208 Z. 24.524. Steyr, 16. November 1909. An alle Gemeinde -vorstehungen. ülufsordcrung zur Militärtaxmeldung. Kundmachung betreffend die Aufforderung zur Militärtaxineldung. Die Rekruten und Ersatzreservisteu, welche im Frühjahr 1910 zur ersten militärischen Ausbildung gelangen, sind hiezu auf den 11. März einzuberufen. Dies wird unter Bezugnahme aus den h. ä. Erlaß vom 5. November 1909, Z. 23.484 (Amtsblatt Nr. 45), mit dem Aufträge bekannlgegeben, die vorstehend angeführten Einbernfungstage in ortsüblicher und geeigneter Weise zu verlautbaren. Auf Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, N.-G.-Bl. 9tr. 30, haben sich olle Militärtaxpflichtigen bis zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicbt im Monate Jänner j bei jener Gemeinde zu melden, bei welcher sie am 1. Jänner | des betreffenden Jahres ihren Wohnsitz haben. Um die Meldepflichtigen auf die Ihnen obliegende Meldepflicht aufmerksam zu machen, erkalten die Gemeinde- Vorstchungen unter einem eine entsprechende Anzahl Kundmachungen mit dem Austrage, dieselben mit Anfang Dezember durch öffentlichen Anschlag und auf sonst übliche Art zu verlautbaren und für deren weitgehende Publizierung, : sowie dafür Sorge zu tragen, daß diese Kundmachungen auch noch im Jänner 1910 leserlich affigiert bleiben. In den ausgedehnteren Gemeinden wird es sich ! empfehlen, je eine Kundmachung in den einzelnen Ortschaften, sowie in abgelegeneren, größeren Häuserkomplexen | zu verlautbaren. Die weitgehendste Publizierung erscheint um , so notwendiger, als dieses Jahr wieder eine sehr große Zahl von Strafamtshandlungen wegen Unterlaffung der Militärtaxmeldungen vorgenommen werden mußte und Hiebei 1 konstatiert wurde, daß viele der zur Verantwortung Ge- , zogenen der falschen Ansicht waren, daß sie sich nur einmal und nicht alljährlich zu melden hätten. Ueber den Tag der erfolgten Verlautbarung der Aus- ! sorderungen zur Meldung ist seitens jeder Gemeinde eine Vormerkung zu sichren, und über die Durchführung dieses i Erlasses bis längstens 15. Dezember l. I. eingehend anher i zu berichten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen im Sinne i des Artikels 12 der Durchsübrungs-Verordnung zum Militär- ! taxzesetze vom 19. August 1907, N.-G.-Vl. Nr. 211, und unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 16. November 1907, ; Z. 25.558, Amtsblatt Nr. 47 ex 1907, zur genauen Dar- nachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 24.291. Steyr, 17 November >909. An alle Gemeinde-vorstehungen. । Waffemibungs - Einberufuugstage für die Landwchrfnß- truppen im Jahre 1910. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom ' 11. November l. I., Nr. 3839/IV, wurden laut Zuschrift ! des k k. Landesverteidigungs- Kommandos in Innsbruck vom 23. Oktober 1909, Z. 6437/21. A., als Einberusungs- tage zu den Waffenübungen im Jahre 1910 festgesetzt. l Für die Landwehr-Jnfantcrie-Regimentcr Nr. 2 u. 21. 1 Periode, 16. Juni. II. Für die drei Landesschützen-Regimenter. 1. Periode, 6. Mai. 2. Periode, 6. Juni. Die Termine für die Waffenübung nach der Erntezeit (August) werden später verlautbart tverden. Z. 24.272. Steyr, 16. November 1909. An alle Gememde-Vorstehungen. Landsturmverzeichmntg der 1891 Geborenen. Unter Bezugnahme auf den hierstelligen Erlaß Z. 20.235, vom 13. September l. I. (Amtsblatt Nr. 37), betreffend die Verzeichnung der im Jahre 1891 geborenen Landsturmpflichligen, erhalten die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag, in den bezüglichen Matrikenauszügen bei den als gestorben Eingetragenen, welche zur Zeit ihres Ablebens in der eigenen Gemeinde heimatsberechtigt waren, in der Rubrik „Anmerkung" diesen Umstand durch die Beisetzung des Wortes „Zuständiger" zum Ausdruck zu bringen. Gleichzeitig werden die Gemeinde-Vorstehungen noch aufmerksam gemacht, daß jene Zuständigkeitserhebungsakte über die im Jahre 1891 in der eigenen Gemeinde geborenen Fremdzuständigen, welche den Gemeinde-Vorstehungen von hier aus bis jetzt bereits zugekommen sind oder noch zukommen werden und mit der Klausel „gegen Rückschluß bis 10. Dezember 190!)" bezeichnet sind, gleichzeitig mit den am gleichen Tage h. a. fälligen Landsturmverzeichnissen, anher in Wiedervorlage zu bringen sind. Z 24.476. Steyr, 19. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Hafereintauf. Aviso. Die k. u. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck kauft nach kaufmännischer Usance: 4600 q Hafer magazinsmäßiger Qualität. Die schriftlichen Verkaufsanträge, mit einer Kronen- Stempelmarke versehen, haben bis 30. November 1909, 9 Uhr vormittags, bei der Intendanz des 14. Korps in Innsbruck einzulangen. Abzustellen loko Mitte Zusammen Dezembers Jänner Februars März 1909 | 1910 Meterzentner 8 w ~ Bozen 200 200 100 500 Trient 900 900 900 1000 3700 Riva 200 200 400
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