Amtsblatt 1909/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. Nezirkshauplmannschasl Siegs für den gteichncrmigen pokitischen unö Schukbezrvk. Nr. 47. Steyr, am 23. DoVember 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 23.830. Steyr, 9. November 1909. Rn alle Gememäe - VorlieäMgen, äoäiw. Pfarrämter, Ortssäialräte, Zläafleüaagen, OeaossmflKafts-ÄorsteäMgea, Kraaäeaäalsen, etc. MMMMMK zur Pmumerntioii nuf Sus Amtsblatt -er k. k. Bezirkshuiiütuiuiiuschaft Stcijr. Mit 1. Jänner 1910 beginnt der XXVIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates au die Gemeiude-Vorstehungen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden, Ortsschulräte uud Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und geschlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Persoualnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatts werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genopenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung intereffieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochm. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genofsenschafts-Vorstehungeu uud ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K Das Amtsblatt kann auch von privaten, ingbefonbere Viehhändlern, Fleischhauern und Gastwirten, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden/ Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1910 bis längstens 15. Dezember 1909 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann.

208 Z. 24.524. Steyr, 16. November 1909. An alle Gemeinde -vorstehungen. ülufsordcrung zur Militärtaxmeldung. Kundmachung betreffend die Aufforderung zur Militärtaxineldung. Die Rekruten und Ersatzreservisteu, welche im Frühjahr 1910 zur ersten militärischen Ausbildung gelangen, sind hiezu auf den 11. März einzuberufen. Dies wird unter Bezugnahme aus den h. ä. Erlaß vom 5. November 1909, Z. 23.484 (Amtsblatt Nr. 45), mit dem Aufträge bekannlgegeben, die vorstehend angeführten Einbernfungstage in ortsüblicher und geeigneter Weise zu verlautbaren. Auf Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, N.-G.-Bl. 9tr. 30, haben sich olle Militärtaxpflichtigen bis zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicbt im Monate Jänner j bei jener Gemeinde zu melden, bei welcher sie am 1. Jänner | des betreffenden Jahres ihren Wohnsitz haben. Um die Meldepflichtigen auf die Ihnen obliegende Meldepflicht aufmerksam zu machen, erkalten die Gemeinde- Vorstchungen unter einem eine entsprechende Anzahl Kundmachungen mit dem Austrage, dieselben mit Anfang Dezember durch öffentlichen Anschlag und auf sonst übliche Art zu verlautbaren und für deren weitgehende Publizierung, : sowie dafür Sorge zu tragen, daß diese Kundmachungen auch noch im Jänner 1910 leserlich affigiert bleiben. In den ausgedehnteren Gemeinden wird es sich ! empfehlen, je eine Kundmachung in den einzelnen Ortschaften, sowie in abgelegeneren, größeren Häuserkomplexen | zu verlautbaren. Die weitgehendste Publizierung erscheint um , so notwendiger, als dieses Jahr wieder eine sehr große Zahl von Strafamtshandlungen wegen Unterlaffung der Militärtaxmeldungen vorgenommen werden mußte und Hiebei 1 konstatiert wurde, daß viele der zur Verantwortung Ge- , zogenen der falschen Ansicht waren, daß sie sich nur einmal und nicht alljährlich zu melden hätten. Ueber den Tag der erfolgten Verlautbarung der Aus- ! sorderungen zur Meldung ist seitens jeder Gemeinde eine Vormerkung zu sichren, und über die Durchführung dieses i Erlasses bis längstens 15. Dezember l. I. eingehend anher i zu berichten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen im Sinne i des Artikels 12 der Durchsübrungs-Verordnung zum Militär- ! taxzesetze vom 19. August 1907, N.-G.-Vl. Nr. 211, und unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 16. November 1907, ; Z. 25.558, Amtsblatt Nr. 47 ex 1907, zur genauen Dar- nachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 24.291. Steyr, 17 November >909. An alle Gemeinde-vorstehungen. । Waffemibungs - Einberufuugstage für die Landwchrfnß- truppen im Jahre 1910. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom ' 11. November l. I., Nr. 3839/IV, wurden laut Zuschrift ! des k k. Landesverteidigungs- Kommandos in Innsbruck vom 23. Oktober 1909, Z. 6437/21. A., als Einberusungs- tage zu den Waffenübungen im Jahre 1910 festgesetzt. l Für die Landwehr-Jnfantcrie-Regimentcr Nr. 2 u. 21. 