Amtsblatt 1909/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. ß. ZZezirkshausilmannschast Stcijr für den gleichnamigen politischen und Schulvezirk. Wr. 48. Strip', am 2. Dezcmkcr 1809. Das ^lintsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft ^tepr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer PosLversendttng jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne krummern kosten 10 b. Solveit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 23.830. etepr, 9. November 1909. Alt alle Oemeiacke - Horlieliaagen, siodiu). Pfarrämter, GctMalrate, Zlsmlteitangea, OeaojsenMaft5 - BorsteäMgen, «Kraickeastajsea etc. Einladung zur Prüiittiiieratii»! uns ön§ Auitsbluit -er k. k. Bezirkshuiivlittuiiiisliiust Ttciir. Mit 1. Jänner 1910 beginnt der XXVIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Diensttierkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates au die Gemeinde-Vorstehungeu, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden, Ortsschulräte uud Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und geschlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch iverdeu iu dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- uud Geuosseuschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und. Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts - Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Borstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch vou privaten, insbesondere Viehhändlern, Fleischhauern und Gastwirten, sowie vou Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden.' Die Gemeinde-Vorstehungeu werden eingeladen, auf eine rege Prünumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1910 bis längstens 15. Dezember 1909 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzuseuden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher emsenden. damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann.

214 Steyr, 29. November 1909. An alle Gemeinde -vorstehungen. HinauSgabe der RcichSgcsctz-Blätter. Unter Einem gelangt das Neichsgesetz-Blatt Stück LXXVI bis LXXIX an die Gemeinde-Vorstehnngen zur Hin- ausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten.------------------------------------- Z. 25.210. Steyr, 29. November 1909. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Landwehrübcrsetzuug 1908. Mit 31. Dezember 1909 wird die derzeitige Heeres- mannschast des Assentjahrganges 1898 in die nichtaktive Landwehr übersetzt. Ueber diese Mannschaft wurden h. a. gemeindeweise Verzeichnisse verfaßt, welche unter einem an die Gemeinde- Vorstehungen als Zuständigkeitsgemeinden zur Absendung gelangen. Die in den Verzeichnissen angeführte Mannschaft ist bei den Gemeinden a) im Heeresevidenz-Verzeichnisse zu löschen und b) im Landwehrevidenz - Verzeichnisse aufzunehmen. Die mit 31. Dezember 1909 in die Landwehr übersetzte Heeresmannschaft hat in der Zeit vom 1. bis 8. Jänner 1910 den Uebertritt in die Landwehr beim Gemeinde-Vorsteher des Aufenthaltsortes zu melden. Diese Meldungen und in den Militärpässen mit der Klausel: „Gemeldet beim Uebertritt in die Landwehr" (Datum, Unterschrift, Gemeindestegel) einzutragen. Gelegentlich der Ausfolgung der Landwehrscheine, welche an die Gemeinde-Vorstehungen als Ausenthalts- gemeinden von hier aus zugesendet werden, sind gleichzeitig die Militärpässe dieser Mannschaft einzuziehen — wie vorstehend angeführt zu klausulieren — und mit dem Umschläge, mit welchem die Landwehrscheine bei den Gemeinden eingelangt sind, bis längstens 10. Jänner 1910, behufs Umgestaltungsveranlassung derselben zu Landwehrpässen anher vorzulegen. Ueber die erstatteten Uebertrittsmeldungen sind Meldeblätter auszuferligen und anher einzusenden. Ein gleicher Vorgang ist einzuhalten, wenn