungsvertreter in London erwirkt und von dieser Bewilligung innerhalb 60 Tagen Gebrauch gemacht wurde. Europäische Einwanderer muffen bei der Landung außer einer bezahlten Fahrkarte bis zu ihrem Bestimmungsorte eine Barschaft von mindestens 25 Dollar- voriveisen. Von dem Nachweise des Besitzes dieser Barschast kann nur dann abgesehen werden, wenn die betreffenden Einwanderer zu ihren nächsten Angehörigen reisen oder einen gesicherten Arbeitsplatz aus einer Farm nachzuweisen vermögen. Die canadische Regierung fördert den Zuzug von landwirtschaftlichen Arbeitern, Kolonisten und Dienstboten, erschwert jedoch das Landen anderer Einwandernngselemente, die als unerwünschte angesehen werden. Die neuen Einwanderungs-Vorschriften verfolgen auch den Zweck, der bisher geübten Ausbeutung der Einwanderer in den canadischen Häfen durch die verschiedenen privaten Arbeits- und Stellenvermittlungsagenturen zu steuern. Die privaten Einwanderungsvermittler dürfen von nun an nur auf Grund einer besonderen behördlichen Bewilligung den neu ankommenden Einwanderern am Landungsplätze an die Hand gehen, ihnen die weiteren Eisenbahnfahrlcn, die Expedition des Reisegepäckes usw. besorgen und es ist ihnen bei einer Geldstrafe von 20 Dollar für jeden einzelnen Ueber- tretungsfall und bei Androhung des Verlustes der behördlichen Bewilligung verboten, den Einwanderern für die besorgten Eisenbahnfahrkarten und die Expedition ihres Reisegepäckes höhere Preise zu verrechnen, als sie wirklich gezahlt haben. Die Besitzer von Gastwirtschaften, welche Einwanderer beherbergen oder verpflegen, sind gehalten, die Preise für Verpflegung und Beherbergung für einzelne Tage oder Wochen und für einzelne Mahlzeiten in den Gastzimmern auf eigenen Preislisten bekannt zu machen. Die canadische Regierung stellt den Einwanderern entweder Regierungs-, Freiland oder verkäufliches Land zur Verfügung. Das gute und rentable Regierungs-Freiland dürste schon so ziemlich vergriffen sein; dasselbe wird gegen die feste Eintrittsgebühr von 10 Dollar - 50 Kronen unter bestimmten Bedingungen, welche durch das Heimstättengesetz vorgeschrieben sind, überlassen, doch sind in jedem einzelnen Falle mindestens 2500 K zur Gründung einer neuen Farmexistenz notwendig, wenn anders der Ansiedler nicht gleich in drückende Schulden geraten will. Das verkäufliche Regie- rungsland ist durchschnittlich um den Preis von 3 Dollar-- 15 K per Arcre — 40 Ar erhältlich und besten Rentabilität von der Nähe günstiger Absatzgebiete und insbesondere von Eisenbahnen abhängig. Die Aussichten für industrielle europäische Arbeiter sind trotz des in letzter Zeit neuerdings merkbaren wirtschaftlichen Aufschwunges Canadas aus verschiedenen Gründen nicht besonders günstige zu nennen und stößt der Zuzug derartiger Elemente auch auf den heftigen Widerstand der organisierten Arbeiterschaft Canadas, welche die Konkurrenz der billigen europäischen Arbeitskräfte befürchtet. Handwerker und Taglöhner werden sonach gewarnt, ohne festes Engagement nach Canada auszuwandern, es sei den, daß sie genügend Barmittel besitzen.
