k. L Lezirkshauplmannschafl Steqr für den gleichnamigen potttischen und SchnLbezirk. Ur. 46. Sieyr^ am 18. November 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationöpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 23.830. Steyr, 9. November 1909. Rn, alle Gememcke - NocheKungen, Mw. Dfarrämier, ©rtssdiulräte, ZiüulleitMgen, VmojseMasts - AorstckMgm, KranKmKajseiz etc. EmMNNK zur WiiUMratiN uns Las Amtsblatt Der k. k. Btzirkshauptuiauuslhaft Iteur. Mit 1. Jänner 1910 beginnt der XXVIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates au die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichteu, die Veränderungen im Lehrpersouale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstellungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 X. Das Amtsblatt kann auch von privaten, insbesondere Viehhändlern, Fleischhauern und Gastwirten, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1910 bis längstens 15. Dezember 1909 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann.
202 Z. 23.658. Steyr, 6. November 1909. OMrLausschreihung betreffend die Bcstandnahmc von Licgcnschaftcn für die Er- richtnng eines RcmontcndcpotS der k. k. Landwehr. Das k. f. Ministerium für Landesverteidigung beabsichtigt, wie bereits in der in Nr. 219 der „Wiener Zeitung" vom 23. September 1908 verlautbarten Offertausschreibung bekannt gemacht wurde, ein Nemontendepot der Landwehr für 400 dreijährige Fohlen zu errichten und zu diesem Behufe Weiden samt Baulichkeiten in Bestand zu nehmen. Nach den nunmehrigen Absichten der Landwehrverwaltung soll das Nemontendepot ehestens zur Errichtung gelangen und kommen hiefür die Verwaltungsgebiete Galizien, Bukowina, eventuell Oberösterreich, Körnten oder Krain in Betracht. Die Interessenten werden hiemit aufgefordert, ihre Offerte bis längstens 15. Dezember 1909 bei der örtlich zuständigen politischen Landesbehörde einzubringen, welche dieselben dem Ministerium für Landesverteidigung zur weiteren Prüfung und Schlußfapung vorlegen wird. Nach diesem Termine einlangende Offerte können nicht mehr in Verhandlung gezogen werden. Die Offerte sind an das Ministerium für Landesverteidigung zu richten und mit einer Krone per Bogen, deren Beilagen mit je dreißig Hellern zu stempeln. In den Offerten ist die Erklärung abzugeben, daß der Offerent mit feinem Anbote bis 15. Oktober 1910 im Worte ' bleibt. Den Efferten sind gegebenen Falles die zum Abschlüsse des Pachtvertrages nötigen Vollmachten anzuschließen. Auch sind den Offerten mit dem Ausfertigungsdatum versehene amtliche, den letzten Buchstand zum Ausdrucke bringende Grundbuchsauszüge und Auszüge aus dem Kataster (Grundbesitzbögen), ferner Situationsskizzen mit Maßstabsangaben über die offerierten Weiden und Baulichkeiten, anzuschließen, welche Skizzen die Parzellennummern der Weiden, dann eine Legende für die Baulosigkeiten zu enthalten haben. Uebe^ seinerzeitiges Verlangen des Ministeriums ßür Landesverteidigung haben die Offerenten überdies Grundrisse und Querschnitte der Baulichkeiten nachzutragen. Ferner muß aus den Offerten zu entnehmen sein: 1. Die nähere Bezeichnung der Liegenschaft, der politische und Gerichtsbezirk, zu deren Amtsgebiete sie gehört, die nächste Eisenbahn-, Post- und Telegraphenstation und die Entfernung von diesen, der Charakter des Terrains (ob eben, hügelig oder gebirgig), die Beschaffenheit des Bodens (ob Lehm, Sand oder humoser Boden), die Eigentums- und Besitzverhältnisse und die Angabe, ob die Liegenschaft oder ein, beziehungsweise welcher Teil derselben derzeit etwa verpachtet ist, bezw. wann die betreffenden Bestandverträge ablausen; 2. das Ausmaß des Grundbesitzes und die genaue Spezifikation nach Kulturart, d. h., ein wie großer Teil Ackerland, Wiesen, Weiden, Bauarea, Garten, Wald rc. darstellt. Die Ausmaße sind in den Offerten in Joch und Hektaren anzugeben; . 