199 6. von Zwauzigtausend (20.000) Kronen für den i Schulban der evangelischen Gemeinde in Agram; 7. von Zwölftausend (12.000) Kronen als Beitrag : zu den Kosten des neuen Unterkunftgebäudes der Erzherzog i Albrecht-Gasteiner Badestiftung; 8. von Vierzigtausend <40 000) Kronen zur Kräftigung des Militärkapellmeister-Pensionsvereines; 9. mit dem eventuellen Neste beziehungsweise Ueber- schusse des Neinerträgnisses zur Schaffung neuer Plätze bei ; der Staatslotterien-Militärstiftung I. Abteilung, Gruppe C 2 | und E, dann II. Abteilung, Gruppe ^ (Handstipendien). ! Im Hinblicke auf den eminent wohltätigen Zweck ! dieser Lotterie ersuche ich die Herren Gemeinde-Vorsteher und hochw. Pfarrämter rc., dem Unternehmen die tunlichste Förderung angedeihen zu lasten Die d. a. gewünschte Anzahl von Losen wolle unter gleichzeitiger Einsendung des entfallenden Geldbetrages anher bekanntgegeben werden. Ein Los kostet 4 Kronen. Z. 2017/Sch. Steyr, 9. November 1909. ! An sämtliche schulleitungen de§ Vezirke§ steyr. ^ " ^ Die Schulleitungen werden hiemit aurgefordert, sofort hieher zu berichten, welche Fibeln und Lesebücher von der Schule gebraucht werden. Von den Lesebüchern ist genau anzugeben, welche Teile an I-, 2- oder mehrklaffigen Volksschulen beuützt werden. Z. 23.782. Steyr, 9. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Identität und Zuständigkeit des Eugen Vogel. Laut einer dein k. u. k. General-Konsulate in London zugekommenen Mitteilung des dortigen „Board of Trade“ ist der angebliche österr. Staatsangehörige Eugen Vogel, welcher als Matrose am englischen Dampfer „Trafalgar" eingeschifft war, am 12. Dezember 1908 infolge eines Unfalles in New-Castle Neusüd- Wales gestorben. Derselbe war 41 Jahre alt, angeblich in Wien geboren und besaß außer der englischen Discharges keine Legitimationspapiere. Laut Note der k. k. Seebehörde in Triest vom 26. Oktober 1909, Z. 21.930, ist das „Board of Trade" bereit, dem genannten Konsularamte den Nachlaß des Eugen Vogel, bestehend aus einem Lohnreste von L Z8./8./6, einem Sacke und einer Kiste, enthaltend die im anverwahrten Inventar angeführten Effekten, auszufolgen, sobald dasselbe die Erklärung abgibt, daß die Erben des Verstorbenen in der österr. - ung. Monarchie lebende Staatsangehörige sind. Effekten - Inventar des Eugen Vogl. Einen Leinen-Sack und eine Holzkiste, enthaltend: 1. Der Sack: 5 Paar Hosen, I Gilet, 1 Paar Unterhosen, 3 Hemden, 1 Halstuch, 2 Leintücher, 2 Paar Socken, 1 Schachtel, I Handtuch, 2 Dtück Seife, 1 Kappe, I Paar Stiefel. 2. Die Kiste: Bilder und Galanteriewaren. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 2. November 1909, Z. 4752/11, sind die Erhebungen über die Identität und Zuständigkeit des Verstorbenen beziehungsweise über das Domizil seiner Erben zu pflegen und ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Z. 23.427. L-teyr, 3. November 19u9. An alle Gemeinde - vorstehungen und Arankenkaffa - vorstehungen. Verleihung des Oessentlichkeitsrechts und Feststellung der Verpflegstaxen im Kaiserin Elisabeth-Frauenkrankenhaus in Rudolsswcrt. Laut Kundmachung des k. k. Landespräsidenten im Herzogtum'e Krain vom 5. Oktober 1909, Z. 21.939, wurde das Distriktsspital „Kaiserin Elisabeth-Frauenkrankenhaus in Rudolfswert" im Einvernehmen mit dem krainischen Landesausschusse als öffentliches Krankenhaus erklärt Die Verpflegstaxen für das öffentliche „Kaiserin Elisabeth - Frauenkrankenhaus in Rudolfswert" wurden im Einvernehmen mit dem. krainischen Landesausschuffe vom 15. Oktober 1909 angesangeu für die allgemeine (dritte) Verpflegsklaffe mit 2 K 10 h, für die zweite Verpflegs- klaffe mit 5 K 50 h und für die erste Verpflegsklaffe mit 9 K festgesetzt. Dieses wird über Erlaß der k. k. o. -ö Statthalterei voni 26. Oktober 1909, Z. 4318/XII, zur Kenntnis gebracht. Z. 23.662. Steyr, 6. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Krankenkasse - Vorstehungen. Anerkennung des Gemeindespitales Wörgl-Kufstein als öffentliches Krankenhaus. Laut der im Gesetz- und Verordnungsblatte für die gefürstete Grafschaft Tirol und für das Land Vorarlberg unter Nr. 70 kundgemachten Verordnung vom 21. August 1909, Z. 51.368, hat die k. k. Statthalterei im Einvernehmen mit dem Tiroler-Landesausschuffe im Sinne des Erlaffes des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Dezember 1856, Z. 26.641, dem Gemeindespitale in Wörgl- Kufstein das Oeffentlichkeitsrecht verliehen. Das Oeffentlichkeitsrecht der genannten Anstalt ist mit 1. August 1909 in Wirksamkeit getreten. Für diese Krankenanstalt hat die k. k. Statthalterei nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Tiroler Landesausschuffe vom 1. August 1909 angefangen eine Verpflegs- gebühr von 1 Krone 90 Heller pro Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und Krankenkaffe - Vorstehungen zufolge Erlaffes der k. k. Statthalterei vom 3. November 1909, Z. 3885/XII, in die Kenntnis gesetzt. '£ 23.775. Steyr, 6. November 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verlautbarung der Wetterprognose im Jahre 1908. Die zufolge Erlaffes vom 4. März 1909, Z. 4957, verfügte Bekanntgabe von Wahrnehmungen bezüglich der telegraphisch verlautbarten Wetterprognosen wird zur sofortigen Erledigung in Erinnerung gebracht.
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