225 Der Kohlenbergbau hat durch den Streik, dessen Diffe- | renzen noch fortbestehen, große Einbuße erlitten, so daß für Bergarbeiter gegenwärtig keine günstigen Aussichten bestehen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden über Erlaß der ' k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. November l. I, Z. 5375/11, ! eingeladen, die interessierten Kreise hierauf besonders aufmerksam zu machen. Z. 25.851, 25.853, 25.852 u. 26.069. Stepr, 7. Dezember 1909. j An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-llommanden. Warnung vor Nnterstnlrnngöschwindlern. Nachstehende Personen treiben sich beschäftigungslos herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden | Geldunterstützungen verabfolgen und verursachen dadurch i denselben große Auslagen, und zwar: Franz Braöiö, 1884 in Kranichsseld geb., nach j Neukirchen, Vez. Pettau, zuständig; Domenika Flcssatti, geb. Ronzani, 1873 in Calvena, j Provinz Vincenza, Italien, geb., nach Atestriago, Bez. Cles, । Tirol, zuständig. Dieselbe ist gesund, arbeitsfähig, und besitzt den von der Bezirkshauptmannschaft Cles ausgefertigten Reisepaß Nr. 1008, vom 14. April 1909; Franz Majda, geboren und zuständig in Krakau, I 35 Jahre alt, und Grgo Juriäiö, in Nevigjani geboren und nach Zara- ! vechia (Biograd pri moru) zuständig. Jurisiü ist ungefähr 45 Jahre alt, besitzt ein Dienst- I botenbuch von der Gemeinde Zaravechia unterm 16. De- j zember 1908, Nr. 4451, ausgestellt, und reist mit einem Weibe, mit welchem er im Konkubinate lebt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, den genannten Personen, ausgenommen den Fall eines äugen- | blicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützung zu gewähren, ■ dieselben vielmehr bei nachgewieseuer Arbeits- und Mittellosigkeit schubpolizeilich zu behandeln. Z. 25.715. «stepr, 6. Dezember 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Allst« Steiner, h. ä. Amts- I blatt Nr. 36, Z. 19.371, vom 3. September l.J., ist einzustellen. « Z. 25.854. Stepr, 7. Dezember 1909. Die Ausforschung des Anton Walter, h. ä. Amtsblatt Nr. 31, Z. 16.515, vom 29. Juli 1909, ist einzustellen. Z. 26.068. Stepr, 13. Dezember 1909. Die Ausforschung des stellungspflichtigen Georg Wetteschn, h. ä. Amtsblatt Nr. 22, Z. 11.570 ex 1909, ist einzustellen. Z. 25.714. ^>teyr, 6 Dezember 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uomma Ausforschung des Josef Kcruckker aus Engerwiudorf. In einer Kronkeuversicherungs - Angelegenheit ist die Einvernahme des Taglöhners Josef Kernecker aus Enger- witzdorf notwendig. Derselbe war angeblich vom 14 Dezember 1908 bis 3. Jänner 1909 bei dem Baue der Villa Leon in Unterack unter dem Baumeister Eduard Pölz in Mondsee als Hilfsarbeiter beschäftigt. Ueber Erlaß der k. k o.-ö Statthalterei vom 25. Dezember l. I, Z. 4931/Xll, werden die Gcmeinde- Vorstehungen angewiesen, nach dem derzeitigen Aufenthalte des genannten Taglöhners Erhebungen zu vssegen und denselben im Eruierungsfalle darüber einzuvernehmen, während welcher Zeit und in welcher Eigenschaft derselbe vor seiner am 3. Jänner 1909 erfolgten Spitalsaufnahme in Vöckla- bruck bei dem genannten Baumeister beschäftigt war, ob er sofort nach Lösung dieses Arbeits -Verbältnisses die Svitals- pstege aufgesucht bat und wo er sich eventuell nach Lösung des letzten Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Spitalsauf- nahme anfgehalten hat Z. 25 856 u. 25.855 Stevr, 7. Dezember 1909. Au alle Gemeinde-Vorstehungen und t i. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Au^zusorschen sind, und zwar: Die Stellungspflichtigen: Josef Ambroäio, i7. 5. 