fremdzuständige Heeresmannschaft, welche ebenfalls mit dem gleichen Termine zur Landwehrübersetzung gelangt, sich zum Uebertritt in die Landwehr meldet. Z. 25.313. Steyr, 30. November 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Poliomyelitis; Anzeige von Todesfällen. Behufs wissenschaftlicher Erforschung der Aetiologie dieser Krankheit wird von Seite des Vorstandes des k. k. pathologischen Universitätsinstitutes besonderer Wert darauf gelegt, daß nach akutem Verlaufe eventuell eintretende Todesfälle möglichst rasch dem pathologisch-anatomischen Institute bekanntgegeben werden, damit in geeigneten akuten Fällen möglichst bald nach dem Tode einer der Jnstituts- Assistenten zur Entnahme des Rückenmarks in einer für die wissenschaftliche Untersuchung geeigneten Weise zur Vornahme der Sektion entsendet iverden kann. Ueber Ersuchen des Herrn Hosrates Professor Doktor Weichselbaumer werden daher die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, sofort dafür Sorge zu tragen, daß die Gemeindeärzte, beziehungsweise die praktischen Aerzte veranlaßt werden, unbeschadet der auch im kürzesten Wege an die politische Behörde zu erstattenden Anzeige von dem Vorkommen derartiger Todesfälle an Poliomyelitis das k. k. pathologische Universttätsinstitut in Wien ohne Verzug und utrnrittelbar nach dem cingetretenen Tode direkte telegraphisch mit möglichst genauer Angabe der Adresse des Verstorbenen, eventuell der kürzesten Reiserroute an den Sterbeort in Kenntnis zu setzen. Z. 24.823. Steyr, 24. November 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Neuregelung der Honorare der Leiter und Lehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen. An den vom Staate subventionierten gewerblichen Fortbildungsschulen können nach dem Erlasse des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom 24. Oktober 1909, Z. 725/XXI. b, von den mit der Verwaltung der Anstalten betrauten Schulausschüssen die Remunerationen für die Leitung des Unterrichtes und die Honorare für die Unterrichtserteilung bis zu nachstehenden Höchstbeträgen bewilligt werden, und zwar: I. Remunerationen für die Leittuig des Unterrichtes: a) An Anstalten mit abwechselnder I. und II. Klasse bis zn 120 K für ein Schuljahr; b) an Anstalten mit I. und II. Klasse und mit insgesamt weniger als 30 Schülern bis zu 150 X für ein Schuljahr; «) an Anstalten mit I. und II. Klasse und mit insgesamt mehr als 30 Schülern bis zu 200 X für ein Schuljahr; 6) an Anstalten mit Vorbereitungs-, I. und II. Klasse oder mit I., II. und III. Klasse bis zu 250 X für ein Schuljahr; e) an Anstalten mit Vorbereitungs-, I. II. und III. Klasse bis 300 X für ein Schuljahr. Für jede aus der Ueberfüllung der Stammklasse entstehende neue Klasse kann die Remuneration an den mit c), d) und e) bezeichneten Anstalten um je 50 X für das Schuljahr erhöht werden. II. Honorare für die Unterrichtserteilung: A. Für Fortbildungsschullehrer, welche sonst als Lehrer an gewerblichen Tagesschulen in Verwendung stehen oder in der Praxis tätig sind und eine höhere künstlerische oder technische Vorbildung nachweisen, bis zu 16 X für die wöchentliche Stunde im Monat, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die betreffenden Fortbildungsschullehrer in der Vorbereitungsklasse oder in den Fortbildungsschulklassen unterrichten. 8. Für alle übrigen Fortbildungsschullehrer: ^- a" den Fortbildungsschulklassen (I., II.. und III. Klasse): a) vor erfolgreicher Absolvierung eines Kurses zur Heranbildung von Lehrern an gewerblichen Fortbildungsschulen oder vor erlangter Bestätigung im Lehramte an gewerblichen Fortbildungsschulen bis zu 10 X für die wöchentliche Stunde im Monat; b) nach erfolgreicher Absolvierung eines Kurses zur Heran- bildung von Lehrern an gewerblichen Fortbildung^-

