Amtsblatt 1909/45 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

198 den Bestandrechte auf den Bestandobjekten fordern, ebenso eine pupillarsichere Sicherstellung für die etwa bent Aerar aus dem Pachtverträge erwachseuden Ersatzansprüche. In welcher Höhe und Form (grundbücherliche Sicherstellung, Garantiebrief eines Finanzinstitutes, eventuell Erlag von Wertpapieren als Kaution usw.) letztere zu erfolgen hat, wird nach den speziellen Umständen bestimmt werden. Bemerkt wird schließlich, daß die Landwehrverwaltung die Produktion des Futterbedarfes nicht in eigene Regie übernehmen wird. In der folgenden Uebersicht werden die Erfordernisse eines Remontendepots mit dem beabstchtigten Belage von 400 Fohlen beiläufig dargestellt, um die Offerenten über die notwendigen Qualitäten der in Betracht zu ziehenden Pachtobjekte zu orientieren: Stand: 1 Oberleutnant, 1 Leutnantrechnungsführer, I Tierarzt, 2 Wachtmeister, 5 Korporale, 1 Beschlagmeister, 24 Pferdewärler (einschließlich Cstkose), 2 Osfiziersdiener, 2 Arbeitspferde, 8 Cstkospferde und 400 Fohlen. Pcrsonalunterkunfts- und Ncbenerfordernisse: 15 Wohnzimmer, 7 Kammern, 2 Kanzleizimmer, 1 Marodenzimmer, I Professionistenzimmer, Küchen, Holzlagen, I Arrestlokal, I Magazinslokal, I Schmiede, 1 Wagen- schupfen, 1 Feuerlöschrequistten-Depot, Keller, 1 Eisgrübe, Fouragemagazine. Stallunterkünftc: Die Remonten sind in Lausstallungen unterzubringen, welche nicht kleiner als für 50 und jedenfalls nicht größer als für 100 Pferde sein sollen. Ein Stall für 50 Remonten hat 450 Quadratmeter Grundfläche, (bei 9 Meter innere-. Breite und 50 Meter innere Länge) und 4 Meter Höhe aufzuweisen. Im ganzen sind erforderlich Lausstallungen für 400 Fohlen, ein Jnsektionsstall für 10 Fohlen mit Ständen und — je nachdem die Weiden Zusammenhängen oder nicht — ein oder niehrere Marodenställe für insgesamt 30 Fohlen mit Ständen, dann ein Stall für zwei Arbeitspferde und acht Cstkospferde. In der Nähe eines jeden Stalles soll ein ergiebiger Brunnen oder eine Wasserleitung das nötige Wasser, ersterer durch eine Pumpe, in den Tränktrog liefern. Das Wasser muß rein und gesund sein. Eventuell kann auch ein Brunnen für zwei nebeneinander liegende Stal- lungen genügen. Weide: Zu den unerläßlichsten Erfordernissen eines Nemonten- depots gehört, was die Bodenbeschaffenheit anbelangt, hügeliges Terrain, mittelschwerer, durchlässiger, trockener Boden, dann nahrhafte, also mit seinen, edlen Gräsern bewachsene, womöglich etwas höher situierte und zweifellos in keinem Ueberschwemmungsgebiete gelegene Weide. Mit für Weidezwecke ungeeigneten Gräsern und Pflanzen (Unkraut) durchsetzte Flächen werden von vornherein unbedingt ausgeschlossen. Tränken aus den Weiden müssen in reichlichem Maße vorhanden sein; am wünschenswertesten hiefür sind Teiche und Bäche. Je nach dem Grasreichtum und der Nahrhaftigkeit der Weide sind per Fohlen zirka ein Joch, somit für 400 Fohlen 400 Joch erforderlich. Offerte, welche einen bereits bestehenden Weidekomplex von 400 Joch nachweisen, erhalten bei sonst gleicher Qualität des Besitzes vor anderen Offerten den Vorzug. Die anschließend an die Stallungen zu errichtenden Ausläufe, dann die Triebwege sollen das Areale von beiläufig 50 Joch umfassen. Akzefsorien: In unmittelbarer Nähe des Depots sind zur Erleichterung der materiellen Existenz des Personales des Nemonten- depots, zumal in einsam liegenden Gegenden, einige Deputatgärten und Gründe erwünscht. Wien, am 13. Oktober 1909. Vom k. k Ministerium für Landesverteidigung. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 31. Okt. 1909, Z. 3610 IX, ist vorstehende Offertausschreibung möglich allgemein zu verlambaren. Z. 23.779. Steyr, 9. November 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammlnugsbewilligung der Siidmark in Graz. Die k. k o. - ö. Statthalterei hat mit Erlaß vom 7. November 1909, Z. 5276/Präs., über Ermächtigung Sr. Exzellenz des Herrn Ministers des Innern vom 5. d. M., Z. 10.045/^1. I., dem Vereine Siidmark in Graz die Bewilligung erteilt, in allen jenen Orten Oberösterreichs, in denen Ortsgruppen des Vereines bestehen, durch diese Ortsgruppen in der Zeit vom 10. bis einschließlich 17. November 1909 Sammlungen zu Gunsten des Vereinszweckes, jedoch unter Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden, zu veranstalten. Hievou werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in Kenntnis gesetzt. Z. 23.778. Steyr, 9. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. psarrämter rc. XXVII. Staatölotterie für gemeinsame Militär-Wohltätigkeitszweckc. Mit Allerhöchster Entschließung vom 29. Juli 1909 haben Seine k. u. k. Apostolische Majestät allergnädigst zu genehmigen geruht, daß das Neinerträgnis der im II. Semester 1909 zur Durchführung gelangenden XXVII. Staatslotterie für gemeinsame Militär-Wohltätigkeitszwecke wie folgt gewidmet werde, und zwar mit einem Betrage: 1. von Einhundertfünftausend (105.000) Kronen zur Kräftigung der Strozzi-Stiftung; 2. von Zweiunddreißigtausend (32.000) Kronen zur Arrondierung des Baugrundes des neuen Jnvalidenhauses in Hetzendors; 3. von Achtundfünszigtausend (58.000) Kronen zur würdigen Ausschmückung des neuen Jnvalidenhauses und Erhöhung der Wohnlichkeit desselben; 4 von Zehntausend (10 000) Kronen als einmalige Subvention für den Verein der Kaiser Franz Josef-Stinuug der Offiziere und Militär-Beamten in Budweis; 5. von Achthundert (800) Kronen für Schulutenntien der Schule des Klosters der R o s e n kr a n z k ö n l g i n in Dolnja-Tuzla;

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