3. welche Gebäude (Wohn-, und Wirtschaftsgebäude, Stallungen für Pferde und andere Nutztiere, Magazine rc.) -vorhanden sind, welche Fassungsräume, wie viel Fenster und Türen dieselben aufweifen, aus wel em Materiale sie bestehen, in welche? Art sie eingedeckt sind und in welchem Bauzustande sie sich befinden. Bei Pserdestallungen sind neun Quadratmeter der inneren Dodenfläche als Belagraum für ein Fohlen zu rechnen; 4. die Wasserverhältnisse überhaupt und namentlich auf welche Weise der Bedarf an Trink- und Nutzwasser für Menschen und Tiere gedeckt wird, sowie die Angabe, ob und wie weit die offerierten Liegenschaften einer Ueberschwem- mungsgefahr ausgesetzt sind; 5. die Erklärung, daß sich der Offerent für den Fall als die von ihm angeboteue Liegenschaft tatsächlich von der Landwehrverwaltung gepachtet werden sollte, verpflichtet: a) einen Pachtvertrag auf die Dauer von fünfundzwanzig Jahren abzuschließen, die Stempel und Gebühren des Vertrages zur Gänze zu tragen und während der Pachtdauer aus eigenem die vom Pachtobjekte zu zahlenden Steuern samt Zuschlägen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben zu bestreiten; b) die erforderliche Umwandlung von Grundflächen anderer Kulturarten, als Weiden, in letztere nach landwirtschaftlicher Regel auf eigene Kosten durchzuführen; o) alle erforderlichen Neu-, Zu- und Umbauten, einschließlich der Einzäunungen der nicht etwa durch natürliche Grenzen abgeschlossenen Weiden und der Anlage der Triebwege nach den vom Aerar zu liefernden Plänen auf seine alleinigen Kosten gegen Verzinsung des Baukapitales ausführen zu lassen; d) die Instandhaltung der Weiden samt Zubehör, soweit der Wert dieser Arbeiten eine erst zu vereinbarende Summe nicht übersteigt, unentgeltlich durchzuführen; e) auf Verlangen des Aerars auch über das oben (in ä) erwähnte Maß hinaus derartige Arbeiten gegen Bezahlung ortsüblicher Preise zu übernehmen; . f) während der Vertragsdauer auf seine Kosten sämtliche in Bestand gegebene Baulichkeiten gegen Brandschaden zugunsten des Aerars zu versichern, den Wiederaufbau, bezw. die Neuherstellung durch Feuer beschädigter Objekte gegen Ausfolgung der Versicherungssumme auf seine alleinige Rechnung nach den vom Aerar zu liefernden Plänen durchzu- führen; 6. gegen welchen Pachtzins und unter welchen Zahlungsmodalitäten Offerent den angetragenen Bestandvertrag auf die oben im Punkte 5, lit. a, genannte Dauer abzuschließen bereit wäre. Bemerkt wird, daß hochgespannte Anforderungen die bezüglichen Offerte von vornherein von einer weiteren Berücksichtigung ausschalten müßten. Das Areale für das Nemontendepot braucht nicht unbedingt in einem zusammenhängenden Komplexe zu bestehen. Es ist auch zulässig, benachbarte — jedoch nicht weiter als 4 bis 5 Kilometer voneinander gelegene — Besitzungen, die je 200 arrondierte Joch umfassen, vereint den Pacht zu offerieren. Dem Pachtverträge sollen, soweit sich nicht aus den obigen Punkten Ausnahmen ergeben, die Bestimmungen des 25. Hauptstückes des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zugrunde gelegt tverden. Die Landwehrverwaltung muß die grundbücherliche Einverleibung der dem Aerar aus dem Pachtverträge erwachsenden Bestandrechte auf den Bestandobjekten fordern, evenso eine pupillarsichere Sicherstellung für die etwa dem Aerar
203 aus dem Pachtverträge erwachsenden Ersatzansprüche. In welcher Höhe und Form (grundbücherliche Sicherstellung, Garantiebrief eines Finanzinstitutes, eventuell Erlag von Wertpapieren als Kaution usw.) letztere zu erfolgen hat, wird nach den speziellen Umständen bestimmt werden. Bemerkt wird schließlich, daß die Landwehrverwaltung die Produktion des Futterbedarfes nicht in eigene Regie übernehmen wird. In der folgenden Uebersicht werden die Erfordernisse eines Remontendepots mit dem beabsichtigten Belage von 400 Fohlen beiläufig dargestellt, um die Offerenten über die notwendigen Qualitäten der in Betracht zu ziehenden Pachtobjekte zu orientieren: Stand: l Oberleutnant, 1 Leutnantrechnungsführer, 1 Tierarzt, 2 Wachtmeister, 5 Korporale, 1 Beschlagmeister, 24 Pferdewärter (einschließlich Cstkose), 2 Offiziersdiener, 2 Arbeitspferde, 8 Csikospferde und 400 Fohlen. PersonalunterkunftS- und Ncbenerforderniffe: 15 Wohnzimmer, 