209 Hievon sind die interessierten Kreise mit dem Bemerken zu verständigen, daß die Kundmachung in der Kanzlei der k. k. Bezirkshanptmannschaft Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden kann. 6X oüo Z. 24.818. «Lteyr, 22. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Titelnachweis der in der Evidenz der Ersatzrescrve stehenden ausgetveihten Priester. Alle in der Evidenz der Ersatzreserve stehenden, zu einer Gemeinde des hiesigen Pol. Bezirkes heimatszustän- digen, ausgeweihten Priester haben bis zur Vollstreckung ihrer 12 jährigen Dienstpflicht (die Assentjahrgänge 1897 bis 1909) jährlich im Monate Dezember bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nachzuweisen, daß sie sich noch. in einem der im Punkte 1 des § 49 W.-V., I. Teil, bezeichneten Verhältnisse befinden. Die nachbenannten dorthin zuständigen Priester sind daher auf die termingemäße Vorlage dieser Nachweisung aufmerksam zu machen, und zwar: Georg Kablinger, geb. 1877, zust. nach Neichraming. | Alois Willnauer, geb. 1816, zust. nach Weyer Martin Natzenberger, geb. 1878, zust. nach Sierning. Johann Wallner, gell 1876, zust. nach St. Ulrich. Alois Daxl, geb. 1879, zust. nach Losensteinleiten. Alois Schachermayer, geb. 1877, zust. nach Krems- münster Land. Franz Josef Peftl, geb. 1881, zust. nach Kremsmünster Land. Leopold Scherleitner, geb. 1882, zust. nach Pfarrkirchen. Florian Jäger, geb. 1881, zust. nach Sipbachzell. Jsidor Mühlböck, geb. 1880, zust. nach Wartberg. Friedrich Nutzdorfer, geb. 1879, zust. nach Gleink. Johann Gruber, geb. 1877, zust. nach Weher. Franz Aninger, geb. 1884, zust. nach Neustist. Georg Meindl, geb. 1882, zust. nach Sierning. Johann Hermentin, geb. 1883, zust. nach Neustist. Franz Singer, geb. 1884, zust. nach Thanstetten. Matthäus Qpitz, geb. 1883, zust. nach Sierning. David Blumenschein, geb. 1884, zust. nach St. Ulrich. Josef Hufnagl, geb. 1885, zust. nach Gleink. Anton Hausjell, geb. 1881, zust. nach Garsten. | welche teils in differential-diagnostischer Richtung und zur । Beurteilung der klinischen Formen, teils für das genaue Studium der Epidemieologie dieser Krankheit von großer Bedeutung sind, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, die in der Gemeinde die ärztliche Praxis ausübenden Herren Aerzte mit beiliegenden Fragebögen zu beteilen und anzuweisen, dieselben bei Uebernahme eines Poliomyelitiskranken in ihre Behandlung auszufüllen und auher ein- zusendeu. Was die Dauer der Anzeigepflicht anbelaugt. sind einerseits alle zur ärztlichen Behandlung gelangenden Krank- heitsfälle von Poliomyelitis anzeigepflichtig, auck wenn der Arzt zu dem Kranken erst nach Ablauf des fieberhaften Stadiums, bezw. bei schon ausgebildeten Lähmungen berufen wurde, und anderseits sind diese Erkrankungen solange in Evidenz zu führen, bis der behandelnde Arzt die betreffenden Kranken als geheilt, genesen, gestorben oder aber als ungeheilt aus seiner Behandlung entlayen augezeigt bat. Mit dem Vermerke ungeheilt entlasten, welcher in der Anmerkungsrubrik der vorgeschriebenen Standestabellen Platz finden kann, wäre etwa solange zuzuwarten, bis die ursprünglich meist ausgedehnten Lähmungen sich auf einen kleineren oder größeren Muskelkomplex eingeschränkt haben und eine weitere Rückbildung nicbt mehr zu erwarten steht. Bezüglich der Maßregeln gegen die weitere Verbreitung । dieser Krankheit wird im Sinne des b. ä. Erlastes vom 12. Oktober l. I., Z. 22.075, Amtsblatt Nr. 42, auf die möglichste Separierung der Erkrankten und außerdem auf eine wirksame Desinfektion der Bett- und Leibwäsche derselben hinzuwirken und bei Todesfällen die bei Infektionskrankheiten vorgeschriebene Desinfektion des Krankenzimmers und dessen Einrichtung durchzuführen sein. Die Kontumazierung der schulpflichtigen Geschwister, bezw. Hausgenossen ist auf die Dauer von sechs Wochen nach dem Eintritte der ersten Krankheitserscheinungen aus- zudehnen. Von diesem Erlasse sind alle im Gemeindegebiete ansässigen Aerzte gegen Anhersendung des Nachiveises zu verständigen. Z. 23.300. Steyr, 23. "November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Erhebung über daS Vorkommen der Skleromkrunkhcit. Der Oberste Sanitätsrat hat Erhebungen über das Vorkommen und die Ausbreitung der Skleromkrankheit (iriiluosklerom) in Oesterreich angeregt. Die fragliche Krankheit befällt meistens Personen der niederen Stände in dem Alter von 10 bis 50 Jahren. Sie ist' nach ihrem histologischen Bau eine Granulationsgeschwulst und wird zu den chronisch-entzündlichen ssieubildungen gezählt. Als Erreger gilt der Kapselbazillus von Frisch. Nach ihrem gewöhnlichen Sitze in der Haut der Nasenflügeln und an den Nasenschleimhäuten heißt sie „Nhinosklerom" ; da sie jedoch auch andere Körperteile zu befallen pflegt, ist die Bezeichnung „Sklerom" gebräuchlicher. Sie kommt nämlich nicht selten in den Augebindehäuten, auf den Wangen und Lippen zur Beobachtung, von wo sie in die Mundhöhle, Ohrtrompete, in den Kehlkops und in die Luftröhre bis in die Bronchien übergreift. Die hervorragendsten Merkmale des Skleroms sind die auffallende (knorpelartige) Härte, die langsame Entwicklung, der chronische Verlauf, die Schmerzlosigkeit, das mehr oder minder symmetrische Auftreten, die Bildung membranöser oder Z. 24.290. steyr, 23. November 1909. M alle Gemslnde-Vorstehiingen. Poliomyelitis (Kinderlähmung); Erhebung n. Maßnahmen. Aus den in letzterer Zeit aus verschiedenen Bezirken eingelangten Anzeigen über vas teils vereinzelte, teils gehäufte Auftreten von Poliomyelitis-Erkrankungen und hier- | amts gestellten Anfragen hat die t k. Statthalterei entnommen, daß bezüglich des Vorganges bei den Erhebungen über das Auftreten dieser Krankheit, ferner hinsichtlich der Dauer der Anzeigepflicht und auch bezüglich der Prophylaxe divergente Ansichten herrschen. Da es nun behufs erfolgreicher Bekämpfung der in ihrem Wesen noch wenig ausgeklärten Krankheit von großer Wichtigkeit ist, alle jene Krankheitserscheinungen festzustellen,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2