215 schulen oder nach erlangter Bestätigung im Lehramts bis zu 12 L für die wöchentliche Stunde im Monat; c) nach erfolgter Bestätigung im Lehramts an gewerblichen Fortbildungsschulen und nach einer zehnjährigen — auch in die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Erlastes ganz oder zum Teil fallenden — Gesamtverwendung an einer oder an mehreren gewerblichen Fortbildungsschulen bis zu 14 K für die wöchentliche Stunde im Monat. 2. An der Vorbereitungsklasse: a) vor erfolgreicher Absolvierung eines Kurses zur Heranbildung von Lehrern an gewerblichen Fortbildungsschulen oder vor erlangter Bestätigung im Lehramte an gewerblichen Fortbildungsschulen bis zu 8 K für die wöchentliche Stunde im Monat; b) nach erfolgreicher Absolvierung eines Kurses zur Heranbildung von Lehrern an gewerblichen Fortbildungsschulen oder nach erlangter Bestätigung im Lehramte bis zu 10 K für die wöchentliche Stunde im Monat; c) nach erfolgter Bestätigung im Lehramte an gewerblichen Fortbildungsschulen und nach einer zehnjährigen — auch in die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses ganz oder zum Teil fallenden — Gesamtverwendung an einer oder an mehreren gewerblichen Fortbildungsschulen bis zu 12 K für die wöchentliche Stunde im Monat. Lehrer der Unterrichtssprache und des Rechnens in den Vorbereitungsklassen können dann den Lehrern an Fortbildungsschulklafsen bezüglich der Honorare gleichgestellt werden, wenn sich die Unterrichtserteilung durch anderssprachige Schüler, Analphabeten oder infolge einer 30 übersteigenden Schülerzahl besonders schwierig gestaltet. Zur Erteilung der bezüglichen, vom Schulausschuffe nachzusuchenden Bewilligung ist die Landesstelle befugt, so- ferne der zuständige Fortbildungsschul-Jnspektor die Erhöhung befürwortet. In allen anderen Fällen sowie in allen jenen Fällen, in denen entweder eine Erhöhung der Remuneration für die Leitung des Unterrichtes angestrebt wird, oder Zweifel über die Auslegung der obigen Bestimmungen entstehen, ist die Schlußfaffung des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten einzuholen. Auf die Bezüge solcher Lehrer, welche den gewerblichen Fortbildungsschulen vom Ministerium zur Dienstleistung zugewiesen sind, findet vorstehender Erlaß keine Anwendung. Obige Anordnungen treten mit 1. Jänner 1910 mit der Maßgabe in Kraft, daß die Schulausschüsse Leitern und Lehrern, welche bisher höhere als die vorstehend festgesetzten Honorare bezogen haben, auch weiterhin diese höheren Bezüge ohne weitere Genehmigung der Landesstelle, bezw. des Ministeriums für öffentliche Arbeiten belasten können. Gleichzeitig treten die Erläste des Ministerius für Kultus und Unterricht vom 14. November 1886, Z. 22.727, vom 23. Mai 1888, Z. 10.399 (Z. Bl. VII, S. 175), sowie vom 11. April 1908, Z. 17.148 (Z. Bl. XXVII, S. 13), außer Kraft. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 17. November 1909, Z. 3048/VIII, werden die Gemeinde- Vorstehungen angewiesen, die Schulausschüsse der im Gemeindegebiete etwa bestehenden gewerblichen Fortbildungs- , schulen von dem Inhalte dieses Erlastes mit dem Beifügen ' in Kenntnis zu setzen, daß die Einstellung höherer Honorare als der oben angegebenen ohne vorher eingeholte Bewilligung der Landesstelle, bezw. des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, sowie jede von den Anordnungen dieses Erlastes abweichende Berechnungsart der Leiter- und Lehrerhonorare unzulässig ist. ; Im Falle der Neuerrichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule ist die entsprechende Verständigung des ! betreffenden Schulausschustes über die vorstehende Regelung : der Remunerationen und Honorare zu veranlasten. Z. 23.659. Steyr, 23. November 1909 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anpreisung eines antikonzeptionellen ApParates„Lbturos". Die Gemeinde - Vorstehungen werden zufolge Erlastes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 2. November 1909, Nr. 1413/V, angewiesen, alle im Gemeindegebiele praktizierenden Hebammen zu verständigen, daß der Vertrieb des Apparates „Obturos" verboten ist, und daß dessen Anlegung bei Frauen ihrer Klientel strafbar ist. Z- 2160. Steyr, 26. November 1909. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Statistische Jahresausweise. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden hiemit aufmerksam gemacht, daß für die statistischen Jahresausweise die Fragebogen, Formular A, nach dem Stande vom 31. Dezember 1909 auszusüllen und ohue Tcrmiuübcr- schrcitung derart hieher vorzulegen sind, daß sie mit 18. Jänner 1910 bereits h. a. erliegen. Es wird auf die Erlässe des k. k. Bezirksschulrates in den Amtsblättern Nr. 1 und 2 vom Jahre 1906 und Nr. 53 vom Jahre 1908 verwiesen und den Schulleitern zur Pflicht gemacht, besonders den Erlaß im Amtsblatts Nr. 2 vom Jahre 1906 und Nr. 53 vom Jahre 1908 genau zu studieren, damit auch alle darin verlangten Separat- ausweise und Vorlageberichte gewissenhaft geliefert werden. Benachbarte Schulleitungen werden sich untereinander in Verbindung zu setzen haben, damit bei Beantwortung der Frage . über die Anzahl der schulpflichtigen Kinder aus fremden Schulsprengeln übereinstimmende Angaben gemacht werden. Die möglichen und notwendigen Vorarbeiten sollen jetzt schon in Angriff genommen werden. Z. 544/21. T. Steyr, 25. November 1909. An alle Gemeinde- vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Adolf Seiser, 1885 geboren, nach Weyer Land zuständig, wegen unterlassener Militärtax-Meldung. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 25.171. Steyr, 29. November 1909. Ausforschung des Friedrich Pövetz. Zufolge Erlastes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. November 1909, Z. 5019/11, hat sich der 12 Jahre alte Friedrich Pövetz, Schüler der I. Gymnastalklaste in Pettau, für sein Alter sehr groß, schlank, blond, rundes Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, am Montag den 27. Oktober 1909, nachmittags um 1 Uhr, aus Pettau entfernt. Derselbe trug schwarze Kniehosen, schwarze Strümpfe schwarze Schnürschuhe, einen steirischen Lodenrock und Austeerhut.

216 Er hat in einem Bries von? 28. Oktober 1909 aus Marburg an einen Kameraden Selbstmordgedanken bekundet. Es ist nach dem Obgenannten eindringlichst zu forschen' und ein positives Resultat sofort anher bekanntzugeben. Z. 25.187. Steyr, 29. November 1909. Ausforschung der abgängigen Lonisc Wicdcnhoscr a«S Steyr. Louise Wiedenhoser, am 19. Juli 1857 in Mühlbach ! in Tirol geboren, dorthin zuständig, katholisch, ledig, Schau- ! spielerin, (Theatername Holzenbach), hat sich am 11. d. M. ■ aus ihrer in Steyr, Gleinkergasse Nr. 7, befindlichen ! Wohnung unter NUcklaffung einiger Effekten entfernt und ist bis heute nicht znrückgekehrl. Es besteht die Vermutung, das? sich die Genannte ein ; Leid angetan habe. Louise Wiedenhoser ist mittelgroß, von korpulentem ! Körperbau, mit starkem Busen, hat gut aussehendes, etwas längliches Gesicht, gute Zähne, schwarze Augen, starke Augenbrauen, graumelierte Haare mit falschen Zöpfen. Bekleidet war dieselbe mit schwarzer Schoß, violetter Bluse, grauem, langem Mantel mit große,? Knöpfen, auf den? Kopfe trug sie einen roten Halsschal und als Fußbekleidung schwarze Stiefeletten. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die erforderlichen Nachforschungen sogleich einzuleiten u??d ist über eil? positives Resultat sogleich z?? berichten. Z. 25.173. Steyr, 29. November 1909. Ausforschung dcS Franz Schneider. Die r. k. S?a??halterei in Brunn hat mit der • Note j vom 8. November 1909, Z. 72.529, a?? die k. k. o.