7 Kammern, 2 Kanzleizimmer, I Marodenzimmer, 1 Professionistenzimmer, Küchen, Holzlagen, 1 Arrestlokal, 1 Magazinslokal, 1 Schmiede, 1 Wagen- schupfen, I Feuerlöschrequisiten-Depot, Keller, I Eisgrube, Fouragemagazine. Stallnntcrkünfte: Die Remonten sind in Laufstallungen unterzubringen, welche nicht kleiner als für 50 und jedenfalls nicht größer als für 100 Pferde sein sollen. Ein Stall für 50 Remonten hat 450 Quadratmeter Grundfläche (bei 9 Meter innere Breite und 50 Meter innere Länge) und 4 Meter Höhe aufzuweisen. Im ganzen sind erforderlich Laufstallungen für 400 Fohlen, ein Jnsektionsstall für 10 Fohlen mit Ständen und — je nachdem die Weiden Zusammenhängen oder nicht — ein oder mehrere Marodenställe für insgesamt 30 Fohlen mit Ständen, dann ein Stall für zwei Arbeitspferde und acht Csikospferde. In der Nähe eines jeden Stalles soll ein ergiebiger Brunnen oder eine Wafferleitung das nötige Master, ersterer durch eine Pumpe, in den Tränktrog liesern. Das Master muß rein und gesund sein. Eventuell kann auch ein Brunnen für zwei nebeneinander liegende Stal- lungen genügen. Werde: Zu den unerläßlichsten Erfordernisten eines Remontendepots gehört, was die Bodenbeschaffenheit anbelangt, hügeliges Terrain, mittelschwerer, durchlässiger, trockener Boden, dann nahrhafte, also mit feinen, edlen Gräsern bewachsene, womöglich etwas höher situierte und zweifellos in keinem Ueberschwemmungsgebiete gelegene Weide. Mit für Weidezwecke ungeeigneten Gräsern und Pflanzen (Unkraut) durchsetzte Flächen werden von vornherein unbedingt ausgeschlossen. Tränken auf den Weiden mästen in reichlichem Maße vorhanden sein; am wünschenswertesten hiefür sind Teiche und Bäche. Je nach dem Grasreichtum und der Nahrhaftigkeit der Weide sind per Fohlen zirka ein Joch, somit für 400 Fohlen 400 Joch erforderlich. Offerte, welche einen bereits bestehenden Weidekomplex von 400 Joch nachweisen, erhalten bei sonst gleicher Qualität des Besitzes vor anderen Offerten den Vorzug. Die anschließend an die Stallungen zu errichtenden Ausläufe, dann die Triebwege sollen das Areale von bei- Äufig 50 Joch umfassen. Akzefsorien: In unmittelbarer Nähe des Depots sind zur Erleichterung der materiellen Existenz des Personales des Remontendepots, zumal in einsam liegenden Gegenden, einige Deputatgärten und Gründe erwünscht. Wien, am 13. Oktober 1909. Vom k. k Ministerium für Landesverteidigung. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 31. Okt. 1909, Z. 3610 lX, ist vorstehende Offertausschreibung möglich allgemein zu verlauibaren. Z. 23.993. Steyr, 11. November 1909. Amts-Erinnerung an alle Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genofsenschafts-Bor- stehungen re. re. Abonnement auf die Geschäfts-Vor- merkblätter sowie den n.-ö. Amtskalcnder pro 1908. Die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen, hochwürdigen Pfarrämter, Genossenschasts - Vorstehungen rc. rc., werden auf den h ä. Erlaß Z. 19.680, vom 3. September 1909, Amtblatt 36, erinnert. Z. 23.776. Steyr, 9. November 1909. An alle Gememde-Vorstehungen. Kataster der Gcwerbegcnoffenschaftcn. Ein Kataster der Gewerbegenostenschaften und deren Verbände in Oberösterreich, nach amtlichen Quellen herausgegeben von Dr. ViktorKühnelt, k. k. Statthaltereisekretär und Genossenschaftsinstruktor, und Dr. Johann Sochor, k. k. Bezirkskommiffär, ist im Verlage I. Wimmer in Linz erschienen und um den Preis vr. 7 K von dort zu beziehen. Dieser Kataster bringt zuverlässige Mitteilungen über die einzelnen Genoffenschaften Oberösterreichs, insbesondere über Name, Sitz, örtlichen Umfang und letzte Statutengenehmigung jeder Genoffenschaft, über die derselben einver- leibten Gewerbe, über Jnkorporations-, Aufding- und Frei- spruchgebühren, Prüsungstaxe, Lehrzeit, Art der Krankenversicherung der Hilfsarbeiter und über sonstige fixe Daten der Genoffenschaften und Verbände. Um diesem Kataster die dauernde Verwendbarkeit zu sichern, werden alle sich aus dem Gebiete des Genossenschafts- wesens ergebenden Veränderungen in periodischen Nachträgen veröffentlicht werden. Nachdem der Kataster sonach einen wertvollen Behelf bildet, werden die Gemeindevorstehungen beauftragt, die in der Gemeinde bestehenden Genoffenschaften und Verbände auf diesen Kataster, welcher für sie ein zweckentsprechendes Mittel zur zielbewußten Verfolgung ihrer Organisationsbestrebungen bildet, besonders aufmerksam zu machen, und das Erscheinen dieses Buches auch zur Kenntnis der in der Gemeinde befindlichen Krankenkaffen und Krankenanstalten, sowie der einzelnen Mitglieder und Angehörigen der Genoffenschaften zu bringen.