1 Periode, 16. Juni. II. Für die drei Landesschützen-Regimenter. 1. Periode, 6. Mai. 2. Periode, 6. Juni. Die Termine für die Waffenübung nach der Erntezeit (August) werden später verlautbart tverden. Z. 24.272. Steyr, 16. November 1909. An alle Gememde-Vorstehungen. Landsturmverzeichmntg der 1891 Geborenen. Unter Bezugnahme auf den hierstelligen Erlaß Z. 20.235, vom 13. September l. I. (Amtsblatt Nr. 37), betreffend die Verzeichnung der im Jahre 1891 geborenen Landsturmpflichligen, erhalten die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag, in den bezüglichen Matrikenauszügen bei den als gestorben Eingetragenen, welche zur Zeit ihres Ablebens in der eigenen Gemeinde heimatsberechtigt waren, in der Rubrik „Anmerkung" diesen Umstand durch die Beisetzung des Wortes „Zuständiger" zum Ausdruck zu bringen. Gleichzeitig werden die Gemeinde-Vorstehungen noch aufmerksam gemacht, daß jene Zuständigkeitserhebungsakte über die im Jahre 1891 in der eigenen Gemeinde geborenen Fremdzuständigen, welche den Gemeinde-Vorstehungen von hier aus bis jetzt bereits zugekommen sind oder noch zukommen werden und mit der Klausel „gegen Rückschluß bis 10. Dezember 190!)" bezeichnet sind, gleichzeitig mit den am gleichen Tage h. a. fälligen Landsturmverzeichnissen, anher in Wiedervorlage zu bringen sind. Z 24.476. Steyr, 19. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Hafereintauf. Aviso. Die k. u. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck kauft nach kaufmännischer Usance: 4600 q Hafer magazinsmäßiger Qualität. Die schriftlichen Verkaufsanträge, mit einer Kronen- Stempelmarke versehen, haben bis 30. November 1909, 9 Uhr vormittags, bei der Intendanz des 14. Korps in Innsbruck einzulangen. Abzustellen loko Mitte Zusammen Dezembers Jänner Februars März 1909 | 1910 Meterzentner 8 w ~ Bozen 200 200 100 500 Trient 900 900 900 1000 3700 Riva 200 200 400

209 Hievon sind die interessierten Kreise mit dem Bemerken zu verständigen, daß die Kundmachung in der Kanzlei der k. k. Bezirkshanptmannschaft Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden kann. 6X oüo Z. 24.818. «Lteyr, 22. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Titelnachweis der in der Evidenz der Ersatzrescrve stehenden ausgetveihten Priester. Alle in der Evidenz der Ersatzreserve stehenden, zu einer Gemeinde des hiesigen Pol. Bezirkes heimatszustän- digen, ausgeweihten Priester haben bis zur Vollstreckung ihrer 12 jährigen Dienstpflicht (die Assentjahrgänge 1897 bis 1909) jährlich im Monate Dezember bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nachzuweisen, daß sie sich noch. in einem der im Punkte 1 des § 49 W.-V., I. Teil, bezeichneten Verhältnisse befinden. Die nachbenannten dorthin zuständigen Priester sind daher auf die termingemäße Vorlage dieser Nachweisung aufmerksam zu machen, und zwar: Georg Kablinger, geb. 1877, zust. nach Neichraming. | Alois Willnauer, geb. 1816, zust. nach Weyer Martin Natzenberger, geb. 1878, zust. nach Sierning. Johann Wallner, gell 1876, zust. nach St. Ulrich. Alois Daxl, geb. 1879, zust. nach Losensteinleiten. Alois Schachermayer, geb. 1877, zust. nach Krems- münster Land. Franz Josef Peftl, geb. 1881, zust. nach Kremsmünster Land. Leopold Scherleitner, geb. 1882, zust. nach Pfarrkirchen. Florian Jäger, geb. 1881, zust. nach Sipbachzell. Jsidor Mühlböck, geb. 1880, zust. nach Wartberg. Friedrich Nutzdorfer, geb. 1879, zust. nach Gleink. Johann Gruber, geb. 1877, zust. nach Weher. Franz Aninger, geb. 1884, zust. nach Neustist. Georg Meindl, geb. 1882, zust. nach Sierning. Johann Hermentin, geb. 1883, zust. nach Neustist. Franz Singer, geb. 1884, zust. nach Thanstetten. Matthäus Qpitz, geb. 1883, zust. nach Sierning. David Blumenschein, geb. 1884, zust. nach St. Ulrich. Josef Hufnagl, geb. 1885, zust. nach Gleink. Anton Hausjell, geb. 1881, zust. nach Garsten. | welche teils in differential-diagnostischer Richtung und zur । Beurteilung der klinischen Formen, teils für das genaue Studium der Epidemieologie dieser Krankheit von großer Bedeutung sind, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, die in der Gemeinde die