1885 in Barka, Sesana, geboren, noch Naklu zuständig; Ludwig Bezek, 3!./7. 1685 in Slavonja, Adelsberg, geb., nach Tomaj zust.; Johann 5lovaeie, 15. 4. 1885 in Körnen, Sesana, geb., nach Kamen zutt.; Inst Milie, 26./10. 1885 in Sale>:, Sesana, geb., nach Zgonik zust.; Joh. Raimund Fabian, 18. 6. 1885 in Trieft geb., nach S. Daniel zuft.; Franz Okretie, 27./5. 1885 in Trieft geb., nach Tem- nika zust.; Franz Okretie Mrevlja, 6/5. 1885 in Trieft geb., nach S. Daniel zust.; Jlntoit Mljae, 1./7. 1885 in Barka, Sesana, geb., nach Naklo ^ust.; Franz Merzet, 31/5. 1885 in Kobjeglava, Sesana, geb., nach 5^obljeglava zust.; Rudolf Nebec, 14./2. 1885 in Trieft geb., nach Blisko- vica zust.; Franz Stopar, 14./10. 1885 in Lokev, Sesana, geb.: Alois Frirlan, 15./8. 1886 in Trieft geb., nach Koldilj zuständig; Ferdinand Petelin, 27./12. 1886 in Trieft geb., nach Kamen zust.; Karl Rebula, 11. '. 1836 in Trieft geb., nach Kamen zust.; Michael Gerbeo, 23./9. 1886 in Trieft geb., nach Tomaj zuständig; Johann Gabriel Verö, 12./12. 1886 in S. Daniel geb., daselbst zust.; Karl Fakin, 23./5. 1886 in ^>krbina, Sesana, geb., nach Skrbina znst.; Johaltn Bandelj, 24. 7. 1886 in Zara, Dalmatien, geb., nach Gabrovica zust.; Anton Turt, 3./7., 1887 in Trieft geb., nach Stjak zuft.;
226 Johann Bezek, 10. 7. 1887 in Slavilje geb., nachTomaj zuständig; Anton Stoka, 31.,3. 1887 in Triejt geb., nach Tomaj zust.; SlloiS Lavrenöie, 24./10. 1887 in Fiume geb., nach Plis- lovica zust.; Johann Josef Gulie, 19./1. 1887 in Trieft geb., nach Kopriva, Zgonik, zust.; Joh. Milie, 10./4. 1887 in Zgonik, Sesana, geb., nach Zgonik zust.; Joh. Jos. Knkanja, 15./3. 1887 in Trieft geb., nach 5^omen zust.; Stephan Cerkvcnik, 4. 6. 1887 in Smarje, Capodistria, geb., nach Redik zust.; Karl Rcbck, 31./7. 1837 in Gorenje, Sesana, geb., nach Povir zust.; Josef Peter Bescdnjat, 6./10. 1887 in Trebinje, Bosnien, geb., nach Komeu zust.; Josef Stolfa, 28./1. 1888 in Trieft geb., nach Komen zust.; Johann Zerjal, 5./4. 1888 in Trieft geb., nach Plisko- vika zust.; Alois MoLe, 31./5. 1888 in PodbreLe, Sesana, geb., nach Slorje zust.; Rudolf Fabian, 4. 4. 1888 in Kobdilj, Sesana, geb., nach St. Daniel zust.; Viktor Godnie, 17./7. 1888 in Trieft geb., nach Komen zuständig; Angel Pirk, 3. 9. 1888 Vojääica, Sesana, geb., daselbst zuständig; Christian Barie, 1./5. 1888 in Trieft geb.; Anton Bernetie, 17./11. 1888 in Rodik, Sesana, geb., Josef Peeenko, 6. 9. 1888 in TomaLevica, Sesana, geb., nach Komen um.; _ _ Alois Fakin, 5. 7. 1888 in Skrbina, Sesana, geb., daselbst zuständig. Jakob Kloppner, 22. Juli 1886 in Rohrbach, Auspitz, Mähren, geboren; Franz Tesar, 16. September 1885 in Breitenhof, Göding, geboren, katholisch, nach Auspitz zust.; Franz Gröger, 9. Juli 1878 in Wien, N.-Oe., geb., katholisch, nach Gurdau zust.; Johann Galla, 15. Mai 1874 in Göding, Mähren geb., katholijch, nach Kobyli zust.; Josef K^atochwrl, 24. Jänner 1890 in Großpawlowitz, Auspitz, geb., katholisch. Die Nachforschungen sind sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben bis 20. Jänner 1910 zu berichten. Z. 25.988. Steyr, 10. Dezember 1909. An alle Gemeinde -Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vorn 28. November bis 5. Dezember 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Dezember 1909, Nr. 2455/X. Es bestehen: 1 Schweineseuche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Schönau. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirkshauplmann:. ' Wnldcrdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Be,irkshauplma»nschaft Steur. — Haassche Buchdruckerei in Steur.
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