204 Z. 23.931. Lteyr, 11 Novellier 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. UntcrrichtSkurse zur Hcranbildnng von Organe» der Ges»»dheitö- und LcbcnSmittclpolizei. Ueber Erlaß der k. f. o. - ö. Statthalterei vom 5. November 1909, Z. 2062/V, wird im Sinne des § 3 der Verordnung vom 25. Mai 1908, N.-G.-Bl. Nr. 156, be- kanntgemacht, daß die Befähigungsprüfungen für Organe der Gesundbeits- und Lebeusmittelpolizei an der k. k. Untersuchungsanstalt für Lebensmittel in Wien in der Zeit vom 26. bis 20. November 11909 (eventuell an den darauffolgenden Tagen) abgchalten werden. Die einzelnen Kandidaten werden mündlich oder schrift- licb verständigt, an welchem der genannten Tage ste zur Prüfung zu erscheinen haben. Dieses wird den Gemeinde-Vorstehungen mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 3. August 1909, Z. 16.950, Amtsblatt Nr. 31, zur Kenntnis und 'Verständigung der interessierten Kreise bekanntgegeben. Z. 23.432. St ey r, 13. November 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Unstatthafter Handel mit Ratten- und Mäusegiften. Zur Zeit kommen im Handel Mäuse- und Rattengifte vor, deren wirksamer Bestandteil kohlensaurer Baryt ist. Die Gläser tragen die Ausschrift: „Gefahrlose Handhabung. Giftfrei. Kein Giftschein erforderlich." Diese Produkte werden mit Ersolg und in steigendem Umfange verwendet, sind aber „nicht giftfrei", sondern sehr giftig. Dem entgegen erweckt die auf den Gläsern angebrachte Bezeichnung bei den Kunden — oft mindergebildete Leute — die irrige Vorstellung, daß sie bei der Anwendung derartiger Mittel keinerlei Vorsicht üben müssen. Zufolge Erlasies der k. k. o.-ö Statthalterei vom '26 Oktober 1909, Nr. 1862/V, wird aufmerksam gemacht, daß die in Rede stehenden Nattenvertilgungsmittel wegen ihres Gehaltes an kohlensaurem Baryt den Beschränkungen des § 15, beziehungsweise 8 12, Absatz 2, der Ministerial- Verordnung voni 21. April 1876, N.-G.-Bl. Nr. 60, unterliegen. .Z. 24.107. Steyr, 13. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Holzcinkauf für das Vcrpflcgs-Magazin in Linz. Laut Aviso der k. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck werden bei dieser Militärbehörde am 23. November d. I. 550 m' weiches Scheitholz für Linz, abstellbar mit je 200 m' in den Monaten Oktober und November, mit 150m' im Monate Dezember 1910 nach kaufmännischem Usus angekauft werden. Die näheren Bedingungen sönne« bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden. Hievon sind die in der Gemeinde befindlichen Holz- händler und Sägebesitzer besonders aufmerksam zu machen. Z. 23.870. Steyr, 10. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Konkurs - Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stistungsplätze der Franz Honauer - Stiftung, mit einem zeitlichen Unter- stützungsgenusie von je 10 K 50 h, für das Jahr 1910 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invalide. Die Stiftungsbewerber haben ihre Gesuche, welche voni Gemeindeamte zu bestätigen sind, und welchen die Patental-Verpflegs-Urkunden beizuschließen sind, bis längstens 12. Dezember l. I. beim Ergänzungsbezirks-Kommando Nr. 14 in Linz vorzulegen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. In den Gesuchen ist genau anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der Familien-Mitglieder (ob versorgt oder unversorgt; c) Mitgemachte Feldzüge und Dekorationen; ä) Art der erhaltenen Verwundungen und sonstige, körperliche Gebrechen; e) seit wann im Jnvalidenstand; 5) das jährliche Staatseinkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Hierauf sind eventuelle Anspruchsberechtigte besonders aufmerksam zu machen. Z. 2060/Sch. Steyr, 13. November 1909. Konkurs - Ausschreibung. An den zweiklassigen Volksschulen in Aschach a. d. Steyr, Dambach, Kirchberg bei Kremsmünster, Kleinraming, Sipbachzell, ferner an den zweiklaffigen Volksschulen in Eberstallzell und Neustift kommt je eine Lehrerstelle zweiter Klaffe zur definitiven Besetzung. Die Stelle in Aschach a. d. Steyr ist nur für männliche Bewerber ausgeschrieben. Mit jeder dieser Stellen sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 X, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier oder das gesetzliche Quartiergeld. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnis und einer Diensttabelle belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer- Zeituug" hieramts einzubringen. . Z. 24.012. Steyr, 12. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Zur Statth. Z. V. 4667. Kundmachung. Alls der anläßlich der Vermählung Ihrer k. u. t Hoheit der durchl. Frau Erzherzogin Gisela mit Sr. k.
205 Hoheit dem durchl. Prinzen Leopold von Bayern von einem Unbekannten gegründeten Stiftung sind für das Jahr 1910 zwei Ausstattungen im Betrage von 1393 K, resp. 1370 K zu verleihen. Auf diese Ausstattungen haben Anspruch im Brautstande befindliche mittellose und würdige Töchter oder Waisen von solchen Staatsbeamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige angehören oder bei ihrem Ableben oder ihrer Pensionierung angehört haben. Diese Ausstattungen werden am 20. April 1910 verliehen, jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnifie flüssiggemacht, wozu dem beteilten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 1910 freisteht. Bewerberinnen, welche sich vor dem 20. April 1910 verehelichen, können nicht berücksichtigt werden. Die Gesuche sind mit dem Geburtsscheine, Sitten- und Mittellosigkeitszeugnisse sowie mit dem Nachweise über die bereils stattgehabte Verlobung, endlich mit dem-Nachweis, daß der Vater der Bewerberin in einem der oben erwähnten Dienstzweige dient oder gedient hat, zu belegen und bis längstens 20. Dezember 1909 bei der k. k. Statthalterei in Wien einzureihen. Soferne über stattgehabte Verlobung kein anderer Nachweis beigebracht werden kann, ist mindestens Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Wien, am 2. November 1909. Von der k. k. n. -ö. Statthalterei, Hierauf sind eventuelle Anspruchsberechtigte besonders aufmerksam zu machen. Z. 487M. I. Steyr, 16. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Der Militärtaxpflichtige Franz Arer, 1885 geboren, nach Großraming zuständig, ist auszuforschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 23.929. Steyr, 11. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8° 8° Gendarmerie-Posten-Uommanden Einfuhr von Fleisch- und Fleischwaren nach der Schweiz. Infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. November 1909, Z. 1923/X, werden die Gemeinde-Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden auf die im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" vom 9. November 1909, Nr. 100, verlautbarte d. ä. Kundmachung betreffend die Einsuhr von Fleisch und Fleischwaren nach der Schweiz zur eventuellen Verständigung interessierter Kreise aufmerksam gemacht. Z. 23 930. Steyr, 11. November 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen und 8. 8° Gendarmerie-Posten-Uommanden- Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 31. Oktober bis 7. November 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei vom 7. November 1909, Nr. 2084/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. Bezirk Ursahr: Gemeinden Altenberg, Leonselden, Steyregg. 2. Schweinepest (-scuche.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg, Tragwein. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirkshauplmann^ Walderdorff. Redaktion und «erlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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