ärztliche Praxis ausübenden Herren Aerzte mit beiliegenden Fragebögen zu beteilen und anzuweisen, dieselben bei Uebernahme eines Poliomyelitiskranken in ihre Behandlung auszufüllen und auher ein- zusendeu. Was die Dauer der Anzeigepflicht anbelaugt. sind einerseits alle zur ärztlichen Behandlung gelangenden Krank- heitsfälle von Poliomyelitis anzeigepflichtig, auck wenn der Arzt zu dem Kranken erst nach Ablauf des fieberhaften Stadiums, bezw. bei schon ausgebildeten Lähmungen berufen wurde, und anderseits sind diese Erkrankungen solange in Evidenz zu führen, bis der behandelnde Arzt die betreffenden Kranken als geheilt, genesen, gestorben oder aber als ungeheilt aus seiner Behandlung entlayen augezeigt bat. Mit dem Vermerke ungeheilt entlasten, welcher in der Anmerkungsrubrik der vorgeschriebenen Standestabellen Platz finden kann, wäre etwa solange zuzuwarten, bis die ursprünglich meist ausgedehnten Lähmungen sich auf einen kleineren oder größeren Muskelkomplex eingeschränkt haben und eine weitere Rückbildung nicbt mehr zu erwarten steht. Bezüglich der Maßregeln gegen die weitere Verbreitung । dieser Krankheit wird im Sinne des b. ä. Erlastes vom 12. Oktober l. I., Z. 22.075, Amtsblatt Nr. 42, auf die möglichste Separierung der Erkrankten und außerdem auf eine wirksame Desinfektion der Bett- und Leibwäsche derselben hinzuwirken und bei Todesfällen die bei Infektionskrankheiten vorgeschriebene Desinfektion des Krankenzimmers und dessen Einrichtung durchzuführen sein. Die Kontumazierung der schulpflichtigen Geschwister, bezw. Hausgenossen ist auf die Dauer von sechs Wochen nach dem Eintritte der ersten Krankheitserscheinungen aus- zudehnen. Von diesem Erlasse sind alle im Gemeindegebiete ansässigen Aerzte gegen Anhersendung des Nachiveises zu verständigen. Z. 23.300. Steyr, 23. "November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Erhebung über daS Vorkommen der Skleromkrunkhcit. Der Oberste Sanitätsrat hat Erhebungen über das Vorkommen und die Ausbreitung der Skleromkrankheit (iriiluosklerom) in Oesterreich angeregt. Die fragliche Krankheit befällt meistens Personen der niederen Stände in dem Alter von 10 bis 50 Jahren. Sie ist' nach ihrem histologischen Bau eine Granulationsgeschwulst und wird zu den chronisch-entzündlichen ssieubildungen gezählt. Als Erreger gilt der Kapselbazillus von Frisch. Nach ihrem gewöhnlichen Sitze in der Haut der Nasenflügeln und an den Nasenschleimhäuten heißt sie „Nhinosklerom" ; da sie jedoch auch andere Körperteile zu befallen pflegt, ist die Bezeichnung „Sklerom" gebräuchlicher. Sie kommt nämlich nicht selten in den Augebindehäuten, auf den Wangen und Lippen zur Beobachtung, von wo sie in die Mundhöhle, Ohrtrompete, in den Kehlkops und in die Luftröhre bis in die Bronchien übergreift. Die hervorragendsten Merkmale des Skleroms sind die auffallende (knorpelartige) Härte, die langsame Entwicklung, der chronische Verlauf, die Schmerzlosigkeit, das mehr oder minder symmetrische Auftreten, die Bildung membranöser oder Z. 24.290. steyr, 23. November 1909. M alle Gemslnde-Vorstehiingen. Poliomyelitis (Kinderlähmung); Erhebung n. Maßnahmen. Aus den in letzterer Zeit aus verschiedenen Bezirken eingelangten Anzeigen über vas teils vereinzelte, teils gehäufte Auftreten von Poliomyelitis-Erkrankungen und hier- | amts gestellten Anfragen hat die t k. Statthalterei entnommen, daß bezüglich des Vorganges bei den Erhebungen über das Auftreten dieser Krankheit, ferner hinsichtlich der Dauer der Anzeigepflicht und auch bezüglich der Prophylaxe divergente Ansichten herrschen. Da es nun behufs erfolgreicher Bekämpfung der in ihrem Wesen noch wenig ausgeklärten Krankheit von großer Wichtigkeit ist, alle jene Krankheitserscheinungen festzustellen,

