210 strobliuger Narben mit derbem zentralem Infiltrate, das gleichzeitige Vorhandensein verschiedener Stadien des Pro- zefies, der Nachweis der Mikroorganismen im Gewebe bei jungen Infiltraten. Ist die äußere Nase ergriffen, so bietet die Diagnose bei dem cbaraklcristiscben Bilde derselben (den starren Nasenflügeln und der Infiltrate symmetrisch um den Nasenboden) keine Schwierigkeit, umsomehr, da in solchen Fällen zugleich Veräuderuugeu im Innern der Nase oder im Nasenrachenräume gesunden werden. Viel schwerer ist es zu entscheiden, wenn der Prozeß sich aus der Schleimhaut abspielt und man das Bild ausgedehnter narbiger Veränderungen vor sicb hat. In solchen Fällen kommt vor allen die Differential- diagnose mit Syphilis in Betracht. Der chronische Verlaus, der Plangel jeglicher Schmerzen, das meist symmetrische Bild und die eigentümliche Koufistern, laffen andere ähnlich aus- sebendc Prozesse (Lupus, Tuberkulose, Syphilis, Epitheliou) ausschließen Nur wenn ein frisches Infiltrat vorhanden ist, könnte es für Gumma gehalten werden, doch die soeben erwähnten Merkmale, der Mangel jedes Zerfalles und nicht zuletzt bei Verdacht auf Syphilis die Erfolglosigkeit einer Quecksilberoder Jodbebaudlung werden die Diagnose sicherstellen. Jü solider Geruch und Borkenbildung in der Nase vorhanden, könnte eine Verwechslung mit Ozaeua eiutreten, umsomehr, da in beiden Fällen die Schleimhaut strophisch, die untere Nasenmuschel schwer nachweisbar ist, doch fehlt beim Sklerom die bei Ozaeua regelmäßige Weite der Nasen- gänge, da entweder durch Infiltration der Schleimhaut oder durch Emporziehen des Nasenbodens eine Einengung der Nasenhöhle ersolgt. Da über die Verbreitung dieser Krankheit nur wenig bekannt ist, bandelt es sich vor allem darum, einen allgemeinen Ueberblick über die Ausbreitung derselben zu gewinnen. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Oktober 1909, Nr. 1729/V, werden die Gemeinde-Vor- ■ stebungen eingeladen, durch Umfrage bei den Herren prak- ! tischeu Aerzten und bei den Spitalsleilunqen die Sklerom- kranken und ibre Aufenthaltsorte in möglich verläßlicher I Weise festzustellen. Die festgestellten Erkraukungsfälle sind in tabellarischer ! Form auszuweisen. Diese Tabellen sind zuverläßlich bis I 1. April 1910 mit einem eingehenden Berichte vorzulegen. > Aus den Tabellen müssen die Wohnorte der Skleromkranken ' deutlich ersichtlich sein und muß zu entnehmen sein, ob eventuell in einzelnen Häusern oder Ortschaften gehäufte Skleromerkrankungeu auslrelen. Sollten derartige Beobachtungen nicht gemacht werden, so sind Fehlberichte termingemäß vorzulegen. Z 2116/Sch. Steyr, 22. November 1909. An sämtliche Schulleitungen. Laudsturmpflichtige Lehrpersonen. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, bis 12. Dezember ein Verzeichnis der bereits enthobenen und der zur Enthebung zu beantragenden Lehrpersonen vorzulegen bezw. einen Fehlbericht zu erstatten. Für die zur Enthebung beantragten Lehrpersonen find die militärischen Legilimationsdokumente den Berichten an- zuschließen. Z. 2098/Sch.. Steyr, 21. November 1909. An sämtliche Schulleitungen des Bezirkes Steyr. Verwendung von Lehrbüchern. Der k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 13. No» vember l. I., Z. 7114, den Auftrag erteilt, den Schulleitungen die die Verwendung von Schulbüchern betreffenden Vorschriften zur genauen Beachtung neuerlich in Erinnerung zu bringen, insbesondere diese darauf aufmerksam zu machen, daß beim Unterrichte andere als die zulässigen Auflagen der Schulbücher nicht gebraucht und namentlich noch nicht approbierte Lehrbücher auch nicht „vorläufig" eingesührt werden dürfen. Weiters sind die Schulleitungen darauf auf- merksam zu machen, daß die Lehrer nicht verlangen dürfen, daß die Schüler sich unbedingt im Besitze der neuesten Auflage eines Lehrbuches befinden müssen, wenn der Gebrauch srüherer Auflagen derselben zuläffig ist. Hievon setze ich die Schulleitungen des Bezirkes Steyr zur Darnachachtung in Kenntnis. Z. 2115/B.-Sch.-N. Steyr, 21. November 1909. Konkurs -Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Ried bei Kremsmünster kommt die Lehrstelle zweiter Klaffe zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. ' . Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihr mit dem Reise- »und Lehrbefähigungszeugnis und einer Diensttabelle belegtes Gesuch im vorgeschriebenen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 24.530. Steyr, 22. November 1909. An alle Gemeinde -vorstehungen und Krankenkasse - vorstehungen. Errichtung eines öffentlichen Krankenhauses in Mistelbach. Die k. k. niederösterr. Stattbalterei hat mit Erlaß vom 30. Juli 1908, Z. VI—3158/5, im Einvernehmen mit dem niederösterreichischen Landesausschuffe, dem Vereine zur Erbauung eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in Mistelbach, die Bewilligung zur Errichtung eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in Mistelbach erteilt. Der niederösterr. Landesausschuß hat mit Erlaß vom 5. November 1909, Z. 1958/4/B, einvernehmlich mit der k. k. niederösterr. Statthalterei, die Verpflegstaxe für dieses nunmehr fertiggestellte allgemeine öffentliche Krankenhaus ^.E 16 November 1909 angefangen nach der I. Klaffe tt rn/n^Un-^ä«$e Kranke) mit 5 Kronen, nach der 11. Klaffe mit 2 Kronen für den Kopf und den Tag festgesetztDieses wird über Erlaß der k k. o. - ö. Statthalterei vom 6. November 1909, Z. 5117/XII, den Gemeinde- ^1^^'"^" uub Krm'kenkassa - Vorstehungen zur Kenntnis
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