-ö. | Statthalterei die Bitte gestellt, beu Franz Schneider, dessen ! Zuständigkeit in Verhandlung steht, kurrendieren z?? laffen. : Derselbe wurde an? 25. Jänner 1863 als Sohn des Anton i Schneider und der Franziska, geborenen Wenzel, i?? Stern- . berg geboren, am 15. November 1886 wurde er in Schildberg mit Antonie Mickera getraut, lebte mit derselben jedoch : nur 1 7» Jahre in Skaliczka (Bezirk Hohenstadl) zusammen, ! verließ sie hierauf und ist seither beffeu Aufenthalt unbekannt. 1 Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. November l. I , Z. 5232/H, ist nach dem Genannten z?? forschen und ist ein positives Ergebnis der Nachsorschungei? sogleich anher mitzuteilen. > Z. 25.089. Steyr, 29. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorläufige Regelung dcö BcschaudicusteS in den Statioucu Niedau und Andorf. Infolge Erkra??kung des landschaftlichen Tierarztes Alfred Artmann in Rieda?? wurde vorläufig die Besorgung der Viehbeschau in den Eisenbahnstatione?? Niedau und Andorf den? Tierarzte Jsidor Kreindl in Neumarkt übertragen. Um jedoch jede Störung im Viehverkehre in ben p beiden genannten Stationen tunlichst z?? vermeiden, wird I I außerdem noch angeordnet, daß bis auf weiteres auch jeme > Viehtransporte, lvelche in der Statioi? sstiedau Verladern ' werden, und für eine im Punkte 2 der h. ä. Knndmachunlg ' vom 8. Oktober 1908, Z. 26 742/X, betreffend die Durchführung der Viehbescha?? in den Eisenbahllstationen in Ober'- österreich, ausdrücklich namhaft gemachtei? ständiger? Vieh - Ein- und Ausladestationen bestimmt sind, nicht mehr wisr bisher in Niedau, sondern ausschließlich in der betreffe??dem Bestimmungsstation der tierärztlicher? Beschau z?? unter--- ziehen sind. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei i?? Linz vom 18. November 1909, Nr. 2178/X, zur Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Z 25.177. Sleyr, 30 November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Bckämpfttirg deö ansteckenden Scheidenkatarrhes der Rinder. Wüt Bezugnahme auf den h. ä. diesbezüglichen Erlaß vom 29. April 1909, Z. 8943, Werder? die Gemeinde-Vor- steh????gen zur er?tsprechenden, ausgedehntesten Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt, daß von Seite des k. k. Ackerbau- Ministeriums sowie auch des o. - ö. Landesausschusses z??r Bekämpfung des ansteckenden Scheidenkatarrhes je 500 K bewilligt wurden. Mit dieser? Beträgen werde?? von der k. k. Statthalterei die Medikamente beschafft und an die Tierärzte, welche sich mit der Behandlung der a?? dieser Krank- heit erkrankten Rinderbestände befassen, unentgeltlich abgegeben. Hiezr? ergeht an jene Gemeinden, in deren Gebieten die Obmänner der Bezirksgenossenschaften der La??dwirte und der landwirtschaftlichen Bezirksvereine ihren Wohnsitz haben, der Auftrag, dieselben vo?? dieser Aktion zu verständigen. Z. 24.920. Steyr, 25. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L so Gendarmerie - Posten - Aommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 14. bis 21. November 1909 nach de?n Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Noveinber 1909, Nr. 2275/X. E s bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Nohrbach: Gemeinde Pür??stein. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Altenberg. 3. Bezirk Vöcklabrnck: Gemeinde Atzbach. 2. Schweinesenche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg, Schöna??, Tragwein. 2. Bezirk Linz (Land): Genreinde Leondirig. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirkshal'Plmantt^ Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirlshairvlmannschaft Steyr. — Haassche Bucddruckerei in «Lteur.

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