210 strobliuger Narben mit derbem zentralem Infiltrate, das gleichzeitige Vorhandensein verschiedener Stadien des Pro- zefies, der Nachweis der Mikroorganismen im Gewebe bei jungen Infiltraten. Ist die äußere Nase ergriffen, so bietet die Diagnose bei dem cbaraklcristiscben Bilde derselben (den starren Nasenflügeln und der Infiltrate symmetrisch um den Nasenboden) keine Schwierigkeit, umsomehr, da in solchen Fällen zugleich Veräuderuugeu im Innern der Nase oder im Nasenrachenräume gesunden werden. Viel schwerer ist es zu entscheiden, wenn der Prozeß sich aus der Schleimhaut abspielt und man das Bild ausgedehnter narbiger Veränderungen vor sicb hat. In solchen Fällen kommt vor allen die Differential- diagnose mit Syphilis in Betracht. Der chronische Verlaus, der Plangel jeglicher Schmerzen, das meist symmetrische Bild und die eigentümliche Koufistern, laffen andere ähnlich aus- sebendc Prozesse (Lupus, Tuberkulose, Syphilis, Epitheliou) ausschließen Nur wenn ein frisches Infiltrat vorhanden ist, könnte es für Gumma gehalten werden, doch die soeben erwähnten Merkmale, der Mangel jedes Zerfalles und nicht zuletzt bei Verdacht auf Syphilis die Erfolglosigkeit einer Quecksilberoder Jodbebaudlung werden die Diagnose sicherstellen. Jü solider Geruch und Borkenbildung in der Nase vorhanden, könnte eine Verwechslung mit Ozaeua eiutreten, umsomehr, da in beiden Fällen die Schleimhaut strophisch, die untere Nasenmuschel schwer nachweisbar ist, doch fehlt beim Sklerom die bei Ozaeua regelmäßige Weite der Nasen- gänge, da entweder durch Infiltration der Schleimhaut oder durch Emporziehen des Nasenbodens eine Einengung der Nasenhöhle ersolgt. Da über die Verbreitung dieser Krankheit nur wenig bekannt ist, bandelt es sich vor allem darum, einen allgemeinen Ueberblick über die Ausbreitung derselben zu gewinnen. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Oktober 1909, Nr. 1729/V, werden die Gemeinde-Vor- ■ stebungen eingeladen, durch Umfrage bei den Herren prak- ! tischeu Aerzten und bei den Spitalsleilunqen die Sklerom- kranken und ibre Aufenthaltsorte in möglich verläßlicher I Weise festzustellen. Die festgestellten Erkraukungsfälle sind in tabellarischer ! Form auszuweisen. Diese Tabellen sind zuverläßlich bis I 1. April 1910 mit einem eingehenden Berichte vorzulegen. > Aus den Tabellen müssen die Wohnorte der Skleromkranken ' deutlich ersichtlich sein und muß zu entnehmen sein, ob eventuell in einzelnen Häusern oder Ortschaften gehäufte Skleromerkrankungeu auslrelen. Sollten derartige Beobachtungen nicht gemacht werden, so sind Fehlberichte termingemäß vorzulegen. Z 2116/Sch. Steyr, 22. November 1909. An sämtliche Schulleitungen. Laudsturmpflichtige Lehrpersonen. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, bis 12. Dezember ein Verzeichnis der bereits enthobenen und der zur Enthebung zu beantragenden Lehrpersonen vorzulegen bezw. einen Fehlbericht zu erstatten. Für die zur Enthebung beantragten Lehrpersonen find die militärischen Legilimationsdokumente den Berichten an- zuschließen. Z. 2098/Sch.. Steyr, 21. November 1909. An sämtliche Schulleitungen des Bezirkes Steyr. Verwendung von Lehrbüchern. Der k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 13. No» vember l. I., Z. 7114, den Auftrag erteilt, den Schulleitungen die die Verwendung von Schulbüchern betreffenden Vorschriften zur genauen Beachtung neuerlich in Erinnerung zu bringen, insbesondere diese darauf aufmerksam zu machen, daß beim Unterrichte andere als die zulässigen Auflagen der Schulbücher nicht gebraucht und namentlich noch nicht approbierte Lehrbücher auch nicht „vorläufig" eingesührt werden dürfen. Weiters sind die Schulleitungen darauf auf- merksam zu machen, daß die Lehrer nicht verlangen dürfen, daß die Schüler sich unbedingt im Besitze der neuesten Auflage eines Lehrbuches befinden müssen, wenn der Gebrauch srüherer Auflagen derselben zuläffig ist. Hievon setze ich die Schulleitungen des Bezirkes Steyr zur Darnachachtung in Kenntnis. Z. 2115/B.-Sch.-N. Steyr, 21. November 1909. Konkurs -Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Ried bei Kremsmünster kommt die Lehrstelle zweiter Klaffe zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. ' . Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihr mit dem Reise- »und Lehrbefähigungszeugnis und einer Diensttabelle belegtes Gesuch im vorgeschriebenen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 24.530. Steyr, 22. November 1909. An alle Gemeinde -vorstehungen und Krankenkasse - vorstehungen. Errichtung eines öffentlichen Krankenhauses in Mistelbach. Die k. k. niederösterr. Stattbalterei hat mit Erlaß vom 30. Juli 1908, Z. VI—3158/5, im Einvernehmen mit dem niederösterreichischen Landesausschuffe, dem Vereine zur Erbauung eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in Mistelbach, die Bewilligung zur Errichtung eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in Mistelbach erteilt. Der niederösterr. Landesausschuß hat mit Erlaß vom 5. November 1909, Z. 1958/4/B, einvernehmlich mit der k. k. niederösterr. Statthalterei, die Verpflegstaxe für dieses nunmehr fertiggestellte allgemeine öffentliche Krankenhaus ^.E 16 November 1909 angefangen nach der I. Klaffe tt rn/n^Un-^ä«$e Kranke) mit 5 Kronen, nach der 11. Klaffe mit 2 Kronen für den Kopf und den Tag festgesetztDieses wird über Erlaß der k k. o. - ö. Statthalterei vom 6. November 1909, Z. 5117/XII, den Gemeinde- ^1^^'"^" uub Krm'kenkassa - Vorstehungen zur Kenntnis

211 Z. 24.289. Steyr, 22. November 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung Nor den Unterstützungsschwindlcru Brüder Graf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. November l. I., Z. 4825/XII, treiben sich die nach Krieglach zuständigen Brüder August Graf, geboren 1882, und Felix Graf, geboren 1887, außerhalb ihrer Heimatsgemeinde als arbeitsscheue Individuen herum und locken auf Kosten ihrer Heimatsgemeinde in vielen Gemeinden verschiedener Kronländer Armenunterstützungen heraus. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des augenblicklichen Bedürfnisies — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 24.529. Steyr, 22. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Karl Baier, h. ä. Amtsblatt Nr. 44 6X 1909, ist einzustellen. Z. 24.442. Steyr, 22. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und !. L Gendarmerie Posten - Uommanden. Ausforschung des Zwänglingö Johann Schahl. Laut Zuschrift der Direktion der Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach vom 15. November 1909 ist der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Salzburg dto. 19. Februar 1909, Z. 8039, dorthin notionierte, seit 27. Mai 1909, dortanstalts detonierte, am 5. Jänner 1886 in Ottensheim geborene und dahin (Bezirk Urfahr) zuständige Zwängling Johann Schatzl entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigen Körperbaues, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, schadhafte Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen blonden Schnurrbartanflug und ist stellungspflichtig. Kennzeichen: Eine breite Narbe an der rechten Hand. Er spricht deutsch und ist von Profession Kellner. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Loden-Montur und Zwilchjacke, ferner mit Hemd, Gattie und Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangsarbeilsanstalt Laibach" versehen sind Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. November 1909, Z. 5198/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, Nachforschungen über dessen Aufenthalt zu pflegen, denselben im Eruierungsfalle sofort in die ZwangsarbeitsAnstalt in Laibach einzuliefern und über den Vollzug anber zu berichten. Z. 24.444. Steyr, 20. 'November 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Maßnahmen gegen die Maul-und Klauenseuche in Galizicn. Im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" vom 11. No- vember d. I., Nr. 101, ist eine Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg, betressend Maßnahmen anläßlich der Maul- und Klauenseuche in Galizien, verlautbart. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. November 1909, Nr. 2045/X, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zur Verständigung eventuell interessierter Kreise aufmerksam ! gemacht. | Z. 24 395. Ltenr, 21. 'November 1909 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tiersouchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 7. bis 14. November 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei vom 17. November 1909, Nr. 2188/X. Es bestehen: 1. Gcslügclcholcra. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach. 2. Notlauf der Schweine. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinden Altenberg, Leon- felden, Steyregg. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Atzbach. 3. Schweinepest (-seuche.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirksbauplmann: Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. !. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Stevr.

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